A 0044/17_18 Bereitstellung von je 150.000,- Euro zur ergänzenden Förderung zur Anpassung von Wohnungen für Menschen mit Mobilitätsbeschränkungen
Ergänzend zur beabsichtigten Förderung des Freistaates Sachsen zur Anpassung von Mietwohnungen an die personenbezogenen Erfordernisse von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen werden jeweils 150.000,- Euro in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 eingestellt.
Begründung:
Der Freistaat Sachsen beabsichtigt, im Rahmen einer Richtlinie zur „Förderung der Anpassung von Mietwohnraum an die Erfordernisse von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (RL Mietwohnraumanpassung) Maßnahmen des barrierefreien Bauens entsprechend der technischen Regeln der DIN 18040-2 zu fördern.
Die Höhe der Zuwendung von 75 % liegt einschließlich der Baunebenkosten bei maximal 7.500 Euro sowie für die Herstellung der Barrierefreiheit in Wohnungen und für Rollstuhlfahrer mit dem Kennzeichen „R“ bei max. 18.750 Euro und ist nachrangig gegenüber den Leistungen von Dritten, wie Krankenkasse und Pflegeversicherung. Wenn aber der behindertengerechte Umbau eines Bades mit 10.000 Euro zu Buche schlägt, ist erkennbar, dass die scheinbar großzügige Förderung für viele Geringverdiener sehr endlich ist. Sofern Betroffene die Förderung nach dieser Richtlinie erhalten, kann diese durch andere Förderprogramme ergänzt werden.
Durch ein zusätzliches städtisches Programm bzw. ergänzende Zuschüsse sollen Betroffene mit Behinderungen und geringem Einkommen, die aufgrund fehlender Pflegestufe keine Zuschüsse von den Pflege- und Krankenkassen erhalten, partizipieren. Durch Verhandlungen wird eine finanzielle Beteiligung der Vermieter angestrebt, die von einer Wohnwertverbesserung durch bessere Vermietbarkeit profitieren. Die Maßnahmen sollen nicht zur Mieterhöhung führen bzw. als Modernisierungsmaßnahmen umgelegt werden.
