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            <title>DIE LINKE. Fraktion im Stadtrat zu Leipzig: RSS-Feed</title>
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            <copyright>DIE LINKE. Fraktion im Stadtrat zu Leipzig</copyright>
            
            <pubDate>Mon, 24 Aug 2026 08:42:42 +0200</pubDate>
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                <guid isPermaLink="false">news-448440</guid>
                <pubDate>Tue, 30 Jun 2026 13:17:54 +0200</pubDate>
                <title>VIII-DS-02692-ÄA-02  Anpassung des Ratsbeschlusses VII-DS-07486 vom 09.11.2022 – Aktualisierung der zeitlichen Umsetzung und des Finanzierungskonzeptes zum Masterplan „Zoo der Zukunft“</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/viii-ds-02692-aea-02-anpassung-des-ratsbeschlusses-vii-ds-07486-vom-09112022-aktualisierung-der-zeitlichen-umsetzung-und-des-finanzierungskonzeptes-zum-masterplan-zoo-der-zukunft/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h2>Beschlussvorschlag</h2>
<p>Der Beschlussvorschlag wird um den folgenden Beschlusspunkt 9 ergänzt:</p>
<p>Der Gesellschaftervertreter der Stadt Leipzig in der Zoo Leipzig GmbH wird beauftragt, auf die Prüfung der Änderung der Entgeltordnung der Zoo Leipzig GmbH in folgendem Sinne hinzuwirken:</p><ol><li>Die Entgeltpflicht für Menschen mit Behinderungen (Beeinträchtigungen) wird zurückgenommen. Damit gilt für Betroffene und ihre Begleitperson die Entgeltfreiheit für den Zoobesuch.</li><li>Der Zoobesuch von Schulklassen der Grundschulen wird nach Anmeldung ebenfalls entgeltfrei ermöglicht. Für Schulklassen der höheren Klassenstufen gilt ein stark ermäßigtes Entgelt.</li><li>Für Studierende und Rentnerinnen/Rentner sind die Ermäßigungen fortzusetzen.</li><li>Die Zoo Leipzig GmbH wird gebeten, die Ermäßigungstatbestände und Höhe der ermäßigten Ticketpreise konkret auf der Homepage auszuweisen.</li></ol><p>Die Prüfergebnisse werden dem Stadtrat bis zum vierten Quartal 2026 vorgelegt.</p>
<h2>Begründung</h2>
<p>Es ist schwer vermittelbar, Millionen für neue Qualitätsangebote investieren zu können und zugleich insbesondere bei den wirtschaftlich Schwächsten zu sparen und somit ggf. ihren Zoobesuch zu verhindern. Der Zoo ist nicht nur eine Attraktion, sondern insbesondere aufgrund der hohen Fachlichkeit eine überregional ausstrahlende Bildungseinrichtung. Deshalb soll auch den Schülerinnen und Schülern im Gegenzug den Zoo als Bildungseinrichtung unentgeltlich bzw. stark ermäßigt der Besuch ermöglicht werden.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-448438</guid>
                <pubDate>Tue, 30 Jun 2026 11:39:23 +0200</pubDate>
                <title>VIII-A-03163 Anpassung der Berichtspflicht des Rechtsamtes zu Rechtsstreitigkeiten erheblicher Bedeutung gemäß RB V-519/10</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/antrag-viii-a-03163-anpassung-der-berichtspflicht-des-rechtsamtes-zu-rechtsstreitigkeiten-erheblicher-bedeutung-gemaess-rb-v-519-10/</link>
                <author>SRin Dr. Olga Naumov, SRin Chantal Schneiß, SR Enrico Stange, SR Falk Dossin, SR Lucas Schopphoven, SR Marvin Frommhold </author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h2><strong>Beschlussvorschlag</strong></h2>
<p>Der Beschluss der Ratsversammlung RB V-519/10 vom 15.09.2010 zur Berichtspflicht des Rechtsamtes wird <strong>wie folgt ergänzt und präzisiert:</strong></p><ol><li>Die Verwaltung berichtet im <strong>FA Allgemeine Verwaltung und im Rechnungsprüfungsausschuss halbjährlich zu den Stichtagen 31. März und 30. September über gerichtliche und außergerichtliche Rechtsstreitigkeiten von erheblicher Bedeutung in</strong> <strong>knapper, aber verständlicher und nachvollziehbarer Form. Dies beinhaltet die in Streit stehenden Sachverhalte, Streitbeteiligte, Verfahrensfortgang, wichtige Entscheidungsbeweggründe sowie Streitwerte, Vergleichszugeständnisse und jeweilig fallen gelassene Forderungen nach Dezernaten und betroffenen Fachämtern sowie Streitrisikodarstellung durch Ampelsystem darzustellen. Als Anlage zum Stichtag 31. März wird ein tabellarischer Überblick der im Vorjahr geführten Rechtsstreitigkeiten mit den wesentlichen Angaben (Kläger, Beklagter, Streit-, Erledigungs-, Zugeständniswert) beigefügt.</strong></li><li><strong>Eine erhebliche Bedeutung ist aufgrund besonderer Höhe des Streitwertes, des Vergleichszugeständnisses und ggf. der Höhe der fallengelassenen Forderung (jeweils ≥ 50.000 Euro) sowie unabhängig von Streitwert, Vergleichszugeständniswert und Höhe der fallengelassenen Forderung bei besonderem, öffentlichem Interesse anzunehmen.</strong></li></ol><p><strong>Die fehlende Berichterstattung für das 2., 3. und 4. Quartal 2025 sowie das 1. und 2. Quartal 2026 erfolgt bis zum 31. Oktober 2026.</strong></p>
<h2><strong>Begründung</strong></h2>
<p>Die einreichenden Stadträtinnen und Stadträte erachten die Berichterstattung zu gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten für eine sachgerechte und umfassende Information sowie für mögliche Ableitungen hinsichtlich künftiger Vorgehensweisen in entsprechenden Sachverhalten bzw. grundsätzlichen Entscheidungen des Hauptorgans Stadtrat für unabdingbar. Zugleich soll mit dem begehrten Vorgehen dem Erfordernis zur Konzentration und Erleichterung von Abläufen in der Verwaltung Rechnung getragen werden.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-448271</guid>
                <pubDate>Thu, 25 Jun 2026 11:07:22 +0200</pubDate>
                <title>Änderungsantrag - VIII-DS-02491-ÄA-02 Sportinfrastruktur von RB Leipzig stärken und Kleinmesse erhalten | Grundsatzbeschluss: Verkauf einer Fläche an der Capastraße</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/aenderungsantrag-viii-ds-02491-aea-02-sportinfrastruktur-von-rb-leipzig-staerken-und-kleinmesse-erhalten-grundsatzbeschluss-verkauf-einer-flaeche-an-der-capastrasse/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h4><strong>Beschlussvorschlag:</strong></h4>
<p>Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert (Änderungen/Ergänzungen fett):</p><ol><li>Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit RB Leipzig einen <strong>Erbbaupachtvertrag&nbsp;</strong> <i>[vorher: Kauffvertrag]</i> über Teilflächen der Flurstücke 2638/35 der Gemarkung Leipzig und 715/14 der Gemarkung Lindenau (zwischen Capastraße und Festplatz am Cottaweg) zu verhandeln und dem Stadtrat im Rahmen einer Bezugsvorlage zur Entscheidung vorzulegen.</li><li>Mit Abschluss des <strong>Vertrages </strong><i>[vorher: Kauffervertrages] </i>werden die Beschlüsse zur Bestellung eines Erbbaurechtes für die RasenBallsport Leipzig GmbH vom 21.05.2025 aus der Ratsvorlage VII-DS-02824-DS-02 aufgehoben.</li><li>Die erforderlichen artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen werden <i>[vorher: vorrangig]</i> im Bereich des Westufers des Elsterbeckens/Elsterflutbetts zwischen Landauer Brücke und Sachsenbrücke mit dem Ziel umgesetzt, dort eine möglichst durchgehende terrestrische Verbindung zwischen dem nördlichen Auwald und südlichen Auwald zu schaffen. <strong>Die Maßnahmen enthalten die ökologisch wertvolle Renaturierung des Elsterflutbeckens als kompakte Grün-Wasserverbindung. Die genaue Planung soll durch ein Umwelt- und artenschutzrechtliches Gutachten begründet werden. Die Kosten dafür hat der Erbbaupachtnehmer zu tragen.</strong></li><li>Die Verwaltung prüft im Dialog mit RB Leipzig, möglichst einen Teil des Waldbestandes der Gesamtfläche zu erhalten. Im Übrigen sind die Maßnahmen angemessen <strong>und im Umkreis von 1km der Flächen</strong> zu kompensieren.</li><li><strong>Der Betrieb der Kleinmesse wird auf der aktuellen Fläche mindestens für die kommenden 20 Jahre durchgehend gesichert.</strong></li></ol><h4><strong>Begründung:</strong></h4>
<p>Mit der Vorlage soll der Stadt das Verhandlungsmandat gegeben werden, um mit RB Leipzig Gespräche über die Flächen zu führen. Unter folgenden Bedingungen stimmen wir <strong>den Verhandlungen</strong> zu:</p>
<p>Zu Punkt 1 und 2: Die Flächen sollen nicht verkauft, sondern in Erbbaupacht vergeben werden. Ein Verkauf von städtischen Liegenschaften, Waldflächen und Grünflächen lehnen wir ab.</p>
<p>Zu Punkt 3 und 4: Das Vorhaben umfasst ca. 57.000 m² Fläche, die teilweise als Wald eingestuft ist. Diese Situation muss zwingend genutzt werden, um die seit langem ausstehende Renaturierung der grün-blauen Infrastruktur voranzutreiben. Besonders die artenschutzrechtlich wertvolle terrestrische Verbindung zwischen dem nördlichen und südlichen Auwald – insbesondere im Bereich des Elsterbeckens und unter den Brücken – ist für uns Bedingung. Ein Ausbau des RB-Campus ist nur denkbar, wenn diese ökologischen Korridore dauerhaft gesichert und ökologisch aufgewertet werden.</p>
<p>Zu 5: Mit der Ansiedlung von RB Leipzig hat sich die Stadt für ein innenstadtnahes Stadion entschieden – damit treten aber natürlich auch immer wieder Nutzungskonflikte auf. Die traditionsreiche Kleinmesse findet seit 90 Jahren an dem Standort statt und hat nur dort Bestandsschutz. Sie zieht jedes Jahr viele Besucherinnen und Besucher an und ist für die Schausteller eine unverzichtbare Institution. Für uns stand immer fest, dass die Kleinmesse erhalten bleiben muss und die Flächen nur dann anders genutzt werden können, wenn ein alternativer Standort gefunden wird, der die Bedingungen erfüllt. Da die Suche nach 27 alternativen Standorten aufgrund von Lärmschutz und fehlender Anbindung scheiterte, ist der Verbleib der Kleinmesse am Cottaweg die Konsequenz.</p>
<p>Die aktuelle Debatte um den Verkauf der Flächen an der Capastraße an RB Leipzig darf kein „Freibrief“ für den Verein sein. Vielmehr muss diese Situation als Hebel genutzt werden, um langfristige Ziele der Stadtentwicklung und des Naturschutzes konsequent durchzusetzen.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-447760</guid>
                <pubDate>Fri, 22 May 2026 11:00:22 +0200</pubDate>
                <title>VIII-A-02980 Bürgernahe Dienstleistungen stärken – Aufgaben- und Organisationsuntersuchung sachgerecht gestalten – ASK-Prozess vom Kopf auf die Füße stellen!</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/viii-a-02980-buergernahe-dienstleistungen-staerken-aufgaben-und-organisationsuntersuchung-sachgerecht-gestalten-ask-prozess-vom-kopf-auf-die-fuesse-stellen/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h2>Beschlussvorschlag</h2><ol><li>Der Stadtrat bestätigt die Beschlusspunkte 1. bis 3. des Beschlusses <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2023954" target="_blank" rel="noreferrer"><strong><u>VIII-HP-10289</u></strong></a> vom 12.03.2025 und bekräftigt den darin erteilten Auftrag der Durchführung einer umfangreichen Aufgaben- und Organisationsuntersuchung (horizontale und vertikale Struktur- und Prozesskritik) unter Berücksichtigung aller bisher erarbeiteten Organisationsuntersuchungen und unter Einschluss aller Ämter und Organisationseinheiten beginnend in der Ebene der Sachgebiete.</li><li>Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bis zum Ende des III. Quartals 2026 einen detaillierten Bericht vorzulegen, aus dem konkret und ggf. vergleichend hervorgeht, welche zur sachgerechten Aufgabenerfüllung erforderliche Personalbemessung jeweils für die besonders stark durch bürgernahe Dienstleistungen, unmittelbaren Bürgerkontakt und ein hohes Sachverhaltsaufkommen in diesem Zusammenhang geprägten Bereiche der Stadtverwaltung aus Aufgaben- und Organisationsuntersuchungen der vergangenen Jahre (hierzu <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2029939&amp;refresh=false" target="_blank" rel="noreferrer"><strong><u>VIII-F-02549-AW-01</u></strong></a>) und aus den derzeitigen Untersuchungen im Rahmen des Aufgaben- und Strukturkonsolidierungsprozesses abgeleitet wurde. Insbesondere sind dabei die besonders stark betroffenen Bereiche wie Bürgerservice (Bürgerbüros inkl. Bürgerbus, Meldeservice, Standesamt), Sozialamt (Soziale Wohnhilfen, Wohngeld, Allgemeiner Sozialdienst), Ordnungsamt (Einbürgerungen, Kfz-Zulassung, Stadtordnungsdienst) auszuweisen.</li><li>Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat ebenfalls bis zum Ende des III. Quartals 2026 einen Bericht vor, aus dem detailliert die erfolgten Umlenkungen aus und in besonders stark durch bürgernahe Dienstleistungen gemäß Beschlusspunkt 2 geprägte Bereiche der Stadtverwaltung bis auf Sachgebietsebene hervorgehen. Es ist eine Vergleichbarkeit zum Stand vor Umlenkungen herzustellen.</li><li>Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat bis zum Ende des III. Quartals 2027 auf der Grundlage der Aufgaben- und Organisationsuntersuchungen gemäß Beschlusspunkten 1. bis 3. des Beschlusses <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2023954" target="_blank" rel="noreferrer"><strong><u>VIII-HP-10289</u></strong></a> vom 12.03.2025 eine detaillierte Personalbemessungsermittlung für alle untersuchten Organisationseinheiten der Stadtverwaltung vor. Bis dahin wird der Beschluss zu Beschlusspunkt 4 des Beschlusses <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2023954" target="_blank" rel="noreferrer"><strong><u>VIII-HP-10289</u></strong></a> vom 12.03.2025 hinsichtlich der konkreten Zielstellung zur Absenkung der Stellen im Stellenplan ausgesetzt und auf Grundlage des Berichts zur Personalbemessungsermittlung neu gefasst.</li></ol><p><i>Anmerkung: ASK-Prozess ist der durch die Verwaltung aufgesetzte Aufgaben- und Strukturkonsolidierungsprozess mit dem Ziel der Stelleneinsparung.</i></p>
