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            <title>DIE LINKE. Fraktion im Stadtrat zu Leipzig: RSS-Feed</title>
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            <copyright>DIE LINKE. Fraktion im Stadtrat zu Leipzig</copyright>
            
            <pubDate>Mon, 17 Aug 2026 19:08:15 +0200</pubDate>
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                <guid isPermaLink="false">news-332724</guid>
                <pubDate>Thu, 27 Jun 2019 15:26:00 +0200</pubDate>
                <title>Die Erneuerung unserer Hauptsatzung überfällig</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/bei-der-ausbildung-von-erzieherinnen-und-erziehern-traegt-die-stadt-selbst-verantwortung-kopie-100/</link>
                <author>Dr. Ilse Lauter</author>
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                <content:encoded><![CDATA[<p>Seit Jahren ist die Erneuerung unserer Hauptsatzung überfällig. Zum einen ergibt sich dieser Bedarf aus den Wünschen des Stadtrates, zum anderen aus der Novellierung der Sächsischen Gemeindeordnung.</p>
<p>Arbeit an der Hauptsatzung? Das klingt ausgesprochen bürokratisch, verstaubt, trocken und weltfremd. Das ist allerdings ein weit verbreiteter Irrtum. Immerhin gibt sich der Stadtrat so die rechtliche Grundlage für das Wirken von Stadtrat und Verwaltung, regelt Zuständigkeiten und Kompetenzen, Aufgaben und Arbeitsweise beider Seiten kommunaler Selbstverwaltung. Und weil die Interessen beider Seiten nicht immer identisch sind (um es mal vorsichtig zu sagen), sind solche Regelungen notwendig und sinnvoll.</p>
<p>Um eine stringente und konstruktive Arbeit zu ermöglichen, wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, in der Stadträte aus jeder Fraktion vertreten waren.</p>
<p>In sehr intensiver Arbeit, wöchentliche Sitzungen inbegriffen, einigten wir uns in vielen Fragen – nicht immer zur Freude der Verwaltung.</p>
<p>Als Ergebnis liegt Ihnen der Abschlussbericht mit einvernehmlichen Empfehlungen vor. Ich nenne hier nur exemplarisch die Themen Wertgrenzen und Zuständigkeiten für Beschlussänderungen. Wahlverfahren sollen nach Hare-Niemeyer erfolgen, Regelungen für Beiräte wurden vereinheitlicht, die Stadtbezirksbeiräte sollen in ihren Kompetenzen aufgewertet werden und eigene Finanzmittel erhalten usw. -Sie können das alles nachlesen.</p>
<p>Unterschiedliche Meinungen gab und gibt es nach wie vor zur Wahl oder Bestellung der Stadtbezirksbeiräte.</p>
<p>Im dritten Quartal 2019 wird die Verwaltung dem neuen Stadtrat einen entsprechenden Entwurf für die neue Hauptsatzung vorlegen. Für die Arbeitsgruppe möchte ich an Sie appellieren, am interfraktionell gefundenen Konsens festzuhalten und genau hinzuschauen, dass sich dieser auch in der künftigen Hauptsatzung wiederfindet.</p>
<p>Denn -wie gesagt – Verwaltung und Stadtrat haben nicht immer die gleichen Interessen.</p>
<p>Das haben Sie, liebe Stadträte und Sie, liebe Verwaltung, in den vergangenen Jahren oft genug erlebt, demonstriert, ausgehandelt und manches Mal auch ausgesessen.</p>
<p>Wie geht man mit solchen Differenzen und Divergenzen am besten um?</p>
<p>In fünfzehn Jahren Stadtratsarbeit habe ich gelernt, dass es immer dann vorwärts geht, wenn beide Seiten konstruktiv miteinander umgehen, Konfliktthemen und Interessenslagen klar benennen und nach Lösungen suchen. Und da haben beide Seiten noch Entwicklungspotential:</p>
<p>Wenn im Gesetz zwar steht, „Die Ortschaftsräte haben <strong>insbesondere</strong> das Recht…“ und das verwaltungsseitig mutiert in „Die Ortschaftsräte haben <strong>in der Regel </strong>das Recht“, dann ist das zwar konstruktiv und sogar kreativ, aber unter Redlichkeit verstehe ich etwas anderes.</p>
<p>Und wenn von der Arbeitsgruppe verworfene Aussagen klammheimlich doch wieder in Beschlüssen auftauchen, ist das weder konstruktiv noch redlich.</p>
<p>Und andererseits:</p>
<p>Wenn junge Kommunalpolitiker mit dreimonatiger Stadtratserfahrung sich hinstellen und langjährige Mitarbeiter mit erhobenem Zeigefinger belehren, ist das ebenso wenig hilfreich wie der Auftritt vielwortiger Dauererklärer, die Themen nicht bereden, sondern zerreden.</p>
<p>Vergessen Sie nicht - Verwaltung und Stadtrat – Hauptamt und Ehrenamt – sind keine Feinde, nicht einmal Gegner, sondern ein ungleiches Paar.</p>
<p>Die einigende Klammer ist schon in der Bibel beschrieben: „Suchet der Stadt bestes.“</p>
<p>Das setzt allerdings für beide Seiten voraus, den anderen als gleichberechtigten Partner mit eigenen legitimen Interessen wahrzunehmen.</p>
<p>Ich wünsche dem neuen Stadtrat und der Verwaltung Konstruktivität und Redlichkeit. Mit anderen Worten: Bleiben Sie lauter!</p>
<p>Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.</p>
<p>&nbsp;</p>
<hr>
<p><em>Rede zur Drucksache DS-06450 "Novelle Sächs. GemO – Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Hauptsatzung".</em></p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-326577</guid>
                <pubDate>Wed, 17 Apr 2019 11:29:00 +0200</pubDate>
                <title>Eine öffentliche Toilette auf dem Lindenauer Markt</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/bei-der-ausbildung-von-erzieherinnen-und-erziehern-traegt-die-stadt-selbst-verantwortung-kopie-10/</link>
                <author>Dr. Ilse Lauter</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Ich möchte zu diesem Antrag nur kurz sprechen, denn ich habe nicht unbedingt die Absicht, als „Toilettenfrau von Lindenau“ in die Geschichte des Leipziger Stadtrates einzugehen.</p>
<p>Doch sind öffentliche Toiletten für viele, vor allem für ältere Menschen, im Wortsinn ein dringendes Bedürfnis. Laut der Befragung „Älter werden in Leipzig 2016“ wünschen sich 83 % der Befragten, dass die Stadt hier mehr tun sollte. Insbesondere ältere Seniorinnen und Senioren sprechen sich zu 92 % für eine bessere Toiletten-Infrastruktur aus.<a href="https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/dr-ilse-lauter/#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a></p>
<p>Das betrifft gerade solch markante Plätze wie den Lindenauer Markt. Er ist – ich zitiere die Verwaltung „als Umsteigeplatz im ÖPNV bekannt und steht zudem als Treffpunkt und Aufenthaltsort einer breiten Bevölkerung zur Verfügung.“<a href="https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/dr-ilse-lauter/#_ftn2" name="_ftnref2">[2]</a>“</p>
<p>Deshalb zielte mein Antrag darauf, dass bei den Planungen zur Umgestaltung des Lindenauer Marktes auch die Einrichtung einer öffentlichen behindertengerechten Toilette vorgesehen wird.</p>
<p>In ihrem Alternativvorschlag „strebt die Verwaltung an“, (ich zitiere) dass im Zusammenhang mit der Vergabe der Werbekonzessionen ein Standort auf dem Lindenauer Markt errichtet wird.</p>
<p>Wie auch immer die schöne Formulierung entstanden sein mag, eine Toilette „anzustreben“ – es freut mich sehr, dass im Zusammenhang mit der Werbekonzession zusätzlich zu den bisher vorgesehenen nun auch am Hauptbahnhof, am Waldplatz und eben auch am Lindenauer Markt WCs eingerichtet werden sollen.<a href="https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/dr-ilse-lauter/#_ftn3" name="_ftnref3">[3]</a> So die kürzlich ins Verfahren gegebene Vorlage 6280.</p>
<p>Dieses Vorhaben inzwischen in die Planungen des Lindenauer Marktes eingegangen und wurde öffentlich vorgestellt.</p>
<p>Daher übernehme ich gern den Verwaltungsstandpunkt und bitte Sie um Zustimmung. Sowohl der zuständige Fachausschuss als auch der Stadtbezirksbeirat Alt-West haben meinen Antrag einstimmig unterstützt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<hr>
<p>1 VI-DS-03828</p>
<p>&nbsp;2 VI-F-06381-AW-01&nbsp;&nbsp;</p>
<p>3 VI-DS-06280</p>
<p><em>Rede zum Antrag der A-6601 "Einrichtung einer öffentlichen Toilette auf dem Lindenauer Markt".</em></p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-318916</guid>
                <pubDate>Wed, 23 Jan 2019 19:49:00 +0100</pubDate>
                <title>Wir wollen den Auftrag an den Oberbürgermeister verbindlicher und abrechenbarer gestalten</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/bei-der-ausbildung-von-erzieherinnen-und-erziehern-traegt-die-stadt-selbst-verantwortung-kopie-1/</link>
                <author>Dr. Ilse Lauter</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Den Vorschlag der CDU tragen wir im Grundsatz mit. Doch wollen wir auch hier den Auftrag an den Oberbürgermeister verbindlicher und abrechenbarer gestalten.</p>
<p>Unsere Forderung ist: Der Oberbürgermeister setzt sich in der Trägerversammlung des Jobcenters dafür ein,</p><ol> 	<li>dass ab 1.1.2019 <strong>mindestens</strong> 2,00 Euro<strong><em> </em></strong>je Stunde an Mehraufwandsentschädigung für AGH-MAE-Beschäftigte beschlossen werden<strong>. </strong><br> 	Die CDU-Fraktion hat in ihrer Neufassung von heute Mittag den Stundensatz nunmehr auf 2,00 €/Stunde festgesetzt und weicht damit von den ursprünglichen 2,50 € ab. Da wir die 2,00 € als <strong>Mindestforderung</strong> gestellt haben, betrachten wir unseren Änderungsantrag als weitergehend und möchten ihn so abstimmen lassen.<br> 	<strong>&nbsp;</strong></li> 	<li><em><strong>Forderten wir, dass im entsprechenden Eingliederungstitel des Jobcenters mindestens das prozentuale Budget für Arbeitsgelegenheiten des Vorjahres fortgeschrieben wird zuzüglich der Mittel für die künftige höhere Aufwandsentschädigung – <strong><em>diesen Punkt ziehen wir als erledigt zurück </em></strong></strong></em><br> 	&nbsp;</li> 	<li>Wollen wir, dass im Bericht an den Stadtrat (<strong><em>im Dezember 2018) </em>im I. Quartal 2019</strong> neben dem Umsetzungsstand auch eine detaillierte und umfassende Kundenstrukturanalyse des SGB II-Rechtskreises vorgelegt wird. <strong><em>Hier ändern wir den Termin auf das erste Quartal.</em></strong><br> 	<br> 	Die von uns beantragte Analyse soll u. a. untersuchen:<br> 	&nbsp; 	<ol> 		<li>Altersgruppen</li> 		<li>Dauer der Arbeitslosigkeit</li> 		<li>Einschränkungen</li> 		<li>Struktur der Bedarfsgemeinschaften</li> 		<li>Berufsabschlüsse (bzw. ihr Fehlen)</li> 		<li>Art und Zeitpunkt der Schulabschlüsse</li> 	</ol> 	</li> </ol><p>auch für den Bereich Flucht und Asyl</p>
<p>Mehr als 80 Prozent der Menschen, die vom Jobcenter betreut werden, gelten als marktfern und müssen in den nächsten 24 Monaten zunächst an den Arbeitsmarkt herangeführt werden.</p>
<p>Kommunale Integrationskonzepte sollen daher möglichst passgenau und an den Ursachen anknüpfend entwickelt und umgesetzt werden. Das setzt eine gute Strukturanalyse voraus.</p>
<p>Über die Situation der 31.000 Betroffenen muss aus unserer Sicht der Stadtrat in Kenntnis gesetzt werden, nicht nur der Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit und der Sozialausschuss.</p>
<p>Der Verwaltungsstandpunkt stellt dar, dass eine Informationsvorlage an den Stadtrat die Möglichkeit ausschließt, in den direkten Erfahrungsaustausch zu treten. Das ist mir nach 15 Jahren Stadtratstätigkeit neu.</p>
<p>Was hindert denn die Geschäftsführung des Jobcenters daran, bei Einbringung einer solchen Informationsvorlage in beiden Fachausschüssen persönlich anwesend zu sein?</p>
<p>Oder anders herum gefragt, Was hindert denn die Verwaltung daran, aus einem direkten Erfahrungsaustausch mit Jobcenter und Fachausschüssen über Strukturzahlen eine Informationsvorlage an den Stadtrat zu generieren?</p>
