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A 0128 Erhöhung der Förderung von Kinder- und Familienzentren (KiFaZ)

Fraktion DIE LINKE

Zur Entwicklung von je zwei weiteren Kitastandorten zu Kinder- und Familienzentren in 2019 und 2020 wird der Haushaltsansatz in 2019 um 57.000 EUR und in 2020 um 114.000 EUR erhöht.  

2. Der Stellenanteil für die interne Koordination der Aufgaben in den KiFaZ wird 2019 in den 9 Zentren ohne ESF-Förderung und in 2020 aufgrund der auslaufenden ESF-Förderung in allen gegenwärtig bestehenden 17 Zentren um 0,25 VzÄ erhöht. 

Begründung: 

2008 erteilte der Stadtrat den Auftrag, im Rahmen eines Modellprojektes an zehn Standorten bestehende Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren weiterzuentwickeln. Ziel ist es, den Familien im Sozialraum niedrigschwellige Angebote zu unterbreiten und dazu beizutragen, dass „Bedingungen geschaffen werden, die es den Eltern ermöglichen, ihre Erziehungsverantwortung bestmöglich wahrzunehmen“. 

Aufgrund der sehr positiven Ergebnisse, welche wissenschaftlich in mehreren Studien nachgewiesen wurden, wurde das Modellprojekt verstetigt. Es besteht das erklärte Ziel der Stadt, Kinder- und Familienzentren zumindest in den von der integrierten Jugendhilfeplanung definierten Schwerpunkträumen auszubauen. Der Haushaltsantrag soll die Umsetzung der Zielstellung unterstützen. 

Um neben dem quantitativen Ausbau auch den qualitativen Ausbau von KiFaZ zu sichern, ist es dringend geboten, den Stellenanteil für die interne Koordination von 0,25 VzÄ auf 0,5 VzÄ zu erhöhen. „Die für die interne Koordination zuständige Fachkraft ist verantwortlich für die laufende Umsetzung der Ziele und Aufgaben des KiFaZ sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung.“ Die Wirkstudien haben aufgezeigt, dass sich die Aufgaben mit der Entwicklung der KiFaZ ständig erweitert haben. Konzeptentwicklung, umfangreiche Netzwerkarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Gemeinwesenarbeit, Kontakte zu Ämtern und Institutionen, Moderation von Prozessen, Veranstaltungstätigkeit, Beratungstätigkeit und weitere verweisen auf ein vielseitiges Aufgabengebiet, welches mit einer Viertelstelle nicht ohne wesentliche Abstriche zu realisieren ist. Hier muss nachgebessert werden, soll die Wirkungsweise der KiFaZ voll entfaltet werden.

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