<h2>Begründung&nbsp;</h2>
<p>Der Stadtrat hatte mit dem Beschluss vom 12.03.2025 ausführlich eine umfassende Aufgaben- und Organisationsuntersuchung beauftragt. In der Umsetzung des Beschlusses hat die Verwaltungsspitze jedoch den Schwerpunkt auf die Personalreduzierung gelegt und die Aufgaben- und Organisationsuntersuchung einzig in den Dienst des Stellen- und Personalabbaus gestellt.</p>
<p>Nicht allein, dass dieses Vorgehen in weiten Teilen Mitarbeiter*innen hinsichtlich ihrer beruflichen Zukunft in der Stadtverwaltung verunsichert hat, führte es über bereits vorhandene Engpässe zu weiteren Verschärfungen der Personalsituation. Stellen konnten teils über Monate nicht neu besetzt werden, noch nicht besetzte Stellen oder Stellenanteile wurden vor dem Hintergrund prozentualer Umlenkungsziele für die Dezernate streng umgelenkt – also aus den Bereichen herausgezogen. Erst nach Bestätigung von Mehrbedarfen wurden ggf. Stellenanteile wieder in bedürftige Bereiche gelenkt.</p>
<p>Dennoch sind in Bereichen bürgernaher Dienstleistungen mittlerweile unverantwortbare Bearbeitungsfristen entstanden:</p><ul class="list-normal"><li>&nbsp;In der Ausländerbehörde, Bereich Einbürgerung werden derzeit trotz Rechtsanspruchs Anfragen/Anträge zur Einbürgerung aus dem Jahr 2023 bearbeitet.</li><li>In der Kfz-Zulassungsstelle können Kfz-Zulassungen derzeit nur mit einer Terminfrist von bis zu sieben Wochen abgearbeitet werden.</li><li>Bei Wohngeldanträgen liegt die Bearbeitungszeit zwischen sechs und neun Monaten.</li></ul><p>Dies illustriert, dass bei allem Wunsch nach Hilfe durch Digitalisierung und KI eine angemessene Personalausstattung die Grundlage einer leistungsfähigen Stadtverwaltung und sachgerechter bürgernaher Dienstleistung ist.</p>
<p>Die antragstellende Fraktion begehrt deshalb, den Gesamtprozess neu zu ordnen und eine angemessene Personalbemessung im Ergebnis der Aufgaben- und Organisationuntersuchung vorzunehmen.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-447759</guid>
                <pubDate>Fri, 22 May 2026 10:56:31 +0200</pubDate>
                <title>VIII-A-02979-NF-02 Resolution des Stadtrates zu Leipzig zur 100-Prozent-Finanzierung der durch Bund und Land übertragenen Aufgaben sowie umfassenden Steuerreform zur Rettung der Städte, Gemeinden und Landkreise</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/viii-a-02979-resolution-des-stadtrates-zu-leipzig-zur-100-prozent-finanzierung-der-durch-bund-und-land-uebertragenen-aufgaben-sowie-umfassenden-steuerreform-zur-rettung-der-staedte-gemeinden-und-landkreise/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h2>Beschlussvorschlag</h2>
<p>Der Stadtrat zu Leipzig appelliert an die Bundesregierung, an den Deutschen Bundestag sowie an die Sächsische Staatsregierung, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass die kommunale Selbstverwaltung auch der Stadt Leipzig erhalten bleibt, in dem die finanziellen Voraussetzungen zur Erfüllung der gesetzlichen und freiwilligen Aufgaben durch Bund und Land vollumfänglich geschaffen werden.</p>
<p>Zur Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung gemäß Art. 28 des Grundgesetzes muss künftig <strong>und rückwirkend</strong> gesichert werden, dass die Finanzierung der von Bund und Land auf Städte, Gemeinden und Landkreise übertragenen Aufgaben durch Bund und den Freistaat Sachsen im Sinne des Konnexitätsprinzips nach Art. 104a des Grundgesetzes und Art. 85 der Sächsischen Verfassung 1: 1 vollständig übernommen werden. Der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ muss in Zukunft zu 100 Prozent im Handeln des Bundes und der Länder Berücksichtigung finden.</p>
<h2>Begründung</h2>
<p>Die Lage der Kommunalfinanzen in der Bundesrepublik Deutschland ist äußerst dramatisch und in ihrer aktuellen Ausprägung mit Blick auf die zurückliegenden Jahrzehnte historisch einzigartig: Burkhard Jung hat unlängst als Präsident des Deutschen Städtetages im mdr verlautbart, dass die Situation „so schlecht, wie seit 1945 nicht mehr“ sei.</p>
<p>Hauptursache für die ausgeprägte Schieflage der kommunalen Haushalte – Leipzig bildet davon keine Ausnahme – sind die langjährigen strukturellen Probleme in den föderalen Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen, insbesondere die permanente Aufgabenübertragung von Bund und Land an die Kommunen ohne einen entsprechenden Finanzausgleich.</p>
<p>Weiterhin erfordert dies eine umfassende Steuerreform in der Bundesrepublik, die u.a. die Wiedererhebung einer rechtssicheren Vermögenssteuer, eine Anpassung der Erbschaftssteuer sowie der Einkommenssteuer inkl. Körperschaftssteuer umfasst. Dies schließt auch eine Reform der Verteilung der finanziellen Mittel hinsichtlich Einkommens- und Umsatzsteuer zwischen Bund, Land mit ein.</p>
<p>Mit der Neufassung nimmt die antragstellende Fraktion wichtige Hinweise aus der Diskussion der vorberatenden Ausschüsse auf.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-447399</guid>
                <pubDate>Mon, 27 Apr 2026 13:49:21 +0200</pubDate>
                <title>VIII-A-02842 Leerstand bekämpfen - Zweckentfremdeten Wohnraum enteignen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/viii-a-02842-leerstand-bekaempfen-zweckentfremdeten-wohnraum-enteignen/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h2>Beschlussvorschlag</h2>
<p>Der Oberbürgermeister wird beauftragt,</p><ol><li>in Bezug auf das Objekt Einertstraße 3 ein Ent- oder Aneignungsverfahren in Gang zu setzen, das die Übernahme des Wohnhauses in kommunale Hand ermöglicht. Im Falle der erfolgreichen Umsetzung wird das Verfahren auch auf andere verwahrloste Immobilien angewandt.</li><li>sich beim Freistaat Sachsen um die Veränderung und Ergänzung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes zu bemühen, mit dem Ziel die Dauer des Leerstandes zur Geltung als Zweckentfremdung von zwölf auf sechs Monate zu verkürzen sowie Abbruch, bauliche Veränderung, Unbrauchbarmachung oder Verwahrlosung des Wohnraums, in Folge derer er nicht mehr zu Wohnzwecken geeignet ist und die überwiegende gewerbliche Nutzung als Zweckentfremdungstatbestände aufzunehmen.</li></ol><p>&nbsp; &nbsp; Die Stadtverwaltung trägt dafür Sorge, dass die Stelle zur Bearbeitung von Anzeigen bezüglich der Zweckentfremdung von Wohnraum personell ausreichend besetzt wird.</p>
<h2><strong>Begründung:</strong></h2>
<p>Im Oktober vergangenen Jahres wurde auf das ungenutzte Gebäude in der Einertstraße 3 u.a. durch eine Reihe von Hausbesetzungen aufmerksam gemacht. Zu den Hintergründen der drei anderen Gebäude wurde in der Antwort VIII-F-01865-AW-01 berichtet. Daraus geht hervor, dass die kommunale Handhabe bei verwahrlosten Immobilien sehr gering ist, Modernisierungs- und Instandhaltungsgebote in der Praxis aufgrund von großen rechtlichen Hürden nicht genutzt werden.</p>
<p>Am 17.04.2026 erschien auf taz.de ein Artikel "Villa Krause bleibt - leer" über die Aktion, in dem in Bezug auf die Einertstraße 3 berichtet wird: "Beim leerstehenden Haus in der Einertstraße, dessen Eigentümer nicht erreichbar ist, halte Dienberg ein Enteignungsverfahren aber für nicht vollständig abwegig. „Das ist ein Fall, bei dem die Behörden mit dem Amtsgericht und dem Grundbuchamt mal über sowas nachdenken könnten.““ Die antragstellende Fraktion begrüßt diesen Vorstoß und möchte mit diesem Antrag eine Umsetzung erreichen.</p>
<p>Da das Zweckentfremdungsverbot für nicht-marktaktive Immobilien nicht wirklich greift, wird die Stadt beauftragt das Landesgesetz um weitere Tatbestände zu erweitern, die ein Vorgehen bei verwahrlosenden Gebäuden möglich machen könnte. Zudem soll der Zeitraum des Leerstands verkürzt und auch gewerbliche Umnutzungen von Wohnraum als Tatbestand ins Landesgesetz aufgenommen werden.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-447398</guid>
                <pubDate>Mon, 27 Apr 2026 13:43:16 +0200</pubDate>
                <title>VIII-A-02839 Die nächsten 50 Jahre Grünau: Wiederbebauungsplan für die Großwohnsiedlung</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/die-naechsten-50-jahre-gruenau-wiederbebauungsplan-fuer-die-grosswohnsiedlung/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h2>Beschlussvorschlag&nbsp;</h2>
<p>Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Grünauer Wohnungsmarktakteuren, dem Stadtbezirksbeirat und Quartiersrat einen Rahmenplan zur Wiederbebauung der ehemals bebauten Wohngrundstücke in Grünau erarbeiten. Im Rahmenplan wird auf die Eigentumsverhältnisse der Wohngrundstücke und ggf. vorliegendes Baurecht eingegangen, sowie die dauerhafte Nutzung von Grünflächen und Parkanlagen gesichert.</p>
<p>Folgende Dokumente werden darin berücksichtigt:</p><ul class="list-normal"><li>Integriertes Stadtentwicklungskonzept Leipzig-Grünau</li><li>Quartierskonzeptes für die Wohnkomplexe 7 + 8</li><li>städtebauliche und wohnungswirtschaftliche Studie zu den Wohnbauflächenpotentialen im WK 7 + 8*</li></ul><p>Die Planung wird dem Stadtrat im vierten Quartal 2026 vorgelegt.</p>
<h2><strong>Begründung:</strong></h2>
<p>Nach dem sich in den 1990er Jahren fortsetzenden Bevölkerungsrückgang in der Stadt Leipzig beschleunigte sich dieser in der Großwohnsiedlung Leipzig-Grünau in den 2000er Jahren weiterhin, während er sich in anderen Stadtteilen verlangsamte. Trotz der Stabilisierung der Einwohnerzahl durch Eingemeindungen in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre führte auch in Leipzig kein Weg am Stadtumbau vorbei.</p>
<p>Aufgrund des hohen Leerstands in Grünau und zur sozialen Stabilisierung innerstädtischer Quartiere konzentrierte sich der Abriss von in industrieller Bauweise errichteten Wohngebäuden auf Grünau, insbesondere auf die Wohnkomplexe 7 und 8. So wurden von 2001 bis 2010 im Rahmen des Landesrückbauprogramms sowie des Programms Stadtumbau Ost rund 6.800 Wohnungen abgerissen, die infolge des Bevölkerungsrückgangs leer standen.</p>
<p>Auf einzelnen ehemaligen Wohngrundstücken entstanden dauerhaft angelegte öffentliche Grünanlagen. Die LWB und die Wohnungsbaugenossenschaften blieben Eigentümer der Wohngrundstücke in den verkehrlich und stadttechnisch erschlossenen Quartieren. Diese Flächen können bei Bedarf kurzfristig reaktiviert und wieder bebaut werden.</p>
<p>Aus dem Umsetzungsbericht des Wohnungspolitischen Konzeptes wird deutlich, dass bereits Grundlagen für eine Nachverdichtung auf den alten Wohnbauflächen in Grünau erarbeitet wurden. Aus den gesamten Analysen und Potentialen soll nun ein verbindlicher Rahmenplan entstehen.&nbsp;</p>
<p>*erwähnt im Umsetzungsbericht des Wohnungspolitischen Konzeptes (Anlage zu VIII-Ifo-02052, Seite 2, 6)</p>]]></content:encoded>
                
                
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                <guid isPermaLink="false">news-447397</guid>
                <pubDate>Mon, 27 Apr 2026 13:26:39 +0200</pubDate>
                <title>VIII-A-02838-NF-02 It&#039;s a match: LWB-Wohnungstausch in die Tat umsetzen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/viii-a-02838-its-a-match-lwb-wohnungstausch-in-die-tat-umsetzen/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h2>Beschlussvorschlag</h2>
<p>Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der LWB</p><ol><li>bis Ende des Jahres eine Werbekampagne für das Wohnungstauschangebot aufzusetzen. Diese soll aktive Ansprache der LWB-Mieterschaft beinhalten und mittels Flyer und Aushängen in den Wohngebäuden und Nachbarschaftstreffs, sowie im Rahmen des Sozialmanagements geteilt werden. Ziel soll sein, eine Mindestanzahl 100 Wohnungstausche im Jahr zu erreichen.</li><li>die Realisierung von Wohnungstauschen in den internen Prozessen zu priorisieren. Auf der Homepage wird eine Tauschbörse eingerichtet. Übergangsweise kann ein Antragsformular verwendet werden, in dem Haushalte ihr Interesse bekunden können.</li></ol><p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>In Leipzig sind die Angebotsmieten seit 2016 um 67 % gestiegen<a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2030014&amp;refresh=false#_ftn1" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[1]</sup></a>. Diese Entwicklung führt zum sogenannten Lock-in-Effekt: Viele Menschen können sich einen Umzug nicht mehr leisten – selbst dann nicht, wenn sie sich räumlich verkleinern möchten, da auch kleinere Wohnungen inzwischen teurer sind. Der Bedarf an passgenauem Wohnraum ist hoch: Aktuell leben 11,5 Millionen Menschen in Deutschland in überlegten Wohnungen - vor allem in urbanen Gebieten<a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2030014&amp;refresh=false#_ftn2" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[2]</sup></a>, gleichzeitig bleiben viele größere Wohnungen unterbelegt, da ein Umzug nicht leistbar ist.</p>