<p>Deshalb halten wir <strong>die Punkte 1 und 3 </strong>unseres Änderungsantrages aufrecht und bitten um Abstimmung.</p>
<p><em>Rede zum Antrag der CDU-Fraktion&nbsp;A 06206 "Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung".</em></p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
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                <pubDate>Wed, 23 Jan 2019 12:32:00 +0100</pubDate>
                <title>Hier wird unternehmerisches Risiko auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgewälzt!</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/bei-der-ausbildung-von-erzieherinnen-und-erziehern-traegt-die-stadt-selbst-verantwortung-kopie-1-1/</link>
                <author>Dr. Ilse Lauter</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wie die Verwaltung ausführt, nutzen zwei Drittel der Eigenbetriebe und kommunalen Unternehmen das Instrument der sachgrundlosen Befristung, um neue Mitarbeiter länger erproben zu können, als es das Gesetz vorsieht. Das finden wir nicht in Ordnung.</p>
<p>Damit werden gesetzliche Bestimmungen unterlaufen. Immerhin sieht das BGB[1]die maximale Dauer für eine Probezeit mit sechs Monaten vor. Bei einfachen Tätigkeiten sind oft nur drei Monate Probezeit üblich.</p>
<p>Ist es wirklich nicht möglich, MitarbeiterInnen im Cateringbereich in einem halben Jahr einzuschätzen? Oder Hausmeister – Verzeihung „facility manager“? Diese werden doch nur bei handwerklicher Eignung eingestellt. Und niemand schafft es in einem halben Jahr zu bewerten, ob sie ihre Arbeitsleistung schaffen?</p>
<p>Und die Mitarbeiter selber? Auch sie sollten doch in der Lage sein, innerhalb eines halben Jahres zu entscheiden, ob sie das Arbeitsverhältnis fortsetzen wollen oder nicht.</p>
<p>Daneben benennt die Verwaltung als weitere Gruppe der von sachgrundloser Befristung Betroffenen: „Mitarbeiter/innen zur Absicherung begrenzter Ausschreibungszeiträume und ungewisser wirtschaftlicher Unternehmenssituationen, z. B. bei Unternehmens-Neuausrichtungen.“</p>
<p>Was hat das bitte mit der Arbeitsleistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu tun?</p>
<p>Hier wird doch eindeutig unternehmerisches Risiko auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgewälzt.</p>
<p>Und wenn schon befristet werden muss:<br> Gibt es wirklich in allen von der Verwaltung benannten Fällen keinen Sachgrund dafür, z. B. bei den auch benannten saisonalen Tagesgeschäften?[2]das Teilzeit- und Befristungsgesetz sieht solche Möglichkeiten vor.</p>
<p>Und grundsätzlich: In Zeiten des Fachkräftemangels ist das Instrument der sachgrundlosen Befristung nicht geeignet, die Arbeitsverträge attraktiv zu gestalten. Langfristig wird diese Praxis das Arbeitskräfteproblem eher noch verschärfen.</p>
<p>Wir begrüßen daher den Antrag der SPD-Fraktion, derartige sachgrundlose Befristungen in den Eigenbetrieben und kommunalen Unternehmen der Stadt nicht mehr anzuwenden.</p>
<p>Die SPD will den Oberbürgermeister damit beauftragen, sich gegenüber den kommunalen Beteiligungsunternehmen sowie den Eigenbetrieben der Stadt Leipzig dafür <strong>einzusetzen</strong>, dass Arbeitsverträge dort nicht mehr ohne Sachgrund befristet werden.</p>
<p>Die Verwaltung schlägt alternativ vor:</p>
<p>Der Oberbürgermeister wird die Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe der Stadt Leipzig dahingehend <strong>sensibilisieren</strong>, dass sogenannte sachgrundlose Befristungen nur in Ausnahmefällen erfolgen.</p>
<p>Mir kommen vor Rührung gleich die Tränen.</p>
<p>So sind die betroffenen Eigenbetriebe und Unternehmen nur unsensibel und brauchen eine sozialpädagogische Betreuung?</p>
<p>Nein, das ist bewusste Unternehmensstrategie, die offensichtlich von der Verwaltung gedeckt wird.</p>
<p>Um das <strong>zielführender</strong> und <strong>verbindlicher</strong> auszugestalten, soll nach unserem Änderungsantrag der Oberbürgermeister damit beauftragt werden, als oberster Gesellschaftervertreter <strong>seine rechtlichen und realen Kompetenzen</strong> gegenüber den kommunalen Unternehmen und Eigenbetrieben <strong>auszuschöpfen, </strong>um das Ende sachgrundloser Befristungen durchzusetzen.</p>
<p>Da nach dem Willen des Oberbürgermeisters ja die <strong>Gesellschafterversammlung</strong> für die Beschlussfassung der Wirtschaftspläne zuständig ist, ergibt sich daraus auch ihre besondere Verantwortung für die <strong>Personalentwicklung</strong> in den kommunalen Unternehmen und Eigenbetrieben.</p>
<p>Und damit das Ganze auch <strong>abrechenbar</strong> wird, soll mit dem Bericht über den Jahresabschluss der kommunalen Unternehmen im Verwaltungsausschuss und den zuständigen Fachausschüssen im Falle der Eigenbetriebe künftig auch dargestellt werden, in welchem Maß es gelungen ist, die sachgrundlose Befristung im Berichtsjahr abzubauen, und welche Probleme dabei auftauchen.</p>
<p>Damit kann der Stadtrat seine Verantwortung wahrnehmen, indem er einen genaueren, klaren, abrechenbaren Auftrag an die Verwaltung gibt.</p>
<p>Bitte stimmen Sie für unseren Änderungsantrag.</p>
<hr>
<p>[1]§ 622 Abs. 3</p>
<p>[2] · Gemäß §&nbsp;14 Abs.&nbsp;1 Satz&nbsp;2 TzBfG liegt ein sachlicher Grund insbesondere vor, wenn</p>
<p>·&nbsp; der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht,</p>
<p>·&nbsp; die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern,</p>
<p>·&nbsp; der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird,</p>
<p>·&nbsp; die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt,</p><ul class="list-normal"> 	<li>die Befristung zur Erprobung erfolgt,</li> </ul><p>·&nbsp; in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen,</p>
<p>·&nbsp; der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird oder</p>
<p>·&nbsp; die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht.</p>
<p><em>Rede zum Antrag der SPD-Fraktion&nbsp; A 05918 &nbsp;"Sachgrundlose Befristungen in kommunalen Unternehmen und Eigenbetrieben beenden".</em></p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
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                <pubDate>Wed, 23 Jan 2019 07:37:00 +0100</pubDate>
                <title>Auflagen konkreter und verbindlicher gestalten</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/bei-der-ausbildung-von-erzieherinnen-und-erziehern-traegt-die-stadt-selbst-verantwortung-kopie-1-2/</link>
                <author>Dr. Ilse Lauter</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>In ihrer Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren mit integriertem Zielabweichungsverfahren positioniert sich die Stadt zum einen zur Raumverträglichkeit des geplanten Kiesabbaus in Rückmarsdorf, zum anderen zur Abweichung von drei Zielen des Regionalplanes Westsachsen.</p>
<p>Dabei äußert die Verwaltung fachliche Bedenken. Als Auflagen werden gefordert:</p><ol> 	<li>Die Erhöhung des Abstandes zu den angrenzenden Wohnsiedlungen zur Reduzierung der Lärm- und Staubimmissionen</li> 	<li>Eine stärkere Beachtung der Auswirkungen auf die Landwirtschaft und die Erhöhung des Anteils von Ackerland bei der Rekultivierung</li> 	<li>Die Beachtung von Belangen des Naturschutzes</li> </ol><p>Um diese Auflagen konkreter und verbindlicher zu gestalten, haben die Antragsteller sie zum einen in den Beschlusstext genommen und zum anderen präzisiert:</p>
<p>Zum Schutzgut Mensch:</p>
<p>So wollen wir einen Beschlusspunkt einfügen, der den größeren Abstand mit mindestens <strong>300 m </strong>definiert, wie es der Regionalplan beschreibt.</p>
<p>Der Vorhabenträger will sich daran nicht halten. Nach seinen Plänen ist der geringste Abstand der Außengrenze des gesamten <strong>Vorhabens</strong> zu Wohngebäuden zwischen ca. 20 m und 80 m. Der geringste Abstand der Außengrenze des eigentlichen <strong>Abbaugebietes</strong> zu Wohngebäuden beträgt 40 m bzw. 120 m.</p>
<p>Das können und wollen wir nicht hinnehmen.</p>
<p>Zum Schutzgut Boden:</p>
<p>Auch die zweite Auflage – die Erhöhung des Anteils von Ackerland bei der Rekultivierung der Abbauflächen wollen wir dahingehend unterstützen, indem wir die kommunalen Flurstücke in dem einzuhaltenden 300-Meter-Korridor als landwirtschaftliche Nutzflächen erhalten wollen. Immerhin weist der Regionalplan im Abbaugebiet Flächen als <strong>Vorbehaltsgebiet</strong> Landwirtschaft aus, kein Wunder bei einer Bodenwertzahl von 50. Eine Rekultivierung – die ja nach Meinung des Vorhabenträgers nur auf einem Drittel der vorher beanspruchten Fläche erfolgen soll – wird diese Werte nicht wieder erreichen.</p>
<p>Zum Schutzgut Pflanzen und Tiere:</p>
<p>Die dritte Auflage ist leider so unscharf formuliert, dass sie aus unserer Sicht dem Vorhabenträger nahezu freie Hand lässt. Dabei kritisiert die Verwaltung selbst die Einschätzung der Planer als unzutreffend, lücken- und fehlerhaft – Beispiel Graugänse, Feldlerchen oder das Biotop Altholzinsel.</p>
<p>Und damit komme ich zu unserem dritten Beschlusspunkt. Wir wollen, dass die fachlichen Bedenken der Stadt Leipzig als <strong>erheblich</strong> eingestuft werden.</p>
<p>Insbesondere bei den Darstellungen zum Staub- und Lärmschutz stellt die Verwaltung fest -ich greife jetzt willkürlich heraus:</p>
<p>Die Darstellungen des Vorhabenträgers sind…</p>
<p>nicht zutreffend, nicht nachvollziehbar, nicht hinreichend repräsentativ, die Vorbelastungen wurden nicht eingerechnet, sie wurden deutlich zu gering angesetzt, die Darstellungen sind nicht belegt, können nicht mitgetragen werden, sind unvollständig oder widersprüchlich.</p>
<p>Insgesamt weisen die zwölf Seiten der Stellungnahme sage und schreibe 59 fachliche Kritiken und Hinweise an den Vorhabenträger auf.</p>
<p>Das sind für uns nicht nur Bedenken, sondern <strong>erhebliche</strong> Bedenken.</p>
<p>Wir beantragen, das in den Beschlusstext aufzunehmen und in der Stellungnahme auf Seite 1 entsprechend zu korrigieren.</p>
<p>Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.</p>
<p>Ergänzter Beschlussvorschlag:</p><ol> 	<li><em><strong>Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme der Stadt zum Raumordnungsverfahren mit integriertem Zielabweichungsverfahren „Kiessandtagebau Rückmarsdorf“. </strong></em></li> 	<li><em><strong><strong><em>Dabei setzt sich die Stadt aus Vorsorge für die Lebensbedingungen der Menschen in Rückmarsdorf dafür ein, dass ein größerer Abstand zum Siedlungsgebiet (mindestens 300 m), als vom Vorhabenträger beantragt, eingehalten wird.<strong>[1</strong> Die betreffenden kommunalen Flurstücke sollen als landwirtschaftliche Nutzflächen erhalten bleiben.</em></strong></strong></em></li> 	<li><em><strong><strong><em>Die Stadt Leipzig hat aus fachlicher Sicht erhebliche Bedenken gegen den geplanten Kiessandtagebau. In der beantragten Form ist der Kiessandtagebau aus Sicht der Stadt nur mit Auflagen raumverträglich.</em></strong></strong></em></li> </ol><hr>
<p>[1]Vgl. Beschlussvorlage VI-DS-06763, S. 1</p>
<p><em>Rede zur Drucksache DS&nbsp;06763 „Stellungnahme der Stadt zum Raumordnungsverfahren mit integriertem Zielabweichungsverfahren „Kiessandtagebau Rückmarsdorf“.</em></p>]]></content:encoded>
                
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                <pubDate>Wed, 27 Jun 2018 19:33:00 +0200</pubDate>
                <title>Bei der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern trägt die Stadt selbst Verantwortung</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/bei-der-ausbildung-von-erzieherinnen-und-erziehern-traegt-die-stadt-selbst-verantwortung/</link>
