A 0157/21/22 Allgemeine Verwaltung - Stellen Personalamt aufstocken
Der Personalansatz für das Personalamt wird in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 um insgesamt 8 VzÄ (6 VzÄ für 11.2; 2 VzÄ für 11.4) erhöht. Die Erhöhung erfolgt im Jahr 2021 mit 4 VzÄ (2 VzÄ für 11.2; 2 VzÄ für 11.4) und im Haushaltsjahr 2022 mit weiteren 4 VzÄ (4 VzÄ für 11.2).
Begründung:
Nach einer Erhebung des Personalamtes werden in der Personalsachbearbeitung durchschnittlich 525 Fälle (Beschäftigte) jeweils von einer Personalsachbearbeiter*in bearbeitet. Dieser Wert lag noch im Jahr 2018 bei 440 Fällen je Personalsachbearbeiter*in. Im Sachgebiet Bezügeabrechnung stieg die durchschnittliche Fallzahl je Sachbearbeiter*in von 709 im Jahr 2010 auf 830 im Jahr 2020. Die Erhöhung der VzÄ in der OE 11.2 entspricht der Anpassung an den Bedarf und würde mit durchschnittlich 357 Fällen in der Personalsachbearbeitung die gegenwärtige Situation deutlich entlasten und dennoch noch oberhalb der Empfehlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) von 297 Fällen je Personalsachbearbeiter*in liegen. Die Erhöhung der VzÄ in der OE 11.4 zeichnet die Fallzahlentwicklung nach und steht im kausalen Zusammenhang mit der Fallzahlentwicklung in der Personalbetreuung.