<p>Hier kann ein Wohnungstausch helfen. Ein einfaches Beispiel: Eine ältere, alleinstehende Person zieht aus einer zu großen Wohnung in eine kleinere, während eine Familie mit höherem Platzbedarf die größere Wohnung übernimmt. Der entscheidende Vorteil dieses Modells liegt darin, dass beide Parteien ihre bisherigen Kaltmieten beibehalten können. Bei einem Wohnungstausch bringt die Verkleinerung also einen geringeren Gesamtmietpreis.</p>
<p>Während ein Tausch auf dem freien Wohnungsmarkt kaum möglich ist, können und sollten Genossenschaften und kommunale Wohnungsunternehmen diese Option arrangieren. Innerhalb der LWB gibt es dieses Angebot seit einigen Jahren, allerdings ist es kaum bekannt. Aktuell müssen Miethaushalte ihre Tauschpartner selbst finden, was das Verfahren erheblich erschwert. In den letzten vier Jahren wurde nur ein einziger Wohnungstausch durchgeführt, obwohl der Bedarf vorhanden ist. Eine offensivere Bewerbung und aktive Vermittlung soll den Prozess endlich zum Laufen bringen, damit die LWB als kommunaler Vermieter langfristig ein sicheres Zuhause bieten kann.&nbsp;</p>
<p><a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2030014&amp;refresh=false#_ftnref1" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[1]</sup></a> <a href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/050/2105005.pdf" target="_blank" rel="noreferrer"><u>BT-Drucks. 21/5005</u></a>, S. 67</p>
<p><a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2030014&amp;refresh=false#_ftnref2" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[2]</sup></a> <a href="https://www.destatis.de/Europa/DE/Thema/Bevoelkerung-Arbeit-Soziales/Soziales-Lebensbedingungen/Ueberbelegung.html" target="_blank" rel="noreferrer"><u>Statistisches Bundesamt</u></a></p>]]></content:encoded>
                
                
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                <guid isPermaLink="false">news-447395</guid>
                <pubDate>Mon, 27 Apr 2026 13:10:20 +0200</pubDate>
                <title>VIII-A-02834 Antrag Demokratie fördern statt behindern – Bundesförderprogramm „Demokratie leben!“ muss gelebt werden</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/antrag-demokratie-foerdern-statt-behindern-bundesfoerderprogramm-demokratie-leben-muss-gelebt-werden/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h2>Beschlussvorschlag</h2><ol><li>Der Stadtrat bekennt sich zu den in der Stadt Leipzig ansässigen und tätigen Trägern, Initiativen und Projekten, die mit Ihren unterschiedlichen Angeboten, Veranstaltungen und Formaten unverzichtbarer Bestandteil der zivilgesellschaftlichen Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention in der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung sind.</li><li>Der Stadtrat ersucht den Oberbürgermeister, sich gegenüber der Bundesregierung und insbesondere der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend dafür einzusetzen, dass die zugesagte und bewilligte Förderung der etablierten Demokratieprojekte aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ für die Förderperiode 2025-2028 fortgesetzt und den Projekten der erforderliche Vertrauensschutz gewährt wird.</li><li>Der Stadtrat ersucht den Oberbürgermeister darüber hinaus, die in Leipzig betroffenen Vereine und Initiativen gegenüber den Fördermittelgebern, hier insbesondere gegenüber dem Bundesministerium in ihrem berechtigten Interesse im Sinne und Rahmen einer breiten stadtgesellschaftlichen Initiative zu unterstützen, die begonnenen Projekte gegen Rechtsextremismus, gegen Hass und Gewalt, für die Anerkennung geschlechtlicher und sexueller Vielfalt, die Erinnerung an den Nationalsozialismus fortsetzen zu können.</li><li>Der Stadtrat ersucht den Oberbürgermeister zu prüfen, inwieweit die Stadt Leipzig die durch Kürzungen auf Bundesebene bedrohte Demokratiearbeit stabilisieren und künftig noch besser unterstützen kann - insbesondere die unmittelbar betroffenen Projekte vom Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V., Arbeit und Leben Sachsen e.V., Wir sind der Osten gUG, Kultur- und Begegnungszentrum Ariowitsch-Haus e.V., ZEOK e.V. und vom unlängst wieder eröffneten Erich-Zeigner-Haus Verein e.V., der als einzige Einrichtung eine städtische Immobilie nutzt.</li><li>Der Oberbürgermeister setzt sich im Deutschen Städtetag für die Abschaffung der neuen bürokratischen und restriktiven Förderbedingungen für Projektträger im Rahmen von "Demokratie leben" ein, da diese sowohl die Stadt als Hauptempfängerin der Mittel für die "Partnerschaften für Demokratie" als auch die Träger von Projekten eine große Herausforderung bedeuten.</li></ol><h2>Begründung</h2>
<p>Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) hat im März verkündet, das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ umzubauen und Fördermittel für erfolgreiche zivilgesellschaftliche Projekte zu streichen. Die Vorarbeiten für diesen skandalösen Angriff auf die demokratische Zivilgesellschaft hatte die CDU/CSU-Fraktion im letzten Bundestag geleistet, als sie mit 551 Fragen an die damalige Ampel-Regierung ausleuchten wollte, wen das Förderprogramm „Demokratie leben!“ in welcher Weise unterstützt. Jetzt setzt Ministerin Prien diesen Kurs fort: mehr als 200 Projekte sollen zum Jahresende 2026 kein Geld mehr bekommen. Betroffen sind unter anderem Organisationen wie die Amadeu Antonio Stiftung, Correctiv, der BUND und viele weitere Initiativen, die sich bundesweit für eine starke Zivilgesellschaft, gegen Hass und Gewalt und für demokratische Werte einsetzen. Auch in Sachsen und speziell in Leipzig sind eine Reihe von Zuwendungsempfängern betroffen.&nbsp;</p>
<p>Als wäre das nicht schlimm genug, verschickte das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) bereits Ende Januar an Träger des Demokratie-Förderprogramms „Demokratie leben!“ neue Förderbedingungen. In den "weiteren Nebenbestimmungen" (siehe 2.11 <a href="https://fragdenstaat.de/dokumente/274940-nebenbestimmungen-bafza/?page=1" target="_blank" rel="noreferrer">https://fragdenstaat.de/dokumente/274940-nebenbestimmungen-bafza/?page=1</a>) sind umfängliche Maßnahmen zur Prüfung, Datenweitergabe und Durchleuchtung von Projektträgern und -partner*innen vorgesehen, die auch in der Debatte der lokalen Begleitgremiums auf Kritik stießen. Der Bund will zudem die Vorhaben, die im Rahmen der "Partnerschaften für Demokratie" final selbst entscheiden und damit die lokalen Entscheidungsprozesse unterminieren. Das gleicht einer Umkehr der bisherigen Förderlogik, nach der Entscheidungen transparent und an den Bedingungen vor Ort getroffen wurden. (Hintergründe: <a href="https://www.belltower.news/partnerschaften-fuer-demokratie-kommunale-demokratieprojekte-vor-dem-kollaps-164505/" target="_blank" rel="noreferrer">https://www.belltower.news/partnerschaften-fuer-demokratie-kommunale-demokratieprojekte-vor-dem-kollaps-164505/</a>)&nbsp;</p>
<p>Gegen diese Fehlentwicklung formierte sich in den letzten Wochen auf vielfältige Weise Protest und Widerstand. So wendeten sich am 27. März 2026 z.B. über 1.000 namhafte Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft in einem Offenen Brief an die Bundesfamilienministerin und erklärten u.a.: „Es befremdet uns sehr, dass ausgerechnet in dieser kritischen Situation mit ‚Demokratie leben!‘ das zentrale Demokratieförderprogramm der Bundesregierung massiv umgebaut werden soll. Über diese geplante Neuausrichtung sind wir ernsthaft besorgt, denn damit drohen etablierte Strukturen und über Jahre aufgebaute Expertise, die im Kampf gegen Extremismus, Antisemitismus, Rassismus und Radikalismus sowie zur Demokratieförderung dringend erforderlich sind, offen in Frage gestellt werden.“</p>
<p>Das sehen wir ebenso. Wer Betroffene rechter Gewalt berät und unterstützt, demokratische Kompetenz stärkt und Bildungsarbeit leistet, trägt zum Erhalt der Demokratie bei. Aus diesem Grund sollte der Stadtrat ein Bekenntnis zu den in Leipzig in diesem Sinne tätigen zivilgesellschaftlichen Vereinen und Initiativen ablegen und den Oberbürgermeister ersuchen, entsprechend aktiv zu werden.</p>]]></content:encoded>
                
                
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                <guid isPermaLink="false">news-447393</guid>
                <pubDate>Mon, 27 Apr 2026 12:24:01 +0200</pubDate>
                <title>VIII-A-02833 Abwendung des Wohnungsverlustes durch beschleunigte Betreuungsverfahren</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/abwendung-des-wohnungsverlustes-durch-beschleunigte-betreuungsverfahren/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h2>Beschlussvorschlag</h2>
<p>Die Stadt wirkt darauf hin, dass</p><ol><li>in Fällen drohender Wohnungslosigkeit infolge von körperlicher oder psychischer Einschränkungen - unter Beachtung aller fachlichen Kriterien und Einschätzungen - die Verfahren zur Bestellung einer rechtlichen Betreuung beschleunigt werden,</li><li>mit dem Betreuungsgericht unter Einbeziehung der Betreuungsbehörde und der Abteilung Wohnungsnotfallhilfe im Sozialamt Kommunikations- und Verfahrenswege entwickelt werden, um Verfahren in diesen speziellen Fällen zu beschleunigen, beispielsweise mit der Etablierung eines „beschleunigten Verfahrens“. Ziel ist die Abwendung des Wohnungsverlustes</li><li>das Formular für die Anregung der Betreuung entsprechen angepasst wird. Neben der Erläuterung der Dringlichkeitsgründe soll es zukünftig möglich sein gesondert anzumerken, dass eine Wohnungsverlust aufgrund der krankheitsbedingten Unfähigkeit zur Erledigung gewisser Angelegenheiten droht.</li></ol><p>&nbsp;</p>
<h2>Begründung:</h2>
<p>Ein nicht unerheblicher Teil der Wohnungsverluste betreffen Personen, die aufgrund psychischer und/oder körperlicher Erkrankungen nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selber zu erledigen, also es liegen eine Krankheit und/oder Behinderung i. S. d. § 1814 BGB sowie Betreuungsbedarf und -bedürftigkeit vor, insbesondere wenn andere Hilfen i. S. d. § 1814 Abs. 3 BGB nicht zur Verfügung stehen. Derzeit beträgt die Bearbeitungszeit für ein Betreuungsverfahren (von Anregung bis richterlicher Beschluss) 8 Wochen bis 6 Monate ( <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2028064&amp;refresh=false" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2028064&amp;refresh=false</u></a> ). Eine solche lange Bearbeitungszeit ermöglicht meistens nicht, die Wohnungsverlust zu verhindern.&nbsp;</p>
<p>Statistische Daten über Wohnungsverluste infolge psychischer und/oder körperlicher Erkrankungen werden nicht erhoben. Allerdings wird es durch die zuständigen Sozialdienste stets beobachtet, dass einige Wohnungsverluste der letzten Jahre hätten verhindert werden können, wenn eine rechtliche Betreuung rechtzeitig angeordnet worden wäre. Dies betrifft unter anderem ältere Menschen. Aufgrund der Alterung der Leipziger Gesellschaft sowie der häufigen sozialen Isolierung dieser Personengruppe wird es in den nächsten Jahren voraussichtlich zu einem Anstieg der Wohnungsverluste bei älteren Menschen kommen.&nbsp;</p>
<p>Eine sogenannte Eilbetreuung (Beschlussfassung innerhalb von ca. 24 Stunden) wird nur in Ausnahmefall angeordnet, beispielsweise bei Gefahr für das Leben der betroffenen Person. Die Anordnung einer Eilbetreuung bei drohender Wohnungsverlust wäre nicht angemessen. Es liegt allerdings im Ermessen der Betreuungsbehörde, in Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht Strategien zur Beschleunigung des Betreuungsverfahrens bei drohender Wohnungsverlust infolge der krankheitsbedingten Unfähigkeit zur Erledigung gewisser Angelegenheiten zu erarbeiten.&nbsp;</p>
<p>Das Formular für die Anregung einer Betreuung beim Betreuungsgericht Leipzig ( <a href="https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.5_Dez5_Jugend_Soziales_Gesundheit_Schule/50_Sozialamt/Rechtliche_Betreuung_und_Vorsorgevollmacht/Betreuungsanregung.pdf" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.5_Dez5_Jugend_Soziales_Gesundheit_Schule/50_Sozialamt/Rechtliche_Betreuung_und_Vorsorgevollmacht/Betreuungsanregung.pdf</u></a> ) gibt derzeit die Möglichkeit, lediglich „Dringlichkeitsgründen“ zu benennen. Zur Vereinfachung des Arbeitsablaufs beim Betreuungsgericht soll die drohende Wohnungsverlust explizit als möglichen Dringlichkeitsgrund angekreuzt werden können.</p>]]></content:encoded>
                
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-447357</guid>
                <pubDate>Mon, 27 Apr 2026 12:01:40 +0200</pubDate>
                <title>VIII-A-02487 Mit Mietrechtsänderung Armut bekämpfen!</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/viii-a-02487-mit-mietrechtsaenderung-armut-bekaempfen/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Stadtrat ersucht den Oberbürgermeister, in seinem Amt und seiner exponierten Funktion als Präsident des Deutschen Städtetages</strong></p><ol><li>gegenüber der Bundesregierung sowie dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat dafür einzutreten, dass das Mietrecht insbesondere zur Mietpreisbremse mit dem Ziel der Behebung sogenannter Schlupflöcher oder Ausnahmetatbestände überarbeitet wird.</li><li>gegenüber der Bundesregierung sowie dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat dafür einzutreten, dass Eigenbedarfskündigungen im Mietrecht strengeren Bedingungen und Kontrollen unterworfen werden. Ziel ist es, unechte Eigenbedarfskündigungen zu verhindern.</li></ol><p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Mit dem Antrag <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2029050" target="_blank" rel="noreferrer"><u>VIII-A-02486</u></a> hat die antragstellende Fraktion ausführlich die erhebliche Armutsgefährdung für breite Teile der Wohnbevölkerung unserer Stadt begründet und diese Entwicklungen nachvollziehbar dargestellt.&nbsp;</p>
