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A 0159/21/22 Auskömmliche Finanzierung des Kommunalen Eigenbetriebs Engelsdorf

Fraktion DIE LINKE

Für eine erfolgreiche Leipziger Beschäftigungsstrategie von am Arbeitsmarkt benachteiligten und vulnerablen Zielgruppen (Alleinerziehende, Langzeiterwerbslose, gesundheitlich beeinträchtigte Personen und Familien mit Unterstützungsbedarfen etc.) wird die Stadt Leipzig den Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (KEE) weiterhin mit städtischen Zuweisungen in Höhe von 4.023 T€ bezuschussen und keine Kürzung in Höhe von 1,3 Mio. € in 2021 respektive 950 T€ in 2022 vornehmen. Eckwerterhöhende Mittelweiterleitungen aus den Jahresabschlüssen sind nicht berücksichtigt.

Begründung:
Für die Jahre 2021/2022 soll ausweislich des Vorberichtes zum Haushaltsplanentwurf das Gesamtbudget des KEE um jeweils 1,3 Mio. € bzw. 950 T€ gegenüber dem Plan 2020 gekürzt werden ( Band 1, Seite 63). „Der Stadtratsbeschluss VI-DS-06256 ‚Teilhabe am Arbeitsmarkt – Kommunale Beteiligung an den neuen SGB-II-Förderinstrumenten ab 2019 ff.‘ ist nicht zur Aussetzung vorgesehen. Allerdings ist vorgesehen, dass in den Jahren 2021 und 2022 1,3 Mio. € bzw. 950 T€ zur Finanzierung des Beschlusses VII-A-01391 ‚Wachstum und Wertschöpfung trotz Pandemie‘ herangezogen werden.“ (Vgl. FA Wirtschaft, Arbeit und Digitales: Haushaltseinbringung am 01.12.2020)

Nicht verausgabte Fördermittel in den vergangenen Jahren gingen insbesondere auf verzögerte Stellenbesetzungen (auch im Rahmen der pandemischen Situation) und höhere Förderquoten in Einzelfällen bzw. vorzeitige Beendigungen von Arbeitsverhältnissen zurück.

Aufgrund der degressiven Lohnkostenförderungen der Förderinstrumentarien sowie tarifliche Personalkostensteigerungen gemäß §§ 16e und 16i SGB II sowie der zu Beginn der einzelnen Personenförderungen ungewissen prozentualen Förderhöhe der Mitarbeitenden durch das Jobcenter Leipzig würde die Absenkung der Zuweisung an den KEE zu einem erheblichen Risiko für die beschäftigungspolitischen Einsatzfelder führen und mithin den Zweck der Maßnahmen unterminieren.
Angesichts der pandemiebedingten arbeitsmarktpolitischen Risiken der Jahre 2021 und 2022, die zum heutigen Stichtag durch die Kurzarbeit und Hilfsprogramme nicht absehbar sind, wäre eine Kürzung der Zuwendung an den KEE das falsche Signal in die Leipziger Stadtgesellschaft.

Der KEE muss künftig, vorbehaltlich einer auskömmlichen Finanzierung, als aktives Steuerungsinstrument der Stadt Leipzig flexibel auf Veränderungen am Arbeitsmarkt durch einen ganzheitlichen arbeitsmarkt- und sozialintegrativen Ansatz reagieren und neben Projekten des zweiten Arbeitsmarktes insbesondere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse im sozialen Arbeitsmarkt anbieten (derzeit 174 Stellen im Bereich Schulbibliotheken, Leseräume, DAZ-Klassen etc. nach § 16i SGB II). Neben Förderprogrammen für wirtschafts- und arbeitsmarktnahe Menschen dürfen Personengruppen, die einen weiteren Weg der Arbeitsmarktintegration benötigen, nicht aus dem Fokus geraten und nicht gegen andere unterstützungsbedürftige Personengruppen aufgewogen werden. Der ungleichen Verteilung der Lasten infolge der Pandemie muss auch am Arbeitsmarkt begegnet werden, indem tarifgebundene, sanktionsfreie geförderte Beschäftigungsverhältnisse für vulnerable Zielgruppen aufrechterhalten sowie ausgebaut und nicht infolge der pandemischen Situation gekürzt werden. Insbesondere Menschen, die bereits im SGB II-Leistungsbezug waren, wurden bisher in keinen Programmen von Bund, Land und Kommune ausreichend berücksichtigt.

Die Folgen bei Nicht-Beschluss wären eine drastische Reduzierung der geförderten Beschäftigten und bspw. Schließungen von Schulbibliotheken etc.

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