                <author>Dr. Ilse Lauter</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Ich möchte mich kurzfassen: Wir tragen Anliegen und Sinn der Vorlage mit.</p>
<p>Über die Anforderungen, die mit dem künftigen Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern in Leipzig einhergehen, sind wir uns sicher einig. Dass die Stadt dafür selbst in Verantwortung geht, ist völlig in Ordnung. Dass dafür auch mehr Personal benötigt wird, ist selbstverständlich. Und dass mehr Ausbildung und mehr Personal zu mehr Ausgaben führen, ist davon die logische Konsequenz. Und dass freie Träger bei ihrer Ausbildung unterstützt werden sollen, macht Sinn. Insofern tragen wir auch die Anliegen der Änderungsanträge 01 bis 04 mit, auch im Sinne des soeben benannten Verwaltungsvorschlages.</p>
<p>Aber ein Wort noch zum SPD-Antrag 5151 Duale Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher.</p>
<p>Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion. Könnte es sein, dass Sie sich hier - Überraschung - &nbsp;auf die Arbeit der Verwaltung gesetzt haben und einen Parallel-Antrag formulierten, der der Vorlage verdächtig ähnlich sieht? Wie Sie sicher auch wissen, hat die Verwaltung an diesem Thema schon gearbeitet, bevor Sie damit aus der Hüfte kamen. Hat sich Ihr Antrag da nicht von vornherein erledigt?</p>
<p>Und liebe Verwaltung. Hier wäre wieder eine klasse Möglichkeit gewesen, es den Stadträten einmal so richtig zu zeigen, in dem Sie voller Stolz und hier auch einmal völlig zurecht sagen: „Ablehnung, weil Verwaltungshandeln.“ Aber nein, ein Sachstandsbericht tut es auch. Der SPD-Fraktion lassen wir das jedenfalls nicht durchgehen.</p>
<p><em>Rede zur Drucksache DS 4549 "Ausbildung und Gewinnung von Erzieherinnen und Erziehern in der Stadt Leipzig".</em></p>]]></content:encoded>
                
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                <guid isPermaLink="false">news-306648</guid>
                <pubDate>Wed, 20 Jun 2018 19:33:00 +0200</pubDate>
                <title>Wem und wozu dient der Kulki? </title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/wem-und-wozu-dient-der-kulki/</link>
                <author>Dr. Ilse Lauter</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Angesichts der vollen Tagesordnung in aller gebotenen Kürze, obwohl das Thema ein abendfüllendes Programm bieten könnte.</p>
<p>Das vorliegende Dokument – der B-Plan 232 Kulkwitzer See- beschäftigt uns schon sehr lange. Und es ist wohl etwas einmaliges an dem gesamten Prozess.</p>
<p>Soweit ich weiß, ist es selbst in der Leipziger Stadtverwaltung nicht alltäglich, dass ein Bebauungsplan sage und schreibe <strong>15</strong> Jahre diskutiert wird. In diesem Fall in drei Schüben, nämlich 2005, 2009 und 2014, unter drei Baubürgermeistern.</p>
<p>Ein so langwieriger Abwägungsprozess ist ein sicheres Zeichen für kontroverse Debatten. Und die Debatte war nicht nur kontrovers, sondern fand unter reger Beteiligung der Leipzigerinnen und Leipziger statt. Bürgerinitiativen gründeten sich, es gab 54 Stellungnahmen, zum Teil mit zehntausend Unterschriften unterstützt. Und auch das ist in der Geschichte Leipziger Bebauungspläne sicher eine Einmaligkeit.</p>
<p>Worum ging die Debatte?</p>
<p>Letztlich um die Frage: <strong>Wem und wozu dient der Kulki vorrangig</strong>?</p>
<p>Als <strong>Naherholungsgebiet</strong> für die Menschen der Umgebung, wie es die Bürgerinnen und Bürger forderten, oder als <strong>Wirtschaftsobjekt</strong> zur touristischen Vermarktung, wie es Verwaltung seinerzeit präferierte?</p>
<p>Während dieser 15 Jahre Debatte entstanden um Leipzig neue Seen, und für den Kulki wurde im Regionalplan der Vorrang für Naherholung beschlossen. Lang dauerte auch der Prozess der Artenschutzmaßnahmen für Neuntöter und Zauneidechsen, der in die uns vorliegende Informationsvorlage einging. Der Kulkwitzer See wurde zwischenzeitlich zum beliebtesten See gekürt. Nach und nach entwickelten sich konstruktive Dialoge zwischen Verwaltung und den Bürgerinitiativen. Die Verwaltung verzichtete auf die Idee von Hotels, großen Feriendörfern und Seeautostraßen und näherte sich den Positionen der Anwohner und des Regionalplans in Richtung Naherholung.</p>
<p>Konsequent im Sinn der Naherholung ist auch unser <strong>Änderungsantrag</strong> 1, der dort die Freihaltung von Uferstreifen für die öffentliche Nutzung fordert, wo das nicht aus technischen und Sicherheitsgründen unmöglich ist. Das entspricht dem <strong>Beschluss des Stadtrates</strong> aus dem Jahr 2009. Darüber hinaus soll der Uferstreifen auf der Halbinsel öffentliche Grünfläche werden.</p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren, bitte unterstützen Sie unser Anliegen und setzen Sie den Stadtratsbeschluss konsequent um.</p>
<p><em>Rede zur Drucksache DS VI-4454 "Bebauungsplan 232 „Erholungsgebiet Kulkwitzer See“</em></p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-301999</guid>
                <pubDate>Wed, 25 Apr 2018 19:33:00 +0200</pubDate>
                <title>Ein Bildungs- und Bürgerzentrum für Grünau etablieren</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/ein-bildungs-und-buergerzentrum-fuer-gruenau-etablieren/</link>
                <author>Dr. Ilse Lauter</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Im Jahr 2015 gab es schon eine Vorlage zum Thema (683/14), die damals noch auf den Prinzipien des Stadtumbaus bzw. gezielten Rückbaus beruhte. Verwaltung favorisierte damals die Einmietung in das Alleecenter und die Aufgabe und anschließende Veräußerung der drei Bibliotheksstandorte.</p>
<p>Einige Änderungsanträge und drei Jahre später haben wir den neuen Vorschlag auf dem Tisch. Inzwischen hat sich die Situation in Grünau geändert. Die Trendwende von der Schrumpfung zum Wachstum füllt auch die ehemaligen Abrissgebiete – sprich Stadtumbaugürtel – wieder. Statt über Abriss wird nun über Wiederaufbau teilweise auf denselben Flächen diskutiert sowie über die Nachverdichtung Grünaus durch Einfamilienhäuser.</p>
<p>Wachstum und Verdichtung in Grünau haben sicherlich nicht nur positive Folgen. Die Punkthochhäuser in der Stuttgarter Allee sind dabei ein sozialer Schwerpunkt, dem sich auch die LWB stellen muss.</p>
<p>Gerade angesichts seiner besonderen Lage halten wir es für gut, im Grünauer Stadtteilzentrum ein eigenes Bildungs- und Bürgerzentrum mit vielfältiger Nutzung zu etablieren.</p>
<p>Also in Grünau alles im grünen Bereich?</p>
<p>Ganz so ist es leider nicht.</p>
<p>Die Abwägung dezentraler und zentraler Angebote bei Betrachtung der finanziellen Machbarkeit umfasst auch die Abwägung diverser Vor- und Nachteilen. Umfangreiches modernes zentrales Bibliotheksangebot versus kurze Wege für kurze Beine – da müssen konstruktive Lösungen gemeinsam mit den betroffenen Bildungseinrichtungen gefunden werden. Deshalb unterstützen wir den Änderungsantrag der SPD, den wir als Ergänzung zu unserem eigenen Änderungsantrag betrachten.</p>
<p>Den Plan, die beiden freiwerdenden Bibliotheken zu verkaufen, halten wir für falsch, gerade weil in den Randlagen Grünau der Bedarf an soziokulturellen Angeboten wächst und deshalb solche Angebote entwickelt werden müssen. Und die kommunalen Grundstücke sind einfach zu schade, um nur als Finanzierungsmittel des Bildungs- und Bürgerzentrums zu dienen. Wir geben kommunales Eigentum im WK VII und VIII aus der Hand, um vielleicht später an derselben Stelle jahrzehntelang Miete zu zahlen. Das hat sich nicht bewährt.</p>
<p>Daher sieht unser Änderungsantrag 4 vor, dass die freiwerdenden Bestandsgebäude nicht veräußert werden. &nbsp;Für ebenso problematisch halten wir die Tatsache, dass die derzeitigen Mieter der Bibliotheken bisher nicht in die Entscheidungen über ihre Zukunft einbezogen wurden. In der Vorlage ist dazu formuliert:</p>
<p>„Das Liegenschaftsamt wird <strong><em>rechtzeitig</em></strong> Kontakt zu den ggf. betroffenen Mietparteien aufnehmen." (S.10)</p>
<p>Offenbar ist es nicht gelungen, den richtigen Zeitpunkt zu bestimmen.</p>
<p>Wenn Betroffene von ihrem Schicksal mal wieder aus der Zeitung erfahren, ist das nicht nur schlechter Stil, es schadet ernsthaft dem Klima im Stadtteil. Zorn und Unmut richten sich dann nicht gegen die Verantwortlichen, sondern gegen ehrenamtliche Lokalpolitiker und „die Politik“ im Allgemeinen, mit den entsprechenden Folgen.</p>
<p>Hier muss sich Verwaltung ihrer Verantwortung stellen. Es kann ja wohl nicht sein, dass zwar die Bildungs- und Bibliotheksangebote besser werden, dafür aber die zahnärztliche Betreuung ganzer Schulen und Kitas einzubrechen droht, mehrere tausend Bürgerinnen und Bürger ihren Friseur um die Ecke verlieren und sowohl Zahnarztpraxis als auch Friseursalon sich in ihrer Existenz bedroht sehen.</p>
<p>Entsprechende Schreiben der Betroffenen sind Ihnen allen zugegangen, sehr verehrte Stadträte. Hier muss unbedingt nachgesteuert werden. Deshalb fordern wir in unserem Änderungsantrag, die Interessen der Bestandsmieter zu berücksichtigen. Das halten wir für zielführender als die Änderungsanträge von CDU und AfD, die die Prozesse deutlich nach hinten schieben würden.</p>
<p>Zu einem weiteren Problem:</p>
<p>Die in der Vorlage aufgezeigten Flächen laut Raumprogramm (S. 3 von 14) haben aus meiner Sicht einen Nachteil: Sie sind unvollständig. Die in der Anlage erfassten Raumbedarfe (S. 13 von 14) sehen für Besucherinnen und Besucher jeweils 10 qm für Sanitärräume vor – wohlgemerkt im gesamten Gebäude. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist gleich gar kein WC vorgesehen. Auch eine Teeküche für Veranstaltungen – Stichwort Volkshochschulkurse - &nbsp;fehlt in den Berechnungen. Hier muss im Zuge der Planungen unbedingt nachgebessert werden.</p>
<p>Der Vollständigkeit halbe möchte ich noch erwähnen, dass wir den ersten Teil unseres ÄA – nämlich die geänderte Zeitschiene – zurückgezogen hatten.</p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren, alles in allem tragen wir das Vorhaben mit, bei Berücksichtigung unserer Änderungswünsche.</p>
<p><em>Rede zur Drucksache DS&nbsp;04591&nbsp; „Grundsatzbeschluss Bildungs- und Bürgerzentrum Grünau".</em></p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-295594</guid>
                <pubDate>Wed, 31 Jan 2018 19:33:00 +0100</pubDate>
                <title>Ich will der SPD keinesfalls unterstellen, sich auf dem Rücken der Verwaltungsarbeit Erfolge zu organisieren</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/ich-will-der-spd-keinesfalls-unterstellen-sich-auf-dem-ruecken-der-verwaltungsarbeit-erfolge-zu-orga/</link>
                <author>Dr. Ilse Lauter</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Vor ziemlich genau einem Jahr stand ich hier, um Sie, verehrte Stadträte, davon zu überzeugen, die Rechte der Stadtbezirksbeiräte zu stärken. Wir wollten das durch die Einführung einer gemeinsamen Ortschaftsverfassung regeln.</p>
<p>Sie haben das damals mehrheitlich abgelehnt. Dennoch hat die Verwaltung nach fast zwei Jahren Stillstand Fahrt aufgenommen und sich seitdem ernsthaft mit dem Thema befasst. Work shops wurden mit Stadträten, Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten durchgeführt. Der Verwaltungsbürgermeister erfuhr an Ort und Stelle viel über das Verhältnis von Verwaltung, Stadtrat und Stadtbezirksbeiräten und viel über die ganz konkreten Nöte der Vor-Ort-Gremien.</p>
