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            <title>DIE LINKE. Fraktion im Stadtrat zu Leipzig: RSS-Feed</title>
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            <copyright>DIE LINKE. Fraktion im Stadtrat zu Leipzig</copyright>
            
            <pubDate>Fri, 23 Oct 2026 11:49:55 +0200</pubDate>
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                <guid isPermaLink="false">news-450012</guid>
                <pubDate>Wed, 21 Oct 2026 10:49:08 +0200</pubDate>
                <title>VIII-A-03629 Wer bestellt, bezahlt – Die finanziellen Grundlagen der Stadt Leipzig sichern und Klage vorbereiten!</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/antrag-viii-a-03629-wer-bestellt-bezahlt-die-finanziellen-grundlagen-der-stadt-leipzig-sichern-und-klage-vorbereiten/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h2>Beschlussvorschlag</h2>
<p>Der Oberbürgermeister wird beauftragt:</p>
<p>1. dem Stadtrat spätestens bis zum 31.12.2026 in einer Informationsvorlage – aufgeschlüsselt nach den betroffenen Ämtern – alle der Stadt Leipzig zur Erledigung übertragenen Aufgaben (Pflichtaufgaben und Pflichtaufgaben nach Weisung) und die daraus resultierenden, von der Stadt Leipzig auszugleichenden Differenzen und Fehlbeträge (Zuschussbeträge) bei den zur jeweiligen Aufgabenerfüllung bestimmten Zuweisungen des Bundes und des Landes und jeweiligen Aufwendungen der Stadt (inkl. Personalaufwendungen) detailliert darzustellen.&nbsp;</p>
<p>Hierin sollen alle Aufgaben enthalten sein, die bereits durch Beantwortung der Anfrage <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2028266" target="_blank" rel="noreferrer"><u>VIII-F-02198</u></a> zur Darstellung ausgewählt oder anhand der Ämterpräsentationen zur Erläuterung des Entwurfs des Doppelhaushaltes 2027/2028 entsprechend durch die Verwaltung dargestellt wurden. Dabei soll die Informationsvorlage die entsprechende Differenz der Jahre 2025, 2026 sowie die voraussichtlichen Zuschussbedarfe 2027, 2028 ausweisen. &nbsp;</p>
<p>2. die erforderlichen Maßnahmen dafür zu ergreifen, dass hinsichtlich der nach Beschlusspunkt 1 dargelegten übertragenen Pflicht- und Weisungsaufgaben dem verfassungsrechtlichen Konnexitätsprinzip folgend eine auskömmliche Finanzierung dieser übertragenen Aufgaben durch den Freistaat Sachsen und die Bundesrepublik erfolgt und die der Stadt Leipzig infolge dessen seit dem Jahre 2025 entstandenen Haushaltsfehlbeträge in voller Höhe erstattet werden. Hierbei sind vor allem die Zuschussbeträge aus Einzahlungen und Aufwendungen zur Erfüllung der übertragenen Pflicht- und Weisungsaufgaben in der Zuständigkeit des Sozialamtes und des Amtes für Jugend und Familie mit einem Gesamtzuschussbetrag (Deckungslücke) zum 31.12.2025 in Höhe von 930,93 Mio. EUR einzubeziehen.&nbsp;</p>
<p>&nbsp;3. die der Stadt Leipzig zur Verfügung stehenden rechtlichen Schritte und Klagemöglichkeiten –&nbsp; auch im Zusammenwirken mit anderen betroffenen Städten und Gemeinden im Freistaat Sachsen – auf Ausgleich bzw. Erstattung der der Stadt Leipzig infolge der Feststellungen nach dem Beschlusspunkt 1 seit dem Jahre 2025 entstandenen Haushaltsfehlbeträge hinsichtlich der Erfolgsaussichten und bestehenden Prozessrisiken bis zum 31. Dezember 2026 umfassend zu prüfen bzw. auf dem maßgeblichen Rechtsgebiet erfahrenen und erfolgreich agierenden externen juristischen Sachverstand mit einer solchen umfassenden rechtlichen Prüfung zu beauftragen.</p>
<p>&nbsp;4. den Stadtrat bis zum 28.02.2027 per Informationsvorlage über die Ergebnisse der angestrengten eigenen Maßnahmen nach Antragspunkt 2 und der möglichen rechtlichen Schritte und gerichtliche Klage, einschließlich deren Erfolgsaussichten und Prozessrisiken für die Stadt Leipzig, sowie deren Inhalte und finanzielle Auswirkungen zu informieren und bei aussichtsreicher Prüfung entsprechende Klage unverzüglich zu erheben.</p>
<h2>Sachverhalt</h2>
<p>Die antragstellende Fraktion hat anhand mehrerer Anfragen (vgl. hierzu u. a. <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2028266" target="_blank" rel="noreferrer"><u>VIII-F-02198</u></a>, <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027136" target="_blank" rel="noreferrer"><u>VIII-F-01855</u></a>, <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2026251" target="_blank" rel="noreferrer"><u>VIII-F-01551</u></a>) zu ermitteln gesucht, wie viele und welche Aufgaben durch die Bundesrepublik oder den Freistaat Sachsen der Stadt Leipzig als Pflichtaufgaben und Pflichtaufgaben auf Weisung übertragen wurden und welche Zuschussbeträge die Stadt Leipzig aus der Differenz von zweckgebundenen Einzahlungen durch Bund und Land und Aufwendungen inkl. Personalaufwendungen für die Erfüllung dieser übertragenen Aufgaben aufbringen muss.</p>
<p>Auf Antrag der Fraktion Die Linke hatte der Stadtrat am 02.07.2026 die Resolution <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2031045" target="_blank" rel="noreferrer"><u>VIII-A-02979-NF-02</u></a> „Resolution des Stadtrates zu Leipzig zur 100-Prozent-Finanzierung der durch Bund und Land übertragenen Aufgaben zur Rettung der Städte, Gemeinden und Landkreise“ einmütig verabschiedet:</p>
<p>„Der Stadtrat zu Leipzig appelliert an die Bundesregierung, an den Deutschen Bundestag sowie an die Sächsische Staatsregierung, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass die kommunale Selbstverwaltung auch der Stadt Leipzig erhalten bleibt, in dem die finanziellen Voraussetzungen zur Erfüllung der gesetzlichen und freiwilligen Aufgaben durch Bund und Land vollumfänglich geschaffen werden.</p>
<p>Zur Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung gemäß Art. 28 des Grundgesetzes muss künftig und rückwirkend gesichert werden, dass die Finanzierung der von Bund und Land auf Städte, Gemeinden und Landkreise übertragenen Aufgaben durch Bund und den Freistaat Sachsen im Sinne des Konnexitätsprinzips nach Art. 104a des Grundgesetzes und Art. 85 der Sächsischen Verfassung 1: 1 vollständig übernommen werden. Der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ muss in Zukunft zu 100 Prozent im Handeln des Bundes und der Länder Berücksichtigung finden.“</p>
<p>Die unzureichenden Erträge aus Zahlungen des Bundes und des Landes zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben ist allerdings ein Dauerzustand im Gefüge von Aufgabenübertragung durch Bund und Land und Ausfinanzierung zu einem großen Teil durch die Kommunen. Die Ämterpräsentationen zur Erläuterung der Planungen für den Doppelhaushalt 2027/2028 weisen deutlich darauf hin, dass die Deckungslücke (Zuschussbeträge) bei der Erfüllung der übertragenen Pflicht- und Weisungsaufgaben in der Zuständigkeit zum Beispiel des Sozialamtes und des Amtes für Jugend und Familie für die Jahre 2025 und 2026 je 930,93 Mio. EUR bzw. 934,74 Mio. EUR beträgt. Für die Jahre 2027 und 2028 werden Zuschussbeträge in Höhe von 930,46 Mio. EUR bzw. 949,06 Mio. EUR prognostiziert bzw. geplant, wobei überplanmäßige Aufwendungen noch nicht berücksichtigt werden konnten.</p>
<p>Durch Art. 28 Abs. 2 GG wird die kommunale Selbstverwaltung garantiert. Diese Garantie erstreckt sich auf alle Aufgabenbereiche der Kommune, also nicht nur auf die Erfüllung der Pflichtaufgaben und Pflichtaufgaben nach Weisung, sondern auch auf die Erfüllung der sogenannten freiwilligen Aufgaben. Hierzu führte der Oberbürgermeister in der Ratsversammlung am 02.09.2026 umfassend aus. (vgl. Wortprotokoll und Videoaufzeichnung im Livestream).</p>
<p>Um das finanzielle „Überleben“ der Stadt Leipzig mittel- und langfristig zu sichern und die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Verpflichtungen von Bund und Land gegenüber der Stadt Leipzig zur auskömmlichen Ausfinanzierung rechtsverbindlich einzufordern und der Praxis der Gesetzlosigkeit zu begegnen, sind die mit dem Beschluss der Antragspunkte verbundenen Prüfungen und ggf. die Klageerhebung geboten. Bei den jährlichen mittleren dreistelligen Millionen-Defizitbeträgen im Ergebnis- und Finanzhaushalt der Stadt und der kaum geänderten Finanzpolitik des Bundes und des Freistaates Sachsens bedarf es dringend dieser Klärung. Kreisfreie Städte, Landkreise anderer Bundesländer – u. a. in Schleswig Hollstein, Nordrhein-Westfahlen, Hessen und Rheinland-Pfalz haben sich aus der erdrückenden finanziellen Lage schon vor längerem zur Klage gegen das jeweilige Bundesland entschieden.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-449559</guid>
                <pubDate>Tue, 15 Sep 2026 13:56:38 +0200</pubDate>
                <title>VIII-A-03463 Unverzügliche Herbeiführung des Stadtratsbeschlusses zu zweckgebundenen Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Leipzig und der Garagengemeinschaft Mockau-Ost e. V.</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/viii-a-03463-unverzuegliche-herbeifuehrung-des-stadtratsbeschlusses-zu-zweckgebundenen-erbbaurechtsvertrag-zwischen-der-stadt-leipzig-und-der-garagengemeinschaft-mockau-ost-e-v/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h2>Beschlussvorschlag</h2><ol><li>Nach fünf Monaten Unterschriftreife des Erbbaupachtvertrages wird die Vorlage zur Bestellung eines zweckgebundenen Erbbaurechts für die Garagengemeinschaft Mockau-Ost e. V. entsprechend Beschluss <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2013491" target="_blank" rel="noreferrer"><u>VII-DS-09224</u></a> vom 21.08.2024 unverzüglich der Ratsversammlung im Oktober 2026 zur Beschlussfassung zugeleitet.</li><li>Die notarielle Beurkundung wird sodann unverzüglich ins Werk gesetzt, um den Übergang gemäß Vertrag rechtssicher zum 01.01.2027 zu gewährleisten.</li></ol><h2>Sachverhalt</h2>
<p>Nach der antragstellenden Fraktion vorliegenden Informationen ist zwischen den Vertragsparteien ein Übergang der Liegenschaft zum 01.01.2027 vorgesehen. Es ist unerklärlich, weshalb einerseits im Bericht vom 22.08.2025 zur Umsetzung des Ratsbeschlusses VII-DS-09224 vom 21.08.2024 dargestellt wird, dass der Vertragsentwurf in Abstimmung mit der Garagengemeinschaft ist und dennoch ein Jahr später noch immer kein Vertrag zur Beschlussfassung vorliegt. Der unterschriftsreife Vertrag liegt offenbar seit Mai 2026 vor, am 20.05.2026 wurden seitens der Garagengemeinschaft letzte Rückfragen der Stadt Leipzig beantwortet. Zum Zeitpunkt der Antragstellung liegt allerdings noch immer keine Beschlussvorlage zum Erbbaurechtsvertrag vor.</p>
<p>Angesichts der Tatsache, dass bei Beschlussfassung Ende Oktober 2026 nur noch 63 Kalendertage zur Abwicklung aller notwendigen banktechnischen und gerichtlichen Schritte bis zum Übergangstermin 01.01.2027 zur Verfügung stehen, erscheint der massiv schleppende Vorgang nicht mehr nachvollziehbar. Deshalb ist hier unverzüglich zu handeln.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-449489</guid>
                <pubDate>Thu, 10 Sep 2026 11:15:52 +0200</pubDate>