<p>Diese dramatischen Entwicklungen haben auch mit einem Aspekt zu tun, der von der medialen Aufmerksamkeitsökonomie leider fast nie erfasst wird – der Wohnkostenlücke. Die Zahl derjenigen Haushalte, in denen zwischen den anerkannten KdU und den tatsächlich an den Vermieter geschuldeten Kosten für Miete und Betriebskosten inkl. Heizkosten eine Lücke besteht, wächst beständig. Bestand im Jahr 2022 unter den 30.550 beim Jobcenter gezählten Bedarfsgemeinschaften bei 3.536 Bedarfsgemeinschaften eine Wohnkostenlücke, so stieg diese Zahl bis zum Jahr 2025 auf 4.135 an. Die Höhe der Wohnkostenlücke ist immens: Im Durchschnitt zahlten die vom Jobcenter erfassten Bedarfsgemeinschaften im Jahr 2025 monatlich 132,20 Euro drauf. Diese Differenz müssen die Betroffenen aus den Leistungen zum Lebensunterhalt – also aus dem Regelbedarf –&nbsp;bezahlen. Geld, was dann beispielsweise bei winterfesten Schuhen, bei notwendigen Reparaturen oder eben beim Essen fehlt.<a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2029052#_ftn1" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[1]</sup></a> &nbsp;&nbsp;</p>
<p>Wer jetzt meint, dass die Betroffenen sich doch gefälligst eine kostengünstigere Bleibe suchen sollten, kann angesichts der Realitäten auf dem Leipziger Wohnungsmarkt nur als kaltherziger Zyniker bezeichnet werden. Denn neben den vom SGB II betroffenen Haushalten müssen ja auch die Beziehenden von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung sowie Sozialhilfe hinzugerechnet werden. Nach dieser Gesamtzählweise kommen für 2025 noch mindestens 558 Haushalte hinzu, in denen eine Wohnkostenlücke besteht. Das sind insgesamt 4.693 Haushalte, ohne jene zu berücksichtigen, die bereits durch eine Mietkostensenkungsaufforderung bedroht sind.<a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2029052#_ftn2" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[2]</sup></a></p>
<p>Zugleich stehen die genannten Bevölkerungsgruppen ja in unmittelbarer Konkurrenz mit allen am Wohnungsmarkt, die eine kostengünstige Wohnung suchen oder brauchen – wie z.B. Seniorinnen und Senioren mit niedrigen Renten oder Menschen im Niedriglohnbereich.&nbsp;</p>
<p>Der obligatorische Hinweis in den Mietsenkungsaufforderungen aus dem Jobcenter und dem Sozialamt, die Betroffenen könnten durch Verhandlungen mit den Vermietern ihre Miete senken, muss angesichts des angespannten Wohnungsmarktes nur ins Reich der Mythen verwiesen werden. Es sind genau jene Vermieter, denen zugleich vorgehalten wird, auf jede Richtwerteerhöhung zu lauern, um diese durch eine Mieterhöhung unmittelbar nachzuvollziehen. Hier befinden sich verwaltungsinterne Sichtweisen sowohl miteinander als auch mit der Realität in einem offenkundigen Widerspruch.</p>
<p>Auch für Familien mit Erwerbseinkünften, die oberhalb der Grundsicherungsleistungen liegen, sowie mittleren Einkünften steigt die Mietbelastung weiter an und erhöht die Armutsgefährdung deutlich.<a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2029052#_ftn3" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[3]</sup></a></p>
<p>Deshalb muss der Gesetzgeber nachsteuern und die Mietpreisbremse wirksamer ausgestalten, Ausnahmetatbestände streichen und Eigenbedarfskündigungen deutlich strenger regeln.</p>
<p><a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2029052#_ftnref1" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[1]</sup></a> Vgl. Antwort VIII-F-01980-AW-01 zur Anfrage „Wohnkostenlücke bei Bezug von Bürgergeld im Jahr 2025 – Nachfrage zu Antwort VIII-F-00994-AW-01“ (Quelle: <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027673" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027673</u></a>, letzter Aufruf 19. Februar 2026)</p>
<p><a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2029052#_ftnref2" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[2]</sup></a> Vgl. Antwort VIII-F-01981-AW-01 zur Anfrage „Wohnkostenlücke bei Bezug von Grundsicherung im Alter und Sozialhilfe im Jahr 2025 – Nachfrage zu Antwort VIII-F-00994-AW-01“ (Quelle: <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027674" target="_blank" rel="noreferrer">ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020</a>, letzter Aufruf 19. Februar 2026)</p>
<p><a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2029052#_ftnref3" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[3]</sup></a> Vgl. Antwort VIII-F-01857-AW-01 zu Anfrage „Mietbelastungsquoten in Leipzig – Nachfrage und Aktualisierung zu Anfrage VII-F-08456“ (Quelle: <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027200" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027200</u></a>, letzter Aufruf 19. Februar 2026)</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-447329</guid>
                <pubDate>Fri, 24 Apr 2026 13:32:20 +0200</pubDate>
                <title>VIII-A-02486  	 Leipzig darf nicht wieder deutsche Armutshauptstadt werden – neue Gesetze müssen Armut verhindern – Armutsvermeidungs-Check unverzüglich einführen! </title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/viii-a-02486-leipzig-darf-nicht-wieder-deutsche-armutshauptstadt-werden-neue-gesetze-muessen-armut-verhindern-armutsvermeidungs-check-unverzueglich-einfuehren/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h2>Beschlussvorschlag</h2>
<p>Der Stadtrat ersucht den Oberbürgermeister, in seinem Amt und seiner exponierten Funktion als Präsident des Deutschen Städtetages</p><ol><li>gegenüber der Bundesregierung sowie dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat dafür einzutreten, dass ein Armutsvermeidungs-Check als Prüfmechanimus eingeführt wird, der alle gesetzlichen Änderungen in sozialpolitischen Themen daraufhin untersucht, ob ihre Umsetzung die Armut verringert – oder aber verschärft und vertieft. Ziel soll die Vermeidung von Maßnahmen mit armutsverschärfenden Folgen sein.</li><li>gegenüber der Bundesregierung sowie dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat dafür einzutreten, dass bei der Gesetzesnovelle des SGB II durch das 13. Änderungsgesetz zum Sozialgesetzbuch II die Karenzzeit für die Anerkennung der Kosten der Unterkunft unverändert bestehen bleibt. Dies verschafft Betroffenen die mindestens erforderliche Zeit, um angemessenen Wohnraum zu suchen und dann ggf. auch zu finden.</li><li>gegenüber der Bundesregierung sowie dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat dafür einzutreten, die Regelungen im SGB II im Zuge der Änderung durch das 13. Änderungsgesetz zum Sozialgesetzbuch II so auszugestalten, dass in Städten bzw. Landkreisen mit angespannten Mietmärkten die Jobcenter bzw. Sozialämter die Kosten der Unterkunft so lange in tatsächlicher Höhe übernehmen können, bis in den jeweiligen Städten ausreichend Wohnraum zu angemessenen Kosten verfügbar ist.</li><li>gegenüber der Bundesregierung sowie dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat dafür einzutreten, dass die gesetzlichen Mechanismen und Bedarfssatzberechnungen für die Höhe des Regelbedarfs im SGB II und beim Unterhaltsvorschuss einem Armutsvermeidungs-Check gemäß Beschlusspunkt 1 unterworfen werden.</li></ol><h2>Begründung:</h2>
<p>Die aktuelle Studie des Paritätischen Gesamtverbandes<a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2029050&amp;refresh=false#_ftn1" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[1]</sup></a> zur sozialen Lage von Menschen im Bürgergeld unter dem Titel „Bürgergeld im Realitätstest: Materielle Entbehrung und wachsende Armutslücke“ zeigt das erschreckende Ausmaß materieller Entbehrung: Fast jeder Fünfte hat kein zweites Paar Schuhe. Jeder Dritte kann sich keine vollwertige Mahlzeit jeden zweiten Tag leisten. Mehr als die Hälfte kann kaputte Möbel nicht ersetzen. Dies geschieht trotz Tafeln und Sozialkaufhäusern – und das alles, während die Bundesregierung stärkere Sanktionen für Leistungsberechtige plant.</p>
<p>Die Hälfte aller Menschen im Bürgergeld lebt 2024 laut der Studie in materieller Entbehrung – ein dramatisch höherer Wert als bei Menschen ohne Bürgergeld-Bezug, wo dies nur auf 8,9 Prozent zutrifft. Die konkreten Auswirkungen zeigen, was dies im Alltag bedeutet: 86,6 Prozent können keine unerwarteten Ausgaben von 1.250 Euro finanzieren. Mehr als die Hälfte, nämlich 55,4 Prozent, kann kaputte Möbel nicht ersetzen. Fast ein Drittel kann nicht mal gelegentlich, also einmal im Monat, mit Bekannten essen oder trinken gehen. Fast jeder Fünfte hat Zahlungsrückstände bei Miete, Strom oder Heizung. Besonders alarmierend ist, dass 30,8 Prozent sich nicht mal jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit leisten können – und 17,2 Prozent haben kein zweites Paar Schuhe.</p>
<p>Die statistischen Daten untermauern die dramatische Lage: Menschen im Bürgergeld leben deutlich unter der Armutsgrenze von 1.381 Euro monatlich – ihnen fehlen dazu im Schnitt fast 500 Euro jeden Monat. Die Differenz zwischen dem, was jemand bekommt und der Armutsgrenze ist die sogenannte Armutslücke. Diese Armutslücke ist in den vergangenen Jahren drastisch angewachsen. Sie betrug bei Alleinlebenden 2010 noch 308 Euro. 2023 stieg sie auf 474 Euro. Selbst die deutlichen Erhöhungen der Regelbedarfe in den Jahren 2023 und 2024 konnten diese Entwicklung nicht stoppen. Das Bürgergeld entspricht damit nur etwa 40 Prozent des mittleren Einkommens in Deutschland. Die Leistungsberechtigten wurden von der wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt: Während die Nettoeinkommen anderer Haushalte preisbereinigt um ein Drittel anstiegen, stagnieren die Regelbedarfe seit 30 Jahren auf dem Niveau von 1995.</p>
<p>Die Analyse zeigt: Die zweifachen Erhöhungen der Regelbedarfe 2023 und 2024 um jeweils über 10 Prozent haben zu keinem nennenswerten Rückgang der materiellen Entbehrung geführt. Diese Anpassungen kompensierten lediglich Kaufkraftverluste durch die Inflation. Eine strukturelle Verbesserung der defizitären Lebenslage wurde nicht erreicht. Die geplanten Nullrunden in den Jahren 2025 und 2026 werden die Lebenslage der Leistungsberechtigten weiter spürbar verschlechtern und die Armutslücke erneut vergrößern. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die Grundsicherungsleistungen ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag, ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern, nicht gerecht werden. Eine strukturelle und dauerhafte Erhöhung der Regelbedarfe ist laut dem Paritätischen Wohlfahrtsverband dringend geboten, um Armut wirksam zu bekämpfen und soziale Ungleichheit zu reduzieren.</p>
<p>Wie sieht es nun in Leipzig konkret aus? Hier stützt sich die antragstellende Fraktion auf die Zahlen, die von der Stadtverwaltung auf die Anfrage „Armutsschwelle und Armutslücke in Leipzig“<a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2029050&amp;refresh=false#_ftn2" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[2]</sup></a> vor wenigen Wochen übermittelt wurden. Diese Zahlen geben Anlass zu politischem Alarm: Die Armutsgefährdungsquote lag im Jahr 2024 in Leipzig auf Basis der von der Bundesregierung mit 1.381 Euro definierten Armutsschwelle bei dramatischen 26 Prozent. Die Armutslücke unter den Armen und damit die Tiefe der Armut beträgt 29 Prozent; sie bezeichnet das durchschnittliche Ausmaß, um das das Einkommen armer Haushalte unterhalb der offiziellen Armutsschwelle liegt. Damit bewegt sich Leipzig sehr nahe an den Zahlen der Jahren 2010/2011: „So hält Leipzig mit einer offiziellen Armutsquote von 27 Prozent einen einsamen Negativrekord, ist damit nicht nur die sächsische, sondern die bundesdeutsche Armutshauptstadt.“<a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2029050&amp;refresh=false#_ftn3" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[3]</sup></a> Schaut man sich die Antwort der Verwaltung weiter an, wird deutlich, dass von der Armutsgefährdung viele Bevölkerungsgruppen betroffen sind, einzelne Gruppen wie z. B. Arbeitslose, Studierende, Rentnerinnen und Rentner sowie insbesondere Bürgergeldbeziehende; bei Letzteren liegt die Armutsgefährdungsquote bei 92 Prozent.</p>
<p>Und das hat auch mit einer dramatischen Entwicklung zu tun, die von der medialen Aufmerksamkeitsökonomie leider fast nie erfasst wird – der Wohnkostenlücke. Die Zahl derjenigen Haushalte, in denen zwischen den anerkannten KdU und den tatsächlich an den Vermieter geschuldeten Kosten für Miete und Betriebskosten inkl. Heizkosten eine Lücke besteht, wächst beständig. Bestand im Jahr 2022 unter den 30.550 beim Jobcenter gezählten Bedarfsgemeinschaften bei 3.536 Bedarfsgemeinschaften eine Wohnkostenlücke, so stieg diese Zahl bis zum Jahr 2025 auf 4.135 an. Die Höhe der Wohnkostenlücke ist immens: Im Durchschnitt zahlten die vom Jobcenter erfassten Bedarfsgemeinschaften im Jahr 2025 monatlich 132,20 Euro drauf. Diese Differenz müssen die Betroffenen aus den Leistungen zum Lebensunterhalt – also aus dem Regelbedarf –&nbsp;bezahlen. Geld, was dann beispielsweise bei winterfesten Schuhen, bei notwendigen Reparaturen oder eben beim Essen fehlt.<a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2029050&amp;refresh=false#_ftn4" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[4]</sup></a> &nbsp;&nbsp;</p>
