A 0164/21/22 Mittel für Ersatzvornahme bei Modernisierung und Instandsetzungsgeboten
Es wird ein neuer Haushaltstitel für Ersatzvornahmen bei Modernisierung und Instandsetzungsgeboten in Erhaltungssatzungsgebieten geschaffen. Dieser ist mit jeweils 1,5 Mio. € im Jahr 2021 und 2022 auszustatten.
Begründung:
Spekulativem Leerstand kann in Erhaltungssatzungsgebieten durch ein Instandsetzung- und Modernisierungsgebot entgegengetreten werden. Sofern der Eigentümer nachweist, dass die Auflagen nicht wirtschaftlich umgesetzt werden können, ist eine Ersatzvornahme durch die Stadt notwendig. Dies erfordert eine entsprechende Verfügbarkeit von Investitionsmitteln.
