Zustimmung zum Stadtentwicklungsplan Großsiedlungen

Siegfried Schlegel

Anregungen der PDS-Fraktion wurden beim erneuten Beschlussentwurf berücksichtigt, zum Beispiel klare Eigenverantwortung der Wohnungseigentümer herausstellen, da letztendlich sie über jeden einzelnen Abriss entscheiden müssen.

Der nun vorliegende Beschlussentwurf der Verwaltung wurde gegenüber dem ersten Entwurf weiter verbessert, wobei auch Anregungen der PDS-Fraktion bereits berücksichtigt wurden.Besonders wichtig war aus meiner Sicht, die klare Eigenverantwortung der Wohnungseigentümer herauszustellen, da letztendlich sie über jeden einzelnen Abriss entscheiden müssen. Hervorzuheben ist weiterhin, dass Wohnen in innerstädtischen Gebieten, auch in Neubauten, hohe Bedeutung behält, da nur in Einzelfällen mit städtebaulichen Verbesserungen abgebrochen werden soll. Berücksichtigt wurde unsere Forderung zum Erhalt der Punkthäuser PH 9 im Wohngebiet Grünau, die extra für altersgerechtes Wohnen entwickelt worden sind, enthalten sie doch neben Aufzügen, Loggias für jede Wohnung Räumlichkeiten für eine Arztstation sowie einen Seniorentreff bzw. eine Sozialstation. Diese Einrichtungen gilt es immer wieder zu aktivieren. Ebenfalls aufgenommen wurde der Vorschlag im Rahmen der Ausweisung der Wohnkomplexe 7 und 8 die nach § 180 Baugesetzbuch möglichen Sozialpläne zu erstellen.Auch wenn weiterhin das Forum Grünau eine besondere Bedeutung hat, mahne ich trotzdem zusätzliche wohnkomplexweise organisierte Gremien an, denen jeweils für die WK 1-3, für WK 4, für WK 5.1+2, für WK 7 und für WK 8 Vermieter, Mieter und Stadt sowie weitere Betroffene angehören sollen, da Probleme und Leerstände unterschiedlich sind.Wenngleich am Abriss von 16-geschosigen Punkthochhäusern kein Weg vorbei geht, sollte über den längerfristigen Erhalt von einzelnen Hochhäusern, so an der S-Bahn im WK 2 und 7 sowie im WK 5.1 diskutiert werden, da sie wichtige städtebauliche Achsen oder Kreuzungen im Wohngebiet markieren. Besonders in Grünau muss die Debatte zum Wohnungsleerstand mit der Diskussion zur Schaffung wohnortnaher Arbeitsplätze verbunden werden. Offen scheinen nach wie vor Rechtsfragen, wie die Verkehrssicherungspflicht der frei werdenden und zwischenzeitlich durch die Allgemeinheit genutzten Flächen zu sein. Diese Fragen stehen auch für die Gründerzeitgebiete. Vermutlich ist hier der Gesetzgeber kurzfristig gefordert.