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            <title>DIE LINKE. Fraktion im Stadtrat zu Leipzig: RSS-Feed</title>
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            <copyright>DIE LINKE. Fraktion im Stadtrat zu Leipzig</copyright>
            
            <pubDate>Tue, 18 Aug 2026 14:15:31 +0200</pubDate>
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                <guid isPermaLink="false">news-332350</guid>
                <pubDate>Wed, 26 Jun 2019 06:58:00 +0200</pubDate>
                <title>Was sind Rücklaufgelder?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/die-planung-soll-besser-auf-die-kinder-und-jugendlichen-und-die-jungen-erwachsenen-ausgerichtet-werd/</link>
                <author>Rüdiger Ulrich</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2019/20 durch den Stadtrat wurden die Mittel, die im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung von den freien Trägern der Jugenhilfe zurückgegeben werden (Rücklaufgelder) unterjährig gesperrt. Der Jugendhilfeausschuss wurde beauftragt, ein Konzept vorzulegen, auf dessen Grundlage dann durch ihn die Entscheidung über die Verwendung der Rücklaufgelder getroffen werden soll.</p>
<p>Was sind Rücklaufgelder?</p>
<p>Verringern sich die Aufwendungen für Projekte, weil sich Sachverhalte wie z. B. die Stellenbesetzung, terminliche Verschiebungen bei der Durchführung der Maßnahmen, der Zuwendungszweck und andere unterjährig verändert haben, dann ist der freie Träger verpflichtet, dies anzuzeigen und diese Mittel zurückzugeben.</p>
<p>Allerdings gibt es auch Projekte, deren Aufwendungen unterjährig aufgrund von Betriebskostennachzahlungen, kurzfristig aufgetretene Ersatzbeschaffungen oder auch Personalkostenerhöhungen gestiegen sind. Über Nachanträge melden sie einen Mehrbedarf an.</p>
<p>Entsprechend § 71 SGB VIII hat dann der Jugendhilfeausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu entscheiden.</p>
<p>Der Jugendhilfeausschuss schlägt nun vor (einstimmig),</p><ol> 	<li>unterjährig auftretende Mehrbedarfe entsprechend der im Beschlussvorschlag genannten Priorisierung zu vergeben.<br> 	Danach haben unterjährig auftretende Nachzahlungen bei den Betriebskosten und betriebsnotwendige Ersatzbeschaffungen die höchste Priorität.<br> 	Mit geringerer Priorität sollen aber auch Neubeschaffungen (dafür stehen im Antragsverfahren nur sehr geringe Mittel zur Verfügung) und unterjährig auftretende Personalkostensteigerungen Berücksichtigung finden.<br> 	Weitere Mittel sollen gebunden werden für Kosten aus möglichen Klageverfahren und Widersprüchen sowie für die Evaluation des Förderverfahrens (10.000,- Euro)<br> 	&nbsp;</li> 	<li>wird vorgeschlagen, dass die Mittel, die nicht aufgrund der Nachanträge unter Beachtung der Priorität gebunden werden, mindestens aber 100.000,- Euro, in den allgemeinen Haushalt der Stadt zurückfließen.</li> </ol><p><em>Rede als Stellv. Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses zum Antrag<strong> </strong>A-08056 „Verwendung der Rücklaufgelder“</em></p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-129986</guid>
                <pubDate>Wed, 16 Jul 2014 16:30:00 +0200</pubDate>
                <title>Die Planung soll besser auf die Kinder und Jugendlichen und die jungen Erwachsenen ausgerichtet werden</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/die-planung-soll-besser-auf-die-kinder-und-jugendlichen-und-die-jungen-erwachsenen-ausgerichtet-werd-1/</link>
                <author>Rüdiger Ulrich</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem Fachplan Kinder- und Jugendförderung, welcher 2012 durch den Stadtrat beschlossen wurde, wurde vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Herausforderungen und demographischer Veränderungsprozesse ein neues Steuerungsmodell der Jugendhilfe entwickelt. 
