„Bürgergeld-Effekt“ in Leipzig nicht nachweisbar - offizielle Zahlen widerlegen Vorurteile. Linksfraktion fordert Schluss mit der CDU-Hetze!

Dr. Volker Külow

Schon im Dezember 2023 thematisierte die Stadtratsfraktion der Linken den sogenannten „Bürgergeld-Effekt“, d. h. die insbesondere von der CDU immer wieder gern kolportierte Falschbehauptung, dass durch die Einführung des Bürgergeldes die Anreize für die Arbeitsaufnahme fehlen würden; der statistische Nachweis konnte damals von der Verwaltung nicht erbracht werden (siehe unsere Anfrage VII-A-09429-AW-1).  

Auch die neuesten Anfragen der sozialpolitischen Sprecherin der sächsischen Linksfraktion Susanne Schaper zum Thema Bürgergeld widerlegen den entsprechenden CDU-Schwindel, dass sich die betroffenen Menschen auf dem Bürgergeld ausruhen würden. In Sachsen haben knapp 250.000 Menschen Anspruch auf Bürgergeld. Davon sind etwa 60.000 nicht erwerbsfähig, weil sie noch keine 15 Jahre alt oder erkrankt sind. 40.000 weitere brauchen Bürgergeld, obwohl sie arbeiten (Drucksache 7/16255). Von den übrigen etwa 150.000 Betroffenen sind weniger als 1.500 sanktioniert, weil sie nicht ausreichend mitwirken - 99 Prozent wirken also mit. Ganze 49 Personen erhalten sanktionsbedingt derzeit gar kein Bürgergeld neben der Miete und dem Heizkostenzuschuss (Drucksache 7/16603). Die riesige Mehrheit bemüht sich also darum, auf eigenen Beinen zu stehen, und verdient mehr Unterstützung. In Sachsen leben mindestens 110.000 Kinder in Armut, jede dritte alleinerziehende Familie ist betroffen!

Auch für Leipzig gelten diese Proportionen. Die entsprechend Zahlen lauten:

Leistungsminderungsquote für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit mindestens einer Leistungsminderung – 423, das entspricht 1,1 Prozent;

Leistungsminderungsquote mit voller Leistungsminderung – 12, das entspricht 0,0 Prozent;

Bestand an Bedarfsgemeinschaften (BG) mit Kindern unter 18 Jahren und mindestens einer Leistungsminderung – 92. 

Dass im Übrigen die Jobcenter keineswegs alles richtig machen, sieht man daran, dass ein Drittel der Bürgergeld-Klagen für die Betroffenen erfolgreich ausgeht (Drucksache 7/16604).

Angesichts dieser Fakten fordern wir insbesondere die CDU auf, ihre auf Vorurteilen und Ressentiments basierende Hetze gegen Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld endlich einzustellen! 

Dr. Volker Külow

Sprecher für Gesundheit, Soziales und Senior*innen

Fraktion DIE LINKE