                <title>VIII-A-03460-NF-03 Stadt des Friedens bleiben – Leipzig darf kein Standort für Rüstungsproduktion werden!</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/viii-a-03460-stadt-des-friedens-bleiben-leipzig-darf-kein-standort-fuer-ruestungsproduktion-werden/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<ol><li data-list-item-id="eb3384ddd618e3c52aa5695d4d6a19592">Der Leipziger Stadtrat bekennt sich dazu, dass Leipzig eine Stadt des Friedens ist und durch seine spezifische Rolle im friedlichen Herbst 1989 eine besondere Verantwortung für Frieden, Dialog und internationale Verständigung hat. Leipzig bekennt sich in diesem Zusammenhang ausdrücklich zum Netzwerk Mayors for Peace und entwickelt hier und an vielen anderen Stellen seine Rolle als weltoffene Friedensstadt weiter.</li><li data-list-item-id="e708821bd1c60966eabd44541d56570ce"><p>In diesem Sinne darf unsere Stadt kein Standort für die Herstellung von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern werden. Eine militärische Nutzung des Flughafens Leipzig/Halle ist damit unvereinbar. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle der Stadt rechtlich zur Verfügung stehenden Mittel auszuschöpfen, um eine solche Ansiedlung im gesamten Stadtgebiet zu verhindern. Damit sind alle Vorhaben erfasst, deren Zweck ganz oder teilweise in Entwicklung, Herstellung, Endmontage, Instandsetzung oder Erprobung folgender Güter besteht:</p><p>a) Kriegswaffen nach der Kriegswaffenliste (Anlage zu § 1 Abs. 1 KrWaffKontrG),</p><p>b) Rüstungsgüter nach Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Anlage AL zur AWV),</p><p>c) Güter mit doppeltem Verwendungszweck nach Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821, soweit sie überwiegend für eine militärische Endverwendung bestimmt sind.</p><p>Zulieferbetriebe sind erfasst, wenn der darauf entfallende Anteil 20 Prozent des Jahresumsatzes oder der Betriebsfläche übersteigt. Nicht erfasst sind Sanitätsmaterial, Verpflegung, Bekleidung und rein zivile Logistik.</p></li><li data-list-item-id="e1b6f504554b50a4512fa873361243045">Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 31. Dezember 2026 eine Bestandsaufnahme der in Leipzig ansässigen Unternehmen mit Bezug zur Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft zu erstellen. Dabei sind mindestens der Dual-Use-Atlas der Prognos AG, das Lobbyregister des Deutschen Bundestages, die öffentlichen Mitgliederverzeichnisse der Branchenverbände und die eigenen Branchenstudien zu verwenden. Ab dem 1. Januar 2027 setzt jede Bewerbung um städtische Gewerbe- und Industrieflächen und jeder Antrag auf kommunale Wirtschaftsförderung eine Selbstauskunft zu Vorhaben nach Beschlusspunkt 2 voraus.</li><li data-list-item-id="e319582073341f091cd31f24b76f1a636">Städtische Grundstücke werden weder an Träger von Vorhaben gemäß Beschlusspunkt 2 veräußert noch im Erbbaurecht bestellt, vermietet oder verpachtet. In alle künftigen Kauf- und Erbbaurechtsverträge über Gewerbe- und Industrieflächen wird eine Zivilklausel aufgenommen, abgesichert durch Vertragsstrafe, Weitergabeverpflichtung und Wiederkaufsrecht.</li><li data-list-item-id="eadf93dd8e9759c18fbfa88f1792ea049">Die Ratsversammlung legt fest, dass Grundstücksgeschäfte in Gewerbe- und Industriegebieten ab 5.000 Quadratmetern eine Verfügung über Gemeindevermögen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung im Sinne des § 28 Abs. 2 Nr. 14 SächsGemO darstellen und damit ihrer ausschließlichen Zuständigkeit unterliegen; der Oberbürgermeister legt bis zum 31. Dezember 2026 eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung nach § 53 Abs. 2 Satz 2 SächsGemO vor.</li><li data-list-item-id="e9c38cf35314703bec62de8c4c73af235">Für Vorhaben gemäß Beschlusspunkt 2 werden keine Fördermittel, Beratungs-, Vermittlungs- oder Standortmarketingleistungen erbracht. Die Stadt und ihre Beteiligungsunternehmen werden nicht Mitglied in Verbänden und Netzwerken der Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft und treten dort nicht als Partner, Mitveranstalter oder Gastgeber auf. Der Oberbürgermeister wirkt über die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt nach § 98 SächsGemO entsprechend auf die Beteiligungsunternehmen ein. Einen verbindlichen Kriterienkatalog legt er bis zum 31. März 2027 zur Beschlussfassung vor.</li><li data-list-item-id="e6e198fbc60ee12fa79ec108b0caa1951">Der Oberbürgermeister prüft, in welchem Umfang eine Feinsteuerung nach § 1 Abs. 5 und 9 BauNVO zulässig ist, und schöpft diesen Spielraum bei künftigen Bebauungsplänen aus. In Genehmigungsverfahren, in denen die Stadt Leipzig nicht selbst Genehmigungsbehörde ist, insbesondere in immissionsschutzrechtlichen Verfahren der Landesdirektion Sachsen, nimmt sie ihre Beteiligungsrechte vollständig wahr, insbesondere das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB sowie Stellungnahmen zum Abstandsgebot nach § 50 BImSchG, zur Störfall-Verordnung (12. BImSchV) und zum Sprengstoffgesetz. Soweit die Stadt als Kreisfreie Stadt selbst untere Bauaufsichtsbehörde ist, entscheidet sie unmittelbar. Bis zum 31. März 2027 legt der Oberbürgermeister eine Risikoanalyse vor, die Achtungsabstände zu Wohnbebauung, Schulen und Kindertageseinrichtungen, die Leistungsfähigkeit von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz sowie die Kumulation sicherheitsrelevanter Ziele im Raum Leipzig bewertet.</li><li data-list-item-id="ee0d13628fb7b7b31d3dc475009c61fd9">Der Oberbürgermeister erarbeitet mit dem DGB Region Leipzig, den zuständigen Gewerkschaften, den Kammern, der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter bis zum 31. März 2027 ein Konversions- und Qualifizierungskonzept mit dem Ziel, mindestens gleichwertige tarifgebundene und mitbestimmte Arbeitsplätze in zivilen Zukunftsbranchen zu erschließen. Er sucht zugleich das Gespräch mit der Universität Leipzig, der HTWK Leipzig und den außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit dem Ziel, Zivilklauseln zu verankern oder zu bekräftigen.</li><li data-list-item-id="e8abab08219a36afece10db4ae3304991">Bei einer konkreten Ansiedlungsanfrage zu Vorhaben gemäß Beschlusspunkt 2 beraumt der Stadtrat nach § 22 Abs. 1 Satz 2 SächsGemO eine Einwohnerversammlung an; diese wird nach § 22 Abs. 1 Satz 3 SächsGemO auf die betroffenen Gemeindeteile beschränkt und vom Oberbürgermeister nach § 22 Abs. 1 Satz 4 SächsGemO einberufen. Die betroffenen Ortschaftsräte sind nach § 67 Abs. 6 Satz 1 SächsGemO zu hören; das gilt ausdrücklich auch für die Vermietung, Verpachtung oder Veräußerung der in der Ortschaft gelegenen öffentlichen Grundstücke. Die Stadtbezirksbeiräte werden beteiligt. Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat alle Kontakte, Anfragen, Absichtserklärungen und Zusagen der Stadt und ihrer Beteiligungsunternehmen zu Vorhaben gemäß Beschlusspunkt 2 seit dem 1. Januar 2025 offen, einschließlich der Gespräche mit dem Mitteldeutschen Institut für Sicherheitsindustrie (MISI) mit Datum, Anlass, Teilnehmenden und Gegenstand. Künftige Kontakte werden fortlaufend dokumentiert. Über den Stand der Umsetzung berichtet er erstmals zum 31. März 2027 und danach jährlich zum 31. März. Die Unterrichtungspflicht des Oberbürgermeisters nach § 52 Abs. 5 SächsGemO und das Akteneinsichtsrecht nach § 28 Abs. 5 SächsGemO bleiben unberührt. Soweit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse entgegenstehen, erfolgt die Unterrichtung nichtöffentlich.</li><li data-list-item-id="e4c3be3bcdaa78dc357388a7c687144d1"><strong>Der Stadtrat beschließt die Durchführung eines Bürgerentscheids gemäß § 24 Abs. 1 SächsGemO am 21. Februar 2027 zu folgendem Entscheidungsvorschlag: „Bei künftigen Ansiedlungen von Rüstungsunternehmen werden keine Grundstücke und auf diesen aufstehende Gebäude und Bauwerke im Eigentum der Stadt oder kommunaler Unternehmen durch Verkauf, Vermietung oder Verpachtung zur Verfügung gestellt.“</strong>.</li></ol><p>Begründung:</p>
<p>Nach aktuellen Medienberichten und eigenen Aussagen plant das US-amerikanische Rüstungsunternehmen Covenant, ab 2027 im Raum Leipzig Mittelstreckenflugkörper mit einer Reichweite von mehr als 1.500 Kilometern zu fertigen, bei einer möglichen Jahreskapazität von bis zu 1.000 Stück (Handelsblatt 2026). Standort und Umfang sind nicht bestätigt, das Unternehmen und das Bundesministerium der Verteidigung haben sich nicht geäußert. Die Angaben sind daher vorläufig.</p>
<p>Die Antwort der Verwaltung auf die Anfrage VIII-F-03397 (VIII-F-03397-AW-01) hat gezeigt, dass der Stadt die Grundlagen für eine sachgerechte Entscheidung fehlen. Die Verwaltung kennt weder die Mitgliedsunternehmen des Mitteldeutschen Instituts für Sicherheitsindustrie (MISI) noch deren Sitz, sie kann nicht angeben, welche Leipziger Unternehmen zur Rüstungsbranche zählen, der Dual-Use-Atlas der Prognos AG war ihr nicht bekannt, und Produktions- oder Kapazitätsdaten werden nicht erhoben. Eine Stadt, die Gewerbeflächen vergibt und Wirtschaftsförderung betreibt, muss wissen, welche Branchen sie damit unterstützt. Nach Beschlusspunkt 3 wird hierzu deshalb zuerst die Datengrundlage geschaffen.</p>
<p>Die Stadt entscheidet nicht über Außen- und Sicherheitspolitik. Sie entscheidet über ihr Vermögen, ihre Bauleitplanung, ihre Wirtschaftsförderung, ihre Beteiligungen und den örtlichen Bevölkerungsschutz. Das sind Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft nach § 2 Abs. 1 SächsGemO.&nbsp;</p>
<p>Das Bauplanungsrecht knüpft an die Art der baulichen Nutzung an, nicht an Betreiber oder Produkt; eine allein branchenbezogene Verhinderungsplanung wäre an § 1 Abs. 3 BauGB sowie Art. 12 und Art. 3 Abs. 1 GG zu messen und regelmäßig unzulässig. Wirksam ist dagegen die Eigentümerstellung der Stadt: Über Kauf-, Erbbaurechts- und Pachtverträge lässt sich die Nutzung zivilrechtlich binden, sofern die Zivilklausel vor der Vermarktung vereinbart wird. Zuständig ist dafür der Stadtrat selbst, denn die Verfügung über Gemeindevermögen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung gehört nach § 28 Abs. 2 Nr. 14 SächsGemO zu den Angelegenheiten, deren Entscheidung er nicht übertragen kann. Eine Wertgrenze dafür ist nach § 53 Abs. 2 Satz 2 SächsGemO in der Hauptsatzung zu regeln. Die Bindung der Vertreterinnen und Vertreter der Stadt in den Beteiligungsunternehmen richtet sich nach § 98 SächsGemO. Die Anforderungen des § 90 SächsGemO an die Veräußerung von Gemeindevermögen bleiben unberührt, da die Zivilklausel die Nutzung und nicht den Preis regelt. Auf privaten Flächen bleibt die Stadt auf ihre Beteiligungsrechte in den Fachverfahren beschränkt. Der Antrag verspricht deshalb kein Ergebnis, sondern verpflichtet zum Ausschöpfen der vorhandenen Mittel.</p>
<p>Der Flughafen Leipzig/Halle ist eines der größten Frachtdrehkreuze Europas und Umschlagplatz für Militärtransporte der NATO. Der Standort ist bereits Ziel hybrider Angriffe: Im Juli 2024 geriet im DHL-Logistikzentrum ein präpariertes Paket in Brand, Sicherheitsbehörden gehen von nachrichtendienstlicher Steuerung aus. In der Nacht zum 5. August 2026 wurde auf dem Flughafengelände eine mit Sprengstoff und Zünder bestückte Drohne nahe einer ukrainischen Transportmaschine gefunden; der Flugbetrieb wurde eingestellt, die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Eine Fertigung von bis zu 1.000 Marschflugkörpern jährlich würde diesem Raum ein zweites hochrangiges Ziel hinzufügen, wenige Kilometer von dicht besiedelten Ortsteilen entfernt. Das ist örtliche Gefahrenabwehr und damit kommunale Verantwortung.</p>
<p>Wer eine Ansiedlung ablehnt, muss die Frage nach Arbeitsplätzen beantworten; andernfalls trägt die Ablehnung nicht. Beschlusspunkt 8 verpflichtet die Verwaltung, mit Gewerkschaften und Kammern konkrete Alternativen zu erschließen. Maßstab sind Tarifbindung, Mitbestimmung und Qualifikationsniveau, nicht die bloße Zahl der Stellen. Über eine Standortentscheidung dieser Tragweite darf zudem nicht in Gesprächen entschieden werden, von denen der Stadtrat aus der Presse erfährt. Die Verwaltung hat eingeräumt, im Rahmen von Veranstaltungen Gespräche mit Mitgliedern und Vorstandsmitgliedern des MISI geführt zu haben, ohne Anlass, Zeitpunkt und Gegenstand zu benennen.</p>
<p>Quellen:</p>
<p>Handelsblatt (2026) US-Firma plant offenbar Marschflugkörper-Bau ab 2027 bei Leipzig. Verfügbar unter: <a href="https://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/verteidigung-us-firma-plant-offenbar-marschflugkoerper-bau-ab-2027-bei-leipzig/100250458.html" target="_blank" rel="noreferrer">www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/verteidigung-us-firma-plant-offenbar-marschflugkoerper-bau-ab-2027-bei-leipzig/100250458.html</a> (Zugriff: 3. September 2026).</p>
<p>Tagesspiegel (2026) Anschlagsversuch am Flughafen Leipzig/Halle: Ermittler sichern DNA-Spur auf der Drohne, 10. August. Verfügbar unter: <a href="https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/drohnenvorfall-am-flughafen-leipzighalle-flugobjektwar-offenbar-in-antonow-maschine-eingeschlagen-15914691.html" target="_blank" rel="noreferrer">www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/drohnenvorfall-am-flughafen-leipzighalle-flugobjektwar-offenbar-in-antonow-maschine-eingeschlagen-15914691.html</a> (Zugriff: 3. September 2026).</p>
<p>Prognos AG (o. J.) Dual-Use-Atlas auf einen Blick. Verfügbar unter: <a href="https://www.prognos.com/de/prognos-dual-use-atlas-aufeinen-blick" target="_blank" rel="noreferrer">www.prognos.com/de/prognos-dual-use-atlas-aufeinen-blick</a> (Zugriff: 3. September 2026).</p>
<p>Stadt Leipzig (2026) Antwort der Verwaltung auf die Anfrage VIII-F-03397, Drucksache VIII-F-03397-AW-01.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-449312</guid>
                <pubDate>Fri, 28 Aug 2026 13:47:27 +0200</pubDate>
                <title>VIII-A-03414 Capa-Wald bleibt!</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/viii-a-03414-capa-wald-bleibt/</link>
                <author>Fraktion Die Linke und SPD-Fraktion</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h5><strong>Beschlussvorschlag:</strong></h5>
<p>Die Rodung des Waldes mit seinem gesamten Baumbestand am Cottaweg wird in weiteren Verhandlungen über die Erweiterung von RB Leipzig ausgeschlossen.</p>
<h5>Begründung:</h5>