<p>Wer jetzt meint, dass die Betroffenen sich doch gefälligst eine kostengünstigere Bleibe suchen sollten, kann angesichts der Realitäten auf dem Leipziger Wohnungsmarkt nur als kaltherziger Zyniker bezeichnet werden. Denn neben den vom SGB II betroffenen Haushalten müssen ja auch die Beziehenden von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung sowie Sozialhilfe hinzugerechnet werden. Nach dieser Gesamtzählweise kommen für 2025 noch mindestens 558 Haushalte hinzu<a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2029050&amp;refresh=false#_ftn5" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[5]</sup></a>, in denen eine Wohnkostenlücke besteht. Das sind insgesamt 4.693 Haushalte, ohne jene zu berücksichtigen, die bereits durch eine Mietkostensenkungsaufforderung bedroht sind.&nbsp;</p>
<p>Zugleich stehen die genannten Bevölkerungsgruppen ja in unmittelbarer Konkurrenz mit allen am Wohnungsmarkt, die eine kostengünstige Wohnung suchen oder brauchen – wie z.B. Seniorinnen und Senioren mit niedrigen Renten oder Menschen im Niedriglohnbereich.&nbsp;</p>
<p>Der obligatorische Hinweis in den Mietsenkungsaufforderungen aus dem Jobcenter und dem Sozialamt, die Betroffenen könnten durch Verhandlungen mit den Vermietern ihre Miete senken, muss angesichts des angespannten Wohnungsmarktes nur ins Reich der Mythen verwiesen werden. Es sind genau jene Vermieter, denen zugleich vorgehalten wird, auf jede Richtwerteerhöhung zu lauern, um diese durch eine Mieterhöhung unmittelbar nachzuvollziehen. Hier befinden sich verwaltungsinterne Sichtweisen sowohl miteinander als auch mit der Realität in einem offenkundigen Widerspruch.</p>
<p>Der Leipziger Oberbürgermeister wandte sich zuletzt mit einem Appell zur Sozialstaatsreform an die politischen Verantwortungsträger im Bund: „In den Jahrzehnten des Wohlstands haben wir unseren Sozialstaat ausgebaut zu einem System, das schon längst nicht mehr nur in Notfällen hilft. Wir haben eine Art Lebensbegleitung geschaffen, der Staat fühlt sich für fast jede soziale Schieflage zuständig. Gleichzeitig will er dabei so gerecht wie möglich sein und baut einen Wust an Nachweispflichten und Prüfanforderungen auf, unter dem er selbst erstickt. Er entlässt Menschen aus Verantwortung und traut ihnen dann nicht über den Weg, wenn sie sich hilfesuchend an ihn wenden. Solange das Geld da war für Leistungen und Personal, hat das System funktioniert. Aber das Geld ist alle. Aus gut gemeinter Einzelfallgerechtigkeit wird Lähmung.“<a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2029050&amp;refresh=false#_ftn6" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[6]</sup></a></p>
<p>Die Geschäftsführerin beim Paritätischen Gesamtverband regte dagegen mit einer Pressemitteilung am 3. Februar 2026 einen Armutsvermeidungs-Check an: „Die Regierung steht in der Pflicht, Armut abzubauen und nicht zu verschärfen. Jede sozialpolitische Reform muss deshalb einem Armutsvermeidungs-Check unterzogen werden. Heißt: Jede geplante Maßnahme, die droht Armut zu verschärfen, ist zu unterlassen. Sozialleistungen sind stattdessen armutsfest auszugestalten.“<a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2029050&amp;refresh=false#_ftn7" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[7]</sup></a></p>
<p>„Mit zwei Schreiben wenden sich zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen an die politisch Verantwortlichen. Gemeinsam ist den Schreiben, dass deutliche soziale Verschlechterungen durch die Reform befürchtet werden. Ein Brief an die Mitglieder des Ausschusses Arbeit und Soziales (des Deutschen Bundestages, Anm. Antragsteller) stammt von Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtverbänden sowie dem Mieterbund.&nbsp; Obwohl von den Beteiligten je eigene umfangreiche Stellungnahmen (zum Änderungsgesetz zum SGB II, Anm. Antragsteller) vorliegen, ist es ihnen wichtig gemeinsam vor den drohenden sozialen Auswirkungen der Reform zu warnen. Die geplanten Maßnahmen fokussieren auf mehr Auflagen und mehr Druck für die Leistungsberechtigten. Diese sind nicht geeignet, um eine nachhaltige Integration in Erwerbsarbeit zu erreichen. Im Gegenteil werden Leistungseinschränkungen angedroht, die im schlimmsten Fall Leistungsberechtigte ihr Zuhause kosten können. Im Einzelnen werden insbesondere vier Aspekte des Gesetzentwurfs besonders hervorgehoben: Kritik an der Wiedereinführung eines Vermittlungsvorrangs; Abschaffung der Karenzzeit Vermögen; Verschärfung der Sanktionsregeln sowie die restriktiveren Regeln bei den Wohnkosten.“<a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2029050&amp;refresh=false#_ftn8" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[8]</sup></a></p>
<p>Die Fraktion Die Linke lehnt sich mit diesem Antrag an diese Forderung an. Der Oberbürgermeister ist nicht nur der prominenteste Vertreter unserer Stadt, sondern zugleich als Präsident des Deutschen Städtetages im politischen und institutionellen Gefüge der Bundesrepublik mit einer exponierten Funktion ausgestattet. Er hat sowohl Zugang zur Sächsischen Staatsregierung als auch zur Bundesregierung und vermag wie kein anderer Vertreter der Stadt Leipzig, diese drängenden Probleme und Herausforderungen zielgerichtet zu adressieren.</p>
<p><a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2029050&amp;refresh=false#_ftnref1" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[1]</sup></a> Der Paritätische: Bürgergeld im Realitätstest: Materielle Entbehrung und wachsende Armutslücke, 2025 (Quelle: <a href="https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/expertise_Buergergeld-2025_web.pdf" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/expertise_Buergergeld-2025_web.pdf</u></a>, letzter Aufruf 17. Februar 2026)</p>
<p><a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2029050&amp;refresh=false#_ftnref2" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[2]</sup></a> Vgl. Antwort VIII-F-01908-AW-01 zu Anfrage „Armutsschwelle und Armutslücke in Leipzig“ und Antwort VIII-F-02121-AW-01 zu Nachfrage „Armutsschwelle und Armutslücke in Leipzig - Nachfrage zur Anfrage VIII-F-01908“ (Quellen: <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027359" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027359</u></a> und <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2028066" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2028066</u></a>, letzter Aufruf 17. Februar 2026)</p>
<p><a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2029050&amp;refresh=false#_ftnref3" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[3]</sup></a> Pellmann, Dietmar: Armut in Sachsen. Sozialpolitische Hefte Nr. 12, S. 3, Leipzig 2011</p>
<p><a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2029050&amp;refresh=false#_ftnref4" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[4]</sup></a> Vgl. Antwort VIII-F-01980-AW-01 zur Anfrage „Wohnkostenlücke bei Bezug von Bürgergeld im Jahr 2025 – Nachfrage zu Antwort VIII-F-00994-AW-01“ (Quelle: <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027673" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027673</u></a>, letzter Aufruf 19. Februar 2026)</p>
<p><a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2029050&amp;refresh=false#_ftnref5" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[5]</sup></a> Vgl. Antwort VIII-F-01981-AW-01 zur Anfrage „Wohnkostenlücke bei Bezug von Grundsicherung im Alter und Sozialhilfe im Jahr 2025 – Nachfrage zu Antwort VIII-F-00994-AW-01“ (Quelle: <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027674" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027674</u></a>, letzter Aufruf 19. Februar 2026)</p>
<p><a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2029050&amp;refresh=false#_ftnref6" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[6]</sup></a> Burkhard Jung: Sozialstaat ohne Kasse. Welt am Sonntag, Ausgabe vom 18. Januar 2026, S. 9</p>
<p><a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2029050&amp;refresh=false#_ftnref7" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[7]</sup></a> Vgl. Pressestatement Katja Kipping vom 3. Februar 2026. Quelle: <a href="https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/armutszahlen-pressestatement-von-katja-kipping/" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/armutszahlen-pressestatement-von-katja-kipping/</u></a>, letzter Aufruf 11. Februar 2026</p>
<p><a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2029050&amp;refresh=false#_ftnref8" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[8]</sup></a> Der Paritätische Gesamtverband, Fachinformation „Kritik an ‚neuer Grundsicherung‘. Bündnisse fordern Korrekturen am Gesetzentwurf“ vom 18. Februar 2026 (Quelle: <a href="https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/kritik-an-neuer-grundsicherung/" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/kritik-an-neuer-grundsicherung/</u></a>, letzter Aufruf 19. Februar 2026)</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-446113</guid>
                <pubDate>Thu, 19 Feb 2026 09:15:50 +0100</pubDate>
                <title>VIII-A-02468-NF-02 Durch Umweltschutz Kosten sparen - auf dem Weg zur Schwammstadt</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/viii-a-02468-durch-umweltschutz-kosten-sparen-auf-dem-weg-zur-schwammstadt/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h5><strong>Beschlussvorschlag:</strong></h5>
<p>Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Maßnahmen zur Entsiegelung einzuleiten, um die anfallenden Gebühren&nbsp;für die Oberflächenwasser­beseitigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze ab dem Jahr 2027 jedes Jahr um mindestens 50.000 € zu senken (ab dem Jahr 2029 um 100.000 € pro Jahr). Notwendige Flächen zur Förderung des Umweltverbundes sind hiervon ausgenommen.</p>
<h5><strong>Begründung:</strong></h5>
<p>Der VSP erklärt, dass der&nbsp;Vorschlag für eine zielgerichtete Entsiegelung bei kommunalen Bauvorhaben bereits verstärkt Anwendung findet. Jedoch ist in den letzten Jahren das Budget zur Oberflächenwasserbeseitigung immer weiter angewachsen. In Anbetracht der derzeitigen prekären Haushaltslage müssen alle Haushaltspositionen auf den Prüfstand gestellt werden, wie es bereits in zahlreichen sozialen Bereichen geschieht. 24 Millionen Euro sind kein Pappenstiel! Auch wenn im VSP dargelegt wird,&nbsp;dass ein großer Teil als Fixkostenanteil für den Bau und Betrieb der Kanalisation benötigt wird und&nbsp;Kosteneinsparungen in diesem Bereich erst dann erreicht werden, wenn sich die Jahreskosten für die Kanalisation insgesamt deutlich reduzieren lassen, darf nicht vergessen werden, dass die Stadt jährlich allein 4,6 Mio. Mehrwertsteuer bezahlen muss, damit das Oberflächenwasser den richtigen Weg zum Klärwerk findet.&nbsp;</p>
<p>Der VSP führt weiterhin aus, dass für den Vorschlag einer Reduktion der Oberflächenwasserbeseitigungskosten um jährlich 100.000 € (bei Kosten von 1,72 € inkl. 19 % Ust. pro m<sup>2</sup>) ca. 58.139 m<sup>2</sup> vollständig entsiegelt werden müssten. Diese Größenordnung von nahezu acht Fußballfeldern wird von der Verwaltung als "unrealistisch" eingeschätzt. Tatsächlich würden acht Fußballfelder nur ca. 0,4% der Verkehrsflächen von Leipzig entsprechen. Damit sich die Stadt Leipzig auf dem Weg zur Schwammstadt nicht "überhebt", schlagen wir mit der Neufassung einen Planansatz von 50.000 € in den ersten zwei Jahren vor.&nbsp;</p>
<p>Ein Beispiel: Auf der Richard-Lehmann-Straße zwischen Schlachthofbrücke und An der Tabaksmühle wurde vor ein paar Jahren ein neuer Radweg markiert. Im Seitenraum existierte jedoch ein asphaltierter alter Radweg, der in vielen Abschnitten noch immer besteht. Wir begrüßen den neuen Radweg natürlich, sehen aber die fehlende Entfernung des alten als ein Versäumnis. Bei einer Strecke von insgesamt etwas 800m (ungefähr 1600m² Fläche) entspricht dies wiederum 2.752 € Folgekosten Jahr für Jahr! Es wäre ein leichtes, den Asphalt einfach aufzubrechen und den Bäumen etwas mehr Platz zu geben. Diese Veränderung von Bestandsanlagen brauchen keine großen Investitionen und sind auch in der aktuellen Haushaltssituation darstellbar, zumal sie langfristig nicht nur gut für die Umwelt sind, sondern den Stadtsäckel entlasten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h5 class="text-justify">&nbsp;</h5>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-446112</guid>
                <pubDate>Thu, 19 Feb 2026 09:11:31 +0100</pubDate>
                <title>VIII-A-02467 Einführung von Kehrbezirken für den Winterdienst</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/viii-a-02467-einfuehrung-von-kehrbezirken-fuer-den-winterdienst/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h4><strong>Beschlussvorschlag:</strong></h4>
<p>Die Stadtverwaltung prüft die Organisation von Winterdienst (Beräumung und Streuen bei Schneefall) in sogenannten Kehrbezirken.</p>
<h4><strong>Begründung:</strong></h4>