<p>Aus den workshops wurden Vorschläge entwickelt, die konkrete Umsetzungsschritte beinhalten. Diese betrafen unter anderem</p><ol> 	<li>Die Verbesserung der elektronischen Gremienarbeit</li> 	<li>Die Verbesserung der fachlichen Gremienarbeit</li> 	<li>Die Verbesserung der Lage und Ausstattung der Sitzungsräume</li> 	<li>Den Demokratiekalender 2018</li> </ol><p>Sie, verehrte Stadträte, können das alles in der Vorlage der Verwaltung 4970 „Lokale Demokratie – lokale Verwaltung – konkrete Maßnahmen lokaler Demokratiepolitik“ zur Kenntnis nehmen, und das sicher mit Wohlwollen.</p>
<p>Diese Vorlage ist das Ergebnis von stringentem und konstruktivem Verwaltungshandeln, begleitet vom Fachausschuss Allgemeine Verwaltung.</p>
<p>Dennoch sah sich die SPD-Fraktion im Juni 2017 bemüßigt, die Ergebnisse der work shops in einen eigenen Antrag zu gießen, der unter anderem fordert:</p><ol> 	<li>Die Verbesserung der elektronischen Gremienarbeit</li> 	<li>Die Verbesserung der fachlichen Gremienarbeit</li> 	<li>Die Verbesserung der Lage und Ausstattung der Sitzungsräume</li> 	<li>Den Demokratiekalender 2018</li> </ol><p>Entschuldigung, die Punkte heißen bei der SPD nicht 1 bis 4, sondern a bis d.</p>
<p>Nun will ich keinesfalls unterstellen, dass sich die SPD hier auf dem Rücken der Verwaltungsarbeit Erfolge organisiert. Verwaltung und SPD-Stadträte haben sicher parallel an einem Thema gearbeitet. Und sind zu bemerkenswert ähnlichen Schlüssen gekommen.</p>
<p>Das wäre allerdings der klassische und hier völlig zutreffende Fall für einen Verwaltungsstandpunkt „Ablehnung, weil bereits Verwaltungshandeln“.</p>
<p>Oder Stadtratsseitig wäre das der klassische Fall für ein Zurückziehen des Antrages durch die Antragsteller.</p>
<p>Aber nichts dergleichen. Die Verwaltung stimmt dem Antrag zu und ergänzt ihn noch. Die Antragsteller qualifizieren ihren Antrag mit zwei weiteren Neufassungen entsprechend der weitergehenden Verwaltungsvorschläge.</p>
<p>Ich wünschte nur, dass Verwaltung allen Anträgen so positiv entgegenkommt, ohne Ansehen der Fraktion.</p>
<p>Leider ist das nicht der Fall. Nur allzuoft brauchen Verwaltungsstandpunkte Monate statt Wochen – siehe unser Antrag „Sonderbauprogramm von Schulanbauten“ – dann selbstverständlich mit dem Vermerk „Ablehnung, weil bereits Verwaltungshandeln“</p>
<p>Andere Verwaltungsstandpunkte werden offenbar gleich ganz vergessen – siehe unser Antrag „100 Jahre Frauenwahlrecht“.</p>
<p><strong>Vielleicht bringt es etwas, wenn auch wir geschlossen in die SPD eintreten? Das soll ja manchmal Wunder wirken.</strong></p>
<p>Doch das werden wir nicht tun.</p>
<p>Wir tragen den Inhalt der Originalvorlage mit, nicht aber den SPD-Antrag.</p>
<p><em>Rede zum Antrag der SPD-Fraktion </em>VI-A-04407-NF-03 <em> „</em>Lokale Demokratie stärken!<em>“.</em></p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-290183</guid>
                <pubDate>Wed, 13 Dec 2017 19:33:00 +0100</pubDate>
                <title>Die Beschlusskompetenz beim Aufsichtsrat anbinden</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/die-beschlusskompetenz-beim-aufsichtsrat-anbinden/</link>
                <author>Dr. Ilse Lauter</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Eigentlich könnte ich meine Rede vom 18. Januar dieses Jahres – damals zum Gesellschaftsvertrag der Sankt-Georg GmbH - vortragen, dort ging es um dasselbe Problem.</p>
<p>Was ist der Streitpunkt?</p>
<p>Wer ist für das <strong>strategische Unternehmenskonzept</strong> zuständig – der Aufsichtsrat, wie der Kodex vorsieht – oder die Gesellschafterversammlung, wie es der Oberbürgermeister in dieser Vorlage davon abweichend will.</p>
<p>Und wer ist für den darauf fußenden jährlichen <strong>Wirtschaftsplan</strong> zuständig - der Aufsichtsrat, wie der Kodex vorsieht – oder die Gesellschafterversammlung, wie es der Oberbürgermeister in dieser Vorlage davon abweichend will.</p>
<p>Unser <strong>Änderungsantrag</strong> möchte den Kodex konsequent umsetzen und die Verantwortung und damit die Beschlusskompetenz beim Aufsichtsrat anbinden, selbstverständlich nach vorheriger Abstimmung mit der Gesellschafterversammlung.</p>
<p>Was ist nun das eigentliche <strong>Wesen</strong> dieses Streits?</p>
<p>Im Kern geht es um die Kompetenz, Entscheidungsfähigkeit und letztlich die <strong>Macht</strong> von Aufsichtsrat einerseits oder Gesellschafterversammlung andererseits. Wenn die Gesellschafterversammlung letztendlich auch gegen den Willen des AR entscheiden kann, wozu haben wir dann noch Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat? Und wer ist eigentlich die Gesellschafterversammlung? Wer hat Stimmrecht? Der OBM allein bzw. ein Fachbürgermeister in seiner Stellvertretung? Oder der Stadtrat?</p>
<p>Ein Stadtrat, der im Unterschied zu den kommunalen Aufsichtsräten <strong>nicht</strong> über die notwendige Kompetenz verfügen muss und den betroffenen kommunalen Unternehmen <strong>nicht</strong> aufsichtsführend und beratend zur Seite steht. Ein Verwaltungsausschuss, der statt einer ausführlichen und aussagekräftigen Vorlage eine PowerPoint Präsentation zur Kenntnis nimmt.</p>
<p>Und es wird das Tor geöffnet für Änderungsanträge der Fraktionen zu Wirtschaftsplänen der kommunalen Unternehmen. Nicht zum Nutzen und zur nachhaltigen Entwicklung der kommunalen Unternehmen.</p>
<p>Doch die Verwaltung will den Kodex in diesen Punkten nicht umsetzen.</p>
<p>Welche Gründe liefert sie uns?</p>
<p>Etwa die in der Überschrift angekündigte <strong>Anpassung</strong> der Gesellschafter-verträge an die Novellierung des Gemeinderechts?</p>
<p>„Weder das Gesellschaftsrecht noch das Mitbestimmungsrecht oder die SächsGemO sehen eine explizite Zuweisung der Beschlusskompetenz über den Wirtschaftsplan oder das strategische Unternehmenskonzeptes an den Aufsichtsrat oder die Gesellschafterversammlung vor“. <a href="https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/dr-ilse-lauter/#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a> Daran haben auch die Novellierungen des sächsischen Gemeindewirtschaftsrechts nichts geändert. Und zu mitbestimmten Unternehmen äußert sich die Sächsische Gemeindeordnung gleich gar nicht.</p>
<p>Entgangen ist der Verwaltung zudem, dass das <strong>Staatsministerium des Inneren</strong> gemeinsam mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag und dem Sächsischen Landkreistag schon im November 2014 einen Leitfaden zum kommunalen Beteiligungsmanagement herausgab. Darin ist ein <strong>Mustergesellschaftsvertrag</strong> enthalten, der (in den §§ 9 (3) 2. und 12) eines ganz klar vorsieht: Die <strong>Beschlussfassung des Wirtschaftsplans durch den Aufsichtsrat</strong>!</p>
<p>Davon sind die Beteiligten seitdem auch nicht abgegangen.</p>
<p>Damit ist der vorliegende Gesellschaftervertrag nicht an sächsische Regelungen <strong>angepasst</strong> worden, sondern <strong>weicht</strong> von ihnen <strong>ab</strong>.</p>
<p>Völlig inkonsequent ist zudem, dass der Oberbürgermeister bei dieser Vorlage – Gesellschaftervertrag der LVV – dem Aufsichtsrat die Kompetenz zur Beschlussfassung über das strategische Unternehmenskonzept entzieht, das beim nachfolgenden Gesellschaftervertrag der Lecos GmbH aber <strong>nicht</strong></p>
<p>tut.<a href="https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/dr-ilse-lauter/#_ftn2" name="_ftnref2">[2]</a></p>
<p>Und mehr noch:</p>
<p>In der Begründung des dritten Gesellschaftervertrages, dem der Aufbauwerk Region Leipzig GmbH argumentiert die Verwaltung – ich zitiere – „Da die ARL <strong>keinen</strong> Aufsichtsrat hat, befinden sich die Beschlusszuständigkeiten für den Wirtschaftsplan und das strategische Unternehmenskonzept bei der Gesellschafterversammlung.“ <a href="https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/dr-ilse-lauter/#_ftn3" name="_ftnref3">[3]</a></p>
<p>Heißt ja wohl im Umkehrschluss: Wenn sie einen Aufsichtsrat hätte, würde dieser über beides beschließen.</p>
<p>So haben wir drei Vorlagen mit drei einander widersprechenden Konstellationen:</p><ol> 	<li>Die LVV hat einen Aufsichtsrat. Dieser darf weder über das strategische Unternehmenskonzept bestimmen noch über den Wirtschaftsplan. Beides tut die Gesellschafterversammlung.</li> 	<li>Die Lecos hat einen Aufsichtsrat. Dieser darf über das strategische Unternehmenskonzept bestimmen, nicht aber über den Wirtschaftsplan. Letzteres tut die Gesellschafterversammlung.</li> 	<li>Da die ARL keinen Aufsichtsrat hat, bestimmt die Gesellschafterversammlung über strategisches Unternehmenskonzept und Wirtschaftsplan.</li> </ol><p><strong>Und das sollen schlüssige Argumente sein?</strong></p>
<p>Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte, geben Sie die Kompetenz für den Wirtschaftsplan und das strategische Unternehmenskonzept dorthin, wo sie hingehört – in den Aufsichtsrat. Setzen Sie so den Kodex um. Stimmen Sie für unseren Änderungsantrag.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="https://www.linksfraktion-leipzig.de/C:/Users/jankedi/AppData/Local/Temp/notesD4F5F8/Rede%20Gesellschaftsvertrag%20LVV.docx#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a> DS VI 3434, S. 2</p>
<p><a href="https://www.linksfraktion-leipzig.de/C:/Users/jankedi/AppData/Local/Temp/notesD4F5F8/Rede%20Gesellschaftsvertrag%20LVV.docx#_ftnref2" target="_blank" name="_ftn2">[2]</a> DS VI VI-4818, Anlage 1, § 14 (7)</p>
<p><a href="https://www.linksfraktion-leipzig.de/C:/Users/jankedi/AppData/Local/Temp/notesD4F5F8/Rede%20Gesellschaftsvertrag%20LVV.docx#_ftnref3" target="_blank" name="_ftn3">[3]</a>&nbsp; DS 4959, s: !</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Rede zur Drucksache DS VI-4309 „Anpassung des Gesellschaftsvertrags der LVV an die Änderungen der Sächsischen Gemeindeordnung und Umsetzung des Leipziger Corporate Governance Kodexes“.</em></p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-194916</guid>
                <pubDate>Wed, 18 Oct 2017 19:33:00 +0200</pubDate>
                <title>Vorfahrt für kommunales Handeln!</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/vorfahrt-fuer-kommunales-handeln/</link>
                <author>Dr. Ilse Lauter</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Um es kurz zu machen, wir können dieser Vorlage nicht zustimmen. Das liegt zum einen an unserer Haltung zu Investorenmodellen bei Schulbau und Kitas. Vorfahrt für kommunales Handeln, auch weil wir nicht wollen, dass KiTas auf dem Grundstücksmarkt gehandelt werden. Und das gilt auch für Schulen. Zum anderen ging die Verwaltung&nbsp; ja noch im Januar 2017 davon aus, die externen Beratungsleistungen zu minimieren . Die betroffenen Ämter sind aber nun überfordert und benötigen externen Sachverstand. Es fragt sich allerdings, ob durch die Beauftragung externer Dritter nun wirklich Zeit und Kraft und Verwaltungsaufwand eingespart werden.&nbsp; Die überplanmäßige Ausgabe von 100.000 € für technisch-wirtschaftliche Beratung, - allein für Grundschulen - die wir heute bewilligen sollen, ist schon einmal ein guter Anfang. Und die Folgekosten sind nach oben offen. Worin die Leistungen der technisch-wirtschaftlichen Beratung bestehen, ist der Vorlage im Übrigen nicht zu entnehmen. Und die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen war sehr überschaubar und für uns nicht recht nachzuvollziehen. Alles in allem – zu viele Fragen und Zweifel, um das Anliegen mittragen zu können. Wir werden sie deshalb ablehnen.