<p>Um die Beschlussvorlage <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2029064" target="_blank" rel="noreferrer"><u>VIII-DS-02491</u></a> bzw. das Vorhaben, den Wald am Cottaweg für die Erweiterung der Trainingsflächen für RB Leipzig abzuholzen, wurde bereits sehr ausführlich diskutiert. Während europaweit über Hitzeschutz und Klimawandelanpassung verhandelt wird, darf eine innerstädtische Waldfläche nicht zur Verhandlungsmasse gemacht werden. Darüber hinaus hat die Stadt Leipzig in einer <a href="https://www.leipzig.de/presse/medieninformationen/medieninformation/stadt-kartiert-und-sucht-potenzielle-ausgleichsflaechen-fuer-bauvorhaben" target="_blank" rel="noreferrer"><u>Pressemitteilung am 20. August kommuniziert</u></a>, der Pool potenzieller Kompensationsflächen im städtischen Eigentum sei erschöpft, was einmal mehr deutlich macht, warum die Abholzung eines Waldes, der bereits als Kompensationsmaßnahme gepflanzt wurde, gar nicht zur Debatte stehen darf.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-448440</guid>
                <pubDate>Tue, 30 Jun 2026 13:17:54 +0200</pubDate>
                <title>VIII-DS-02692-ÄA-02  Anpassung des Ratsbeschlusses VII-DS-07486 vom 09.11.2022 – Aktualisierung der zeitlichen Umsetzung und des Finanzierungskonzeptes zum Masterplan „Zoo der Zukunft“</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/viii-ds-02692-aea-02-anpassung-des-ratsbeschlusses-vii-ds-07486-vom-09112022-aktualisierung-der-zeitlichen-umsetzung-und-des-finanzierungskonzeptes-zum-masterplan-zoo-der-zukunft/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h2>Beschlussvorschlag</h2>
<p>Der Beschlussvorschlag wird um den folgenden Beschlusspunkt 9 ergänzt:</p>
<p>Der Gesellschaftervertreter der Stadt Leipzig in der Zoo Leipzig GmbH wird beauftragt, auf die Prüfung der Änderung der Entgeltordnung der Zoo Leipzig GmbH in folgendem Sinne hinzuwirken:</p><ol><li>Die Entgeltpflicht für Menschen mit Behinderungen (Beeinträchtigungen) wird zurückgenommen. Damit gilt für Betroffene und ihre Begleitperson die Entgeltfreiheit für den Zoobesuch.</li><li>Der Zoobesuch von Schulklassen der Grundschulen wird nach Anmeldung ebenfalls entgeltfrei ermöglicht. Für Schulklassen der höheren Klassenstufen gilt ein stark ermäßigtes Entgelt.</li><li>Für Studierende und Rentnerinnen/Rentner sind die Ermäßigungen fortzusetzen.</li><li>Die Zoo Leipzig GmbH wird gebeten, die Ermäßigungstatbestände und Höhe der ermäßigten Ticketpreise konkret auf der Homepage auszuweisen.</li></ol><p>Die Prüfergebnisse werden dem Stadtrat bis zum vierten Quartal 2026 vorgelegt.</p>
<h2>Begründung</h2>
<p>Es ist schwer vermittelbar, Millionen für neue Qualitätsangebote investieren zu können und zugleich insbesondere bei den wirtschaftlich Schwächsten zu sparen und somit ggf. ihren Zoobesuch zu verhindern. Der Zoo ist nicht nur eine Attraktion, sondern insbesondere aufgrund der hohen Fachlichkeit eine überregional ausstrahlende Bildungseinrichtung. Deshalb soll auch den Schülerinnen und Schülern im Gegenzug den Zoo als Bildungseinrichtung unentgeltlich bzw. stark ermäßigt der Besuch ermöglicht werden.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-448438</guid>
                <pubDate>Tue, 30 Jun 2026 11:39:23 +0200</pubDate>
                <title>VIII-A-03163 Anpassung der Berichtspflicht des Rechtsamtes zu Rechtsstreitigkeiten erheblicher Bedeutung gemäß RB V-519/10</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/antrag-viii-a-03163-anpassung-der-berichtspflicht-des-rechtsamtes-zu-rechtsstreitigkeiten-erheblicher-bedeutung-gemaess-rb-v-519-10/</link>
                <author>SRin Dr. Olga Naumov, SRin Chantal Schneiß, SR Enrico Stange, SR Falk Dossin, SR Lucas Schopphoven, SR Marvin Frommhold </author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h2><strong>Beschlussvorschlag</strong></h2>
<p>Der Beschluss der Ratsversammlung RB V-519/10 vom 15.09.2010 zur Berichtspflicht des Rechtsamtes wird <strong>wie folgt ergänzt und präzisiert:</strong></p><ol><li>Die Verwaltung berichtet im <strong>FA Allgemeine Verwaltung und im Rechnungsprüfungsausschuss halbjährlich zu den Stichtagen 31. März und 30. September über gerichtliche und außergerichtliche Rechtsstreitigkeiten von erheblicher Bedeutung in</strong> <strong>knapper, aber verständlicher und nachvollziehbarer Form. Dies beinhaltet die in Streit stehenden Sachverhalte, Streitbeteiligte, Verfahrensfortgang, wichtige Entscheidungsbeweggründe sowie Streitwerte, Vergleichszugeständnisse und jeweilig fallen gelassene Forderungen nach Dezernaten und betroffenen Fachämtern sowie Streitrisikodarstellung durch Ampelsystem darzustellen. Als Anlage zum Stichtag 31. März wird ein tabellarischer Überblick der im Vorjahr geführten Rechtsstreitigkeiten mit den wesentlichen Angaben (Kläger, Beklagter, Streit-, Erledigungs-, Zugeständniswert) beigefügt.</strong></li><li><strong>Eine erhebliche Bedeutung ist aufgrund besonderer Höhe des Streitwertes, des Vergleichszugeständnisses und ggf. der Höhe der fallengelassenen Forderung (jeweils ≥ 50.000 Euro) sowie unabhängig von Streitwert, Vergleichszugeständniswert und Höhe der fallengelassenen Forderung bei besonderem, öffentlichem Interesse anzunehmen.</strong></li></ol><p><strong>Die fehlende Berichterstattung für das 2., 3. und 4. Quartal 2025 sowie das 1. und 2. Quartal 2026 erfolgt bis zum 31. Oktober 2026.</strong></p>
<h2><strong>Begründung</strong></h2>
<p>Die einreichenden Stadträtinnen und Stadträte erachten die Berichterstattung zu gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten für eine sachgerechte und umfassende Information sowie für mögliche Ableitungen hinsichtlich künftiger Vorgehensweisen in entsprechenden Sachverhalten bzw. grundsätzlichen Entscheidungen des Hauptorgans Stadtrat für unabdingbar. Zugleich soll mit dem begehrten Vorgehen dem Erfordernis zur Konzentration und Erleichterung von Abläufen in der Verwaltung Rechnung getragen werden.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-448271</guid>
                <pubDate>Thu, 25 Jun 2026 11:07:22 +0200</pubDate>
                <title>Änderungsantrag - VIII-DS-02491-ÄA-02 Sportinfrastruktur von RB Leipzig stärken und Kleinmesse erhalten | Grundsatzbeschluss: Verkauf einer Fläche an der Capastraße</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/aenderungsantrag-viii-ds-02491-aea-02-sportinfrastruktur-von-rb-leipzig-staerken-und-kleinmesse-erhalten-grundsatzbeschluss-verkauf-einer-flaeche-an-der-capastrasse/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h4><strong>Beschlussvorschlag:</strong></h4>
<p>Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert (Änderungen/Ergänzungen fett):</p><ol><li>Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit RB Leipzig einen <strong>Erbbaupachtvertrag&nbsp;</strong> <i>[vorher: Kauffvertrag]</i> über Teilflächen der Flurstücke 2638/35 der Gemarkung Leipzig und 715/14 der Gemarkung Lindenau (zwischen Capastraße und Festplatz am Cottaweg) zu verhandeln und dem Stadtrat im Rahmen einer Bezugsvorlage zur Entscheidung vorzulegen.</li><li>Mit Abschluss des <strong>Vertrages </strong><i>[vorher: Kauffervertrages] </i>werden die Beschlüsse zur Bestellung eines Erbbaurechtes für die RasenBallsport Leipzig GmbH vom 21.05.2025 aus der Ratsvorlage VII-DS-02824-DS-02 aufgehoben.</li><li>Die erforderlichen artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen werden <i>[vorher: vorrangig]</i> im Bereich des Westufers des Elsterbeckens/Elsterflutbetts zwischen Landauer Brücke und Sachsenbrücke mit dem Ziel umgesetzt, dort eine möglichst durchgehende terrestrische Verbindung zwischen dem nördlichen Auwald und südlichen Auwald zu schaffen. <strong>Die Maßnahmen enthalten die ökologisch wertvolle Renaturierung des Elsterflutbeckens als kompakte Grün-Wasserverbindung. Die genaue Planung soll durch ein Umwelt- und artenschutzrechtliches Gutachten begründet werden. Die Kosten dafür hat der Erbbaupachtnehmer zu tragen.</strong></li><li>Die Verwaltung prüft im Dialog mit RB Leipzig, möglichst einen Teil des Waldbestandes der Gesamtfläche zu erhalten. Im Übrigen sind die Maßnahmen angemessen <strong>und im Umkreis von 1km der Flächen</strong> zu kompensieren.</li><li><strong>Der Betrieb der Kleinmesse wird auf der aktuellen Fläche mindestens für die kommenden 20 Jahre durchgehend gesichert.</strong></li></ol><h4><strong>Begründung:</strong></h4>
<p>Mit der Vorlage soll der Stadt das Verhandlungsmandat gegeben werden, um mit RB Leipzig Gespräche über die Flächen zu führen. Unter folgenden Bedingungen stimmen wir <strong>den Verhandlungen</strong> zu:</p>
<p>Zu Punkt 1 und 2: Die Flächen sollen nicht verkauft, sondern in Erbbaupacht vergeben werden. Ein Verkauf von städtischen Liegenschaften, Waldflächen und Grünflächen lehnen wir ab.</p>
<p>Zu Punkt 3 und 4: Das Vorhaben umfasst ca. 57.000 m² Fläche, die teilweise als Wald eingestuft ist. Diese Situation muss zwingend genutzt werden, um die seit langem ausstehende Renaturierung der grün-blauen Infrastruktur voranzutreiben. Besonders die artenschutzrechtlich wertvolle terrestrische Verbindung zwischen dem nördlichen und südlichen Auwald – insbesondere im Bereich des Elsterbeckens und unter den Brücken – ist für uns Bedingung. Ein Ausbau des RB-Campus ist nur denkbar, wenn diese ökologischen Korridore dauerhaft gesichert und ökologisch aufgewertet werden.</p>
<p>Zu 5: Mit der Ansiedlung von RB Leipzig hat sich die Stadt für ein innenstadtnahes Stadion entschieden – damit treten aber natürlich auch immer wieder Nutzungskonflikte auf. Die traditionsreiche Kleinmesse findet seit 90 Jahren an dem Standort statt und hat nur dort Bestandsschutz. Sie zieht jedes Jahr viele Besucherinnen und Besucher an und ist für die Schausteller eine unverzichtbare Institution. Für uns stand immer fest, dass die Kleinmesse erhalten bleiben muss und die Flächen nur dann anders genutzt werden können, wenn ein alternativer Standort gefunden wird, der die Bedingungen erfüllt. Da die Suche nach 27 alternativen Standorten aufgrund von Lärmschutz und fehlender Anbindung scheiterte, ist der Verbleib der Kleinmesse am Cottaweg die Konsequenz.</p>
<p>Die aktuelle Debatte um den Verkauf der Flächen an der Capastraße an RB Leipzig darf kein „Freibrief“ für den Verein sein. Vielmehr muss diese Situation als Hebel genutzt werden, um langfristige Ziele der Stadtentwicklung und des Naturschutzes konsequent durchzusetzen.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-447760</guid>
                <pubDate>Fri, 22 May 2026 11:00:22 +0200</pubDate>
                <title>VIII-A-02980 Bürgernahe Dienstleistungen stärken – Aufgaben- und Organisationsuntersuchung sachgerecht gestalten – ASK-Prozess vom Kopf auf die Füße stellen!</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/viii-a-02980-buergernahe-dienstleistungen-staerken-aufgaben-und-organisationsuntersuchung-sachgerecht-gestalten-ask-prozess-vom-kopf-auf-die-fuesse-stellen/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h2>Beschlussvorschlag</h2><ol><li>Der Stadtrat bestätigt die Beschlusspunkte 1. bis 3. des Beschlusses <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2023954" target="_blank" rel="noreferrer"><strong><u>VIII-HP-10289</u></strong></a> vom 12.03.2025 und bekräftigt den darin erteilten Auftrag der Durchführung einer umfangreichen Aufgaben- und Organisationsuntersuchung (horizontale und vertikale Struktur- und Prozesskritik) unter Berücksichtigung aller bisher erarbeiteten Organisationsuntersuchungen und unter Einschluss aller Ämter und Organisationseinheiten beginnend in der Ebene der Sachgebiete.</li><li>Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bis zum Ende des III. Quartals 2026 einen detaillierten Bericht vorzulegen, aus dem konkret und ggf. vergleichend hervorgeht, welche zur sachgerechten Aufgabenerfüllung erforderliche Personalbemessung jeweils für die besonders stark durch bürgernahe Dienstleistungen, unmittelbaren Bürgerkontakt und ein hohes Sachverhaltsaufkommen in diesem Zusammenhang geprägten Bereiche der Stadtverwaltung aus Aufgaben- und Organisationsuntersuchungen der vergangenen Jahre (hierzu <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2029939&amp;refresh=false" target="_blank" rel="noreferrer"><strong><u>VIII-F-02549-AW-01</u></strong></a>) und aus den derzeitigen Untersuchungen im Rahmen des Aufgaben- und Strukturkonsolidierungsprozesses abgeleitet wurde. Insbesondere sind dabei die besonders stark betroffenen Bereiche wie Bürgerservice (Bürgerbüros inkl. Bürgerbus, Meldeservice, Standesamt), Sozialamt (Soziale Wohnhilfen, Wohngeld, Allgemeiner Sozialdienst), Ordnungsamt (Einbürgerungen, Kfz-Zulassung, Stadtordnungsdienst) auszuweisen.</li><li>Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat ebenfalls bis zum Ende des III. Quartals 2026 einen Bericht vor, aus dem detailliert die erfolgten Umlenkungen aus und in besonders stark durch bürgernahe Dienstleistungen gemäß Beschlusspunkt 2 geprägte Bereiche der Stadtverwaltung bis auf Sachgebietsebene hervorgehen. Es ist eine Vergleichbarkeit zum Stand vor Umlenkungen herzustellen.</li><li>Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat bis zum Ende des III. Quartals 2027 auf der Grundlage der Aufgaben- und Organisationsuntersuchungen gemäß Beschlusspunkten 1. bis 3. des Beschlusses <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2023954" target="_blank" rel="noreferrer"><strong><u>VIII-HP-10289</u></strong></a> vom 12.03.2025 eine detaillierte Personalbemessungsermittlung für alle untersuchten Organisationseinheiten der Stadtverwaltung vor. Bis dahin wird der Beschluss zu Beschlusspunkt 4 des Beschlusses <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2023954" target="_blank" rel="noreferrer"><strong><u>VIII-HP-10289</u></strong></a> vom 12.03.2025 hinsichtlich der konkreten Zielstellung zur Absenkung der Stellen im Stellenplan ausgesetzt und auf Grundlage des Berichts zur Personalbemessungsermittlung neu gefasst.</li></ol><p><i>Anmerkung: ASK-Prozess ist der durch die Verwaltung aufgesetzte Aufgaben- und Strukturkonsolidierungsprozess mit dem Ziel der Stelleneinsparung.</i></p>