<p>Im Winter sind geräumte und gestreute Gehwege besonders wichtig, da Stürze auf Eis und Schnee häufig zu schweren Verletzungen führen – vor allem bei älteren Menschen. Das aktuelle Räumsystem, bei dem einzelne Hauseigentümer oder verschiedene private Dienste zuständig sind, ist ineffizient und unübersichtlich. Der Fuss e.V. schlägt eine Organisation in festen Räumbezirken vor, ähnlich wie bei den Schornsteinfegern (<a href="https://gleft.de/6uE" target="_blank" rel="noreferrer"><i><u>https://gleft.de/6uE</u></i></a>). So wäre pro Gebiet ein Dienst verantwortlich, Einsätze könnten besser gebündelt werden, Wege würden schneller sicher und die Kosten sinken. Klare Zuständigkeiten erleichtern außerdem die Kontrolle.</p>
<h4>&nbsp;</h4>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-445907</guid>
                <pubDate>Mon, 09 Feb 2026 12:11:59 +0100</pubDate>
                <title>Änderungsantrag VIII-DS-02011-ÄA-01 Grundsatzbeschluss zur Anwendung des „Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ („Bauturbo“) </title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/aenderungsantrag-viii-ds-02011-aea-01-grundsatzbeschluss-zur-anwendung-des-gesetzes-zur-beschleunigung-des-wohnungsbaus-und-zur-wohnraumsicherung-bauturbo/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h4><strong>Beschlussvorschlag:</strong></h4>
<p>Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den „Bauturbo“ gemäß § 36a BauGB in Leipzig nicht zur Anwendung zu bringen. Die Stadtverwaltung erarbeitet ein entsprechendes Konzept bis 31.03.2026.</p>
<h4><strong>Begründung:</strong></h4>
<p class="text-justify">Der Bauturbo ist kein Bauturbo, sondern ein Spekulationsturbo. Die Teilnovelle des BauGB, die im Oktober 2025 vom Bund beschlossen wurde, soll den Wohnungsneubau ankurbeln. Letztlich werden aber nur die Genehmigungsverfahren abgekürzt. Das kurbelt ohne ausgleichende Maßnahmen die Spekulationsspirale an, da Boden mit Baugenehmigung rasant den Wert steigert. Festsetzungen für sozialen Wohnungsbau, bezahlbare Mieten oder nachhaltige Bauformen hat der Bundesgesetzgeber in dem Paket nicht vorgesehen.</p>
<p class="text-justify">Den Kommunen ist freigestellt, wie sie den „Bauturbo“ ausgestalten und auch, ob sie ihn überhaupt anwenden möchten. Als Fraktion Die Linke lehnen wir die Anwendung in der vorliegenden Form ab, da wir als Stadtrat mit diesem Grundsatzbeschluss unser Mitspracherecht aufgeben würden. Die Planungshoheit ist ein elementares Instrument für den Stadtrat, um auf große Bauvorhaben einzuwirken und sie nachhaltiger und sozialgerechter zu gestalten. Die Einschränkungen der Öffentlichkeitsbeteiligung stellt eine Entdemokratisierung der Stadtentwicklung dar, die wir nicht mittragen können.</p>
<p class="text-justify">Die Situation auf dem Leipziger Wohnungsmarkt ist bekannt: Leipzig ist eine Stadt der Mieterinnen zu Mieter: 87 % der Haushalte leben zur Miete – knapp die Hälfte davon muss mehr als ein Drittel des Haushaltseinkommen für Wohnkosten aufbringen. Bei Familien mit geringen Einkommen ist dieser Anteil viel höher, sodass bei vielen Familien nicht mehr viel für die restlichen Lebenshaltungskosten übrigbleibt. Inzwischen ist es auch für mittlere Einkommen schwer, eine bezahlbare Wohnung zu finden, was die steigende Zahl der Wohnberechtigungsscheine zeigt. Ein Umzug in eine kleinere oder größere Wohnung ist bereits für viele undenkbar, …</p>
<p class="text-justify">Schnellerer Neubau ohne soziale Verpflichtungen ändert an dieser Situation nichts, sondern lässt nur den Mietspiegel steigen. Deswegen: kein Spekulationsturbo für Leipzig!</p>
<h4 class="text-justify">&nbsp;</h4>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-445361</guid>
                <pubDate>Thu, 22 Jan 2026 10:40:07 +0100</pubDate>
                <title>VIII-A-02299 Städtepartnerschaft mit der grönländischen Hauptstadt Nuuk</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/viii-a-02299-staedtepartnerschaft-mit-der-groenlaendischen-hauptstadt-nuuk/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h4><strong>Beschlussvorschlag:</strong></h4><ol><li>Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich mit der grönländischen Hauptstadt Nuuk mit dem Wunsch und Angebot in Kontakt zu treten, eine Städtepartnerschaftsvereinbarung zu schließen.</li><li>Ferner wird der Oberbürgermeister beauftragt, sofern seitens der grönländischen Hauptstadt der Wunsch zum Abschluss einer Städtepartnerschaftsvereinbarung erwidert wird, bis zum 31.12.2026 die erforderlichen Voraussetzungen zum Abschluss eines solchen Vertragswerks zu schaffen.</li><li>In den Doppelhaushalt 2027/2028 sind die entsprechenden Mittel einzustellen, die benötigt werden, um die Reisen der Delegationen in die Partnerstadt teilweise zu tragen und einen Besuch der Gäste aus Grönland zu ermöglichen.</li><li>Wichtige Einrichtungen in Leipzig wie Universität, Hoch- und Fachschulen, IHK, Handwerkskammer, städtische Bühnen und Museen, Gewandhausorchester, kommunale Unternehmen usw. sind im Rahmen sinnvoller Partnerschaften sowie vor dem Hintergrund der Unterschiedlichkeit in Größe und Struktur der Wirtschafts-, Wissenschafts-, Bildungs-, und Kulturlandschaft der potentiellen Partnerstadt in den Vorbereitungsprozess einzubeziehen, so dass deren berechtigte Interessen an einem Austausch zwischen beiden Städten Berücksichtigung finden.</li></ol><h4><strong>Begründung:</strong></h4>
<p>Grönland ist ein politisch eigenständiges Gebiet innerhalb des Königreichs Dänemark, gelegen an der Peripherie der Europäischen Union, und durch eine koloniale Geschichte geprägt. Der lange Kampf der Einwohnerinnen und Einwohner um die Eigenständigkeit politischer Entscheidungen und ihre verfassungsrechtliche Absicherung haben zur heutigen Konstitution mit einem eigenen Parlament und eigener Regierung geführt.</p>
<p>Wenn gleich sich eine historische, geografische, wirtschaftliche oder zivilgesellschaftliche Verbindung zwischen Leipzig und Nuuk nicht unmittelbar aufzwingen mag, hatte eine Begegnung aus dem Jahre 1790 für die direkt Beteiligten als auch für beide Städte bemerkenswerte Folgen. Es geht somit um nicht mehr und nicht weniger als die drängende Wiederbelebung und Vertiefung einer jahrhundertealten Beziehung Leipzigs und Grönlands.</p>
<p>Bis heute zeugt von dieser Begebenheit aus dem Jahre 1790 ein sehr schönes Gebäude in der Petersstraße Nr. 24 – im Erdgeschoss befindet sich eine Filiale einer großen Schuhverkaufskette.<a href="https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/#_ftn1" title>[1]</a> Dieses vom Leipziger Handelskaufmann und Krämer Martin Haugk um 1749/50 errichtete Gebäude wird auch „Der Grönländer“ oder „Zum Grönländer“ genannt. So ist es auch in einem Beitrag Otto Mosers in der 1. Ausgabe des 3. Jahrgangs der Zeitschrift „Saxonia“ – Zeitschrift für Geschichts-, Alterthums- und Landeskunde des Königsreichs Sachsen“ von 1878 unter der Überschrift „Der Grönländer. Ein interessantes Wahrzeichen Leipzigs“ ausgeführt.<a href="https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/#_ftn2" title>[2]</a> Der Enkel des Erbauers, Martin von Haugk, hatte 1790 ein Schiff ausgerüstet, „… das, wie dies schon früher geschehen, bestimmt war, an der grönländischen Küste Wallfische und Robben zu erlegen, da Fischbein und Thran damals theure Handelsartikel waren.“<a href="https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/#_ftn3" title>[3]</a> Besagter Enkel geriet mit Schiff und Mannschaft in schwere See und drohte, darin umzukommen. Ein damals so genannter wackerer Grönländer – heute würden wir selbstverständlich von einem Inuit sprechen – hatte den Leipziger und seine Mannschaft gerettet und später auch das Schiff in Sicherheit gebracht. Aus ehrlicher und zugewandter Dankbarkeit lud Martin von Haugk seinen Retter mitsamt seinem Boot, „… welches aus Knochen und Haut von Robben zusammengefügt ist,“ und Ausrüstung und Waffen nach Leipzig ein, um hier „seine Tage zu verleben“<a href="https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/#_ftn4" title>[4]</a>. Der heldenhafte Retter machte sich auch tatsächlich auf den Weg. Leider erkrankte er in Lübeck schwer und verstarb dort.</p>
<p>Martin von Haugk beauftragte daraufhin einen Lübecker Bildhauer, des Retters Konterfei „in Holz zu schneiden“.<a href="https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/#_ftn5" title>[5]</a> Dieses Konterfei und das Boot nebst Ausrüstung ließ er nach Leipzig bringen und in seinem Kontor zum Gedenken aufhängen. Über Umwege gelangte dieses wertvolle und geschichtsträchtige Ausstellungsstück in das GRASSI Museum für Völkerkunde zu Leipzig und ist im dortigen Fundus beheimatet.<a href="https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/#_ftn6" title>[6]</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<hr>
<p class="fussnote"><a href="https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/#_ftnref1" title>[1]</a> Vgl. Zum Grönländer, Lage und Beschreibung, Online-Enzyklopädie Wikipedia,&nbsp;<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Zum_Grönländer" target="_blank" rel="noreferrer">https://de.wikipedia.org/wiki/Zum_Grönländer</a> [Zugriff am: 15.01.2026]</p>
<p class="fussnote"><a href="https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/#_ftnref2" title>[2]</a> Moser, Otto: Der Grönländer. Ein interessantes Wahrzeichen Leipzigs, zitiert nach Saxonia – Zeitschrift für Geschichts-, Alterthums- und Landeskunde des Königreichs Sachsen, 3. Jahrgang, Nr. 1, S.103, Verlagshandlung Louis Senf, Leipzig 1878</p>
<p class="fussnote"><a href="https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/#_ftnref3" title>[3]</a> Moser, Otto, a. a. O., S. 103</p>
<p class="fussnote"><a href="https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/#_ftnref4" title>[4]</a> ebd., S. 103</p>
<p class="fussnote"><a href="https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/#_ftnref5" title>[5]</a> ebd., S. 103 f.</p>
<p class="fussnote"><a href="https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/#_ftnref6" title>[6]</a> ebd., S. 104</p>
<p class="fussnote">&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-444314</guid>
                <pubDate>Fri, 12 Dec 2025 09:32:00 +0100</pubDate>
                <title>VIII-DS-01694-Ifo-1-NF-1-ÄA-1 &quot;Kosten der Unterkunft und Heizung: Anpassung der Richtwerte für Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/viii-ds-01694-ifo-1-nf-1-aea-1-kosten-der-unterkunft-und-heizung-anpassung-der-richtwerte-fuer-leistungsberechtigte-nach-dem-sgb-ii-und-sgb-xii/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:</p>
<p>&nbsp;</p><ol><li>Die Information wird zur Kenntnis genommen.</li><li><strong>Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Jobcenter dahin gehend Gespräche zu führen, dass bis zur ausreichenden Verfügbarkeit angemessenen Wohnraums und der damit erst möglichen Versorgung der von Mietsenkungsaufforderungen bzw. per Leistungsbescheid von abgesenkten Kosten der Unterkunft betroffenen Bedarfsgemeinschaften unangemessene Unterkunftskosten für einen längeren Zeitraum anerkannt werden.</strong></li><li><strong>Der Oberbürgermeister wird beauftragt, hinsichtlich der im Rechtskreis SGB XII Betroffenen entsprechend Beschlusspunkt 2 zu verfahren.</strong></li><li><strong>Der OBM wird beauftragt, sich auch in seiner Funktion als Präsident des Deutschen Städtetages im Zuge der Novellierung des SGB II gegenüber der Bundesregierung und der Sächsischen Staatsregierung dafür einsetzen, dass die gesetzlichen Regelungen eine den realen Verhältnissen entsprechende Vorgehensweise in Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten im angemessenen Segment erleichtern. Die Mitglieder der Ratsversammlung, die zugleich dem Deutschen Bundestage oder dem Sächsischen Landtage angehören, sind dazu ebenfalls aufgerufen.</strong></li></ol><p>&nbsp;</p>
<p>Begründung:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die eigene Wohnung ist der wichtigste Bezugspunkt und Rückzugsort im täglichen Leben. Der Wohnungsmarkt in Leipzig ist seit Jahren angespannt. Immer mehr Wohnungssuchende finden kaum noch bezahlbaren Wohnraum. Besonders schwierig ist diese Lage für jene, die durch geringe Einkommen nur wenig Spielraum bei der Wohnungssuche haben. Und hier trifft es zunehmend Menschen, die zeitweilig oder dauerhaft auf Sozialtransferleistungen angewiesen sind – sowohl im Rechtskreis SGB II also im Bürgergeld bzw. der Grundsicherung für Arbeitsuchende (arbeitsfähiger Erwerbsloser) als auch im Rechtskreis SGB XII, der Sozialhilfe bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>1. Wachsende Zahl Betroffener</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Zahl derjenigen Haushalte, in denen zwischen den anerkannten Kosten der Unterkunft (KdU) – also den durch das Jobcenter oder das Sozialamt per Leistungsbescheid anerkannten und ausgezahlten KdU – und den tatsächlichen KdU – also den an den Vermieter geschuldeten Kosten für Miete und Heizung/Warmwasser inkl. Betriebskosten eine Lücke besteht, wächst weiter. Waren es im Jahr 2022 von den 30.550 beim Jobcenter gezählten Bedarfsgemeinschaften (BG) 3.536 BG mit einer Wohnkostenlücke<a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2028139&amp;refresh=false#_ftn1" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[1]</sup></a>, so stieg diese Zahl bis zum Jahr 2025 auf 4.135 BG von 31.111 beim Jobcenter registrierten BG<a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2028139&amp;refresh=false#_ftn2" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[2]</sup></a>. Hinzu müssen die beim Sozialamt gemeldeten Fallzahlen. Hier waren es in 2025 558 Fälle – ebenfalls in Antwort des Oberbürgermeisters VIII-F-01980-AW-01 auf Anfrage der Fraktion Die Linke im Stadtrat ausgewiesen. Insgesamt bestand also bei 4.693 Haushalten eine solche Wohnkostenlücke.</p>