</p>
<p>Statt wie bisher auf die 63 Ortsteile ausgerichtet, ist das Stadtgebiet nun in sieben Planungsräume eingeteilt. Damit soll die Planung besser auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen und der jungen Erwachsenen ausgerichtet werden. 
</p>
<p>Grundsätzlich geht es darum, ausgehend von der Lebenssituation der Kinder und Jugendlichen und jungen Familien vor Ort ein differenziertes Angebot an Jugendhilfeleistungen im Planungsraum/Sozialraum zu entwickeln. Dabei sollen auch Handlungsfeld übergreifende Sichtweisen aus dem Bereich Schule, Kindertagesstätten, Sport und anderen einbezogen werden. So entsteht ein Netzwerk an Leistungen, das ständig mit den Wünschen und Interessen der Kinder und Jugendlichen, den fachlich und jugendpolitisch eingeschätzten Bedarfen sowie den im Planungsraum tatsächlich befindlichen Angeboten in Übereinstimmung gebracht werden muss. 
</p>
<p>Um diese komplizierten Planungsprozesse zu leiten und zu koordinieren, wurde im Fachplan festgelegt, „dass es in jedem Planungsraum eine verantwortliche KoordinatorIn gibt.“ „Diese sind für die inhaltliche Qualifizierung der oben beschriebenen Netzwerkarbeit sowie für die Konzeptentwicklung für den Planungsraum und das fachliche Controlling verantwortlich.“ Ohne diese kontinuierlichen Arbeitsstrukturen ist der neue Steuerungsansatz der Jugendhilfeplanung und Jugendhilfeförderung nicht zu realisieren.<br>Nun sind drei von sieben Koordinatorenstellen lediglich befristet bis zum 31.8.2014 über das Programm „Lernen vor Ort“ abgesichert. Obwohl allen Beteiligten die Konsequenzen lange bekannt waren, gab es insbesondere von der Stadtverwaltung zunächst keinerlei Bemühungen, hier nach einer nachhaltigen Folgelösung zu suchen. Es bedurfte eines Antrages des Jugendhilfeausschusses, um auf die Problematik hinzuweisen. Der Verwaltungsstandpunkt zum Antrag ließ ein halbes Jahr auf sich warten und wurde erst dann zugereicht, nachdem der Antragsteller signalisierte, dass er den Antrag auch ohne Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung bringt.
</p>
<p>Meine Damen und Herren, das ist keine Art des Umgangs miteinander. Es widerspricht auch den gesetzlichen Vorgaben des KJHG, dass immer dann, wenn das Geld wieder knapp ist, Planungsgrundsätze, die im Jugendhilfeplan definiert sind, über den Haufen geworfen werden. Im § 80 (2) ist definiert: „Einrichtungen und Dienste sollen so geplant werden, dass u. a. ein möglichst wirksames vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen gewährleistet ist.“ In diesem Sinne erwarten wir, dass es auch nach dem 31.8. in jedem Planungsraum eine verantwortliche KoordinatorIn gibt. 
</p>
<p>Der Jugendhilfeausschuss hat sich verständigt, den Antrag im Sinne des Verwaltungsstandpunktes abzustimmen zu lassen.
</p>
<p><i>Rede zum Antrag 487 "Produktbereich 36, Ergebnishaushalt 2014 … Weiterführung Lernen vor Ort" des Jugendhilfeausschusses.</i></p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-106398</guid>
                <pubDate>Thu, 21 Nov 2013 16:30:00 +0100</pubDate>
                <title> Jugendhilfeausschuss beantragt Streichung der Kita-Maßnahme Wurzner Straße</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/jugendhilfeausschuss-beantragt-streichung-der-kita-massnahme-wurzner-strasse/</link>
                <author>Rüdiger Ulrich</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste,
</p>
<p>der Jugendhilfeausschuss beantragt, die für 2014 geplante Kita-Maßnahme Wurzener Straße 24 bis 30 des Trägers Sächsisches Bildungszentrum e. V. aus der Bedarfsplanung zu streichen. 