<h2>Begründung&nbsp;</h2>
<p>Der Stadtrat hatte mit dem Beschluss vom 12.03.2025 ausführlich eine umfassende Aufgaben- und Organisationsuntersuchung beauftragt. In der Umsetzung des Beschlusses hat die Verwaltungsspitze jedoch den Schwerpunkt auf die Personalreduzierung gelegt und die Aufgaben- und Organisationsuntersuchung einzig in den Dienst des Stellen- und Personalabbaus gestellt.</p>
<p>Nicht allein, dass dieses Vorgehen in weiten Teilen Mitarbeiter*innen hinsichtlich ihrer beruflichen Zukunft in der Stadtverwaltung verunsichert hat, führte es über bereits vorhandene Engpässe zu weiteren Verschärfungen der Personalsituation. Stellen konnten teils über Monate nicht neu besetzt werden, noch nicht besetzte Stellen oder Stellenanteile wurden vor dem Hintergrund prozentualer Umlenkungsziele für die Dezernate streng umgelenkt – also aus den Bereichen herausgezogen. Erst nach Bestätigung von Mehrbedarfen wurden ggf. Stellenanteile wieder in bedürftige Bereiche gelenkt.</p>
<p>Dennoch sind in Bereichen bürgernaher Dienstleistungen mittlerweile unverantwortbare Bearbeitungsfristen entstanden:</p><ul class="list-normal"><li>&nbsp;In der Ausländerbehörde, Bereich Einbürgerung werden derzeit trotz Rechtsanspruchs Anfragen/Anträge zur Einbürgerung aus dem Jahr 2023 bearbeitet.</li><li>In der Kfz-Zulassungsstelle können Kfz-Zulassungen derzeit nur mit einer Terminfrist von bis zu sieben Wochen abgearbeitet werden.</li><li>Bei Wohngeldanträgen liegt die Bearbeitungszeit zwischen sechs und neun Monaten.</li></ul><p>Dies illustriert, dass bei allem Wunsch nach Hilfe durch Digitalisierung und KI eine angemessene Personalausstattung die Grundlage einer leistungsfähigen Stadtverwaltung und sachgerechter bürgernaher Dienstleistung ist.</p>
<p>Die antragstellende Fraktion begehrt deshalb, den Gesamtprozess neu zu ordnen und eine angemessene Personalbemessung im Ergebnis der Aufgaben- und Organisationuntersuchung vorzunehmen.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-447759</guid>
                <pubDate>Fri, 22 May 2026 10:56:31 +0200</pubDate>
                <title>VIII-A-02979-NF-02 Resolution des Stadtrates zu Leipzig zur 100-Prozent-Finanzierung der durch Bund und Land übertragenen Aufgaben sowie umfassenden Steuerreform zur Rettung der Städte, Gemeinden und Landkreise</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/viii-a-02979-resolution-des-stadtrates-zu-leipzig-zur-100-prozent-finanzierung-der-durch-bund-und-land-uebertragenen-aufgaben-sowie-umfassenden-steuerreform-zur-rettung-der-staedte-gemeinden-und-landkreise/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h2>Beschlussvorschlag</h2>
<p>Der Stadtrat zu Leipzig appelliert an die Bundesregierung, an den Deutschen Bundestag sowie an die Sächsische Staatsregierung, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass die kommunale Selbstverwaltung auch der Stadt Leipzig erhalten bleibt, in dem die finanziellen Voraussetzungen zur Erfüllung der gesetzlichen und freiwilligen Aufgaben durch Bund und Land vollumfänglich geschaffen werden.</p>
<p>Zur Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung gemäß Art. 28 des Grundgesetzes muss künftig <strong>und rückwirkend</strong> gesichert werden, dass die Finanzierung der von Bund und Land auf Städte, Gemeinden und Landkreise übertragenen Aufgaben durch Bund und den Freistaat Sachsen im Sinne des Konnexitätsprinzips nach Art. 104a des Grundgesetzes und Art. 85 der Sächsischen Verfassung 1: 1 vollständig übernommen werden. Der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ muss in Zukunft zu 100 Prozent im Handeln des Bundes und der Länder Berücksichtigung finden.</p>
<h2>Begründung</h2>
<p>Die Lage der Kommunalfinanzen in der Bundesrepublik Deutschland ist äußerst dramatisch und in ihrer aktuellen Ausprägung mit Blick auf die zurückliegenden Jahrzehnte historisch einzigartig: Burkhard Jung hat unlängst als Präsident des Deutschen Städtetages im mdr verlautbart, dass die Situation „so schlecht, wie seit 1945 nicht mehr“ sei.</p>
<p>Hauptursache für die ausgeprägte Schieflage der kommunalen Haushalte – Leipzig bildet davon keine Ausnahme – sind die langjährigen strukturellen Probleme in den föderalen Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen, insbesondere die permanente Aufgabenübertragung von Bund und Land an die Kommunen ohne einen entsprechenden Finanzausgleich.</p>
<p>Weiterhin erfordert dies eine umfassende Steuerreform in der Bundesrepublik, die u.a. die Wiedererhebung einer rechtssicheren Vermögenssteuer, eine Anpassung der Erbschaftssteuer sowie der Einkommenssteuer inkl. Körperschaftssteuer umfasst. Dies schließt auch eine Reform der Verteilung der finanziellen Mittel hinsichtlich Einkommens- und Umsatzsteuer zwischen Bund, Land mit ein.</p>
<p>Mit der Neufassung nimmt die antragstellende Fraktion wichtige Hinweise aus der Diskussion der vorberatenden Ausschüsse auf.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-447399</guid>
                <pubDate>Mon, 27 Apr 2026 13:49:21 +0200</pubDate>
                <title>VIII-A-02842 Leerstand bekämpfen - Zweckentfremdeten Wohnraum enteignen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/viii-a-02842-leerstand-bekaempfen-zweckentfremdeten-wohnraum-enteignen/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h2>Beschlussvorschlag</h2>
<p>Der Oberbürgermeister wird beauftragt,</p><ol><li>in Bezug auf das Objekt Einertstraße 3 ein Ent- oder Aneignungsverfahren in Gang zu setzen, das die Übernahme des Wohnhauses in kommunale Hand ermöglicht. Im Falle der erfolgreichen Umsetzung wird das Verfahren auch auf andere verwahrloste Immobilien angewandt.</li><li>sich beim Freistaat Sachsen um die Veränderung und Ergänzung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes zu bemühen, mit dem Ziel die Dauer des Leerstandes zur Geltung als Zweckentfremdung von zwölf auf sechs Monate zu verkürzen sowie Abbruch, bauliche Veränderung, Unbrauchbarmachung oder Verwahrlosung des Wohnraums, in Folge derer er nicht mehr zu Wohnzwecken geeignet ist und die überwiegende gewerbliche Nutzung als Zweckentfremdungstatbestände aufzunehmen.</li></ol><p>&nbsp; &nbsp; Die Stadtverwaltung trägt dafür Sorge, dass die Stelle zur Bearbeitung von Anzeigen bezüglich der Zweckentfremdung von Wohnraum personell ausreichend besetzt wird.</p>
<h2><strong>Begründung:</strong></h2>
<p>Im Oktober vergangenen Jahres wurde auf das ungenutzte Gebäude in der Einertstraße 3 u.a. durch eine Reihe von Hausbesetzungen aufmerksam gemacht. Zu den Hintergründen der drei anderen Gebäude wurde in der Antwort VIII-F-01865-AW-01 berichtet. Daraus geht hervor, dass die kommunale Handhabe bei verwahrlosten Immobilien sehr gering ist, Modernisierungs- und Instandhaltungsgebote in der Praxis aufgrund von großen rechtlichen Hürden nicht genutzt werden.</p>
<p>Am 17.04.2026 erschien auf taz.de ein Artikel "Villa Krause bleibt - leer" über die Aktion, in dem in Bezug auf die Einertstraße 3 berichtet wird: "Beim leerstehenden Haus in der Einertstraße, dessen Eigentümer nicht erreichbar ist, halte Dienberg ein Enteignungsverfahren aber für nicht vollständig abwegig. „Das ist ein Fall, bei dem die Behörden mit dem Amtsgericht und dem Grundbuchamt mal über sowas nachdenken könnten.““ Die antragstellende Fraktion begrüßt diesen Vorstoß und möchte mit diesem Antrag eine Umsetzung erreichen.</p>
<p>Da das Zweckentfremdungsverbot für nicht-marktaktive Immobilien nicht wirklich greift, wird die Stadt beauftragt das Landesgesetz um weitere Tatbestände zu erweitern, die ein Vorgehen bei verwahrlosenden Gebäuden möglich machen könnte. Zudem soll der Zeitraum des Leerstands verkürzt und auch gewerbliche Umnutzungen von Wohnraum als Tatbestand ins Landesgesetz aufgenommen werden.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-447398</guid>
                <pubDate>Mon, 27 Apr 2026 13:43:16 +0200</pubDate>
                <title>VIII-A-02839 Die nächsten 50 Jahre Grünau: Wiederbebauungsplan für die Großwohnsiedlung</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/die-naechsten-50-jahre-gruenau-wiederbebauungsplan-fuer-die-grosswohnsiedlung/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h2>Beschlussvorschlag&nbsp;</h2>
<p>Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Grünauer Wohnungsmarktakteuren, dem Stadtbezirksbeirat und Quartiersrat einen Rahmenplan zur Wiederbebauung der ehemals bebauten Wohngrundstücke in Grünau erarbeiten. Im Rahmenplan wird auf die Eigentumsverhältnisse der Wohngrundstücke und ggf. vorliegendes Baurecht eingegangen, sowie die dauerhafte Nutzung von Grünflächen und Parkanlagen gesichert.</p>
<p>Folgende Dokumente werden darin berücksichtigt:</p><ul class="list-normal"><li>Integriertes Stadtentwicklungskonzept Leipzig-Grünau</li><li>Quartierskonzeptes für die Wohnkomplexe 7 + 8</li><li>städtebauliche und wohnungswirtschaftliche Studie zu den Wohnbauflächenpotentialen im WK 7 + 8*</li></ul><p>Die Planung wird dem Stadtrat im vierten Quartal 2026 vorgelegt.</p>
<h2><strong>Begründung:</strong></h2>
<p>Nach dem sich in den 1990er Jahren fortsetzenden Bevölkerungsrückgang in der Stadt Leipzig beschleunigte sich dieser in der Großwohnsiedlung Leipzig-Grünau in den 2000er Jahren weiterhin, während er sich in anderen Stadtteilen verlangsamte. Trotz der Stabilisierung der Einwohnerzahl durch Eingemeindungen in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre führte auch in Leipzig kein Weg am Stadtumbau vorbei.</p>
<p>Aufgrund des hohen Leerstands in Grünau und zur sozialen Stabilisierung innerstädtischer Quartiere konzentrierte sich der Abriss von in industrieller Bauweise errichteten Wohngebäuden auf Grünau, insbesondere auf die Wohnkomplexe 7 und 8. So wurden von 2001 bis 2010 im Rahmen des Landesrückbauprogramms sowie des Programms Stadtumbau Ost rund 6.800 Wohnungen abgerissen, die infolge des Bevölkerungsrückgangs leer standen.</p>
<p>Auf einzelnen ehemaligen Wohngrundstücken entstanden dauerhaft angelegte öffentliche Grünanlagen. Die LWB und die Wohnungsbaugenossenschaften blieben Eigentümer der Wohngrundstücke in den verkehrlich und stadttechnisch erschlossenen Quartieren. Diese Flächen können bei Bedarf kurzfristig reaktiviert und wieder bebaut werden.</p>
<p>Aus dem Umsetzungsbericht des Wohnungspolitischen Konzeptes wird deutlich, dass bereits Grundlagen für eine Nachverdichtung auf den alten Wohnbauflächen in Grünau erarbeitet wurden. Aus den gesamten Analysen und Potentialen soll nun ein verbindlicher Rahmenplan entstehen.&nbsp;</p>
<p>*erwähnt im Umsetzungsbericht des Wohnungspolitischen Konzeptes (Anlage zu VIII-Ifo-02052, Seite 2, 6)</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-447397</guid>
                <pubDate>Mon, 27 Apr 2026 13:26:39 +0200</pubDate>
                <title>VIII-A-02838-NF-02 It&#039;s a match: LWB-Wohnungstausch in die Tat umsetzen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/viii-a-02838-its-a-match-lwb-wohnungstausch-in-die-tat-umsetzen/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h2>Beschlussvorschlag</h2>
