Wohnen darf nicht zur Existenzbedrohung werden!
8.500 Leipzigerinnen und Leipziger nutzten in den letzten Wochen die Mietwucher-App der Linkspartei, um zu prüfen, ob sie eine zu hohe Miete zahlen. In der Folge wurden 536 Verdachtsfälle an das örtliche Sozialamt gemeldet. Bei den gemeldeten Fällen wurde der Mietspiegel durchschnittlich um die Hälfte überschritten– das verstößt gegen geltendes Recht. Sich effektiv gegen Mietpreisüberhöhung oder Mietwucher zu wehren, bleibt für viele Mieterinnen und Mieter allerdings schwierig.
Dazu erklärt Dr. Elisa Gerbsch, Sprecherin für Wohnen der Fraktion Die Linke im Stadtrat zu Leipzig: „Um Klage gegen widerrechtlich hohe Mieten erheben zu können, muss laut§ 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes die ‚Ausnutzung eines geringen Angebotes an vergleichbaren Räumen‘ nachgewiesen werden. Wie kann es sein, dass Mieterinnen und Mieter vor solchen gewaltigen Hürden stehen, um zu ihrem Recht zu kommen?!
Wohnen ist ein Grundrecht. Die stetig steigenden Mieten auf Leipzigs angespannten Wohnungsmarkt treiben viele Menschen inzwischen allerdings in große finanzielle Nöte. Unseren Berechnungen zufolge könnten die 536 betroffenen Haushalte durch die Absenkung der überhöhten Mieten schon allein bis zu 85.000 € sparen. Geld, das in Zeiten der Inflation dringend gebraucht wird. Damit Mieterinnen und Mieter in unserer Stadt zu ihrem Recht auf Wohnen kommen, haben wir den Antrag ‚Mietpreisüberhöhung und Mietwucher bekämpfen‘ (https://gleft.de/63G) ins Verfahren gebracht.“
Sören Pellmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, ergänzt: „Zum einen ist es essenziell, das Sozialamt personell zu stärken, um Fällen von Mietwucher zügig nachgehen zu können. In Frankfurt am Main, wo überteuerte Mieten seit mehreren Jahren konsequent geahndet werden, wurden mit 22 zusätzlichen Stellen innerhalb von zwei Jahren 1.400 Verfahren gegen Mietwucher geführt. Leipzig muss diesem Beispiel unbedingt folgen.
Für eine wirkliche Stärkung der Mieter*innenrechte müssen wir außerdem an das Wirtschaftsstrafgesetz ran. Der Oberbürgermeister soll sich deshalb sowohl im Deutschen Städtetag als auch im Bund dafür einsetzen, die Nachweispflicht aus §5 des WiStrG zu streichen.“