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A 0145 Erhöhung des städtischen Zuschusses zur Verbesserung der Situation der Honorarlehrkräfte und zur Absicherung des Leistungsangebots der Volkshochschule Leipzig

Fraktion DIE LINKE

Der städtische Zuschuss für die Volkshochschule wird im Jahr 2019 um 210.000 Euro sowie im Jahr 2020 um weitere 210.000 Euro (gesamt +420.000 Euro in 2020) zweckgebunden für die deutliche Anhebung der Honorarsätze für die nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigten pädagogischen Lehrkräfte und damit zur Sicherung der Nachfrage und des Leistungsangebotes der Volkshochschule erhöht.  

Begründung: 

Hintergrund sind niedrige Honorare für Honorarkräfte der Volkshochschule, die stundenweise abgerechnet werden. Diese müssen, da zum Teil oder ganz von der Tätigkeit an der VHS gelebt werden muss, faktisch als Bruttolöhne begriffen werden. Anders als etwa bei den Honorarkräften der Musikschule besteht keine der Künstlersozialkasse vergleichbare Absicherung des Krankheitsfalls, Krankenversicherung muss durch Honorare geleistet werden. Zudem gibt es der Natur des Honorarkraftverhältnisses geschuldet keine Absicherung für Verdienstausfallzeiten durch Ferien oder Krankheit. Mithin müssen Honorare, die nur in bestimmten Zeiten des Jahres verdient werden können, für das ganze Jahr reichen. Folglich ergeben sich für die meisten Dozenten durchschnittliche Monatsbrutto- und Nettoeinnahmen, die Armutslöhnen gleichen. Bei durchschnittlich 21 Euro für die meisten Dozenten sind dies auf 12 Monate umgerechnet um die 900 Euro netto bei ausschließlicher Tätigkeit für die VHS. Rechnet man Vor- und Nachbereitungsstunden hinzu, die nur in seltensten Fällen entlohnt werden können, verringert sich das Honorar pro Zeitstunde nochmals. Eine Erhöhung der Stundenarbeitsleistung kommt oft nicht in Betracht, da dann das Honorarverhältnis verlassen wird. Natürlich sind mehr sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten nach Tarif das langfristige Ziel, sind aber derzeit nicht realisierbar und aufgrund der Angebotsstruktur der VHS (z. B. Dozenten, die nur einen Kurs anbieten) nicht flächendeckend umsetzbar.  

In der Honorarordnung der Volkshochschule werden Honorare nach drei verschiedenen Niveaustufen in Von-Bis-Werten bestimmt. Kurse, bei denen die Honorarhöhe durch Richtlinien etc. vorgegeben ist (z. B. BAMF = 35 €/UE) haben eine günstigere Honorarstruktur. Für die anderen Kurse (insbesondere DaF) haben sich die durchschnittlichen Honorare über alle Differenzierungsebenen hinweg von 17 €/UE im Jahr 2015 auf nunmehr durchschnittlich knapp 21 €/UE entwickelt. Im Bereich Deutsch beträgt das durchschnittliche Honorar aktuell 31 €/UE (auch BAMF-Kurse enthalten, siehe oben).  

Doch selbst im günstigsten Falle verbleiben die Dozenten in einem verglichen mit Schullehrerinnen und Schullehrern sehr niedrigen Lohnniveau. Angesichts der Tatsache, dass es sich zumeist um Akademiker mit Hochschulabschlüssen handelt, muss von einer Unterbezahlung gesprochen werden. Sehenden Auges werden Leistungs- und Bildungsträger in unserer Stadt dauerhaft in Armutslöhnen gehalten. Wenn dies auch Ursachen in einem komplexen Bedingungsgefüge hat, so kann das nicht länger hingenommen werden. 

Nicht zu vernachlässigen ist die Tatsache, dass der Personalbedarf an allen Schulformen öffentlicher Schulen und Ersatzschulen in den nächsten Jahren in Sachsen und weiteren Bundesländern erheblich steigt und auch Quereinstiege dort Perspektiven eröffnen. Dadurch besteht ein zunehmendes Konkurrenzverhältnis um qualifiziertes Personal. Mit den jetzigen Honorarstrukturen erleidet die VHS einen enormen Nachteil im Ringen um gute, erfahrene, dauerhaft engagierte und motivierte Lehrkräfte. Ohne Aufwärtsentwicklung bei den Honoraren werden sich auch in Leipzig Personalprobleme für die VHS ergeben, insbesondere Kontinuitätsprobleme durch immer stärkere Fluktuation.
Jeder aufgesattelte Euro kommt bei den DozentInnen an. Wir möchten einen annähernden Wert von 3 Euro/Unterrichtseinheit an Steigerung pro Haushaltsjahr erreichen, so dass durchschnittliche Honorare zum Ende des Haushaltszeitraums auf ca. 27 Euro/UE steigen. Dies ist noch immer kein der Qualifizierung angemessenes Honorar, es wird aber helfen, die Lebenslage merkbar zu verbessern und für die Tätigkeit an der VHS motivieren. Eine Minimalsteigerung könnte dieses Ziel mittel- und langfristig nicht erreichen.

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