<p>Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der LWB</p><ol><li>bis Ende des Jahres eine Werbekampagne für das Wohnungstauschangebot aufzusetzen. Diese soll aktive Ansprache der LWB-Mieterschaft beinhalten und mittels Flyer und Aushängen in den Wohngebäuden und Nachbarschaftstreffs, sowie im Rahmen des Sozialmanagements geteilt werden. Ziel soll sein, eine Mindestanzahl 100 Wohnungstausche im Jahr zu erreichen.</li><li>die Realisierung von Wohnungstauschen in den internen Prozessen zu priorisieren. Auf der Homepage wird eine Tauschbörse eingerichtet. Übergangsweise kann ein Antragsformular verwendet werden, in dem Haushalte ihr Interesse bekunden können.</li></ol><p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>In Leipzig sind die Angebotsmieten seit 2016 um 67 % gestiegen<a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2030014&amp;refresh=false#_ftn1" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[1]</sup></a>. Diese Entwicklung führt zum sogenannten Lock-in-Effekt: Viele Menschen können sich einen Umzug nicht mehr leisten – selbst dann nicht, wenn sie sich räumlich verkleinern möchten, da auch kleinere Wohnungen inzwischen teurer sind. Der Bedarf an passgenauem Wohnraum ist hoch: Aktuell leben 11,5 Millionen Menschen in Deutschland in überlegten Wohnungen - vor allem in urbanen Gebieten<a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2030014&amp;refresh=false#_ftn2" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[2]</sup></a>, gleichzeitig bleiben viele größere Wohnungen unterbelegt, da ein Umzug nicht leistbar ist.</p>
<p>Hier kann ein Wohnungstausch helfen. Ein einfaches Beispiel: Eine ältere, alleinstehende Person zieht aus einer zu großen Wohnung in eine kleinere, während eine Familie mit höherem Platzbedarf die größere Wohnung übernimmt. Der entscheidende Vorteil dieses Modells liegt darin, dass beide Parteien ihre bisherigen Kaltmieten beibehalten können. Bei einem Wohnungstausch bringt die Verkleinerung also einen geringeren Gesamtmietpreis.</p>
<p>Während ein Tausch auf dem freien Wohnungsmarkt kaum möglich ist, können und sollten Genossenschaften und kommunale Wohnungsunternehmen diese Option arrangieren. Innerhalb der LWB gibt es dieses Angebot seit einigen Jahren, allerdings ist es kaum bekannt. Aktuell müssen Miethaushalte ihre Tauschpartner selbst finden, was das Verfahren erheblich erschwert. In den letzten vier Jahren wurde nur ein einziger Wohnungstausch durchgeführt, obwohl der Bedarf vorhanden ist. Eine offensivere Bewerbung und aktive Vermittlung soll den Prozess endlich zum Laufen bringen, damit die LWB als kommunaler Vermieter langfristig ein sicheres Zuhause bieten kann.&nbsp;</p>
<p><a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2030014&amp;refresh=false#_ftnref1" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[1]</sup></a> <a href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/050/2105005.pdf" target="_blank" rel="noreferrer"><u>BT-Drucks. 21/5005</u></a>, S. 67</p>
<p><a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2030014&amp;refresh=false#_ftnref2" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[2]</sup></a> <a href="https://www.destatis.de/Europa/DE/Thema/Bevoelkerung-Arbeit-Soziales/Soziales-Lebensbedingungen/Ueberbelegung.html" target="_blank" rel="noreferrer"><u>Statistisches Bundesamt</u></a></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-447395</guid>
                <pubDate>Mon, 27 Apr 2026 13:10:20 +0200</pubDate>
                <title>VIII-A-02834 Antrag Demokratie fördern statt behindern – Bundesförderprogramm „Demokratie leben!“ muss gelebt werden</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/antrag-demokratie-foerdern-statt-behindern-bundesfoerderprogramm-demokratie-leben-muss-gelebt-werden/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h2>Beschlussvorschlag</h2><ol><li>Der Stadtrat bekennt sich zu den in der Stadt Leipzig ansässigen und tätigen Trägern, Initiativen und Projekten, die mit Ihren unterschiedlichen Angeboten, Veranstaltungen und Formaten unverzichtbarer Bestandteil der zivilgesellschaftlichen Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention in der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung sind.</li><li>Der Stadtrat ersucht den Oberbürgermeister, sich gegenüber der Bundesregierung und insbesondere der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend dafür einzusetzen, dass die zugesagte und bewilligte Förderung der etablierten Demokratieprojekte aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ für die Förderperiode 2025-2028 fortgesetzt und den Projekten der erforderliche Vertrauensschutz gewährt wird.</li><li>Der Stadtrat ersucht den Oberbürgermeister darüber hinaus, die in Leipzig betroffenen Vereine und Initiativen gegenüber den Fördermittelgebern, hier insbesondere gegenüber dem Bundesministerium in ihrem berechtigten Interesse im Sinne und Rahmen einer breiten stadtgesellschaftlichen Initiative zu unterstützen, die begonnenen Projekte gegen Rechtsextremismus, gegen Hass und Gewalt, für die Anerkennung geschlechtlicher und sexueller Vielfalt, die Erinnerung an den Nationalsozialismus fortsetzen zu können.</li><li>Der Stadtrat ersucht den Oberbürgermeister zu prüfen, inwieweit die Stadt Leipzig die durch Kürzungen auf Bundesebene bedrohte Demokratiearbeit stabilisieren und künftig noch besser unterstützen kann - insbesondere die unmittelbar betroffenen Projekte vom Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V., Arbeit und Leben Sachsen e.V., Wir sind der Osten gUG, Kultur- und Begegnungszentrum Ariowitsch-Haus e.V., ZEOK e.V. und vom unlängst wieder eröffneten Erich-Zeigner-Haus Verein e.V., der als einzige Einrichtung eine städtische Immobilie nutzt.</li><li>Der Oberbürgermeister setzt sich im Deutschen Städtetag für die Abschaffung der neuen bürokratischen und restriktiven Förderbedingungen für Projektträger im Rahmen von "Demokratie leben" ein, da diese sowohl die Stadt als Hauptempfängerin der Mittel für die "Partnerschaften für Demokratie" als auch die Träger von Projekten eine große Herausforderung bedeuten.</li></ol><h2>Begründung</h2>
<p>Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) hat im März verkündet, das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ umzubauen und Fördermittel für erfolgreiche zivilgesellschaftliche Projekte zu streichen. Die Vorarbeiten für diesen skandalösen Angriff auf die demokratische Zivilgesellschaft hatte die CDU/CSU-Fraktion im letzten Bundestag geleistet, als sie mit 551 Fragen an die damalige Ampel-Regierung ausleuchten wollte, wen das Förderprogramm „Demokratie leben!“ in welcher Weise unterstützt. Jetzt setzt Ministerin Prien diesen Kurs fort: mehr als 200 Projekte sollen zum Jahresende 2026 kein Geld mehr bekommen. Betroffen sind unter anderem Organisationen wie die Amadeu Antonio Stiftung, Correctiv, der BUND und viele weitere Initiativen, die sich bundesweit für eine starke Zivilgesellschaft, gegen Hass und Gewalt und für demokratische Werte einsetzen. Auch in Sachsen und speziell in Leipzig sind eine Reihe von Zuwendungsempfängern betroffen.&nbsp;</p>
<p>Als wäre das nicht schlimm genug, verschickte das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) bereits Ende Januar an Träger des Demokratie-Förderprogramms „Demokratie leben!“ neue Förderbedingungen. In den "weiteren Nebenbestimmungen" (siehe 2.11 <a href="https://fragdenstaat.de/dokumente/274940-nebenbestimmungen-bafza/?page=1" target="_blank" rel="noreferrer">https://fragdenstaat.de/dokumente/274940-nebenbestimmungen-bafza/?page=1</a>) sind umfängliche Maßnahmen zur Prüfung, Datenweitergabe und Durchleuchtung von Projektträgern und -partner*innen vorgesehen, die auch in der Debatte der lokalen Begleitgremiums auf Kritik stießen. Der Bund will zudem die Vorhaben, die im Rahmen der "Partnerschaften für Demokratie" final selbst entscheiden und damit die lokalen Entscheidungsprozesse unterminieren. Das gleicht einer Umkehr der bisherigen Förderlogik, nach der Entscheidungen transparent und an den Bedingungen vor Ort getroffen wurden. (Hintergründe: <a href="https://www.belltower.news/partnerschaften-fuer-demokratie-kommunale-demokratieprojekte-vor-dem-kollaps-164505/" target="_blank" rel="noreferrer">https://www.belltower.news/partnerschaften-fuer-demokratie-kommunale-demokratieprojekte-vor-dem-kollaps-164505/</a>)&nbsp;</p>
<p>Gegen diese Fehlentwicklung formierte sich in den letzten Wochen auf vielfältige Weise Protest und Widerstand. So wendeten sich am 27. März 2026 z.B. über 1.000 namhafte Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft in einem Offenen Brief an die Bundesfamilienministerin und erklärten u.a.: „Es befremdet uns sehr, dass ausgerechnet in dieser kritischen Situation mit ‚Demokratie leben!‘ das zentrale Demokratieförderprogramm der Bundesregierung massiv umgebaut werden soll. Über diese geplante Neuausrichtung sind wir ernsthaft besorgt, denn damit drohen etablierte Strukturen und über Jahre aufgebaute Expertise, die im Kampf gegen Extremismus, Antisemitismus, Rassismus und Radikalismus sowie zur Demokratieförderung dringend erforderlich sind, offen in Frage gestellt werden.“</p>
<p>Das sehen wir ebenso. Wer Betroffene rechter Gewalt berät und unterstützt, demokratische Kompetenz stärkt und Bildungsarbeit leistet, trägt zum Erhalt der Demokratie bei. Aus diesem Grund sollte der Stadtrat ein Bekenntnis zu den in Leipzig in diesem Sinne tätigen zivilgesellschaftlichen Vereinen und Initiativen ablegen und den Oberbürgermeister ersuchen, entsprechend aktiv zu werden.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-447393</guid>
                <pubDate>Mon, 27 Apr 2026 12:24:01 +0200</pubDate>
                <title>VIII-A-02833 Abwendung des Wohnungsverlustes durch beschleunigte Betreuungsverfahren</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/abwendung-des-wohnungsverlustes-durch-beschleunigte-betreuungsverfahren/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h2>Beschlussvorschlag</h2>
<p>Die Stadt wirkt darauf hin, dass</p><ol><li>in Fällen drohender Wohnungslosigkeit infolge von körperlicher oder psychischer Einschränkungen - unter Beachtung aller fachlichen Kriterien und Einschätzungen - die Verfahren zur Bestellung einer rechtlichen Betreuung beschleunigt werden,</li><li>mit dem Betreuungsgericht unter Einbeziehung der Betreuungsbehörde und der Abteilung Wohnungsnotfallhilfe im Sozialamt Kommunikations- und Verfahrenswege entwickelt werden, um Verfahren in diesen speziellen Fällen zu beschleunigen, beispielsweise mit der Etablierung eines „beschleunigten Verfahrens“. Ziel ist die Abwendung des Wohnungsverlustes</li><li>das Formular für die Anregung der Betreuung entsprechen angepasst wird. Neben der Erläuterung der Dringlichkeitsgründe soll es zukünftig möglich sein gesondert anzumerken, dass eine Wohnungsverlust aufgrund der krankheitsbedingten Unfähigkeit zur Erledigung gewisser Angelegenheiten droht.</li></ol><p>&nbsp;</p>
<h2>Begründung:</h2>
<p>Ein nicht unerheblicher Teil der Wohnungsverluste betreffen Personen, die aufgrund psychischer und/oder körperlicher Erkrankungen nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selber zu erledigen, also es liegen eine Krankheit und/oder Behinderung i. S. d. § 1814 BGB sowie Betreuungsbedarf und -bedürftigkeit vor, insbesondere wenn andere Hilfen i. S. d. § 1814 Abs. 3 BGB nicht zur Verfügung stehen. Derzeit beträgt die Bearbeitungszeit für ein Betreuungsverfahren (von Anregung bis richterlicher Beschluss) 8 Wochen bis 6 Monate ( <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2028064&amp;refresh=false" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2028064&amp;refresh=false</u></a> ). Eine solche lange Bearbeitungszeit ermöglicht meistens nicht, die Wohnungsverlust zu verhindern.&nbsp;</p>
<p>Statistische Daten über Wohnungsverluste infolge psychischer und/oder körperlicher Erkrankungen werden nicht erhoben. Allerdings wird es durch die zuständigen Sozialdienste stets beobachtet, dass einige Wohnungsverluste der letzten Jahre hätten verhindert werden können, wenn eine rechtliche Betreuung rechtzeitig angeordnet worden wäre. Dies betrifft unter anderem ältere Menschen. Aufgrund der Alterung der Leipziger Gesellschaft sowie der häufigen sozialen Isolierung dieser Personengruppe wird es in den nächsten Jahren voraussichtlich zu einem Anstieg der Wohnungsverluste bei älteren Menschen kommen.&nbsp;</p>
<p>Eine sogenannte Eilbetreuung (Beschlussfassung innerhalb von ca. 24 Stunden) wird nur in Ausnahmefall angeordnet, beispielsweise bei Gefahr für das Leben der betroffenen Person. Die Anordnung einer Eilbetreuung bei drohender Wohnungsverlust wäre nicht angemessen. Es liegt allerdings im Ermessen der Betreuungsbehörde, in Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht Strategien zur Beschleunigung des Betreuungsverfahrens bei drohender Wohnungsverlust infolge der krankheitsbedingten Unfähigkeit zur Erledigung gewisser Angelegenheiten zu erarbeiten.&nbsp;</p>