</p>
<p>Ist das Sächsische Bildungszentrum Teil des Netzwerkes der Gülenbewegung, oder haben wir es hier mit einem Verein zu tun, der vorgibt, dass seine Arbeit geprägt sein wird „durch Akzeptanz, Toleranz, Respekt und Wertschätzung gegenüber der vielfältigen Lebenseinstellungen und -formen gegenüber allen Menschen, unabhängig von ihrer kulturellen und religiösen Herkunft“, wie im Bildungskonzept des Vereins definiert. 
</p>
<p>Selbstverständlich ist der Jugendhilfeausschuss an der Umsetzung von integrativen Konzepten gerade in einem Stadtteil, in dem bis zu 40 % der unter 6-jährigen einen Migrationshintergrund aufweisen, interessiert. Allerdings überwiegt die Skepsis ob der Wahrhaftigkeit dieser Aussagen, wenn hinter dem Träger ein auf dem türkischen Imman Fethullah Gülen zurückgehendes internationales Netzwerk steht. Die Gülenbewegung gehört zu den einflussreichsten Bewegungen in der Türkei. In kritischen Medienberichten wurde in jüngster Vergangenheit darauf verwiesen, dass diese Bewegung eine islamistische Organisation mit sektenartigen Strukturen ist, die zum einen versucht, wichtige Machtpositionen im türkischen Staat zu besetzen, andererseits aber auch bemüht ist, international auch in Deutschland Einfluss zu nehmen. So wurde immer nach dem gleichen Muster ein Netz von Bildungseinrichtungen geschaffen. Gülenanhänger stellen sich als besonders dialogorientiert und tolerant dar, stehen damit aber im Gegensatz zu ihrer religiös nationalistischen Ideologie. „In einigen Medien wird von Wölfen in Schafspelzen gesprochen“. 
</p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren,
</p>
<p>in einer Stellungnahme des Vorstandsvorsitzenden beteuert dieser, „dass eine Vereinnahmung des Sächsischen Bildungszentrums für andere Ziele durch fremde Bündnisse und Organisationen nicht stattfindet“. Was ist aber davon zu halten, wenn genau dieser Vorstandsvorsitzende auch Vorsitzender des Türkisch-Deutschen Bildungsinstituts (TÜDESB) in Berlin ist, welches sich offen zur Gülenbewegung bekennt? In den vergangenen Wochen wurden von verschiedener Seite Fragen zum Verein, zur Organisationsstruktur, zu den Zielen, zu Verbindungen mit anderen Organisationen gestellt. Die Antworten, auch von Ihnen Herr Oberbürgermeister, waren nicht überzeugend. 
</p>
<p>Vor diesem Hintergrund können wir Ihnen nicht empfehlen, den Sächsischen Bildungsverein in die Kita-Bedarfsplanung aufzunehmen. Die Bildung und Erziehung in den Kitas auf der Grundlage der verfassungsmäßig garantierten Grund- und Menschenrechte ist uns zu wichtig, als dass wir sie einem Verein übergeben, bei dem gegenwärtig nicht ausgeschlossen werden kann, dass er&nbsp;von einer Bewegung fremdgesteuert wird, die andere eigene Ziele verfolgt. </p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-116196</guid>
                <pubDate>Wed, 16 Oct 2013 13:54:00 +0200</pubDate>
                <title>Erziehungs- und Familienberatungsstellen leisten einen wichtigen Beitrag im Hilfesystem  </title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/erziehungs-und-familienberatungsstellen-leisten-einen-wichtigen-beitrag-im-hilfesystem/</link>
                <author>Rüdiger Ulrich</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Ich möchte den Änderungsantrag des JHA zum Fachplan Erziehungs- und Familienberatungsstellen begründen. Lassen Sie mich aber zunächst mein Unverständnis darüber zum Ausdruck bringen, dass Sie Herr Oberbürgermeister tatsächlich noch ein ganzes Jahr benötigt haben, um diesen Fachplan zur Beschlussfassung zu bringen. Bereits im Oktober 2012 lag der Entwurf, welcher in einem breiten Beteiligungsverfahren (Verwaltung, freie Träger, JHA) erarbeitet wurde, vor. Dem Ansinnen von Jugendhilfeplanung, darum geht es hier, „die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben <b>rechtzeitig</b> und <b>ausreichend</b> zu planen“, wird man damit nicht gerecht.