<p>Bei den beim Jobcenter gezählten BG mit Wohnkostenlücke vergrößerte sich diese von 2022 mit durchschnittlich 91,64 Euro je BG auf 132,20 Euro je BG – siehe Tabelle 1 der Antwort der Bundesregierung 20/9447 auf die Kleine Anfrage Drucksache 20/8931 – Wohnkostenlücke 2022 sowie Tabelle 1 der Antwort des Oberbürgermeisters VIII-F-01980-AW-01 auf Anfrage der Fraktion Die Linke im Stadtrat. Diese Differenz müssen die betroffenen BG aus den Leistungen zum Lebensunterhalt – also aus dem Regelbedarf bezahlen. Geld, was an anderer Stelle deutlich fehlt. Bei Bedarfsgemeinschaften mit Kindern wuchsen Anzahl der BG mit Wohnkostenlücke und Höhe der Wohnkostenlücke von 2022 mit 869 BG und 108,36 Euro auf 974 BG mit 165,64 Euro – siehe hierzu jeweils die Tabelle 5 der Antwort der Bundesregierung 20/9447 auf die Kleine Anfrage Drucksache 20/8931 und der Antwort des Oberbürgermeisters VIII-F-01980-AW-01 auf Anfrage der Fraktion Die Linke im Stadtrat.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>2. Bestand an verfügbarem Wohnraum zu angemessenen Mietpreisen</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Betroffenen, für die per Leistungsbescheid die KdU bereits auf den nach der Verwaltungsrichtlinie Kosten der Unterkunft<a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2028139&amp;refresh=false#_ftn3" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[3]</sup></a> zu den Angemessenheitswerten angemessenen Betrag angepasst bzw. gekürzt wurden, sowie jene, die eine Mietsenkungsaufforderung erhalten haben, lässt sich die Situation nur dann verbessern, wenn sie eine Wohnung zu angemessenen Mietpreisen finden und anmieten können. Nimmt man allein die Zahl der Haushalte, die eine Wohnkostenlücke aufweisen, so sind dies in 2025 4.693 Haushalte. Hinzu kommen jene Haushalte, die durch eine Mietsenkungsaufforderung neben der angesichts der Zustände auf dem Wohnungsmarkt kaum aussichtsreichen Verhandlungsoption zur Senkung der Miete auf eine Anmietung einer preisgünstigeren und somit angemessenen Wohnung verwiesen werden. Das Jobcenter kann leider keine Auskünfte erteilen, wie viele Mietsenkungsaufforderungen es versendet.<a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2028139&amp;refresh=false#_ftn4" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[4]</sup></a> Das Sozialamt der Stadt Leipzig hat in 2025 (einschließlich September) 387 Mietsenkungsaufforderungen verschickt.<a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2028139&amp;refresh=false#_ftn5" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[5]</sup></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Betroffenen sind auf dem Wohnungsmarkt auf Angebote zu angemessenen Kosten verwiesen. Zu Herleitung der Angemessenheitswerte der KdU erhebt die Stadtverwaltung für drei Monate die Verfügbarkeit von Wohnungen im angemessenen Segment.<a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2028139&amp;refresh=false#_ftn6" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[6]</sup></a> Zur Herstellung einer unmittelbaren Vergleichbarkeit der Zahlen der Betroffenen von Januar bis September 2025 mit den verfügbaren Wohnungen hat die antragstellende Fraktion gesondert nachgefragt. Im Erhebungszeitraum 2025 standen 1.089 Wohnungen im angemessenen Segment, also zu angemessenen Kosten zur Verfügung<a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2028139&amp;refresh=false#_ftn7" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[7]</sup></a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>3. Konkurrenz mit Wohnraum Suchenden mit niedrigen Einkommen außerhalb der Rechtskreise SGB II und SGB XII</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Da rechtlich die Wohnungen zu angemessenen Kosten nur in besonderen Ausnahmefällen den Betroffenen der Rechtskreise SGB II und SGB XII vorbehalten sind, muss grundsätzlich von einer Konkurrenz mit Wohnungssuchenden höherer Einkommensgruppen ausgegangen werden. Hierzu hat die antragstellende Fraktion noch einmal bei der Stadtverwaltung nachgefragt<a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2028139&amp;refresh=false#_ftn8" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[8]</sup></a>. Besonders geförderte Wohnungen sind Berechtigten mit Wohnberechtigungsschein vorbehalten. Darüber hinaus stehen Wohnungen im angemessenen Segment allen Wohnungssuchenden offen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>4. Schlussfolgerungen</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Im Vergleichszeitraum Januar bis September 2025 standen in Leipzig einer Anzahl von 1.089 verfügbaren Wohnungen zu angemessenen Kosten eine Zahl von 4.693 betroffenen Haushalten mit Wohnkostenlücke gegenüber. Nicht berücksichtigt sind Haushalte, die zur Senkung der Mietkosten aufgefordert wurden und denen ggf. eine Bescheidung abgesenkter KdU bevorsteht. Selbst im besten Falle hätten sich damit also nur 1.089 Haushalte mit angemessenem Wohnraum versorgen können. Damit war für 3.598 Haushalte eine Versorgung nicht möglich. Unter Berücksichtigung der unmittelbaren Konkurrenz mit anderen Wohnungssuchenden anderer Einkommensgruppen ist davon auszugehen, dass die Zahl 1.089 als für den hier in Rede stehenden Rechtskreis noch deutlich zu hoch angesetzt ist.</p>
<p>Anhand der Zahlen aus den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke im Bundestag sowie unter Berücksichtigung des Faktenmaterials ist nach Ansicht der antragstellenden Fraktion eine hinreichende Verfügbarkeit angemessenen Wohnraums nicht mehr gegeben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Sozialbürgermeisterin der Stadt Leipzig, Frau Dr. Martina Münch, beschrieb die Frage nach der Verfügbarkeit so: „Herr Stange, ich denke, wir sind uns da durchaus nah in der Einschätzung. Natürlich reicht das nicht aus. Und das ist das Problem, was wir haben, dass wir einfach zu wenige Wohnungen haben in dem Segment von bezahlbaren Mieten. Da sind wir uns vollkommen einig. Und das ist unser Dauerthema, das an viele unserer Problemkreise, was drohende Obdachlosigkeit rührt. Von daher steigen ja auch die Zahlen, die wir haben, von Menschen, denen wir Gewährleistungswohnungen verschaffen müssen … Wir versuchen, so gut es geht, Abhilfe zu schaffen. Aber solange wir keine Wohnungen haben, im Sozialraum-Segment nicht mehr bauen können, da sind wir ja auch dran, solange werden wir dieses Problem nicht auflösen können.“<a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2028139&amp;refresh=false#_ftn9" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[9]</sup></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Derzeit bestreiten die Betroffenen die Wohnkostenlücke aus dem Regelsatz zur Bestreitung des Lebensunterhalts. Dieses führt an anderer Stelle zu erheblichen Engpässen in den Haushaltsbudgets und ist vom Gesetzgeber so nicht vorgesehen oder gewollt.</p>
<p>Wenn eine Versorgung am Wohnungsmarkt als nicht mehr gesichert anzunehmen ist, muss auf der Ebene der täglichen Praxis gehandelt werden. Die antragstellende Fraktion sieht es als gerechtfertigt an, bis zu einer mindestens aufgrund der tatsächlichen Umstände auf dem Wohnungsmarkt real möglichen, hinreichenden Versorgung der betroffenen Haushalte mit Wohnraum zu angemessenen Kosten, sollten das Jobcenter und das Sozialamt angehalten werden, die tatsächlichen Kosten der Unterkunft zu übernehmen. Die Bedrohung mit Kürzungen zu den anerkannten Kosten der Unterkunft kann derzeit selbst bei bestmöglichen Bemühungen nicht zu einer realen Kostensenkung führen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Quellen:</p>
<p>- Antwort der Bundesregierung 20/9447 auf die Kleine Anfrage Drucksache 20/8931 – Wohnkostenlücke 2022 (Quelle: <a href="https://dserver.bundestag.de/btd/20/094/2009447.pdf" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://dserver.bundestag.de/btd/20/094/2009447.pdf</u></a>)</p>
<p>- Antwort der Bundesregierung 20/12470 auf die Kleine Anfrage Drucksache 20/12047 – Wohnkostenlücke 2023 (Quelle: <a href="https://dserver.bundestag.de/btd/20/124/2012470.pdf" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://dserver.bundestag.de/btd/20/124/2012470.pdf</u></a>)</p>
<p>- Antwort der Bundesregierung 21/1005 auf die Kleine Anfrage Drucksache 21/748 – Wohnkostenlücke 2024 (Quelle: <a href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/010/2101005.pdf" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://dserver.bundestag.de/btd/21/010/2101005.pdf</u></a>)</p>
<p>- Vorlage VII-DS-09256-Ifo-01-NF-03 „Kosten der Unterkunft und Heizung: Anpassung der Richtwerte für Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII“ (Quelle: <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2014911&amp;refresh=false" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2014911&amp;refresh=false</u></a>)</p>
<p>- Vorlage VIII-DS-01694-Ifo-01-NF-01 „Kosten der Unterkunft und Heizung: Anpassung der Richtwerte für Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII“ (Quelle: <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027624" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027624</u></a>)</p>
<p>- Antwort des Oberbürgermeisters VIII-F-01980-AW-01 auf Anfrage der Fraktion Die Linke im Stadtrat (Quelle: <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027673" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027673</u></a>)</p>
<p>- Antwort des Oberbürgermeisters VIII-F-01981-AW-01 auf Anfrage der Fraktion Die Linke im Stadtrat (Quelle: <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027674" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027674</u></a>)</p>
<p>- Antwort des Oberbürgermeisters VIII-F-01987-AW-01 auf Anfrage der Fraktion Die Linke im Stadtrat (Quelle: <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027677" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027677</u></a>)</p>
<p><a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2028139&amp;refresh=false#_ftnref1" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[1]</sup></a> Antwort der Bundesregierung 20/9447 auf die Kleine Anfrage Drucksache 20/8931 – Wohnkostenlücke 2022 (Quelle: <a href="https://dserver.bundestag.de/btd/20/094/2009447.pdf" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://dserver.bundestag.de/btd/20/094/2009447.pdf</u></a>)</p>
<p><a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2028139&amp;refresh=false#_ftnref2" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[2]</sup></a> Vgl. Anlage 1 aus Antwort des Oberbürgermeisters VIII-F-01980-AW-01 auf Anfrage der Fraktion Die Linke im Stadtrat (Quelle: <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027673" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027673</u></a>)</p>
<p><a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2028139&amp;refresh=false#_ftnref3" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[3]</sup></a> Vgl. Anlage 1 zu VIII-DS-01694-Ifo-01-NF-01 „Kosten der Unterkunft und Heizung: Anpassung der Richtwerte für Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII“ (Quelle: <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027624" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027624</u></a>)</p>
<p><a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2028139&amp;refresh=false#_ftnref4" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[4]</sup></a> Vgl. Antwort 1 der Antwort des Oberbürgermeisters VIII-F-01980-AW-01 auf Anfrage der Fraktion Die Linke im Stadtrat (Quelle: <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027673" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027673</u></a>)</p>
<p><a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2028139&amp;refresh=false#_ftnref5" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[5]</sup></a> Vgl. Antwort 1 der Antwort des Oberbürgermeisters VIII-F-01981-AW-01 auf Anfrage der Fraktion Die Linke im Stadtrat (Quelle: <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2027674&amp;refresh=false" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2027674&amp;refresh=false</u></a>)</p>
<p><a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2028139&amp;refresh=false#_ftnref6" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[6]</sup></a> Vgl. Anlage 1 zu VIII-DS-01694-Ifo-01-NF-01 „Kosten der Unterkunft und Heizung: Anpassung der Richtwerte für Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII“, S. 28/29 (Quelle: <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027624" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027624</u></a>)</p>
