A 0161/21/22 Stellenerweiterungen ASD
1. Der ASD wird mit zusätzlichen 7 VzÄ ausgestattet. Die Stellen werden im Ergebnis der fachlichen Diskussion über eine Neuausrichtung des Umgangs mit Hilfen zur Erziehung besetzt.
2. Für den ASD wird ein Personalentwicklungskonzept erarbeitet, das den von der BAG ASD empfohlenen Schlüssel von 1:30 bzw. 1:35 Fachkraft/ HzE-Fall berücksichtigt.
Begründung:
Die Hilfen zur Erziehung, insbesondere im stationären Bereich, steigen in der Stadt Leipzig stetig an. Die Linksfraktion betrachtet dies nicht zuerst als finanzielles, sondern als sozial- und familienpolitisch zu lösendes Problem.
Es braucht eine fachliche Debatte um Prävention, um die Stärkung von Kindern, Jugendlichen und Familien sowie Strategien gegen Armut und Segregation einerseits. Andererseits müssen die Verwaltungsstrukturen, die mit HzE umgehen, einer grundlegenden Revision unterzogen, aber auch gestärkt werden. Die Antwort auf die Anfrage der Linksfraktion VII-F-02010 zeigt eine steigende Belastung der ASD-Mitarbeiter*innen, die in den Sozialbezirken different ausfällt. Ende Oktober 2020 lag die durchschnittliche Fallzahlenbelastung pro VzÄ bei 1:46.
Um dem von der Bundesarbeitsgemeinschaft ASD empfohlenen Fachkraft-Fälle-Relation von 1:30/1:35 annähernd gerecht zu werden, müssen zwingend Stellen aufgestockt werden. Um schrittweise zu einer angemessenen Relation Fachkraft/Fälle kommen, schlägt die Linksfraktion zunächst eine Erhöhung der Stellen um 7 VzÄ vor, was etwa der Hälfte der nötigen VzÄ für eine Relation von 1:40 entspricht.
In der weiteren fachlichen Debatte soll die Umsetzung des Standards 1:30/ 1:35 angestrebt werden.
