A 0124 Erweiterung der Beratungskakpazitäten der Erziehungs- und Familienberatungsstellen und finanzielle Aufwertung der Stellen der Teamassistent/innen
1. Um die dringend notwendige Versorgungsqualität in den Erziehungs- und Familienberatungsstellen zu sichern und zu verbessern, wird die Beratungskapazität in den Jahren 2019 und 2020 schrittweise um 4,58 VzÄ erhöht.
2. Die Stellen der Teamassistent/innen werden finanziell aufgewertet und entsprechend der Verantwortung und Anforderungen vergütet.
Begründung:
Annähernd 3.000 Familien nehmen Jahr für Jahr Erziehungsberatung in krisenhaften und herausfordernden Situationen in Anspruch. Seit 2011 steht das Bevölkerungswachstum der Stadt einer nicht angepassten Beratungskapazität gegenüber. Wurden im Jahr 2013 4.182 Einwohner/innen unter 27 Jahren durch eine Vollzeitstelle in der Erziehungsberatung versorgt, waren es 2017 ca. 4.600 – Tendenz steigend. Das bewirkt eine drastische Veränderung des Angebotes, es entstehen Wartezeiten von bis zu einem Vierteljahr. Laut Fachplan sollten Erstgespräche innerhalb von zwei bis vier Wochen terminiert werden. Die lange Wartezeit führt oft zu einer Zunahme des Leidensdrucks in Familien und zu einer zusätzlichen Verunsicherung. Familien fragen sich: „Bekommen wir Unterstützung, und wann bekommen wir einen Termin?“ Erziehungsberatung ist nur dann wirksam, wenn die Familien schnell und unkompliziert, also niedrigschwellig, unterstützt werden. Sie beugt damit einer Zuspitzung der Problemlagen vor und vermeidet die Entstehung intensiverer Hilfebedarfe und damit höherer Kosten.
Hinzu kommt, dass aufgrund der höheren Komplexität der Fälle der Aufwand pro Fall steigt. Das ist auch eine Folge der Erweiterung des Schutzauftrages im Rahmen des Bundesschutzgesetzes und der Verweisungspraxis aus Justiz, Bildungswesen und innerhalb der Jugendhilfe. Um eine angemessene Verfügbarkeit entsprechend des verändernden Bedarfs zu sichern, ist eine Erweiterung der Beratungskapazität dringend geboten.
Teamassistent/innen sind aktuell als Verwaltungsfachkräfte eingestuft. Die Tätigkeit geht schon jahrelang über eine Verwaltungstätigkeit hinaus. Die Teamassistent/innen müssen durch ein gestiegenes Eskalationsniveau ein hohes Maß an Fach- und Kommunikationskompetenz mitbringen. Im kurzen Telefonkontakt müssen sie einschätzen, ob in diesem Fall eine Krise mit den Merkmalen Selbst- und Fremdgefährdung vorhanden ist, ob möglicherweise eine akute Kindeswohlgefährdung besteht oder es sich um eine Zuspitzung in einem laufenden Fall handelt, welcher eine sofortige Intervention, Fallbesprechung oder Schutzmaßnahme erfordert. Sie müssen in Fällen hochstrittiger Elternschaft geschickt mit schwierigen Situationen am Telefon oder im Wartebereich zurechtkommen. Das „Jonglieren“ mit einer hohen Menge an Fallanfragen und das Vertrösten von Klienten ist Alltag und ist zunehmend zur zusätzlichen Belastung geworden. Dem kann eine/r Teamassistent/in nur gerecht werden, wenn sie/er regelmäßig an Fallbesprechungen und Supervisionen teilnimmt und ihre/seine Arbeit regelmäßig reflektiert und hinterfragt. Die telefonische Anmeldung und Schilderung von Ziel und Problem ist die erste Weichenstellung im Hilfeprozess. Auch hierüber hinaus verlangt die Arbeit der Teamassistent/innen Gesprächsführungskompetenz, einen fachlichen Einblick in die Arbeit der Beratungsstelle und den Erwerb zusätzlicher Qualifikation.
Um Fachkräfte gewinnen und halten zu können, die diesen Spagat zwischen Verwaltung und Arbeit in der Jugendhilfe leisten und das erforderliche Maß an Eigenständigkeit in der Arbeit gewährleisten, bedarf es einer Aufwertung der Stellenbeschreibung durch Anpassung der Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 des TVöD VKA.
