Personen mit Pflegebedarf dürfen nicht 'alleingelassen' werden!

Franziska Riekewald und Dr. Volker Külow

Die Leipziger Volkszeitung berichtete dieser Tage, dass Beschäftigte von ambulanten Pflegediensten in Leipzig künftig – ebenso wie Mitarbeitende in Handwerks-Unternehmen – mit Einzelausnahmen sowohl im eingeschränkten Halteverbot als auch an Parkscheinautomaten und auch in Bewohnerparkzonen für maximal zwei Stunden kostenlos parken dürfen (zum Beitrag). Die Voraussetzung für eine Einzelausnahme ist, dass das Fahrzeug nicht in zumutbarer Nähe zum Einsatzort abgestellt werden kann.

„Die Öffnung der Handwerkerhefte für ambulante Pflegedienste ist der richtige Schritt“, bekräftigen Franziska Riekewald, Sprecherin für Mobilität der Fraktion DIE LINKE. im Leipziger Stadtrat, und Dr.Volker Külow, Sprecher für Gesundheit, Soziales und Senior:innen. „Schon 2018 hat sich unsere Fraktion(zum Antrag)erfolgreich dafür eingesetzt, Park-Erleichterungen für den Wirtschaftsverkehr zu schaffen. Und schon damals forderten wir ebenso auch Ausnahmeregelungen für Krankenhilfe und Pflegedienste.

Angesichts der angespannten Parksituation, vor allem in der Leipziger Innenstadt, ist die nun in Kraft tretende Regelung eine überfällige Maßnahme. Es kann nicht sein, dass Personen mit Pflegebedarf aufgrund ihrer Wohnlage ‚alleingelassen‘ werden. Ebenso kann die Verantwortung dafür nicht bei den Beschäftigten der Pflegedienste liegen, die eine wichtige Arbeit leisten und durch die Stadt unterstützt werden sollten.“