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A 0144 Erhöhung des städtischen Zuschusses zur Verbesserung der Situation der Honorarlehrkräfte und zur Absicherung des Leistungsangebots der Musikschule „Johann Sebastian Bach“

Fraktion DIE LINKE

1. Der städtische Zuschuss für den Eigenbetrieb Musikschule "Johann Sebastian Bach" wird im Jahr 2019 um 212.000 Euro sowie im Jahr 2020 um weitere 382.000 Euro zweckgebunden für die deutliche Anhebung der Honorarsätze für die nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigten pädagogischen Lehrkräfte und damit zur Sicherung der Nachfrage und des Leistungsangebotes der Musikschule erhöht. 

2. Im Haushaltszeitraum 2019/2020 wird zusätzlich je Haushaltsjahr eine Honorarstelle in eine Festanstellung umgewandelt. Dazu werden pro Haushaltsjahr jeweils weitere 35.000 Euro bereitgestellt. 

Begründung: 

Der Anteil der frei beruflichen Lehrkräfte, welche einen erheblichen Teil des geleisteten Stundenumfangs im städtischen Eigenbetrieb Musikschule erbringen, beläuft sich auf ca. 200 Personen. Nicht wenige verwenden einen Großteil der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit für die Musikschule.  

Die freien Mitarbeiter/-innen sind in ihrer arbeitsrechtlichen Stellung deutlich benachteiligt gegenüber den festangestellten. Sie haben keinen Anspruch auf Urlaub, Verdienstausgleich bei Krankheit oder Unterrichtsausfall, auf Arbeitnehmervertretung etc. Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie öffentliche Vorspiele der Schüler/-innen etc. werden nicht vergütet. An ihnen misst sich aber wesentlich der öffentliche Erfolg der Lehrkraft im Dienst des Schülers. Während der Ferienzeit verfügen sie im Unterschied zu den fest angestellten Lehrkräften über kein Einkommen aus dem Eigenbetrieb. Das führt zu ausgesprochen demütigenden Situationen: So sind die freien Lehrkräfte nicht selten gezwungen, Transferleistungen (Wohngeld, Hartz IV-Aufstockung) oder Zweit- und Dritterwerbsmöglichkeiten außerhalb des Berufsfeldes in Anspruch zu nehmen.  

Ein menschenwürdiges Auskommen ermöglicht die Honorartätigkeit nicht, obwohl die fachliche Qualifizierung der freien und festen Lehrkräfte keine Unterschiede aufweist und erstere oftmals über ähnliche Dauer beim Eigenbetrieb beschäftigt sind. Hinzu kommt, dass die Möglichkeit, zusätzliche Einnahmen über privat erteilten Musikunterricht zu erzielen, in Leipzig sehr begrenzt ist, da die Entgelte des Eigenbetriebs als Orientierung für potenzielle private Unterrichtsteilnehmer gelten und die Unterrichtszeit auf den Nachmittag beschränkt ist. 

Die Anhebung der Honorarsätze auf 30 Euro im Haushaltsjahr 2020 soll diesen hochqualifizierten Lehrkräften wenigstens ein Stück Lebenserleichterung angesichts steigender Lebenshaltungskosten und mangelnder Verdienstmöglichkeiten in den Ferien bringen. Diese Forderung liegt damit noch immer unter der von der ver.di-Fachgruppe Musik errechneten Mindesthöhe von 37,27 Euro (für das Jahr 2013) für die Einzelstunde à 45 Minuten und den Forderungen der Honorarlehrkräfte der Musikschule von 2018 (30 Euro ab 2019, jedes weitere Jahr Steigerung um 2,50 Euro). Zu beachten ist, dass die Konkurrenz durch den Bedarf an Lehrkräften in allgemeinbildenden staatlichen und freien Schulen stetig wächst und die Musikschule beim Verbleib der jetzigen Honorarstruktur in eine ungesunde Konkurrenzsituation mit neuen Schwierigkeiten gerät. 

Ausgegangen wird von einer Anhebung der Stundenhonorare um ca. 3 Euro pro Jahr auf rund 27 Euro im Jahr 2019 und rund 30 Euro im Jahr 2020 bei 204 Honorarlehrkräften nach Wirtschaftsplan 2018. Hinzutreten Abgaben an die Künstlersozialkasse mit einem prognostizierten Wert von 5,8 % Maximum an Abgaben je Stundenhonorar. Gegebenenfalls liegt dieser jährlich schwankende Wert niedriger. 

Darüber hinaus ist langfristig darauf hinzuwirken, dass das Verhältnis zwischen festen und freien Mitarbeiter/-innen im Eigenbetrieb Musikschule wieder auf ein fachlich vertretbares Maß gebracht wird. Anzustreben ist ein Verhältnis von 80 % festen Mitarbeiterinnen/-ern und 20 % freien Lehrkräften (auf den Umfang des erteilten Unterrichts bezogen).  

Angesichts der angespannten Haushaltslage sind in diesem Doppelhaushalt wenigstens die Honorare für eine Vielzahl an Lehrkräften spürbar zu erhöhen und ein weiterer kleiner Schritt in Richtung Umwandlung in Festanstellungen zu gehen. Die Musikstadt Leipzig darf nicht sehenden Auges die Armut hochqualifizierter Lehrkräfte, die ihren musikalischen Nachwuchs ausbilden, in Kauf nehmen.  

Berechnung: 

2019: 

1.442.000:24 = 60,08 x 27 = 1.622.250 – 1.442.000 = 200.250 + 5,8% Künstlersozialkasse 

= 11.614,50 € 

Zusammen: 211.864,50 € 

 

2020: 

1.442.000:24 = 60,08 x 30 = 1.802.500 – 1.442.000 = 360.500 + 5,8% Künstlersozialkasse 

= 20.909,00 € 

Zusammen: 381.409,00 € 

 

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