<p>Das Formular für die Anregung einer Betreuung beim Betreuungsgericht Leipzig ( <a href="https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.5_Dez5_Jugend_Soziales_Gesundheit_Schule/50_Sozialamt/Rechtliche_Betreuung_und_Vorsorgevollmacht/Betreuungsanregung.pdf" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.5_Dez5_Jugend_Soziales_Gesundheit_Schule/50_Sozialamt/Rechtliche_Betreuung_und_Vorsorgevollmacht/Betreuungsanregung.pdf</u></a> ) gibt derzeit die Möglichkeit, lediglich „Dringlichkeitsgründen“ zu benennen. Zur Vereinfachung des Arbeitsablaufs beim Betreuungsgericht soll die drohende Wohnungsverlust explizit als möglichen Dringlichkeitsgrund angekreuzt werden können.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-447357</guid>
                <pubDate>Mon, 27 Apr 2026 12:01:40 +0200</pubDate>
                <title>VIII-A-02487 Mit Mietrechtsänderung Armut bekämpfen!</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/viii-a-02487-mit-mietrechtsaenderung-armut-bekaempfen/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Stadtrat ersucht den Oberbürgermeister, in seinem Amt und seiner exponierten Funktion als Präsident des Deutschen Städtetages</strong></p><ol><li>gegenüber der Bundesregierung sowie dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat dafür einzutreten, dass das Mietrecht insbesondere zur Mietpreisbremse mit dem Ziel der Behebung sogenannter Schlupflöcher oder Ausnahmetatbestände überarbeitet wird.</li><li>gegenüber der Bundesregierung sowie dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat dafür einzutreten, dass Eigenbedarfskündigungen im Mietrecht strengeren Bedingungen und Kontrollen unterworfen werden. Ziel ist es, unechte Eigenbedarfskündigungen zu verhindern.</li></ol><p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Mit dem Antrag <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2029050" target="_blank" rel="noreferrer"><u>VIII-A-02486</u></a> hat die antragstellende Fraktion ausführlich die erhebliche Armutsgefährdung für breite Teile der Wohnbevölkerung unserer Stadt begründet und diese Entwicklungen nachvollziehbar dargestellt.&nbsp;</p>
<p>Diese dramatischen Entwicklungen haben auch mit einem Aspekt zu tun, der von der medialen Aufmerksamkeitsökonomie leider fast nie erfasst wird – der Wohnkostenlücke. Die Zahl derjenigen Haushalte, in denen zwischen den anerkannten KdU und den tatsächlich an den Vermieter geschuldeten Kosten für Miete und Betriebskosten inkl. Heizkosten eine Lücke besteht, wächst beständig. Bestand im Jahr 2022 unter den 30.550 beim Jobcenter gezählten Bedarfsgemeinschaften bei 3.536 Bedarfsgemeinschaften eine Wohnkostenlücke, so stieg diese Zahl bis zum Jahr 2025 auf 4.135 an. Die Höhe der Wohnkostenlücke ist immens: Im Durchschnitt zahlten die vom Jobcenter erfassten Bedarfsgemeinschaften im Jahr 2025 monatlich 132,20 Euro drauf. Diese Differenz müssen die Betroffenen aus den Leistungen zum Lebensunterhalt – also aus dem Regelbedarf –&nbsp;bezahlen. Geld, was dann beispielsweise bei winterfesten Schuhen, bei notwendigen Reparaturen oder eben beim Essen fehlt.<a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2029052#_ftn1" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[1]</sup></a> &nbsp;&nbsp;</p>
<p>Wer jetzt meint, dass die Betroffenen sich doch gefälligst eine kostengünstigere Bleibe suchen sollten, kann angesichts der Realitäten auf dem Leipziger Wohnungsmarkt nur als kaltherziger Zyniker bezeichnet werden. Denn neben den vom SGB II betroffenen Haushalten müssen ja auch die Beziehenden von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung sowie Sozialhilfe hinzugerechnet werden. Nach dieser Gesamtzählweise kommen für 2025 noch mindestens 558 Haushalte hinzu, in denen eine Wohnkostenlücke besteht. Das sind insgesamt 4.693 Haushalte, ohne jene zu berücksichtigen, die bereits durch eine Mietkostensenkungsaufforderung bedroht sind.<a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2029052#_ftn2" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[2]</sup></a></p>
<p>Zugleich stehen die genannten Bevölkerungsgruppen ja in unmittelbarer Konkurrenz mit allen am Wohnungsmarkt, die eine kostengünstige Wohnung suchen oder brauchen – wie z.B. Seniorinnen und Senioren mit niedrigen Renten oder Menschen im Niedriglohnbereich.&nbsp;</p>
<p>Der obligatorische Hinweis in den Mietsenkungsaufforderungen aus dem Jobcenter und dem Sozialamt, die Betroffenen könnten durch Verhandlungen mit den Vermietern ihre Miete senken, muss angesichts des angespannten Wohnungsmarktes nur ins Reich der Mythen verwiesen werden. Es sind genau jene Vermieter, denen zugleich vorgehalten wird, auf jede Richtwerteerhöhung zu lauern, um diese durch eine Mieterhöhung unmittelbar nachzuvollziehen. Hier befinden sich verwaltungsinterne Sichtweisen sowohl miteinander als auch mit der Realität in einem offenkundigen Widerspruch.</p>
<p>Auch für Familien mit Erwerbseinkünften, die oberhalb der Grundsicherungsleistungen liegen, sowie mittleren Einkünften steigt die Mietbelastung weiter an und erhöht die Armutsgefährdung deutlich.<a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2029052#_ftn3" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[3]</sup></a></p>
<p>Deshalb muss der Gesetzgeber nachsteuern und die Mietpreisbremse wirksamer ausgestalten, Ausnahmetatbestände streichen und Eigenbedarfskündigungen deutlich strenger regeln.</p>
<p><a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2029052#_ftnref1" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[1]</sup></a> Vgl. Antwort VIII-F-01980-AW-01 zur Anfrage „Wohnkostenlücke bei Bezug von Bürgergeld im Jahr 2025 – Nachfrage zu Antwort VIII-F-00994-AW-01“ (Quelle: <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027673" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027673</u></a>, letzter Aufruf 19. Februar 2026)</p>
<p><a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2029052#_ftnref2" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[2]</sup></a> Vgl. Antwort VIII-F-01981-AW-01 zur Anfrage „Wohnkostenlücke bei Bezug von Grundsicherung im Alter und Sozialhilfe im Jahr 2025 – Nachfrage zu Antwort VIII-F-00994-AW-01“ (Quelle: <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027674" target="_blank" rel="noreferrer">ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020</a>, letzter Aufruf 19. Februar 2026)</p>
<p><a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2029052#_ftnref3" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[3]</sup></a> Vgl. Antwort VIII-F-01857-AW-01 zu Anfrage „Mietbelastungsquoten in Leipzig – Nachfrage und Aktualisierung zu Anfrage VII-F-08456“ (Quelle: <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027200" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027200</u></a>, letzter Aufruf 19. Februar 2026)</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-447329</guid>
                <pubDate>Fri, 24 Apr 2026 13:32:20 +0200</pubDate>
                <title>VIII-A-02486  	 Leipzig darf nicht wieder deutsche Armutshauptstadt werden – neue Gesetze müssen Armut verhindern – Armutsvermeidungs-Check unverzüglich einführen! </title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/viii-a-02486-leipzig-darf-nicht-wieder-deutsche-armutshauptstadt-werden-neue-gesetze-muessen-armut-verhindern-armutsvermeidungs-check-unverzueglich-einfuehren/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h2>Beschlussvorschlag</h2>
<p>Der Stadtrat ersucht den Oberbürgermeister, in seinem Amt und seiner exponierten Funktion als Präsident des Deutschen Städtetages</p><ol><li>gegenüber der Bundesregierung sowie dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat dafür einzutreten, dass ein Armutsvermeidungs-Check als Prüfmechanimus eingeführt wird, der alle gesetzlichen Änderungen in sozialpolitischen Themen daraufhin untersucht, ob ihre Umsetzung die Armut verringert – oder aber verschärft und vertieft. Ziel soll die Vermeidung von Maßnahmen mit armutsverschärfenden Folgen sein.</li><li>gegenüber der Bundesregierung sowie dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat dafür einzutreten, dass bei der Gesetzesnovelle des SGB II durch das 13. Änderungsgesetz zum Sozialgesetzbuch II die Karenzzeit für die Anerkennung der Kosten der Unterkunft unverändert bestehen bleibt. Dies verschafft Betroffenen die mindestens erforderliche Zeit, um angemessenen Wohnraum zu suchen und dann ggf. auch zu finden.</li><li>gegenüber der Bundesregierung sowie dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat dafür einzutreten, die Regelungen im SGB II im Zuge der Änderung durch das 13. Änderungsgesetz zum Sozialgesetzbuch II so auszugestalten, dass in Städten bzw. Landkreisen mit angespannten Mietmärkten die Jobcenter bzw. Sozialämter die Kosten der Unterkunft so lange in tatsächlicher Höhe übernehmen können, bis in den jeweiligen Städten ausreichend Wohnraum zu angemessenen Kosten verfügbar ist.</li><li>gegenüber der Bundesregierung sowie dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat dafür einzutreten, dass die gesetzlichen Mechanismen und Bedarfssatzberechnungen für die Höhe des Regelbedarfs im SGB II und beim Unterhaltsvorschuss einem Armutsvermeidungs-Check gemäß Beschlusspunkt 1 unterworfen werden.</li></ol><h2>Begründung:</h2>
<p>Die aktuelle Studie des Paritätischen Gesamtverbandes<a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2029050&amp;refresh=false#_ftn1" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[1]</sup></a> zur sozialen Lage von Menschen im Bürgergeld unter dem Titel „Bürgergeld im Realitätstest: Materielle Entbehrung und wachsende Armutslücke“ zeigt das erschreckende Ausmaß materieller Entbehrung: Fast jeder Fünfte hat kein zweites Paar Schuhe. Jeder Dritte kann sich keine vollwertige Mahlzeit jeden zweiten Tag leisten. Mehr als die Hälfte kann kaputte Möbel nicht ersetzen. Dies geschieht trotz Tafeln und Sozialkaufhäusern – und das alles, während die Bundesregierung stärkere Sanktionen für Leistungsberechtige plant.</p>
<p>Die Hälfte aller Menschen im Bürgergeld lebt 2024 laut der Studie in materieller Entbehrung – ein dramatisch höherer Wert als bei Menschen ohne Bürgergeld-Bezug, wo dies nur auf 8,9 Prozent zutrifft. Die konkreten Auswirkungen zeigen, was dies im Alltag bedeutet: 86,6 Prozent können keine unerwarteten Ausgaben von 1.250 Euro finanzieren. Mehr als die Hälfte, nämlich 55,4 Prozent, kann kaputte Möbel nicht ersetzen. Fast ein Drittel kann nicht mal gelegentlich, also einmal im Monat, mit Bekannten essen oder trinken gehen. Fast jeder Fünfte hat Zahlungsrückstände bei Miete, Strom oder Heizung. Besonders alarmierend ist, dass 30,8 Prozent sich nicht mal jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit leisten können – und 17,2 Prozent haben kein zweites Paar Schuhe.</p>
<p>Die statistischen Daten untermauern die dramatische Lage: Menschen im Bürgergeld leben deutlich unter der Armutsgrenze von 1.381 Euro monatlich – ihnen fehlen dazu im Schnitt fast 500 Euro jeden Monat. Die Differenz zwischen dem, was jemand bekommt und der Armutsgrenze ist die sogenannte Armutslücke. Diese Armutslücke ist in den vergangenen Jahren drastisch angewachsen. Sie betrug bei Alleinlebenden 2010 noch 308 Euro. 2023 stieg sie auf 474 Euro. Selbst die deutlichen Erhöhungen der Regelbedarfe in den Jahren 2023 und 2024 konnten diese Entwicklung nicht stoppen. Das Bürgergeld entspricht damit nur etwa 40 Prozent des mittleren Einkommens in Deutschland. Die Leistungsberechtigten wurden von der wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt: Während die Nettoeinkommen anderer Haushalte preisbereinigt um ein Drittel anstiegen, stagnieren die Regelbedarfe seit 30 Jahren auf dem Niveau von 1995.</p>
<p>Die Analyse zeigt: Die zweifachen Erhöhungen der Regelbedarfe 2023 und 2024 um jeweils über 10 Prozent haben zu keinem nennenswerten Rückgang der materiellen Entbehrung geführt. Diese Anpassungen kompensierten lediglich Kaufkraftverluste durch die Inflation. Eine strukturelle Verbesserung der defizitären Lebenslage wurde nicht erreicht. Die geplanten Nullrunden in den Jahren 2025 und 2026 werden die Lebenslage der Leistungsberechtigten weiter spürbar verschlechtern und die Armutslücke erneut vergrößern. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die Grundsicherungsleistungen ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag, ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern, nicht gerecht werden. Eine strukturelle und dauerhafte Erhöhung der Regelbedarfe ist laut dem Paritätischen Wohlfahrtsverband dringend geboten, um Armut wirksam zu bekämpfen und soziale Ungleichheit zu reduzieren.</p>