</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Rede zur DS VI-04647 „Vergabe rechtlicher sowie technisch-wirtschaftlicher Beratungsleistungen für Investorenvorhaben im Schulhausbau, verbunden mit überplanmäßigen Aufwendungen“.</p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-194917</guid>
                <pubDate>Wed, 18 Oct 2017 14:33:00 +0200</pubDate>
                <title>Der Stadtrat hat naturgemäß ein Interesse an umfassenden Informationen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/der-stadtrat-hat-naturgemaess-ein-interesse-an-umfassenden-informationen/</link>
                <author>Dr. Ilse Lauter</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Über die Geschichte dieses Antrages ist schon gesprochen worden. <br>Dabei hat der Hergang ein deutliches Licht auf die unterschiedlichen&nbsp; Interessen von&nbsp; Verwaltung und Stadtrat geworfen. <br>Und auf die verschiedenen Möglichkeiten, diese&nbsp; Interessen durchzusetzen. Wer hat welche Kompetenzen? Welche Themen darf der Rat behandeln?&nbsp; Was kann Verwaltung verhindern?&nbsp; <br>Letztlich entscheidet ein Verwaltungsgericht&nbsp; für die Rechte des Stadtrates. Und gegen die Versuche, ein Thema zu verhindern.&nbsp; Dabei haben Sie, sehr geehrter Herr Jung, sich nicht mit Ruhm bekleckert.<br>Und wie ist die Interessenlage beim Antrag selbst?<br>Der Stadtrat hat naturgemäß ein Interesse an umfassenden Informationen, die zu seiner Meinungsbildung und Entscheidungsfindung dienen. Und nicht nur ein Interesse an Informationen, sondern auch das Recht und die Pflicht, sich zu informieren, um möglichst kenntnisreich und ausgewogen zu entscheiden.<br>Warum auch immer, ist Verwaltung nach meinen Erfahrungen eher weniger geneigt, alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die der Stadtrat zu einer Abwägung benötigt. Ich erinnere nur an eine Vergleichsrechnung Eigenbau versus Fremdleistung im Kitabau oder die Darstellung der finanziellen Auswirkungen 25jähriger Mietverträge. Und das sind relevante und sehr wesentliche Informationen für eine Entscheidungsfindung. Auch andere Informationen musste sich der Stadtrat oft mühsam erkämpfen.<br>Daher unterstützen wir die Aufforderung an Sie, Herr Oberbürgermeister, relevante Dokumente vollständig offenzulegen.<br>Der Beschlusspunkt 2 beinhaltet unter anderem die Aufforderung nach Offenlegung der Dienstberatungsvorlagen. Wenn Sie dazu eine andere Auffassung haben, kann ich persönlich das gut verstehen.<br>Doch eine Aufforderung ist keine Beauftragung. Mit ihr kann man so oder so umgehen. Man kann zum Beispiel einen Verwaltungsstandpunkt formulieren. Selbstverständlich nicht mit dem Votum „Ablehnung, weil schon Verwaltungshandeln“. Aber Zustimmung mit Änderung, das Aufzeigen von Alternativen, selbst eine Ablehnung mit schlüssigen Argumenten. <br>Alles wäre möglich gewesen, wenn man eine Lösung sucht.<br>Aber das haben Sie nicht getan. <br>Auch deshalb werden wir dem Antrag zustimmen.&nbsp;
</p>
<p><em>Rede zum&nbsp; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen A 03937 „Transparentes Verwaltungshandeln“.</em></p>]]></content:encoded>
                
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                <guid isPermaLink="false">news-183359</guid>
                <pubDate>Wed, 12 Apr 2017 19:33:00 +0200</pubDate>
                <title>Wir einer Regelung nicht zustimmen, die die Rechte des Aufsichtsrates und den Leipziger Corporate Governance Kodex unterläuft</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/wir-einer-regelung-nicht-zustimmen-die-die-rechte-des-aufsichtsrates-und-den-leipziger-corporate-gov/</link>
                <author>Dr. Ilse Lauter</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wie ich schon in der Ratsversammlung vom Januar ausführte, als es um den Gesellschaftsvertrag des St. Georg ging, werden wir einer Regelung nicht zustimmen, die die Rechte des Aufsichtsrates und den Leipziger Corporate Governance Kodex unterläuft.<br>Was ist der Streitpunkt?<br>Wer ist für das<strong> strategische Unternehmenskonzept</strong> zuständig – der Aufsichtsrat, wie der Kodex vorsieht – oder die Gesellschafterversammlung, wie es der Oberbürgermeister in dieser Vorlage davon abweichend will. <br>Und wer ist für den darauf fußenden jährlichen <strong>Wirtschaftsplan</strong> zuständig - der Aufsichtsrat, wie der Kodex vorsieht – oder die Gesellschafterversammlung, wie es der Oberbürgermeister auch in dieser Vorlage davon abweichend will. <br>In diesem Zusammenhang stellte die Verwaltung selbst fest: „Weder das Gesellschaftsrecht noch das Mitbestimmungsrecht oder die SächsGemO sehen eine explizite Zuweisung der Beschlusskompetenz über den Wirtschaftsplan oder das strategische Unternehmenskonzeptes an den Aufsichtsrat oder die Gesellschafterversammlung vor“. (DS VI 3434, S. 2)<br>Der IUZ definiert nun, wer was entscheiden soll. Dabei werden sprachliche Finessen wie der Unterschied zwischen einer „<strong>Vorberatung</strong>“, einer „<strong>Vorabinformation</strong>“ und einer <strong>„ankündigenden Information</strong>“ gefunden oder besser gesagt erfunden: <br>Mit schwerwiegenden Folgen: Der Aufsichtsrat gibt in seiner <strong>Vorberatung</strong> Empfehlungen zu Wirtschaftsplan und Jahresabschluss, an die sich der Gesellschaftsvertreter – der OBM – halten kann, aber nicht muss. Beschließen darf er nichts.<br>Der Verwaltungsausschuss jedoch hat bei der sogenannten <strong>Vorabinformation</strong> über Wirtschaftsplan und Jahresabschluss – ich zitiere - „die Möglichkeit der Einflussnahme, indem er <strong>Inhalte anpassen</strong> oder bei Bedarf diesen Sachverhalt bis in die Ratsversammlung zur <strong>Zustimmung</strong> bringen kann“ (DS 3899, IUZ, S. 2). So kann aus einer <strong>Information</strong> recht schnell ein neuer <strong>Beschluss</strong> werden. Immerhin über Jahresabschlüsse, Lageberichte, und Wirtschaftspläne und damit über Investitionen, die Entlastung von Geschäftsführern usw. usf.<br>Mit anderen Worten: Der Verwaltungsausschuss respektive der Stadtrat kann bei entsprechenden Mehrheiten die Empfehlungen des Aufsichtsrates und das Votum der Gesellschafterversammlung kippen.<br>Und bei solchen Eingriffen müssen Verwaltungsausschuss und Stadtrat im Unterschied zu den kommunalen Aufsichtsräten <strong>nicht</strong> über die notwendige Kompetenz und Information verfügen und <strong>nicht</strong> der nachhaltigen Entwicklung der kommunalen Unternehmen verpflichtet sein.<br>Erste Folgen derartiger Entscheidungen haben wir erst unlängst im LVV-Konzern erlebt. Und wer das nicht wiederhaben will, hat einen guten Grund, dem vorliegenden Informations- und Zustimmungskatalog die Zustimmung zu verweigern.</p>
<p><em>Rede zur DS VI-3899 „Informations- und Zustimmungskatalog der Klinikum St. Georg“.<br></em><em></em></p>]]></content:encoded>
                
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                <guid isPermaLink="false">news-178606</guid>
                <pubDate>Wed, 18 Jan 2017 19:33:00 +0100</pubDate>
                <title>Wir fordern eine neue Kommunikationskultur zwischen der Stadt und ihren Bürgern</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/wir-fordern-eine-neue-kommunikationskultur-zwischen-der-stadt-und-ihren-buergern/</link>
                <author>Dr. Ilse Lauter</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>„Wir fordern eine neue Kommunikationskultur zwischen der Stadt und ihren Bürgern. Zudem wollen wir die Ortschaftsräte in ihrer Vielfalt erhalten und die Stadtbezirksbeiräte analog dazu stärken.“<br>Das, liebe Kollegen der CDU-Fraktion, ist kein linker Irrglaube. Das ist Teil Ihres Kommunalwahlprogramms „Leipzig – eine Bürgerstadt“. (S. 16)<br>Auch die SPD fordert in ihrem Kommunalwahlprogramm „die Stärkung der Position der Stadtbezirksbeiräte“.<br>Und da sind wir voll auf Ihrer Seite. Und wir tun auch etwas dafür.<br>Unser Antrag begehrt – nun zum dritten Mal – mit der Einführung der Ortschaftsverfassung die Beendigung der ungleichen Rechtsstellung der Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte in unserer Stadt.<br>Ungleiche Rechtsstellung – was heißt das?<br>Die Stadtbezirksbeiräte werden nicht direkt gewählt, sondern von den im Stadtrat vertretenen Parteien berufen.<br>Sie haben im Stadtrat zwar inzwischen das Recht, in wichtigen, sie betreffenden Angelegenheiten angehört zu werden, mehr aber auch nicht.<br>Sie haben kein Haushaltsrecht in den sie betreffenden Ortsteilen, im Unterschied zu den Ortschaftsräten. <br>Obwohl die Stadtbezirke nach ihrer Einwohnerzahl deutlich größer sind als die Ortschaften, haben die Stadtbezirksbeiräte keine Brauchtumsmittel, sodass sie über keine mit Geld verbundenen Gestaltungsmöglichkeiten verfügen.<br>Sie wählen aus ihrer Reihe keinen Vorsitzenden (Ortsvorsteher), sondern der Verantwortliche wird durch die Verwaltung gestellt. Dieser steht im Dienstverhältnis zur Stadt und ist so vielleicht nicht immer frei in seinen Entscheidungen. <br>Unser Antrag soll dieses ungleiche Recht durch eine einheitliche Ortschaftsverfassung aufheben, so unser Beschlussvorschlag 1. <br>Dabei werden die Rechte der Ortschaften nicht angetastet, im Gegenteil, sie sollen unbefristet weitergeführt werden, so unser Beschlusspunkt 2. <br>Der dritte Beschlusspunkt hat es allerdings in sich, obwohl er nur ein Datum betrifft: <br>“Der Oberbürgermeister unterbreitet dem Stadtrat bis Dezember 2015 einen Organisationsvorschlag und einen Zeitplan zur Einführung der Ortschaftsverfassung“. <br>Was hätte in diesem Vorschlag alles stehen können?