A 0003/22 Sanierung Werk 2 (Kulturfabrik Leipzig e. V.)
Um die Sanierung des Werk 2 (Kulturfabrik Leipzig e. V.) zu sichern, werden im Doppelhaushalt 2021/22 für das Jahr 2022 50.000 € für Planungskosten bereitgestellt. Zudem werden dringend erforderliche Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.140.000 € für das Jahr 2023 und 235.000 € für das Jahr 2024 in das Haushaltjahr 2022 aufgenommen.
Begründung:
Mit der Vorlage VI-HP-07178 „Werk II – weiter sanieren“ wurden in den Finanzhaushalt 2019 70.000 € und in den Finanzhaushalt 2020 weitere 280.000 € für notwendige Brandschutzmaßnahmen und die Sanierung des Schornsteins eingestellt.
Nach eingehenden fachplanerischen Untersuchungen, einem im Zuge dessen aufgestellten bauteilübergreifenden Brandschutzgutachtens sowie nach Abstimmungen hinsichtlich des Bauordnungsrechts hat sich herausgestellt, dass in einem erheblich höheren Umfang Leistungen notwendig sind, um Brandschutzmängel auf dem gesamten Gelände zu beseitigen und damit die Nutzung des Werk 2 auch zukünftig sicherzustellen.
Für die Umsetzung der Sanierung ist die Fortführung der Planung zur Erstellung eines Bauantrages und anschließender Erstellung von Ausführungsunterlagen für Ausschreibung und Realisierung erforderlich.
Nach derzeitigem Stand belaufen sich die Gesamtkosten aller dringend notwendigen Maßnahmen für die Planungs- und Baukosten auf 1.775.000 Euro brutto.
Ziel muss es sein, die notwendigen Maßnahmen in den Haushaltjahren 2023 und 2024 zu absolvieren. Dies berücksichtigt die Vorlaufzeiten für die Planung, das Bauantragsverfahren und notwendige Baubeschlüsse im Stadtrat, aber auch die coronabedingten Sonderbelastungen.
Um dies zu erreichen, muss im Doppelhaushalt 2021/22 für das Haushaltjahr 2022 eine Summe von 50.000 € für die Planungsleistungen
bis einschließlich der Leistungsphasen 7 nach HOAI eingestellt werden.
Die Verteilung der Baukosten liegt bei 1.140.000 € im Jahr 2023 und 235.000 € im Jahr 2024. Um die Sanierungen 2023 fristgemäß starten zu können (Berücksichtigung Sommerpause Werk 2 2023), müssen entsprechende Ausschreibungen bereits 2022 erfolgen, dazu muss zwingend eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.140.000 € für 2023 in das Haushaltjahr 2022 aufgenommen werden.
Kostenübersicht gesamt:
2022: Finanzhaushalt 50.000 € Planung, VE für 2023 in Höhe von 1.140.000 €
2023: Finanzhaushalt 1.140.000 € für Bau und Bauüberwachung, VE für 2024 in Höhe von 235.000 €
2024: Finanzhaushalt 235.000 € für Bau und Bauüberwachung
