Neue Fahrpreiserhöhungen des MDV belasten die Schwächsten unserer Stadt am stärksten!
Die durch Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung des MDV beschlossene Tariferhöhung zum 01.08.2015 belasten aus Sicht der Fraktion Die LINKE am meisten diejenigen, die aufgrund ihrer finanziellen Lage jeden Cent dreimal umdrehen müssen, bevor sie ihn ausgeben. Dabei spielt die wiederholte Beibehaltung des Kindertarifs in der Zone 110 eine untergeordnete Rolle. Die Mehrzahl der Kinder zwischen 6 und 13 Jahren nutzen die Schülercard bzw. die Schülermobilcard. Diese beiden Tarife wurden schon in diesem Jahr mit dem Hinweis der Überführung in ein MDV-Produkt und der damit einhergehenden Nutzungsmöglichkeit der S-Bahn deutlich erhöht. Auch 2015 sollen beide Produkte im Vergleich zum Produkt ABO Basis prozentual doppelt so stark erhöht werden.
Die Erhöhung des Preises für die Monatskarte der Leipzig-Pass-Inhaber sprengt alle denkbaren Vorstellungen! Um ganze 17 % soll diese Fahrkarte nun erhöht werden. Die Hinweise, dass diese Karte in den letzten Jahren nicht oder nur gering teurer wurde und es doch die Möglichkeit der Nutzung des neu einzuführenden ABO-Produktes für Leipzigpass-Inhaber gibt, verhöhnt die Nutzer und verkennt komplett ihre wirtschaftliche Lage.
Fakt ist doch, dass die wenigsten der Inhaber eines Leipzig-Passes stolz auf diesen Anspruch sind. Sie sind bestrebt, ihre Lage so zu verändern, um darauf verzichten zu können. Daher ist die Mindestbindung an das ABO für 12 Monate, wie es die beschlossenen Tarifbedingungen des MDV vorsehen, nicht zielführend. Denn diese Regelung verlangt von den Nutzern, beim „Verlust“ des Leipzig-Passes in ein höherwertiges ABO-Produkt umzusteigen oder die „gesparten“ 5,- € pro Monat nachzuzahlen.
Wir erwarten, dass dieses Thema im Zusammenhang mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE nochmals intensiv beleuchtet wird. Gleichzeitig fordern wir den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig auf, alles zu tun bzw. sicherzustellen, dass vor einer abschließenden Behandlung des Antrages im Stadtrat keine vollendeten Tatsachen durch den MDV geschaffen werden. Den MDV bitten wir im Interesse seines Fortbestandes darum, von sich aus das Genehmigungsverfahren erst nach der Beschlussfassung zum Antrag einzuleiten.