<br>Dieser Punkt – ins Verfahren gegeben im April 2015 - hat die Verwaltung offenbar so heftig erschreckt, dass sie für eineinhalb Jahre in Schockstarre verfallen ist. Keine Zustimmung, aber auch keine Ablehnung. Kein Alternativvorschlag und schon gar kein Verwaltungshandeln. Stattdessen Schweigen im Amte, trotz aller Nachfragen und Kritiken.<br>Ein ganzes Jahr nach dem geforderten Organisationsvorschlag kam der alternative Verwaltungsstandpunkt daher. <br>Welche Alternative schlägt uns die Verwaltung vor?<br>Sie will bis zum Sommer 2018 ergebnisoffen prüfen, ob die bestehenden Strukturen für 2019 bis 2024 anzupassen sind. <br>Diese „Alternative“ können wir nicht akzeptieren:<br>Zum einen hatte die Stadtverwaltung genug Zeit, um darüber nachzudenken, wie sie zu unserem Vorschlag steht. Ein klares Ja oder Nein wäre besser als dieser Vorschlag, der nicht Fisch noch Fleisch ist.<br>Zum anderen haben wir eine nun fast zwanzigjährige leidvolle Erfahrung, dass „ergebnisoffen“ auf diesem Gebiet nur allzu oft „ergebnislos“ bedeutet. <br>Zum dritten: Selbst, wenn die Verwaltung bis Sommer 2018 oder auch bis Ende 2017 zu einem positiven Standpunkt käme, ist es rein aus Zeitgründen nicht mehr möglich, die notwendigen Veränderungen bis zu den Kommunalwahlen 2019 durchzusetzen. Diese müssten doch zumindest folgendes beinhalten:<br>1. Klärung grundsätzlicher Fragen<br>a. Abstimmung und Abgrenzung der Aufgaben der verschiedenen kommunalpolitischen Gremien<br>b.&nbsp; Vorbereitung entsprechender Beschlüsse<br>c. Gespräche mit den betroffenen Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten<br>2. Konkrete Ausgestaltung der Ortschaftsverfassung<br>a. Abstimmung und Abgrenzung der Aufgaben der Verwaltung<br>b. Festlegungen über die finanziellen Auswirkungen (mitten im Haushaltsdoppeljahr)<br>c. Weitere organisatorische Festlegungen<br>3. Änderung der Hauptsatzung (unser Beschlusspunkt 4), der Geschäftsordnung und sonstiger erforderlichen Rechtsvorschriften. <br>All das rechtzeitig bis zum Frühjahr 2019 zu schaffen, kann - beim besten Willen, Herr Bürgermeister Hörning -, nach Ihren bisherigen Leipziger Erfahrungen doch nicht Ihr ernstgemeinter Glaube sein. <br>Deswegen bleiben wir bei unserem Beschlusspunkt 2 und fordern einen Organisationsvorschlag und Zeitplan, nunmehr als Neufassung bis zum 30.12.2017. <br>Alles andere wäre für uns ein placebo ohne Wirkung. Und diejenigen Stadträte, die sich auf den Verwaltungsstandpunkt einlassen, sollten wissen, dass sie damit die Idee der Ortschaftsverfassung erneut für Jahre begraben.<br>Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, in den Stadtbezirksbeiräten stieß unser Vorschlag auf positiven Widerhall: <br>43 Mitglieder der SBB stimmten fraktionsübergreifend unserem Vorschlag zu, 22 dagegen, 10 enthielten sich der Stimme. <br>Auch 22 Mitglieder der Ortschaftsräte votierten positiv, 7 negativ, 5 enthielten sich der Stimme. <br>Alle blicken mit großem Interesse auf Ihr Stimmverhalten, sehr geehrte Stadträte. Deshalb beantragen wir namentliche Abstimmung zu unserem Antrag.</p>
<p><em>Rede zum Antrag A-01220 der Fraktion DIE LINKE "Einführung der Ortschaftsverfassung für das gesamte Stadtgebiet Leipzig"</em><em></em></p>]]></content:encoded>
                
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                <pubDate>Wed, 18 Jan 2017 09:33:00 +0100</pubDate>
                <title>Im Kern geht es um die Kompetenz, Entscheidungsfähigkeit und letztlich die Macht von Aufsichtsrat einerseits oder Gesellschafterversammlung andererseits</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/im-kern-geht-es-um-die-kompetenz-entscheidungsfaehigkeit-und-letztlich-die-macht-von-aufsichtsrat-ei/</link>
                <author>Dr. Ilse Lauter</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der uns vorliegende Entwurf des Gesellschaftsvertrages hat eine über das Unternehmen hinausgehende Bedeutung, da er der erste von sicher mehr als 25 weiteren Gesellschaftsverträgen ist, die zu ändern sind, und insofern schon musterhaft ist – oder sein sollte.<br>Dabei soll u. a. auch der Leipziger Corporate Governance Kodex aus dem Jahr2013 umgesetzt werden. <br>Dieser war bekanntlich weniger das Werk der Verwaltung, sondern Arbeitsergebnis aller demokratischen Fraktionen im vorigen Stadtrat unter Beteiligung der bbvl. Von den heutigen Stadträten waren Herr Rothkegel, Herr Oßwald und ich dabei. Der Kodex wurde vom Stadtrat einmütig beschlossen.<br>Der Kodex sollte über den Beschluss von Informations- und Zustimmungskatalogen zu Satzungen kommunaler Unternehmen führen, die seine Kriterien umsetzen. <br>Nun sind wir im Jahr 2017, und einer Umsetzung kaum nähergekommen. Ein erster Gesellschaftsvertrag liegt vor, und wir meinen, der Kodex ist nicht genügend umgesetzt.<br>Was ist der Streitpunkt?<br>Wer ist für das strategische Unternehmenskonzept zuständig – der Aufsichtsrat, wie der Kodex vorsieht – oder die Gesellschafterversammlung, wie es der Oberbürgermeister in dieser Vorlage davon abweichend will. <br>Und wer ist für den darauf fußenden jährlichen Wirtschaftsplan zuständig - der Aufsichtsrat, wie der Kodex vorsieht – oder die Gesellschafterversammlung, wie es der Oberbürgermeister in dieser Vorlage davon abweichend will. <br>Unser Änderungsantrag möchte den Kodex konsequent umsetzen und die Verantwortung und damit die Beschlusskompetenz beim Aufsichtsrat anbinden, selbstverständlich nach vorheriger Abstimmung mit der Gesellschafterversammlung. <br>Der Oberbürgermeister beehrt unseren Änderungsantrag mit einem Verwaltungsstandpunkt und bringt Argumente vor, die begründen sollen, warum die Gesellschaftsversammlung über beides entscheiden soll und nicht der Aufsichtsrat. Gleichsam als Appendix wird ein Informations- und Zustimmungskatalog für das Sankt Georg untergeschoben, der rechtlich völlig unwirksam ist. Das bitte ich zu Protokoll zu nehmen.<br>Zurecht stellt der Verwaltungsstandpunkt fest: „Weder das Gesellschaftsrecht noch das Mitbestimmungsrecht oder die SächsGemO sehen eine explizite Zuweisung der Beschlusskompetenz über den Wirtschaftsplan oder das strategische Unternehmenskonzeptes an den Aufsichtsrat oder die Gesellschafterversammlung vor“. (S. 2)<br>Dennoch dient im Folgenden als Argument der Wille des Gesetzgebers, vielwortig begründet mit den Kommentaren von Quecke/Schmidt zum § 96a der SächsGemO. Nun sind die Herren Quecke und Schmidt zwar Experten, der Gesetzgeber aber sind sie nicht. <br>Wenn der Gesetzgeber das so gewollt hätte, hätte er es sicher auch so formuliert. Hat er aber nicht. Und zu mitbestimmten Unternehmen äußert sich die Sächsische Gemeindeordnung gleich gar nicht.<br>2.: Die Landesdirektion könnte etwas dagegen haben, deshalb war man auch schon im Vorfeld eifrig dabei, sich mit ihr abzustimmen. Es wundert mich schon, wie man Zeit und Geduld der LDL strapaziert. Sie hat ja die Aufgabe die Rechtskonformität nach Beschlussfassung zu überprüfen, nicht, im Vorfeld schon den Zeigefinger zu erheben.<br>Entgangen ist der Verwaltung allerdings, dass das Staatsministerium des Inneren gemeinsam mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag und dem Sächsischen Landkreistag im November 2014 einen Leitfaden zum kommunalen Beteiligungsmanagement herausgab. Darin ist ein Mustergesellschaftsvertrag enthalten, der in den §§ 9 (3) 2. und 12 eines ganz klar vorsieht: Die Beschlussfassung des Wirtschaftsplans durch den Aufsichtsrat! <br>Und das wird ja dann wohl Wille des Gesetzgebers sein! Davon sind die Beteiligten seitdem auch nicht abgegangen.<br>Der SSG -das ist doch dort, wo Sie 1. Vizepräsident sind, Herr Jung. Vielleicht bringen Sie Ihrem GB II einmal den Leitfaden als Broschüre aus Dresden mit.<br>Alles in allem: Die rechtlichen Hilfskonstrukte des Verwaltungsstandpunktes sind nicht überzeugend und eher peinlich.<br>3. Was ist nun das eigentliche Wesen dieses Streits?<br>Im Kern geht es um die Kompetenz, Entscheidungsfähigkeit und letztlich die Macht von Aufsichtsrat einerseits oder Gesellschafterversammlung andererseits. Wenn die Gesellschafterversammlung letztendlich auch gegen den Willen des AR entscheiden kann, wozu haben wir dann noch Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat? Und wer hat Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung? Entweder der OBM allein bzw. ein Fachbürgermeister in seiner Stellvertretung? Oder der Stadtrat? Dann sollte doch konsequenterweise der Verwaltungsausschuss als Gesellschafterversammlung definiert werden. Oder ist die Einbeziehung des Stadtrates so gemeint, dass dem Verwaltungsausschuss die Wirtschaftspläne als Powerpoints vorgestellt werden nach dem Motto „gelesen ist gebilligt“? Und das jährlich für etwa 25 Beteiligungen zuzüglich der entsprechenden Jahresabschlüsse…<br>Eine Befassung durch den Stadtrat, der im Unterschied zu den kommunalen Aufsichtsräten nicht über die notwendige Kompetenz verfügen muss und den betroffenen kommunalen Unternehmen nicht aufsichtsführend und beratend zur Seite steht.<br>Ich seh‘ es so richtig vor mir, wie das funktionieren wird.<br>4. Damit wird das Tor geöffnet für Änderungsanträge der Fraktionen zu Wirtschaftsplänen der kommunalen Unternehmen. Und sagen Sie nicht, das ist weit hergeholt, Herr Oberbürgermeister. Das war am vergangenen Samstag Realität. Und diese Büchse der Pandora wollen Sie offenhalten?<br>Ich halte eine solche Praxis, für den Eingriff in den wirtschaftlichen Alltag der Beteiligungen durch politische Interessenten. Nicht zum Nutzen und zur nachhaltigen Entwicklung der kommunalen Unternehmen. Welcher Geschäftsführer wird das auf die Dauer mitmachen? Und auch Sie, Herr Oberbürgermeister, werden so erpressbar. <br>Sehr geehrte Stadträte! Geben Sie die Kompetenz für das strategische Unternehmenskonzept dorthin, wo sie hingehört – in den Aufsichtsrat. Setzen Sie so den Kodex um. Stimmen Sie für unseren Änderungsantrag.
