Fatales Signal für Mieter*innen in der Südvorstadt
In seiner Sitzung am 12. Februar 2025 hat der Leipziger Stadtrat die Soziale Erhaltungssatzung für die Südvorstadt aufgehoben – ein schwerer Schlag für den Mieterschutz! Diese Satzung sollte Luxussanierungen und dadurch bedingte steigende Mieten eindämmen und einkommensschwache Mieter*innen vor Verdrängung schützen. Der Änderungsantrag der Fraktion Die Linke zur erneuten Prüfung des Gebietes (https://gleft.de/64v) hatte keine Chance.
Dazu erklärt Dr. Elisa Gerbsch, Sprecherin für Wohnen der Fraktion Die Linke im Stadtrat zu Leipzig: „Weil die Neubauaktivitäten sozialen Wohnraums nur schleppend vorangehen (https://gleft.de/5TQ),ist die Ausweisung sozialer Erhaltungsgebiete aktuell ein unverzichtbares wohnungspolitisches Instrument zur Sicherung bezahlbarer Mieten. In der Südvorstadt herrscht ein starker Wohnungsmarktdruck. Hier nicht einmal den Versuch zu unternehmen, vor Ort wohnenden Mieterinnen vor Verdrängung zu schützen, ist verantwortungslos.
Die Verwaltung sieht hier jedoch keinen Handlungsbedarf. Dabei beruht die Aufhebung des Beschlusses zur Sozialen Erhaltungssatzung im Falle der Südvorstadt auf fragwürdigen Daten: Während das Areal der Galopprennbahn und eine ‚Prunkmeile‘ wie die August-Bebel-Straße einbezogen wurden, blieben große Teile östlich der Karl-Liebknecht-Straße außen vor. Eine neue, und vor allem realitätsnahe Untersuchung ist dringend notwendig!“
Traurig, dass sich Die Linke als einzige Fraktion geschlossen gegen die Aufhebung der Sozialen Erhaltungssatzung in der Südvorstadt gestellt hat. Dass eine Mehrheit im Stadtrat dafür gestimmt hat, dass der ebenfalls stark von Verdrängungsprozessen gezeichnete Ortsteil Schönefeld mit einer Sozialen Erhaltungssatzung ausgestattet wird, ist für uns ein Wermutstropfen. Denn für uns gilt: Bezahlbar Wohnen ist ein Grundrecht und von diesem sollte in allen Leipziger Ortsteilen Gebrauch gemacht werden können!