<p>Wie sieht es nun in Leipzig konkret aus? Hier stützt sich die antragstellende Fraktion auf die Zahlen, die von der Stadtverwaltung auf die Anfrage „Armutsschwelle und Armutslücke in Leipzig“<a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2029050&amp;refresh=false#_ftn2" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[2]</sup></a> vor wenigen Wochen übermittelt wurden. Diese Zahlen geben Anlass zu politischem Alarm: Die Armutsgefährdungsquote lag im Jahr 2024 in Leipzig auf Basis der von der Bundesregierung mit 1.381 Euro definierten Armutsschwelle bei dramatischen 26 Prozent. Die Armutslücke unter den Armen und damit die Tiefe der Armut beträgt 29 Prozent; sie bezeichnet das durchschnittliche Ausmaß, um das das Einkommen armer Haushalte unterhalb der offiziellen Armutsschwelle liegt. Damit bewegt sich Leipzig sehr nahe an den Zahlen der Jahren 2010/2011: „So hält Leipzig mit einer offiziellen Armutsquote von 27 Prozent einen einsamen Negativrekord, ist damit nicht nur die sächsische, sondern die bundesdeutsche Armutshauptstadt.“<a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2029050&amp;refresh=false#_ftn3" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[3]</sup></a> Schaut man sich die Antwort der Verwaltung weiter an, wird deutlich, dass von der Armutsgefährdung viele Bevölkerungsgruppen betroffen sind, einzelne Gruppen wie z. B. Arbeitslose, Studierende, Rentnerinnen und Rentner sowie insbesondere Bürgergeldbeziehende; bei Letzteren liegt die Armutsgefährdungsquote bei 92 Prozent.</p>
<p>Und das hat auch mit einer dramatischen Entwicklung zu tun, die von der medialen Aufmerksamkeitsökonomie leider fast nie erfasst wird – der Wohnkostenlücke. Die Zahl derjenigen Haushalte, in denen zwischen den anerkannten KdU und den tatsächlich an den Vermieter geschuldeten Kosten für Miete und Betriebskosten inkl. Heizkosten eine Lücke besteht, wächst beständig. Bestand im Jahr 2022 unter den 30.550 beim Jobcenter gezählten Bedarfsgemeinschaften bei 3.536 Bedarfsgemeinschaften eine Wohnkostenlücke, so stieg diese Zahl bis zum Jahr 2025 auf 4.135 an. Die Höhe der Wohnkostenlücke ist immens: Im Durchschnitt zahlten die vom Jobcenter erfassten Bedarfsgemeinschaften im Jahr 2025 monatlich 132,20 Euro drauf. Diese Differenz müssen die Betroffenen aus den Leistungen zum Lebensunterhalt – also aus dem Regelbedarf –&nbsp;bezahlen. Geld, was dann beispielsweise bei winterfesten Schuhen, bei notwendigen Reparaturen oder eben beim Essen fehlt.<a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2029050&amp;refresh=false#_ftn4" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[4]</sup></a> &nbsp;&nbsp;</p>
<p>Wer jetzt meint, dass die Betroffenen sich doch gefälligst eine kostengünstigere Bleibe suchen sollten, kann angesichts der Realitäten auf dem Leipziger Wohnungsmarkt nur als kaltherziger Zyniker bezeichnet werden. Denn neben den vom SGB II betroffenen Haushalten müssen ja auch die Beziehenden von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung sowie Sozialhilfe hinzugerechnet werden. Nach dieser Gesamtzählweise kommen für 2025 noch mindestens 558 Haushalte hinzu<a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2029050&amp;refresh=false#_ftn5" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[5]</sup></a>, in denen eine Wohnkostenlücke besteht. Das sind insgesamt 4.693 Haushalte, ohne jene zu berücksichtigen, die bereits durch eine Mietkostensenkungsaufforderung bedroht sind.&nbsp;</p>
<p>Zugleich stehen die genannten Bevölkerungsgruppen ja in unmittelbarer Konkurrenz mit allen am Wohnungsmarkt, die eine kostengünstige Wohnung suchen oder brauchen – wie z.B. Seniorinnen und Senioren mit niedrigen Renten oder Menschen im Niedriglohnbereich.&nbsp;</p>
<p>Der obligatorische Hinweis in den Mietsenkungsaufforderungen aus dem Jobcenter und dem Sozialamt, die Betroffenen könnten durch Verhandlungen mit den Vermietern ihre Miete senken, muss angesichts des angespannten Wohnungsmarktes nur ins Reich der Mythen verwiesen werden. Es sind genau jene Vermieter, denen zugleich vorgehalten wird, auf jede Richtwerteerhöhung zu lauern, um diese durch eine Mieterhöhung unmittelbar nachzuvollziehen. Hier befinden sich verwaltungsinterne Sichtweisen sowohl miteinander als auch mit der Realität in einem offenkundigen Widerspruch.</p>
<p>Der Leipziger Oberbürgermeister wandte sich zuletzt mit einem Appell zur Sozialstaatsreform an die politischen Verantwortungsträger im Bund: „In den Jahrzehnten des Wohlstands haben wir unseren Sozialstaat ausgebaut zu einem System, das schon längst nicht mehr nur in Notfällen hilft. Wir haben eine Art Lebensbegleitung geschaffen, der Staat fühlt sich für fast jede soziale Schieflage zuständig. Gleichzeitig will er dabei so gerecht wie möglich sein und baut einen Wust an Nachweispflichten und Prüfanforderungen auf, unter dem er selbst erstickt. Er entlässt Menschen aus Verantwortung und traut ihnen dann nicht über den Weg, wenn sie sich hilfesuchend an ihn wenden. Solange das Geld da war für Leistungen und Personal, hat das System funktioniert. Aber das Geld ist alle. Aus gut gemeinter Einzelfallgerechtigkeit wird Lähmung.“<a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2029050&amp;refresh=false#_ftn6" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[6]</sup></a></p>
<p>Die Geschäftsführerin beim Paritätischen Gesamtverband regte dagegen mit einer Pressemitteilung am 3. Februar 2026 einen Armutsvermeidungs-Check an: „Die Regierung steht in der Pflicht, Armut abzubauen und nicht zu verschärfen. Jede sozialpolitische Reform muss deshalb einem Armutsvermeidungs-Check unterzogen werden. Heißt: Jede geplante Maßnahme, die droht Armut zu verschärfen, ist zu unterlassen. Sozialleistungen sind stattdessen armutsfest auszugestalten.“<a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2029050&amp;refresh=false#_ftn7" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[7]</sup></a></p>
<p>„Mit zwei Schreiben wenden sich zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen an die politisch Verantwortlichen. Gemeinsam ist den Schreiben, dass deutliche soziale Verschlechterungen durch die Reform befürchtet werden. Ein Brief an die Mitglieder des Ausschusses Arbeit und Soziales (des Deutschen Bundestages, Anm. Antragsteller) stammt von Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtverbänden sowie dem Mieterbund.&nbsp; Obwohl von den Beteiligten je eigene umfangreiche Stellungnahmen (zum Änderungsgesetz zum SGB II, Anm. Antragsteller) vorliegen, ist es ihnen wichtig gemeinsam vor den drohenden sozialen Auswirkungen der Reform zu warnen. Die geplanten Maßnahmen fokussieren auf mehr Auflagen und mehr Druck für die Leistungsberechtigten. Diese sind nicht geeignet, um eine nachhaltige Integration in Erwerbsarbeit zu erreichen. Im Gegenteil werden Leistungseinschränkungen angedroht, die im schlimmsten Fall Leistungsberechtigte ihr Zuhause kosten können. Im Einzelnen werden insbesondere vier Aspekte des Gesetzentwurfs besonders hervorgehoben: Kritik an der Wiedereinführung eines Vermittlungsvorrangs; Abschaffung der Karenzzeit Vermögen; Verschärfung der Sanktionsregeln sowie die restriktiveren Regeln bei den Wohnkosten.“<a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2029050&amp;refresh=false#_ftn8" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[8]</sup></a></p>
<p>Die Fraktion Die Linke lehnt sich mit diesem Antrag an diese Forderung an. Der Oberbürgermeister ist nicht nur der prominenteste Vertreter unserer Stadt, sondern zugleich als Präsident des Deutschen Städtetages im politischen und institutionellen Gefüge der Bundesrepublik mit einer exponierten Funktion ausgestattet. Er hat sowohl Zugang zur Sächsischen Staatsregierung als auch zur Bundesregierung und vermag wie kein anderer Vertreter der Stadt Leipzig, diese drängenden Probleme und Herausforderungen zielgerichtet zu adressieren.</p>
<p><a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2029050&amp;refresh=false#_ftnref1" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[1]</sup></a> Der Paritätische: Bürgergeld im Realitätstest: Materielle Entbehrung und wachsende Armutslücke, 2025 (Quelle: <a href="https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/expertise_Buergergeld-2025_web.pdf" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/expertise_Buergergeld-2025_web.pdf</u></a>, letzter Aufruf 17. Februar 2026)</p>
<p><a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2029050&amp;refresh=false#_ftnref2" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[2]</sup></a> Vgl. Antwort VIII-F-01908-AW-01 zu Anfrage „Armutsschwelle und Armutslücke in Leipzig“ und Antwort VIII-F-02121-AW-01 zu Nachfrage „Armutsschwelle und Armutslücke in Leipzig - Nachfrage zur Anfrage VIII-F-01908“ (Quellen: <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027359" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027359</u></a> und <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2028066" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2028066</u></a>, letzter Aufruf 17. Februar 2026)</p>
<p><a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2029050&amp;refresh=false#_ftnref3" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[3]</sup></a> Pellmann, Dietmar: Armut in Sachsen. Sozialpolitische Hefte Nr. 12, S. 3, Leipzig 2011</p>
<p><a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2029050&amp;refresh=false#_ftnref4" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[4]</sup></a> Vgl. Antwort VIII-F-01980-AW-01 zur Anfrage „Wohnkostenlücke bei Bezug von Bürgergeld im Jahr 2025 – Nachfrage zu Antwort VIII-F-00994-AW-01“ (Quelle: <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027673" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027673</u></a>, letzter Aufruf 19. Februar 2026)</p>
<p><a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2029050&amp;refresh=false#_ftnref5" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[5]</sup></a> Vgl. Antwort VIII-F-01981-AW-01 zur Anfrage „Wohnkostenlücke bei Bezug von Grundsicherung im Alter und Sozialhilfe im Jahr 2025 – Nachfrage zu Antwort VIII-F-00994-AW-01“ (Quelle: <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027674" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027674</u></a>, letzter Aufruf 19. Februar 2026)</p>
<p><a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2029050&amp;refresh=false#_ftnref6" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[6]</sup></a> Burkhard Jung: Sozialstaat ohne Kasse. Welt am Sonntag, Ausgabe vom 18. Januar 2026, S. 9</p>
<p><a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2029050&amp;refresh=false#_ftnref7" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[7]</sup></a> Vgl. Pressestatement Katja Kipping vom 3. Februar 2026. Quelle: <a href="https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/armutszahlen-pressestatement-von-katja-kipping/" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/armutszahlen-pressestatement-von-katja-kipping/</u></a>, letzter Aufruf 11. Februar 2026</p>
<p><a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2029050&amp;refresh=false#_ftnref8" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[8]</sup></a> Der Paritätische Gesamtverband, Fachinformation „Kritik an ‚neuer Grundsicherung‘. Bündnisse fordern Korrekturen am Gesetzentwurf“ vom 18. Februar 2026 (Quelle: <a href="https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/kritik-an-neuer-grundsicherung/" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/kritik-an-neuer-grundsicherung/</u></a>, letzter Aufruf 19. Februar 2026)</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-446113</guid>
                <pubDate>Thu, 19 Feb 2026 09:15:50 +0100</pubDate>
                <title>VIII-A-02468-NF-02 Durch Umweltschutz Kosten sparen - auf dem Weg zur Schwammstadt</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/viii-a-02468-durch-umweltschutz-kosten-sparen-auf-dem-weg-zur-schwammstadt/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h5><strong>Beschlussvorschlag:</strong></h5>
<p>Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Maßnahmen zur Entsiegelung einzuleiten, um die anfallenden Gebühren&nbsp;für die Oberflächenwasser­beseitigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze ab dem Jahr 2027 jedes Jahr um mindestens 50.000 € zu senken (ab dem Jahr 2029 um 100.000 € pro Jahr). Notwendige Flächen zur Förderung des Umweltverbundes sind hiervon ausgenommen.</p>
<h5><strong>Begründung:</strong></h5>
<p>Der VSP erklärt, dass der&nbsp;Vorschlag für eine zielgerichtete Entsiegelung bei kommunalen Bauvorhaben bereits verstärkt Anwendung findet. Jedoch ist in den letzten Jahren das Budget zur Oberflächenwasserbeseitigung immer weiter angewachsen. In Anbetracht der derzeitigen prekären Haushaltslage müssen alle Haushaltspositionen auf den Prüfstand gestellt werden, wie es bereits in zahlreichen sozialen Bereichen geschieht. 24 Millionen Euro sind kein Pappenstiel! Auch wenn im VSP dargelegt wird,&nbsp;dass ein großer Teil als Fixkostenanteil für den Bau und Betrieb der Kanalisation benötigt wird und&nbsp;Kosteneinsparungen in diesem Bereich erst dann erreicht werden, wenn sich die Jahreskosten für die Kanalisation insgesamt deutlich reduzieren lassen, darf nicht vergessen werden, dass die Stadt jährlich allein 4,6 Mio. Mehrwertsteuer bezahlen muss, damit das Oberflächenwasser den richtigen Weg zum Klärwerk findet.&nbsp;</p>