</p>
<p><em>Rede zur DS VI-3434 „Anpassung des Gesellschaftsvertrags der Klinikum St. Georg GmbH an die Änderungen der Sächsischen Gemeindeordnung und Umsetzung des Leipziger Corporate Governance Kodexes“.</em><em></em></p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-153311</guid>
                <pubDate>Wed, 16 Sep 2015 09:33:00 +0200</pubDate>
                <title>Wir hätten uns gewünscht, dass die Objektverwaltung des Bürgerhauses künftig in das Amt für Gebäudemanagement übergeht</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/wir-haetten-uns-gewuenscht-dass-die-objektverwaltung-des-buergerhauses-kuenftig-in-das-amt-fuer-gebaeudem/</link>
                <author>Dr. Ilse Lauter</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Vor einem Jahr habe ich an dieser Stelle unseren Antrag <b>Neues Betreiberkonzept für das Bürgerhaus Völkerfreundschaft</b> eingebracht.<br>Wir hatten diesen Antrag gestellt, weil wir mit der dortigen Situation nicht zufrieden sein konnten. Einer der Kritikpunkte war, dass die pädagogischen Fachkräfte des Offenen Freizeittreffs neben ihrer eigenen anspruchsvollen Arbeit noch Vermieterfunktionen erfüllen mussten. Konflikte zwischen den unterschiedlichen Nutzern konnten so nicht gelöst werden.<br>Nun liegt uns ein neues Benutzer- und Betreiberkonzept vor, erarbeitet von einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Akteure vor Ort.<br>Wir hätten uns gewünscht, dass die Objektverwaltung des Bürgerhauses künftig in das Amt für Gebäudemanagement übergeht – das scheint uns inhaltlich sinnvoller als der Verbleib beim AJuFaBi. Dennoch sehen wir die von der Arbeitsgruppe entwickelten Bausteine als geeignet an, die „Völkerfreundschaft“ wieder zu einem zentralen, lebendigen und vor allem offenen Angebot für die Grünauerinnen und Grünauer zu entwickeln. Das betrifft zum Beispiel die Stelle des Koordinators für Veranstaltungsmanagement, das Nutzungskonzept für den Großen Saal und die Stärkung des Offenen Freizeittreffs.&nbsp; <br>Für nicht akzeptabel halten wir allerdings das Ansinnen, die Finanzierung des Koordinators für Veranstaltungsmanagement über die Wandlung einer Stelle des Offenen Treffs zu regeln. Das widerspricht einer wichtigen Zielstellung des Konzeptes, den OFT Völkerfreundschaft weiter zu stärken.</p><ul class="list-normal"><li>Der OT ist für die Kinder und Jugendlichen in Grünau ein zentraler Anlaufpunkt. </li><li>Dieser Sozialraum verzeichnet überdurchschnittliche Problemlagen, die Anforderungen für die MitarbeiterInnen wachsen. </li><li>Eine Mitarbeiterin ist in der Hälfte ihrer Arbeitszeit eh schon damit beschäftigt, das Spielefest im Neuen Rathaus zu organisieren.</li><li>Es wäre unverantwortlich, unter diesen Bedingungen die Mitarbeiterzahl im Klub zu reduzieren. </li><li>Abgesehen davon würde wieder die Situation eintreten, dass eine Sozialpädagogin Events managen und „den Veranstaltungsmarkt analysieren“ soll.</li></ul><p>Daher setzt der gemeinsame Änderungsantrag auf die adäquate Besetzung dieser Stelle mit einer Fachkraft für Veranstaltungsmanagement, möglichst über eine verwaltungsinterne Umbesetzung oder Stellenwandlung.&nbsp; 
</p>
<p><i>Rede zur DS-00795/14 "Nutzungs- und Betreiberkonzept Völkerfreundschaft"<br>Änderungsantrag LINKE,SPD und Bündnis 90/Die Grünen.</i><i></i></p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-143814</guid>
                <pubDate>Wed, 25 Feb 2015 09:33:00 +0100</pubDate>
                <title>Regel- und Steuerungswerk der kommunalen Eigenbetriebe transparent gestalten</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/regel-und-steuerungswerk-der-kommunalen-eigenbetriebe-transparent-gestalten/</link>
                <author>Dr. Ilse Lauter</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Um es vorauszuschicken, ich möchte zu den Tagesordnungspunkten 19.5 bis 19.14 nur einmal reden, da die Thematik Satzung vergleichbare Fragen mit sich bringt.<br>Satzungen verwirklichen als Regel- und Steuerungswerk der Eigenbetriebe eine wichtige Funktion der Teilhabe und Transparenz.<br>Wir begrüßen die Bemühungen der Stadt, den Leipziger Corporate Governance Kodex auch dahingehend umzusetzen, dass er für die Eigenbetriebe der Stadt Leipzig mittels transparenter, nachvollziehbarer und vergleichbarer Betriebssatzungen umgesetzt wird. Das scheint uns gut gelungen, und wir haben dem im Allgemeinen nicht viel hinzuzusetzen.<br>Im Besonderen wollen wir die Rechte der Betriebsausschüsse auf rechtzeitige Information stärken. Neben der jährlichen Berichtspflicht über die Risiken der Eigenbetriebe – so es denn jemals welche geben sollte – sollen die Geschäftsführungen auch verpflichtet werden, bei unterjähriger Änderung der Risikolage den Betriebsausschuss in seiner nächst folgenden Sitzung zu informieren und nicht erst im kommenden Jahr. Durch die zeitnahe Information erhält der Betriebsausschuss mehr Möglichkeiten, ggf. rechtzeitig korrigierend einzugreifen bzw. die Geschäftsführung dazu zu veranlassen. <br>Dem dient unser für alle Satzungen gleichlautender Änderungsantrag, den wir an den jeweils passenden Paragraphen der Eigenbetriebssatzungen eingefügt haben möchten. Gut, dass die Verwaltung ihn übernommen hat.<br>Sie, sehr verehrte Stadträte, haben so als kommunale Vertreter in den unterschiedlichen Betriebsausschüssen mehr und vor allem zeitnahe Möglichkeiten für transparente Entscheidungen.<br>Ein wesentlich schwierigeres Problem liegt aber woanders, nämlich in den Eigenbetriebssatzungen der Leipziger Kulturbetriebe:<br>Nach einer überörtlichen Prüfung des Kulturraumes Stadt Leipzig durch den Sächsischen Rechnungshof, der sich aus gegebenem Anlass mit dem Schauspiel Leipzig beschäftigte1, beschloss der Stadtrat2 im Juli 2014 sieben Punkte, darunter folgenden:<br>Die offenen Hinweise des Rechnungsprüfungsamtes, u. a. zur Bilanzierung, Wahlrecht und zur Kosten- und Leistungsrechnung in die Betriebssatzungen einzuarbeiten – Termin Ende 2014. <br>Auch der Beschlusspunkt 2 fordert die Verwaltung zur – ich zitiere - „Überarbeitung der Eigenbetriebssatzungen“ der Kulturbetriebe auf.<br>Einreicher der Beschlussvorlage war der Oberbürgermeister. <br>Nun fragte der Rechnungsprüfungsausschuss im Februar 2015 nach, inwieweit das geschehen ist. 3<br>Der zuständige Finanzbürgermeister bestätigt die Einarbeitung einiger Hinweise und verweist darüber hinaus auf eine Dienstanweisung zur Steuerung der Eigenbetriebe4, die sich offenbar permanent in Überarbeitung befindet. Deshalb sei die Aufnahme der vielfältigen Themen in die Eigenbetriebssatzungen in jedem Fall entbehrlich5.<br>Da müssen wir schon fragen, inwieweit Stadtratsbeschlüsse umgesetzt oder vielleicht doch umgangen werden. <br>Eine Satzung ist eine Satzung – öffentlich, einsehbar, umsetzbar und kontrollierbar. Eine Dienstanweisung hat diese Qualitäten nicht und kann die Satzung deshalb nicht ersetzen. Wir können den Satzungen der Eugenbetriebe Kultur deshalb mehrheitlich nicht zustimmen.
</p>
<p><i>Rede zu den Eigenbetriebssatzungen.</i><i></i></p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-130001</guid>
                <pubDate>Wed, 17 Sep 2014 19:33:00 +0200</pubDate>
                <title>Not tut offensichtlich ein integriertes Betreiberkonzept</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/not-tut-offensichtlich-ein-integriertes-betreiberkonzept/</link>
                <author>Dr. Ilse Lauter</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Als der Oberbürgermeister vor den OBM-Wahlen 2013 auch Grünau besuchte, sprach er sich für den Erhalt des Offenen Freizeittreffs Völkerfreundschaft als Bürgerhaus aus.
</p>
<p>Die „Völle“ ist die größte und zentral gelegene Freizeiteinrichtung in Grünau. Sie wird zurzeit für die kommunale Jugendarbeit, zur Vermietung an Sportvereine und zur Vermietung des großen Saals genutzt. Dennoch sind ihre Angebote nicht so vielfältig wie die anderer, kleinerer Einrichtungen. Die pädagogischen Mitarbeiter vor Ort sind sehr engagiert, stoßen aber an ihre Grenzen.
</p>
<p>Daher gibt es seit geraumer Zeit Probleme, die nicht zuletzt darin begründet sind, dass die unterschiedlichen Verantwortlichen hinter verschiedenen Türen im Rathaus sitzen – nämlich im Jugendamt, dem Kulturamt, dem Sportamt, dem Amt für Gebäudemanagement oder dem Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbau. Und Rathaustüren sind manchmal eben so schwer zu öffnen wie seinerzeit die Mauern der Pleißenburg. 
</p>
<p>Not tut offensichtlich ein integriertes Betreiberkonzept – analog zu dem von Grünau - unter Einbeziehung der benannten Ämter. Das hat Professor Fabian auf meine Anfrage vom 27. Februar dieses Jahres bestätigt. 
</p>
<p>Daher hat unsere Fraktion den Antrag gestellt, dieses Betreiberkonzept in kommunaler Hand zu entwickeln und dabei das Amt für Gebäudemanagement mit der Hutrolle zu betrauen.
</p>
<p>Nun antworten die Dezernate II, III, IV, V und VI in ihrem integrierten Verwaltungsstandpunkt in schöner Einmütigkeit, unser Antrag sei abzulehnen, da bereits Verwaltungshandeln. 
</p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren von der Verwaltung – da haben wir eine unterschiedliche Sicht darauf, was Verwaltungshandeln – mit der Betonung auf Handeln - ist. 
</p>
<p>Sie beschreiben es so: „Die Verwaltung befindet sich seit März 2014 in einem Abstimmungsprozess“. 
</p>
<p>Ich habe es so erlebt: Beratung SBB West Mitte Mai – Es wird eine Führung durch das Haus mit allen beteiligten Ämtern und Nutzern in der 25. KW geben. Das wäre Mitte Juni gewesen.
</p>
<p>Aussage Ende Juni – Das habe man nicht geschafft – neuer Termin Ende Juli. 
</p>
<p>Aussage Ende Juli – den Termin könne man nicht wahrnehmen, weil in der Völle gerade Brandschutzmaßnahmen durchgeführt werden. Neuer Termin nach den Ferien.
</p>
<p>Aussage beim SBB West Anfang September – nächster Termin ist am 2. Oktober um 18 Uhr. Ein ausgesprochen günstiges Datum…
</p>
<p>Es verwundert Sie vielleicht nicht, dass auch dieser Termin inzwischen wieder verschoben wurde.
</p>
<p>Fazit: Bis heute hat es noch keine gemeinsame Vorort-Begehung der beteiligten Akteure gegeben. 