</p>
<p>Dabei leisten Erziehungs- und Familienberatungsstellen einen wichtigen Beitrag im Hilfesystem der Jugendhilfe. Neben der klassischen Erziehungsberatung, wo es darum geht, Kinder, Jugendliche und Eltern bei der Klärung familienbezogener Probleme zu unterstützen, gehört die Beratung in Fragen der Partnerschaft , Trennung und Scheidung ebenso dazu wie die Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts oder auch der Auftrag zum Schutz der Kinder. Es handelt sich hier um eine Pflichtaufgabe des öffentlichen Trägers. Mütter, Väter, andere Erziehungsberechtigte, Kinder und Jugendliche haben entsprechend Kinder- und Jugendhilfegesetz einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung. Dementsprechend sind Beratungsstellen auszustatten.
</p>
<p>In den vergangenen Jahren ist die Nachfrage nach Beratungs- und individuellen Hilfsangeboten weiter enorm gestiegen. Ausdruck dessen ist die Steigerung der von einer Vollzeitstelle betreuten Fälle von 119,4 im Jahr 2007 auf 150,4 im Jahr 2011. Das ist eine Steigerung um 26%. Und der Falldruck wird sich weiter erhöhen.
</p>
<p>Ursächlich mit verantwortlich dafür sind die veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen. Mit dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen...(2009), dem Bundeskinderschutzgesetz (2012), dem Gesetz der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern (2013) und auch durch die Umstrukturierung des ASD in Leipzig sind die Aufgaben in den Erziehungs- und Familienberatungsstellen umfangreicher und differenzierter geworden. Hinzu kommt, dass die Fälle aufgrund der gesellschaftlichen Veränderungen schwieriger und komplexer werden.
</p>
<p>Das alles führt dazu, dass die Wartezeiten auf einen Beratungstermin immer länger werden, Anmeldungen abgewiesen werden müssen und die akute Not der Eltern und Kinder die Zeit auffrisst, die eigentlich für präventive Angebote zur Verfügung stehen sollte. Dabei sind präventive Angebote enorm wichtig, ermöglichen sie doch ein frühes Eingreifen und somit die Vermeidung kostenintensiver Hilfemaßnahmen.
</p>
<p>Meine Damen und Herren, die Fachleute sind sich einig, dass aufgrund der hohen weiter steigenden Nachfrage von Beratungs- und Hilfsangeboten dringender Handlungsbedarf besteht. „Um einen 15 prozentigen Anteil präventiver Arbeit in allen Beratungsstellen sicher zu stellen, ohne Fachstandards in der Fallarbeit zu verletzen, z.B. Termine von Erstgesprächen innerhalb von vier Wochen, angemessene Intervalle zwischen den Terminen, braucht es einer Stellenerweiterung um 0,5 VzÄ je Beratungsstelle.
</p>
<p>Unter Berücksichtigung der Haushaltslage der Stadt schlägt der JHA vor, die Stellenerweiterung schrittweise über drei Jahre durchzuführen. Ich bitte Sie im Namen des JHA, der einstimmig hinter diesem Antrag steht, diesen zuzustimmen und somit die Beratungsstellen in die Lage zu versetzen, ihren Beratungsauftrag in angemessenen Fristen erfüllen zu können.
