Kann die Grundschule Portitz gerettet werden?

Margitta Hollick

Oberbürgermeister soll von seinem Recht Gebrauch machen und gegen den Bescheid des Sächsischen Kultusministeriums zur Nichteröffnung einer ersten Klasse in der Grundschule Portitz vorgehen.

Die PDS-Fraktion meint, der Oberbürgermeister sollte von seinem Recht Gebrauch machen und gegen den Bescheid des Sächsischen Kultusministeriums zur Nichteröffnung einer ersten Klasse bis Mitte Juli vorgehen. Dafür gibt es gute Gründe.

Im Bescheid heißt es: „Der Bescheid wurde mit der Maßgabe erlassen, dass die angeordnete Maßnahme Ihrem durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus genehmigten Schulnetzplan entspricht.“ Und im Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig ist die Grundschule Portitz als stabiler Standort ausgewiesen. Seit Juni 2001 liegt der Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig beim Kultusministerium. Es ist nicht nachvollziehbar, warum diese Behörde den Plan noch nicht genehmigt hat.

So langsam dürfen Sachsens Landesbeamte nicht arbeiten.

Unverständlich ist auch, dass das Kultusministerium nicht von dem angemeldeten Integrationskind informiert worden ist. Das Regionalschulamt Leipzig hat den betreffenden Eltern bereits im April die Zusage für die Einschulung des hörgeschädigten Kindes in die Grundschule Portitz gegeben. Da stellt sich schon die Frage, wie die Zusammenarbeit der Kultusbehörden ist.

Die PDS-Fraktion fordert den Oberbürgermeister auf die Rechtsmittel im Interesse der Grundschulkinder auszunutzen.