</p>
<p>Sicher – als Abstimmungsprozess kann man das schon bezeichnen. Aber wenn es in einem halben Jahr nicht einmal gelingt, einen Termin zu finden, sollten Sie das bitte nicht „Verwaltungshandeln“ nennen, sehr geehrte Damen und Herren.
</p>
<p>Nun scheint das Wasser auf die Mühlen der Grünen zu sein, die ja in ihrem Änderungsantrag unter dem ersten Anstrich eine Betreibung durch private Hand fordert - sei es ein freier Träger, ein externer Dritte, ggf. eine Wohnungsgesellschaft. Begründung: Unbürokratische Lösungen vor Ort. Bezahlen soll das Ganze die Stadt.
</p>
<p>Warum sind wir dennoch nicht dafür? 
</p>
<p>Wir sehen hier die Stadt selbst in der Verantwortung. Denn die Trägerschaft ist und bleibt kommunal. Und das ist gut so. Selbst wenn das vielleicht im Kulturamt anders gesehen wird, sollten die Konflikte zwischen den verschiedenen Nutzern, die unterschiedlichen Zuständigkeiten in den verschiedenen Ämtern nicht auf Dritte abgewälzt werden, die im Zweifelsfall ja doch immer wieder an die Rathaustüren klopfen müssten. 
</p>
<p>Also betreiben – nicht abtreiben.
</p>
<p>Darüber hinaus ist es nicht auszuschließen, dass neue Konflikte entstehen könnten – denn potentielle private Betreiber haben ja auch eigene Interessen als Nutzer. Und ein reiner privater Hausmeisterdienst – sorry – „facility management“ – rechnet sich wohl nur bei Billiglöhnen.
</p>
<p>Und die Idee mit den Grünauer Wohnungsgesellschaften?
</p>
<p>Die winken ab und sagen „lohnt sich nicht, viel zu groß“. Und die LWB hat nach den vielen Wohnungsabrissen ihre Präsenz in Grünau so reduziert, dass auch ihre Beauftragung keine sinnvolle Lösung wäre.
</p>
<p>Kommunal oder privat? 
</p>
<p>Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip ist eine sorgfältige Abwägung der Betreiberschaft sinnvoll. In diesem Sinn hatte auch der Stadtbezirksbeirat West votiert. Deshalb übernehmen wir den Änderungsantrag der SPD:</p><ul class="list-normal"><li>ein Integriertes Betreiberkonzept für das Bürgerhaus</li><li>sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile der Betreiber, ob kommunal oder nicht und </li><li>kommunale Trägerschaft</li></ul><p>Das wird auch von der Verwaltung inhaltlich mitgetragen – denn sie setzt es ja bekanntlich schon um. Oder tut das hoffentlich bald.
</p>
<p><i>Rede zum </i><i>Antrag A-37 der Fraktion DIE LINKE&nbsp; "Neues Betreiberkonzept für das Bürgerhaus Völkerfreundschaft". Dem Antrag wurde zugestimmt.</i></p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-132345</guid>
                <pubDate>Wed, 16 Jul 2014 19:33:00 +0200</pubDate>
                <title>Bitte geben Sie Ihre Rechte nicht aus der Hand! (Kopie 1)</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/bitte-geben-sie-ihre-rechte-nicht-aus-der-hand-kopie-1/</link>
                <author>Dr. Ilse Lauter</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Kurz vor Toresschluss – so war es zumindest gedacht -&nbsp;beschließt die Ratsversammlung eine neue Hauptsatzung, mit der Geschäftsordnung das wichtigste Regelwerk für unser künftiges Arbeiten.
</p>
<p>In ihr werden die Rechte und Zuständigkeiten im vielfältigen Beziehungsgeflecht OBM - Stadtverwaltung – kommunale Beteiligungen - Stadtrat – Ausschüsse – Bürgerbeteiligung gegeneinander abgewogen.
</p>
<p>Naturgemäß ist die Interessenslage der Beteiligten nicht identisch, und deshalb ist ein gewisses Tauziehen um die Rechte der einzelnen Akteure und ihre Begrenzung normal.
</p>
<p>Anlass und Grund für die geplanten Änderungen sind zum einen die geänderte Sächsische Gemeindeordnung, zum anderen Änderungswünsche der Fraktionen, zum dritten redaktionelle Fragen, so die Einleitung der Vorlage.
</p>
<p>Viele Änderungen sind sinnvoll, doch bei einigen Fragen wollen wir gegensteuern. Nämlich dann, wenn es um die Beschneidung der Rechte der Stadträte geht.
</p>
<p>Nicht geändert wurde ja § 28 (1) der Sächsischen GemO <br>„Der Gemeinderat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt.“
</p>
<p>Doch offenbar sieht das die Verwaltung manchmal anders:
</p>
<p>Fall 1 bei den Wertgrenzen, ab derer Stadtrat bzw. Verwaltungsausschuss entscheiden:
</p>
<p>Diese sollen nach Willen der Verwaltung erhöht werden, offenbar damit der Stadtrat sich nicht mehr so sehr mit Finanzen befassen muss und mehr Zeit für Wesentliches hat. (zum Beispiel Kammmolchfragen zu klären) 
</p>
<p>War das der Wunsch der Fraktionen? Ist das redaktionell? Wird das so in der neuen Gemeindeordnung gefordert? 
</p>
<p>Nein, das wird es nicht. Deshalb wird auch auf den Kommentar von Professor Hansdieter Schmid zur SächsGemO verwiesen. Das ist ein bejahrter und verdienstvoller Emeritus, ehemals Jura-Professor an der Verwaltungshochschule Ludwigsburg. Inwieweit er mit den täglichen Fragen kommunaler Haushaltsführung oder der Doppik vertraut ist, sei dahingestellt.
</p>
<p>Der Unterschied zwischen 2 oder 5 % mag nicht viel klingen. In Euro ausgedrückt ist das ein Unterschied zwischen 28 Mio. € und 70 Millionen, über die wir entscheiden oder künftig nicht entscheiden. 
</p>
<p>Dieses Recht lassen wir uns nicht nehmen und fordern in unserem ÄA 5 gemeinsam mit den Bündnisgrünen den Beibehalt der alten Regelungen.
</p>
<p>Fall 2 bei der Weisungshoheit des Stadtrates 
</p>
<p>Auf Seite 8 finden Sie den Vorschlag, das Weisungsrecht des Stadtrates an die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung bei wichtigen Angelegenheiten zu streichen. 
</p>
<p>Und dazu kommt die Verwaltung sozusagen von hinten durch die Brust ins Auge. In der Einleitung keine Erwähnung, im Alt-Neu-Vergleich des Textes ein irreführender Verweis…. In den Ausschüssen nicht erläutert. Böse Zungen behaupten sogar, dass sich diese Streichung erst spät und unerkannt in die Satzung geschlichen habe. Ein Schelm, wer arges dabei denkt.
</p>
<p>War das der Wunsch der Fraktionen? Ist das redaktionell erforderlich? Wird das so in der neuen Sächsischen Gemeindeordnung geregelt? 
</p>
<p>Nichts von alledem. In § 98 (1) der SächsGemO Vertretung der Gemeinde in Unternehmen in Privatrechtsform steht nach wie vor der Passus „In anderen Angelegenheiten kann der Gemeinderat dem Bürgermeister sowie weiteren Vertretern Weisung erteilen.“
</p>
<p>Und das wollen wir auch so beibehalten. Deshalb unser gemeinsamer ÄA 6, der das ursprüngliche Weisungsrecht sichern will. 
</p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, eine eindringliche Bitte;
</p>
<p>Bitte geben Sie Ihre Rechte nicht aus der Hand. Nicht für den jetzigen Stadtrat. Und nicht für den künftigen.
</p>
<p><i>Rede </i><i>zur Drucksache DS V/3871 "Hauptsatzung der Stadt Leipzig"</i></p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-126070</guid>
                <pubDate>Wed, 21 May 2014 19:33:00 +0200</pubDate>
                <title>Das Wassergut Canitz bleibt in kommunaler Hand!</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/das-wassergut-canitz-bleibt-in-kommunaler-hand/</link>
                <author>Dr. Ilse Lauter</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Auflagen der Landesdirektion Sachsen im Zusammenhang mit der Genehmigung der Kapitalausstattungsvereinbarung sowie „strategische Neuausrichtung der LVV-Gruppe“ - Umsetzung der Ratsbeschlüsse RBV-793/11 und RBV-1112/12 – Sachstandsbericht zum 31. Dezember 2013<br>Auch wenn der Titel sehr sperrig ist und kaum einem Bürger unserer Stadt etwas sagt, geht es doch um wichtige Prozesse, nämlich die Erfüllung der Auflagen der Landesdirektion, die sie der Stadt bei der Genehmigung der Kapitalausstattungsvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und ihrer Tochter LVV erteilt hat.<br>Es ist gut, dass alle Prüfungen ergeben haben – das Wassergut Canitz bleibt in kommunaler Hand, und dort ist es auch am besten aufgehoben. <br>Die Bewirtschaftung der 750 ha Flächen des Wasserschutzgebietes mittels ökologischer Landwirtschaft, jenseits von Überdüngung und Genmanipulation, schützen unser Grundwasser und sichern nachhaltig die lebenswichtigen Trinkwasserressourcen in hervorragender Qualität. Das haben unsere Stadtväter vor mehr als hundert Jahren gewollt, und das wollen auch wir. <br>Dennoch einige Fragen, die aus unserer Sicht noch offen sind. Dabei ist es einigermaßen schwierig, hier in öffentlicher Sitzung über nichtöffentliche Bestandteile der Vorlage zu reden. Ich werde mich entsprechend ausdrücken und<br>Zur Weiterentwicklung der LVV zur Managementholding: Wir forderten schon vor Jahren eine „starke Mutter mit starken Töchtern“. Das greift die Vorlage auf Seite 29 der Anlage A auf, verweist jedoch zurecht, dass es bis dahin noch ein weiter Weg ist. Das betrifft auch die von der LDL geforderten nachhaltigen Einsparungen im Konzern von 10 Millionen Euro jährlich.<br>Und sind die Einsparungen nun Brutto-Effekte (S. 12 der Vorlage), denen an anderer Stelle Mehrausgaben gegenüber stehen? Und sind sie liquiditätswirksam? Und ab wann? Auf die uns versprochenen Antworten warten wir bis heute vergeblich.<br>Auch andere finanzielle Effekte sind nicht klar beschrieben:<br>Der Ratsbeschluss V/1112/12 sieht unter 4.4 vor, eine Wandlung des Gesellschafterdarlehens in Eigenkapital der LVV zu prüfen. Ein Prüfergebnis kennen wir nicht, können nur mutmaßen, dass es negativ ist, denn die heute zu beschließende Vorlage sieht eine Tilgung auf das Gesellschafterdarlehen in 2016 vor. (S. 6 im öffentlichen Teil) Das wird in einem einzigen Satz dargestellt. Keine Erklärung über Höhe und Auswirkungen auf das komplexe Finanzgefüge zwischen der Stadt, der LVV und ihren Töchtern.<br>Unter 5.1 sah der Ratsbeschluss aus dem Jahr 2012 vor, eine Wandlung des Konsortialdarlehens in ein verzinsliches Gesellschafterdarlehen zu prüfen. Auch hier ein dürrer Satz „Das Konsortialdarlehen wurde…prolongiert“ (S. 6 im öffentlichen Teil) Ist das das Prüfergebnis? Welche Gründe gibt es, das Konsortialdarlehen nicht umzuwandeln? Information im Nachhinein als Beteiligung des Stadtrates? <br>Ich könnte noch weiteres anführen, möchte es aber dabei bewenden lassen. Meine Fraktion wird der Vorlage in ihrer Neufassung vom 16.5.2014 zustimmen. 
</p>
<p><i>Rede zur Vorlage DS V/3687 "Auflagen der Landesdirektion Sachsen im Zusammenhang mit der Kapitalausstattungsvereinbarung; Neuausrichtung der LVV-Gruppe - Umsetzung Ratsbeschlüsse RBV -793/11 und RBV-1112/12 - Sachstandsbericht zum 31.12.2013".</i></p>]]></content:encoded>
                
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