Endlich Rechtssicherheit auch für Tauschgrundstücke in der Frage um Abrisskosten!

Dr. Volker Külow

Nach langer Debatte beschloss der Leipziger Stadtrat heute den Antrag der Linksfraktion „Keine Abrisskosten für Garagenpächterinnen und -pächter auch bei Grundstückstausch oder anderweitigem Eigentümerwechsel“ (https://gleft.de/58D).

Schon am 15. Juni 2022 fasste der Stadtrat auf Antrag der CDU den Beschluss „Rechtssicherheit für Garagenhöfe in Leipzig“. Ebenso wurde seinerzeit der Ergänzungsantrag unserer Fraktion beschlossen, für den Fall der erforderlichen Räumung aufgrund der ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung der Verträge zu den in Rede stehenden Garagengrundstücken gemäß Überleitungs- oder Neuverträgen (Pacht-, Miet- und Nutzungsverträge), die Kostenübernahmeverpflichtung zu Lasten der Pächter, Mieter bzw. Nutzer im Sinne einer Kostenübernahme durch die Stadt Leipzig zu ändern.

Natürlich gingen wir im Sinne der Gleichbehandlung davon aus, dass die Stadt die vollständige Befreiung der Garagennutzerinnen und -nutzer von Abrisskosten garantiert, wenn sie auf die entsprechenden Garagenhöfe sowohl als Bau-, aber auch als Tauschgrundstück zugreifen muss. Die Verwaltung aber schien das bisher anders zu sehen: Sie fühlte sich lediglich für die Kostenübernahme verantwortlich, wenn die abzureißenden Garagen nicht an private Grundstückseigentümer übergingen.

„Es kann doch nicht sein, dass die Pächter:innen, die ihre oftmals seit Jahrzehnten mit Herzblut gepflegten Garagen aufgeben müssen, nach einem Grundstückstausch auch noch für deren Abrisskosten aufkommen sollen“, verdeutlichte Dr. Volker Külow, Sprecher für Gesundheit, Soziales und Senior:innen der Fraktion DIE LINKE. In seiner Rede (https://gleft.de/58M) führte Dr. Külow weiter aus, dass sich nach Auffassung der Linksfraktion der Beschluss vom 15. Juni 2022 ‚auf alle denkbaren Fallkonstellationen‘ bezieht, also auch auf Tauschgrundstücke; d.h. ‚im Falle des Tausches werden die Verträge geändert, solange die Stadt noch Grundstückseigentümer ist.‘

Zum Abstimmungsergebnis im Stadtrat erklärte Dr. Külow: „Jetzt haben tausende Garagenpächterinnen und -pächter endlich Rechtssicherheit. Die Abrisskostenfrage ist klar und transparent geregelt. Das ist ein großer politischer Erfolg.“