<p>Der VSP führt weiterhin aus, dass für den Vorschlag einer Reduktion der Oberflächenwasserbeseitigungskosten um jährlich 100.000 € (bei Kosten von 1,72 € inkl. 19 % Ust. pro m<sup>2</sup>) ca. 58.139 m<sup>2</sup> vollständig entsiegelt werden müssten. Diese Größenordnung von nahezu acht Fußballfeldern wird von der Verwaltung als "unrealistisch" eingeschätzt. Tatsächlich würden acht Fußballfelder nur ca. 0,4% der Verkehrsflächen von Leipzig entsprechen. Damit sich die Stadt Leipzig auf dem Weg zur Schwammstadt nicht "überhebt", schlagen wir mit der Neufassung einen Planansatz von 50.000 € in den ersten zwei Jahren vor.&nbsp;</p>
<p>Ein Beispiel: Auf der Richard-Lehmann-Straße zwischen Schlachthofbrücke und An der Tabaksmühle wurde vor ein paar Jahren ein neuer Radweg markiert. Im Seitenraum existierte jedoch ein asphaltierter alter Radweg, der in vielen Abschnitten noch immer besteht. Wir begrüßen den neuen Radweg natürlich, sehen aber die fehlende Entfernung des alten als ein Versäumnis. Bei einer Strecke von insgesamt etwas 800m (ungefähr 1600m² Fläche) entspricht dies wiederum 2.752 € Folgekosten Jahr für Jahr! Es wäre ein leichtes, den Asphalt einfach aufzubrechen und den Bäumen etwas mehr Platz zu geben. Diese Veränderung von Bestandsanlagen brauchen keine großen Investitionen und sind auch in der aktuellen Haushaltssituation darstellbar, zumal sie langfristig nicht nur gut für die Umwelt sind, sondern den Stadtsäckel entlasten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h5 class="text-justify">&nbsp;</h5>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-446112</guid>
                <pubDate>Thu, 19 Feb 2026 09:11:31 +0100</pubDate>
                <title>VIII-A-02467 Einführung von Kehrbezirken für den Winterdienst</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/viii-a-02467-einfuehrung-von-kehrbezirken-fuer-den-winterdienst/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h4><strong>Beschlussvorschlag:</strong></h4>
<p>Die Stadtverwaltung prüft die Organisation von Winterdienst (Beräumung und Streuen bei Schneefall) in sogenannten Kehrbezirken.</p>
<h4><strong>Begründung:</strong></h4>
<p>Im Winter sind geräumte und gestreute Gehwege besonders wichtig, da Stürze auf Eis und Schnee häufig zu schweren Verletzungen führen – vor allem bei älteren Menschen. Das aktuelle Räumsystem, bei dem einzelne Hauseigentümer oder verschiedene private Dienste zuständig sind, ist ineffizient und unübersichtlich. Der Fuss e.V. schlägt eine Organisation in festen Räumbezirken vor, ähnlich wie bei den Schornsteinfegern (<a href="https://gleft.de/6uE" target="_blank" rel="noreferrer"><i><u>https://gleft.de/6uE</u></i></a>). So wäre pro Gebiet ein Dienst verantwortlich, Einsätze könnten besser gebündelt werden, Wege würden schneller sicher und die Kosten sinken. Klare Zuständigkeiten erleichtern außerdem die Kontrolle.</p>
<h4>&nbsp;</h4>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-445907</guid>
                <pubDate>Mon, 09 Feb 2026 12:11:59 +0100</pubDate>
                <title>Änderungsantrag VIII-DS-02011-ÄA-01 Grundsatzbeschluss zur Anwendung des „Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ („Bauturbo“) </title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/aenderungsantrag-viii-ds-02011-aea-01-grundsatzbeschluss-zur-anwendung-des-gesetzes-zur-beschleunigung-des-wohnungsbaus-und-zur-wohnraumsicherung-bauturbo/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h4><strong>Beschlussvorschlag:</strong></h4>
<p>Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den „Bauturbo“ gemäß § 36a BauGB in Leipzig nicht zur Anwendung zu bringen. Die Stadtverwaltung erarbeitet ein entsprechendes Konzept bis 31.03.2026.</p>
<h4><strong>Begründung:</strong></h4>
<p class="text-justify">Der Bauturbo ist kein Bauturbo, sondern ein Spekulationsturbo. Die Teilnovelle des BauGB, die im Oktober 2025 vom Bund beschlossen wurde, soll den Wohnungsneubau ankurbeln. Letztlich werden aber nur die Genehmigungsverfahren abgekürzt. Das kurbelt ohne ausgleichende Maßnahmen die Spekulationsspirale an, da Boden mit Baugenehmigung rasant den Wert steigert. Festsetzungen für sozialen Wohnungsbau, bezahlbare Mieten oder nachhaltige Bauformen hat der Bundesgesetzgeber in dem Paket nicht vorgesehen.</p>
<p class="text-justify">Den Kommunen ist freigestellt, wie sie den „Bauturbo“ ausgestalten und auch, ob sie ihn überhaupt anwenden möchten. Als Fraktion Die Linke lehnen wir die Anwendung in der vorliegenden Form ab, da wir als Stadtrat mit diesem Grundsatzbeschluss unser Mitspracherecht aufgeben würden. Die Planungshoheit ist ein elementares Instrument für den Stadtrat, um auf große Bauvorhaben einzuwirken und sie nachhaltiger und sozialgerechter zu gestalten. Die Einschränkungen der Öffentlichkeitsbeteiligung stellt eine Entdemokratisierung der Stadtentwicklung dar, die wir nicht mittragen können.</p>
<p class="text-justify">Die Situation auf dem Leipziger Wohnungsmarkt ist bekannt: Leipzig ist eine Stadt der Mieterinnen zu Mieter: 87 % der Haushalte leben zur Miete – knapp die Hälfte davon muss mehr als ein Drittel des Haushaltseinkommen für Wohnkosten aufbringen. Bei Familien mit geringen Einkommen ist dieser Anteil viel höher, sodass bei vielen Familien nicht mehr viel für die restlichen Lebenshaltungskosten übrigbleibt. Inzwischen ist es auch für mittlere Einkommen schwer, eine bezahlbare Wohnung zu finden, was die steigende Zahl der Wohnberechtigungsscheine zeigt. Ein Umzug in eine kleinere oder größere Wohnung ist bereits für viele undenkbar, …</p>
<p class="text-justify">Schnellerer Neubau ohne soziale Verpflichtungen ändert an dieser Situation nichts, sondern lässt nur den Mietspiegel steigen. Deswegen: kein Spekulationsturbo für Leipzig!</p>
<h4 class="text-justify">&nbsp;</h4>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-445361</guid>
                <pubDate>Thu, 22 Jan 2026 10:40:07 +0100</pubDate>
                <title>VIII-A-02299 Städtepartnerschaft mit der grönländischen Hauptstadt Nuuk</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/viii-a-02299-staedtepartnerschaft-mit-der-groenlaendischen-hauptstadt-nuuk/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h4><strong>Beschlussvorschlag:</strong></h4><ol><li>Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich mit der grönländischen Hauptstadt Nuuk mit dem Wunsch und Angebot in Kontakt zu treten, eine Städtepartnerschaftsvereinbarung zu schließen.</li><li>Ferner wird der Oberbürgermeister beauftragt, sofern seitens der grönländischen Hauptstadt der Wunsch zum Abschluss einer Städtepartnerschaftsvereinbarung erwidert wird, bis zum 31.12.2026 die erforderlichen Voraussetzungen zum Abschluss eines solchen Vertragswerks zu schaffen.</li><li>In den Doppelhaushalt 2027/2028 sind die entsprechenden Mittel einzustellen, die benötigt werden, um die Reisen der Delegationen in die Partnerstadt teilweise zu tragen und einen Besuch der Gäste aus Grönland zu ermöglichen.</li><li>Wichtige Einrichtungen in Leipzig wie Universität, Hoch- und Fachschulen, IHK, Handwerkskammer, städtische Bühnen und Museen, Gewandhausorchester, kommunale Unternehmen usw. sind im Rahmen sinnvoller Partnerschaften sowie vor dem Hintergrund der Unterschiedlichkeit in Größe und Struktur der Wirtschafts-, Wissenschafts-, Bildungs-, und Kulturlandschaft der potentiellen Partnerstadt in den Vorbereitungsprozess einzubeziehen, so dass deren berechtigte Interessen an einem Austausch zwischen beiden Städten Berücksichtigung finden.</li></ol><h4><strong>Begründung:</strong></h4>
<p>Grönland ist ein politisch eigenständiges Gebiet innerhalb des Königreichs Dänemark, gelegen an der Peripherie der Europäischen Union, und durch eine koloniale Geschichte geprägt. Der lange Kampf der Einwohnerinnen und Einwohner um die Eigenständigkeit politischer Entscheidungen und ihre verfassungsrechtliche Absicherung haben zur heutigen Konstitution mit einem eigenen Parlament und eigener Regierung geführt.</p>
<p>Wenn gleich sich eine historische, geografische, wirtschaftliche oder zivilgesellschaftliche Verbindung zwischen Leipzig und Nuuk nicht unmittelbar aufzwingen mag, hatte eine Begegnung aus dem Jahre 1790 für die direkt Beteiligten als auch für beide Städte bemerkenswerte Folgen. Es geht somit um nicht mehr und nicht weniger als die drängende Wiederbelebung und Vertiefung einer jahrhundertealten Beziehung Leipzigs und Grönlands.</p>
<p>Bis heute zeugt von dieser Begebenheit aus dem Jahre 1790 ein sehr schönes Gebäude in der Petersstraße Nr. 24 – im Erdgeschoss befindet sich eine Filiale einer großen Schuhverkaufskette.<a href="https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/#_ftn1" title>[1]</a> Dieses vom Leipziger Handelskaufmann und Krämer Martin Haugk um 1749/50 errichtete Gebäude wird auch „Der Grönländer“ oder „Zum Grönländer“ genannt. So ist es auch in einem Beitrag Otto Mosers in der 1. Ausgabe des 3. Jahrgangs der Zeitschrift „Saxonia“ – Zeitschrift für Geschichts-, Alterthums- und Landeskunde des Königsreichs Sachsen“ von 1878 unter der Überschrift „Der Grönländer. Ein interessantes Wahrzeichen Leipzigs“ ausgeführt.<a href="https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/#_ftn2" title>[2]</a> Der Enkel des Erbauers, Martin von Haugk, hatte 1790 ein Schiff ausgerüstet, „… das, wie dies schon früher geschehen, bestimmt war, an der grönländischen Küste Wallfische und Robben zu erlegen, da Fischbein und Thran damals theure Handelsartikel waren.“<a href="https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/#_ftn3" title>[3]</a> Besagter Enkel geriet mit Schiff und Mannschaft in schwere See und drohte, darin umzukommen. Ein damals so genannter wackerer Grönländer – heute würden wir selbstverständlich von einem Inuit sprechen – hatte den Leipziger und seine Mannschaft gerettet und später auch das Schiff in Sicherheit gebracht. Aus ehrlicher und zugewandter Dankbarkeit lud Martin von Haugk seinen Retter mitsamt seinem Boot, „… welches aus Knochen und Haut von Robben zusammengefügt ist,“ und Ausrüstung und Waffen nach Leipzig ein, um hier „seine Tage zu verleben“<a href="https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/#_ftn4" title>[4]</a>. Der heldenhafte Retter machte sich auch tatsächlich auf den Weg. Leider erkrankte er in Lübeck schwer und verstarb dort.</p>
<p>Martin von Haugk beauftragte daraufhin einen Lübecker Bildhauer, des Retters Konterfei „in Holz zu schneiden“.<a href="https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/#_ftn5" title>[5]</a> Dieses Konterfei und das Boot nebst Ausrüstung ließ er nach Leipzig bringen und in seinem Kontor zum Gedenken aufhängen. Über Umwege gelangte dieses wertvolle und geschichtsträchtige Ausstellungsstück in das GRASSI Museum für Völkerkunde zu Leipzig und ist im dortigen Fundus beheimatet.<a href="https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/#_ftn6" title>[6]</a></p>
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<p class="fussnote"><a href="https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/#_ftnref1" title>[1]</a> Vgl. Zum Grönländer, Lage und Beschreibung, Online-Enzyklopädie Wikipedia,&nbsp;<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Zum_Grönländer" target="_blank" rel="noreferrer">https://de.wikipedia.org/wiki/Zum_Grönländer</a> [Zugriff am: 15.01.2026]</p>
<p class="fussnote"><a href="https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/#_ftnref2" title>[2]</a> Moser, Otto: Der Grönländer. Ein interessantes Wahrzeichen Leipzigs, zitiert nach Saxonia – Zeitschrift für Geschichts-, Alterthums- und Landeskunde des Königreichs Sachsen, 3. Jahrgang, Nr. 1, S.103, Verlagshandlung Louis Senf, Leipzig 1878</p>
<p class="fussnote"><a href="https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/#_ftnref3" title>[3]</a> Moser, Otto, a. a. O., S. 103</p>
<p class="fussnote"><a href="https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/#_ftnref4" title>[4]</a> ebd., S. 103</p>
<p class="fussnote"><a href="https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/#_ftnref5" title>[5]</a> ebd., S. 103 f.</p>
<p class="fussnote"><a href="https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/#_ftnref6" title>[6]</a> ebd., S. 104</p>
<p class="fussnote">&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
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