A 10419 25/26 Gute Hortbetreuung auch für Kinder an Förderschulen sichern - Personal in den Betreuungsangeboten stärken

SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke

Beschlussvorschlag:

  1. 1.Um Kindern in den Förderzentren mit dem Förderschwerpunkte Lernen sowie am Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung den Zugang zu einer guten Hortbetreuung zu ermöglichen, das pädagogische Fachpersonal in den dortigen Horten/Betreuungsangeboten zu halten und dringend benötigtes neues Personal für diese Einrichtungen zu gewinnen, sind in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 geeignete Maßnahmen zu ergreifen: 
  • Gewährung einer übertariflichen Arbeitsmarktzulage von monatlich mind. 500 EUR für die Beschäftigten der Betreuungsangebote zur Absicherung des Personalbedarfs (Personalgewinnung) und Bindung der aktuellen Beschäftigten. (entspricht 4 VzÄ)
  • Entwicklung einer Personalgewinnungsstrategie für die Beschäftigtengruppe Betreuungsangebote
  • Priorisierung der Förderzentren bei der Planung von Reparaturen und baulichen Ertüchtigungsmaßnahmen (z. B. Lärmschutz) sowie Prüfung eines bedarfsorientierten Ausbaus der Reinigung mit dem Ziel der Verbesserung des Aufenthalts der Kinder und der Arbeitsbedingungen des Personals 
  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich mit dem Freistaat Sachsen in Verbindung zu setzen und eine Konzeption zu erarbeiten - analog zur Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildungsstrategie - zur schrittweisen Absenkung des Betreuungsschlüssels an den Horten/Betreuungsangeboten der Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Lernen (aktuell 1:15) unter Berücksichtigung einer sozialindizierten Betrachtung auf 1:12 nach dem Vorbild des Hortes/Betreuungsangebots am Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (aktuell 1:6) mit Darstellung einer möglichst externen Finanzierung und der Umsetzungsschritte ab dem Schuljahr 2026/27.

2. Zur Sicherung der qualifizierten Fachaufsicht und Fachberatung für die kommunalen Horte und der Betreuungsangebote an Förderschulen / Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Lernen bzw. soziale und emotionale Entwicklung im Amt für Schule wird im Stellenplan zusätzlich 1 VzÄ eingerichtet.

Begründung:

Grundsätzlich wird auf die Ausführungen in den Begründungen der Anträge VIII-HP-10213 und VIII-HP-10279 sowie deren Verwaltungsmeinungen verwiesen. Diese Anträge werden mit der hier vorliegenden Neufassung geeint und können als erledigt betrachtet werden.

 

Zu Beschlusspunkt 1:

Die Gewährung einer übertariflichen Arbeitsmarktzulage für die Beschäftigten der Betreuungsangebote zur Absicherung des Personalbedarfs (Personalgewinnung) und Bindung der aktuellen Beschäftigten stimmt die Verwaltung indirekt mittels einer Prüfabsicht zu. Wir schlagen vor, diese konkret umzusetzen, da sie ein sinnvolles Mittel ist. 500 EUR sollten eine Orientierung sein, um eine Wirksamkeit zu erzielen.

Hinsichtlich der neugefassten Bestandteile im Beschlusspunkt 1 wird auf die im Verwaltungsstandpunkt dargestellten personellen Auswirkungen einer Senkung des Betreuungsschlüssels Bezug genommen. Zunächst sollte es deshalb darum gehen, sich mit einer konzeptionellen Erarbeitung dem Ziel der Schlüsselreduzierung zu nähern. Hierbei wird auf den Beschluss A-08652-NF-03 zur Frühkindlichen Bildungsstrategie verwiesen, durch den die Verwaltung ein sehr ähnlich gelagertes Konzept erarbeitet hat und an dem man sich orientieren kann.

Auch wir als antragstellende Fraktionen wollen, dass diese personelle Besserstellung nicht als freiwillige kommunale Aufgabe umgesetzt wird, sondern dass die Landesregierung zu Verbesserungen des Grundbedarfes und einer entsprechenden Landesfinanzierung motiviert wird.

 

Zu Beschlusspunkt 2:

In Anbetracht der verwaltungsseitig bestätigten großen Bedeutung einer qualitativ hochwertigen Fachaufsicht und Fachberatung für die kommunalen Horte und die Betreuungsangebote an Förderschulen sowie der Herausforderungen in diesem Bereich anhand der bisherigen Entwicklungen in Bezug auf steigende Kinderzahlen und wachsenden Personalbedarf in den vergangenen Jahren ist der Handlungsbedarf unbestritten. An der Einrichtung einer zusätzlichen Stelle soll daher festgehalten werden. Mit Verweis auf eine unabhängig davon vorzunehmende Struktur-, Aufgaben- und Stellenkritik kann diese zusätzliche Stelle letztlich über die Gesamtverwaltung kompensiert werden. Sie wird aber seitens der Antragstellerinnen als unabweisbarer Mehrbedarf angesehen.