A 0132 Stärkung der kulturellen Bildung in Leipzig
1. Zur Stärkung der kulturellen Bildung richtet die Stadt Leipzig ab 2020 ein neues „PSP-Element“ für Projekte ein, in denen freie Kulturträger*innen und Kulturakteur*innen mit Bildungseinrichtungen wie Kitas, Schulen und Horten zusammenarbeiten.
2. Dafür werden jährlich zusätzliche Fördermittel in Höhe von 250.000 € in den Haushalt eingestellt.
3. Das Dezernat IV (Kultur) und das Dezernat V (Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule) erarbeitet gemeinsam mit Expert*innen aus den Bereichen Kultur und Bildung bis zum Ende des 2. Quartals 2019 eine spezifische/eigene Fachförderrichtlinie, Kriterien und Schwerpunkte sowie eine Ausschreibung für die Fördermittelvergabe.
4. Das Dezernat IV (Kultur) und das Dezernat V (Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule) verwalten gemeinsam die Vergabe der Fördermittel. Für die Beurteilung und Auswahl der beantragten Projekte werden Expert*innen aus den Bereichen Kultur und Bildung hinzugezogen.
5. Der erste Einsendeschluss für die Beantragung von Fördermitteln für das Jahr 2020 ist der 30.9.2019.
Begründung:
Kulturelle Bildung stellt im Freistaat Sachsen und in der Stadt Leipzig ein Schwerpunktthema dar, wenn es um die Teilhabemöglichkeiten an Kultur für Kinder, Jugendliche und Menschen mit besonderen Bedarfen in verschiedenen Stadtteilen und Schwerpunktgebieten geht. Besonders in der wachsenden Stadt mit zunehmender Anzahl an Kindern und Jugendlichen wie auch an Bildungseinrichtungen müssen die Möglichkeiten der Zusammenarbeit sowohl mit Kulturinstitutionen als auch mit freien Kulturakteur*innen bzw. Kulturträgern ausgebaut sowie besser und zielgerichteter gefördert werden.
In der Fördermittelvergabe im Bereich Kultur können nur Projekte gefördert werden, die öffentlich zugänglich sind, das heißt Projekte, die in geschlossenen Gruppen in Schulen, Kitas, Horten etc. stattfinden, können nicht gefördert werden. Programme wie Kultur macht stark! (von Bündnisse für Bildung) fördern nur die Zusammenarbeit von Bildungsinstitutionen und institutionell geförderten Kulturinstitutionen mit einem/r freien Einzelkünstler/in. Nur für letztere/n können Honorar- und Materialgelder gefördert werden (ähnlich wie bei Ganztagsangeboten an Schulen). Kosten für Koordination, Methoden- und Konzepterarbeitung usw. können daher gar nicht oder nur in sehr geringem Maße abgedeckt werden. Somit ist es für freie (nicht institutionelle geförderte) Kulturträger und Kulturvereine im Rahmen dieser Programme unmöglich, ganze Projekte in Kooperation mit Bildungseinrichtungen zu planen und umzusetzen.
Projekte, die an Bildungseinrichtungen ohne öffentlichen Zugang durchgeführt werden, unterliegen anderen Voraussetzungen und verfolgen neben der Förderung und Vermittlung von Kultur auch andere Bildungsziele (wie z. B. demokratische Bildung); deswegen ist es notwendig, dass das Dezernat IV (Kultur) und das Dezernat V (Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule) gemeinsam mit Expert*innen aus den Bereichen Kultur und Bildung eine eigene spezifische Fachförderrichtlinie erarbeiten.
