VIII-A-00339 Umsetzung des Kita-Moratorium in Leipzig?
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich in den Verhandlungen über die Umsetzung des Landtagsbeschlusses für ein Kita-Moratorium (Drs 7/17127) dafür einzusetzen,
- dass die Landesmittel von der Stadt flexibel für den Erhalt von pädagogischem Personal eingesetzt werden können, ohne dass dafür zwingend der Gemeindeanteil zur Kitafinanzierung erhöht werden muss und eine Erhöhung von Elternbeiträgen ausgeschlossen wird.
- Ein Teil der zusätzlichen Landesmittel werden für die Umsetzung des Beschlusses „Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildungsstrategie der Stadt Leipzig“ (VII-A-08652-NF-03) zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels in zunächst 5 Kita in den Schwerpunkträumen eingesetzt werden kann, unabhängig davon ob die Kita mit den höchsten Belastungsindexen über Kita-Sozialarbeit verfügen.
- Ein Umsetzungsbericht erfolgt schriftlich im Stadtrat bis spätestens zur Sitzung der Ratsversammlung im Januar.
Begründung:
Am 26. September 2024 hat der Sächsische Landtag ein sogenanntes Kita-Moratorium beschlossen. Im Beschluss heißt es, dass die neue Regierung gebeten wird „im Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2025/2026 für die Förderung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Jahr 2025 im Sinne eines „Kita-Moratoriums“ die Mittel des Jahres 2024 zunächst auf gleichem Niveau fortzuschreiben und im Zuge der vorläufigen Haushaltsführung bis zum Beschluss des Doppelhaushalts 2025/2026 eine entsprechende Bewirtschaftung sicherzustellen“. Zur Verteilung der Mittel solle ein Verfahren gefunden werden.
Der Sächsische Städte- und Gemeindetag warnte in einer Mitteilung (https://gleft.de/5P6) davor, dass das Kita-Moratorium zur Belastung der Kommunen und Eltern führen würde. Dies beinhaltet der Landtagsbeschluss zwar nicht, es ist aber nicht auszuschließen, dass der Landeszuschuss an die Bedingung der kommunalen Co-Finanzierung geknüpft wird.
Aus Sicht der Linken soll die Kommune so weit wie möglich frei über die Mittel verfügen können, vor allem soll die Erhöhung von Elternbeiträgen in diesem Kontext ausgeschlossen werden.
Teile der zusätzlichen Mittel sollen für die Umsetzung des Stadtratsbeschlusses zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels in besonders belasteten Kita vom 13.12.2023 eingesetzt werden können. Dies scheiterte bisher einerseits an finanziellen Mitteln, andererseits daran, dass es einen Förderausschluss für die Kita gibt, die bereits über ESF-finanzierte Kita-Sozialarbeit verfügen.