<p><a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2028139&amp;refresh=false#_ftnref7" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[7]</sup></a> Vgl. Antwort 3 der Antwort des Oberbürgermeisters VIII-F-01987-AW-01 auf Anfrage der Fraktion Die Linke im Stadtrat (Quelle: <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2027677&amp;refresh=false" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2027677&amp;refresh=false</u></a>)</p>
<p><a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2028139&amp;refresh=false#_ftnref8" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[8]</sup></a> Vgl. Anfrage VIII-F-02114 der Fraktion Die Linke im Stadtrat (Quelle: <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2027978&amp;refresh=false" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2027978&amp;refresh=false</u></a>)</p>
<p><a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2028139&amp;refresh=false#_ftnref9" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[9]</sup></a> Antwort der Sozialbeigeordneten zur Anfrage VIII-F-02114 „Angemessener verfügbarer Wohnraum im Rahmen der Richtwerte der Kosten der Unterkunft 3. Und 4. Quartal 2024 sowie in den ersten drei Quartalen 2025 – Nachfrage zu Antworten VIII-F-01987-AW-01, VIII-F-00731-AW-01 und VIII-F-00409-AW-01“, Ratsversammlung vom 26. November 2025, Tagesordnungspunkt Ö 15.13</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zum Änderungsantrag<a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2028139" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2028139</a></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-444160</guid>
                <pubDate>Wed, 10 Dec 2025 19:22:22 +0100</pubDate>
                <title>VIII-A-02160 Datenbasierte Bedarfserhebung und zielgruppenspezifische Hilfe für wohnungslose junge Volljährige in Leipzig</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/viii-a-02160-datenbasierte-bedarfserhebung-und-zielgruppenspezifische-hilfe-fuer-wohnungslose-junge-volljaehrige-in-leipzig/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h5>Beschlussvorschlag:&nbsp;</h5>
<p>Der Oberbürgermeister wird zu folgendem beauftragt:</p>
<p>1. Systematische Erfassung und Bedarfsermittlung:&nbsp;</p>
<p>Das Sozialamt wird beauftragt, die Stichtagserhebung zur Obdachlosigkeit/Wohnungslosigkeit ab dem nächsten Sozialreport systematisch nach Alterskohorten auszuwerten und dabei auch 18 bis unter 27 Jahre (Junge Volljährige gemäß SGB VIII) aufzuschlüsseln. Die Erhebung ist unter Beachtung der methodischen Standards und Erfahrungen aus der Empirischen Untersuchung nach § 8 Absatz 2 und 3 WoBerichtsG auszuwerten. Ziel ist die transparente Darstellung des Bedarfs obdachloser junger Volljähriger, die das etablierte Hilfesystem nicht in Anspruch nehmen.</p>
<p>2. Notschlafstelle im Rahmen der Jugend- und Wohnungsnotfallhilfe:&nbsp;</p>
<p>Basierend auf den gewonnenen Daten und den vorliegenden Fachempfehlungen (Strategiekonferenz Wohnungsnotfallhilfe 2024) wird die Einrichtung einer niedrigschwelligen, zweckgebundenen Notschlafstelle für junge Volljährige im Alter von 18 bis unter 27 Jahren geplant.&nbsp;</p>
<p>An der Konzeptionierung sind sowohl das Amt für Jugend und Familie sowie das Sozialamt im Sinne der Schnittstelle Jugendhilfe – Wohnungsnotfallhilfe (Maßnahme 19 des Fachplan Wohnungsnotfallhilfe) zu beteiligen und eine schnittstellenorientierte Betreibung und Finanzierung vorzulegen. Das Angebot ist in Trägerschaft des Sozialamtes mit begleiteten Hilfen nach SGB VIII zu planen. Es sind eine altersgerechte räumliche Trennung von älteren Personen und eine qualifizierte sozialpädagogische Betreuung im Sinne der Jugendsozialarbeit zu gewährleisten. Geschlechtergeschütze Bereiche und ein Gewaltschutzkonzept sollen außerdem Bestandteil des Konzeptes sein.&nbsp;</p>
<p>3. Berichtspflicht:&nbsp;</p>
<p>Über die Methodik der verbesserten Datenerfassung (Punkt 1) sowie die Ergebnisse der Planungen und der Standortfindung (Punkt 2) ist dem Jugendhilfeausschuss und dem Sozialausschuss bis zum ersten Quartal 2027 zu berichten.</p>
<h5>Begründung:</h5>
<p>1. Erforderliche Datengrundlage und Alterskohorten</p>
<p>Die Praxis der sozialen Arbeit an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Wohnungsnotfallhilfe zeigt, dass junge Volljährige (18 bis unter 27 Jahre) ohne vorherigen Jugendhilfebezug eine der am stärksten gefährdeten Gruppen in der Stadt darstellen. Sie sind im allgemeinen Hilfesystem des SGB XII schwer erreichbar und meiden Notunterkünfte, was sie zu einer verdeckt wohnungslosen Gruppe macht.</p>
<p>Die Stadtverwaltung hat bestätigt, dass die Erfassung wohnungsloser Personen in Leipzig unzureichende Ergebnisse liefert (vgl.&nbsp;<a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2026769" target="_blank" rel="noreferrer">Antwort zur Anfrage VIII-F-01740</a>). Um die Hilfen bedarfsgerecht zu steuern, ist eine transparente Datenerhebung zwingend erforderlich. Die Stichtagserhebung des Sozialamtes liefert bereits Daten; eine systematische Auswertung, die sich an der Altersgrenze 18 bis unter 27 Jahre orientiert, ist notwendig, um den tatsächlichen Bedarf der jungen Volljährigen faktenbasiert zu ermitteln.</p>
<p>2. Schließung der Hilfeangebotslücke&nbsp;</p>
<p>Junge Volljährige in Not benötigen ein Setting, das Schutz, niedrigschwelligen Zugang und eine konsequente pädagogische Perspektive vereint. Die Angebote des Jugendwohnen zielen dagegen schwerpunktmäßig auf hilfeerfahrene junge Menschen, während das “Bed by night”-Angebot auf Jugendliche unter 18 Jahren abstellt.&nbsp;</p>
<p>Eine Notschlafstelle an der Schnittstelle Jugendhilfe – Wohnungsnotfallhilfe soll die altersgerechte Betreuung und die notwendige pädagogische Qualität gewährleisten, die über die bloße Existenzsicherung hinausgeht. Die Notwendigkeit eines solchen Übernachtungshauses für junge Volljährige wurde auf der Strategiekonferenz Wohnungsnotfallhilfe 2024 von den Beteiligten aus Sozial- und Jugendhilfe befürwortet (vgl. Dokumentation&nbsp;<a href="https://gleft.de/6rB" target="_blank" rel="noreferrer">https://gleft.de/6rB</a>, Seite 42). Die – leider wachsende – Zielgruppe hatte und hat in der Regel keine Berühung mit der Jugendhilfe, meidet zum Teil die Übernachtungshäuser für Volljährige. Es bedarf daher eines niedrischwelligen Angebotes. Als räumliche Option könnte nach Auszug des Übernachtungshauses für wohnungslose Frauen die Scharnhorstraße 27 in Erwägung gezogen werden. Alternativ sind nicht genutzte Einrichtungen der soziale Infrastruktur in Innenstadtnähe zu priorisieren.&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-443876</guid>
                <pubDate>Wed, 12 Nov 2025 10:55:00 +0100</pubDate>
                <title>VIII-A-02040 Gemeinsame Wärmepumpenbeschaffung</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/viii-a-02040-gemeinsame-waermepumpenbeschaffung/</link>
                <author>Fraktion Die Linke </author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h5><strong>Beschlussvorschlag:</strong></h5>
<p>Um Bürgerinnen und Bürger beim Umstieg auf eine bezahlbare und klimaneutrale Wärmeversorgung zu unterstützen, wird der Oberbürgermeister beauftragt</p><ol><li>In enger Abstimmung mit den Stadtwerken Leipzig die Möglichkeit einer Initiierung von Sammelbestellungen für Wärmepumpen zu prüfen.</li><li>Zu diesem Zweck die Teilnahme am EU-Projekt LIFE Street HP Reno und die Integration in andere Unterstützungsangebote der Stadt Leipzig (z.B. in das digitale Beratungs- und Informationsangebot) zu prüfen</li><li>Das Prüfergebnis der beiden obengenannten Prüfungen im ersten Quartal 2026 im FA UKO vorzustellen und bei positiver Prüfung weitere Schritte einzuleiten.</li></ol><h5>Begründung:</h5>
<p>Der Umstieg auf eine bezahlbare und klimaneutrale Wärmeversorgung sorgt insbesondere in Quartieren, in denen ein Anschluss an das Wärmenetz nicht möglich ist, für Verunsicherung: Was kostet eine Wärmepumpe? Wo und wie bekomme ich Förderung? Wer kann die Anlage installieren?</p>
<p>Um die Bürgerinnen und Bürger in diesem Prozess zu unterstützen, arbeiten die Stadt Leipzig und die Stadtwerke Leipzig kontinuierlich an passenden Angeboten. So bietet die Stadt Leipzig beispielsweise einen Wärmepumpen-Check und einen Modernisierungscheck an. Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Leipzig erhalten zudem bei Juno Solar einen Rabatt von bis zu 1.000 Euro auf den Angebotspreis einer Wärmepumpe.</p>
<p>Auch wenn der Wärmepumpenvertrieb mittlerweile deutlich an Fahrt aufgenommen hat und im ersten Halbjahr 2025 erstmals mehr Wärmepumpen als Gasheizungen verkauft wurden, bleibt das Bundesziel von 500.000 installierten Wärmepumpen pro Jahr weiterhin in weiter Ferne.</p>
<p>Eine aufsuchende Beratung sowie die Unterstützung bei Beschaffung und Installation können die Einstiegshürden für Bürgerinnen und Bürger erheblich senken. Genau diesen Ansatz verfolgt das EU-Projekt LIFE Street HP Reno: Hier wird die Nachfrage nach Wärmepumpen straßen- oder stadtteilweise gebündelt, um Mengenrabatte zu erzielen. Anschließend wird der günstigste Anbieter ausgewählt.</p>
<p>Die Fraktion DIE LINKE im Leipziger Stadtrat schlägt daher vor, dass auch die Stadt Leipzig Bedarfe bündelt und eine gemeinschaftliche Wärmepumpenbestellung und -installation initiiert. Das bedeutet nicht, dass die Stadt selbst die Beschaffung übernehmen soll. Eine mögliche Option wäre beispielsweise, die Bedarfserfassung im Rahmen des städtischen Wärmepumpen-Checks durchzuführen.</p>
<p>Die Initiierung sollte außerdem in enger Abstimmung mit den Stadtwerken Leipzig erfolgen, um deren Engagement und die bestehende Partnerschaft mit Juno Solar nicht zu beeinträchtigen.</p>
<p><a href="https://www.energiesprong.org/projects/street-hp-reno" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://www.energiesprong.org/projects/street-hp-reno</u></a></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-443877</guid>
                <pubDate>Wed, 12 Nov 2025 10:00:00 +0100</pubDate>
                <title>VIII-A-02035 Dem Frieden und der Völkerverständigung verpflichtet – Ausrichtung eines jährlichen Friedenstags am 21. September (UN-Weltfriedenstag) in Leipzig</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/viii-a-02035-dem-frieden-und-der-voelkerverstaendigung-verpflichtet-ausrichtung-eines-jaehrlichen-friedenstags-am-21-september-un-weltfriedenstag-in-leipzig/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h5><strong>Beschlussvorschlag:</strong></h5><ol><li>Der Stadtrat unterstützt die jährliche Ausrichtung eines Friedenstages am 21. September, dem Internationalen Tag des Friedens der Vereinten Nationen, in Leipzig.</li><li>Der Oberbürgermeister wird gebeten, anlässlich dieses jährlichen Friedenstags ein Rahmenprogramm an möglichst vielen Standorten in der Stadt unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen und Initiativen umzusetzen, das friedensstiftende kulturelle und politische Impulse liefert und zu einer bewussten Auseinandersetzung mit der Problematik von Krieg und Frieden sowie den Ursachen des Zweiten Weltkriegs an diesem Tag beiträgt.</li><li>Der Oberbürgermeister wird gebeten, den Friedenstag aktiv durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen.</li></ol><h5>Begründung:</h5>
<p>Nach den schrecklichen Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, Frieden und Stabilität zu bewahren. Diese Lehre ist in Artikel 26 des Grundgesetzes verankert: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“</p>
<p>Leipzig war vor und während des Zweiten Weltkriegs ein bedeutender Rüstungs- und Wirtschaftsstandort. &nbsp;Beispielhaft steht hierfür die Hugo Schneider AG (Hasag), ein der großen Munitionshersteller für Hitlers Wehrmacht. Um diese Kriegswirtschaft realisieren zu können, wurden zwischen 1939 und 1945 in Leipzig etwa 75.000 Frauen und Männer, Mädchen und Jungen aus allen Teilen Europas zur Arbeit gezwungen. Die meisten verrichteten Zwangsarbeit in den großen Rüstungsfirmen und ihren Zuliefererbetrieben. Im gesamten Stadtgebiet entstanden etwa 700 Lager und Sammelunterkünfte für die Zwangsarbeiter*innen. Um den stetig steigenden Bedarf an Arbeitskräften in der Rüstungsproduktion zu decken, wurden ab 1943 auch KZ-Häftlinge nach Leipzig gebracht und als Zwangsarbeiter*innen eingesetzt. In Leipzig und der näheren Umgebung entstanden insgesamt sechs Außenlager des Konzentrationslagers Buchenwald. &nbsp;</p>
<p>Diese Verbrechen und die vielen Tausend Opfer mahnen uns: Nie wieder Krieg, nie wieder Faschismus! Doch heute schickt sich Deutschland an, durch gigantische Rüstungsausgaben aus dem schier schrankenlosen Sondervermögen die stärkste konventionelle Armee Europas aufzubauen. Das Ziel ist die Kriegstüchtigkeit. Die Wehrpflicht ist in der aktuellen gesellschaftlichen Debatte zurück. Zugleich steht auch Deutschland international wegen Waffenlieferungen in Kriegsgebiete in der Kritik.</p>
<p>Statt Aufrüstung braucht es Abrüstung, Diplomatie und eine konsequente Friedenspolitik. Deshalb sollte der 21. September – der Internationaler Tag des Friedens der Vereinten Nationen – ein Zeichen sein: Für eine Zukunft ohne Krieg, ohne Rüstungsindustrie, ohne Veteranenehrungen – sondern mit Erinnerung, Mahnung und aktivem Friedensengagement.</p>]]></content:encoded>
                
                
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