</p>
<p><i>Rede zum Änderungsantrag des JHA zur DS V/2803 „Fachplan Erziehungs- und Familienberatungsstellen“. Der Änderungsantrag wurde mit der Übernahme eines Änderungsantrages der SPD-Fraktion angenommen.</i></p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-32769</guid>
                <pubDate>Thu, 20 Sep 2012 13:54:00 +0200</pubDate>
                <title>Herausforderungen, die sich aus der demographischen Entwicklung und verschiedenen Problemlagen im Bereich Bildung, Soziales und Gesundheit ergeben, müssen Berücksichtigung finden. </title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/herausforderungen-die-sich-aus-der-demographischen-entwicklung-und-verschiedenen-problemlagen-im-ber/</link>
                <author>Rüdiger Ulrich</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Vor mehr als zwei Jahren, im April 2010, fand die Auftaktveranstaltung für die Fachplanung der Kinder- und Jugendförderung statt. Seit dem haben in einem sehr intensiven Diskussionsprozess Vertreter der Verwaltung, des Amtes für Familie, Jugend und Bildung, Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und anerkannte Träger der Freien Jugendhilfe den Bedarf an Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendarbeit ermittelt und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben geplant. 
</p>
<p>Dabei mussten besondere Herausforderungen, die sich aus der demographischen Entwicklung und verschiedenen Problemlagen im Bereich Bildung, Soziales und Gesundheit ergeben, Berücksichtigung finden. 
</p>
<p>Es ist das Ziel des neuen Fachplanes Kinder- und Jugendförderung, ausgehend von der konkreten Situation in den verschiedenen Sozialräumen, ein differenziertes Angebot an Maßnahmen und Projekten für die Kinder- und Jugendlichen und deren Sorgeberechtigten vorzuhalten. Zudem wird sich die Umsetzung des Fachplanes in einem Prozess über einen mittelfristigen Zeitraum von ca. fünf Jahren vollziehen. Aufgrund der höheren Anforderungen an die Jugendhilfe war klar, dass die bisherigen Steuerungsinstrumente nicht mehr ausreichen würden. Aus diesem Grund wurden sieben Planungsräume gebildet, in denen jeweils neben einem Stadtteilkoordinator ein Freier Träger mit Managementfunktion die Steuerungsverantwortung wahrnehmen sollen. <br>Dem Träger mit Managementfunktion kommt dabei eine übergeordnete Rolle zu. Er entwickelt und koordiniert die Netzwerkarbeit im Planungsraum, kommuniziert die Bedarfe und Lebenslagen der jungen Menschen, konzipiert Projekte und Aktionspläne für die Kinder- und Jugendarbeit und er berät Kinder, Jugendliche und junge Familien zu Möglichkeiten und Formen der Beteiligung an Entscheidungsprozessen. <br>Allen Beteiligten am Planungsprozess (Politik, Verwaltung, Freie Träger) waren sich darin einig, dass eine qualifizierte regionale Netzwerkarbeit eine personelle Untersetzung benötigt. „Pro Planungsraum wird dafür ein Finanzvolumen von 25.000,- Euro vorgesehen.“ Sie waren sich auch darin einig, dass dieses Geld nicht aus dem Budget der Jugendförderung genommen werden kann, da ansonsten bei der unmittelbaren Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen gekürzt werden müsste. <br>Das vorhandene Budget ist jetzt schon überstrapaziert. Zahlreiche Leistungserbringer arbeiten am untersten Limit, Leistungen mussten in der Vergangenheit herunter gefahren werden. 
</p>
<p>Lassen Sie mich abschließend feststellen, der sowohl strukturelle als auch inhaltliche Umsteuerungsprozess, der für die Jugendhilfe in Leipzig in Gang gesetzt werden soll, muss finanziell untersetzt werden. <br>Meine Damen und Herren, tragen Sie mit Ihrem positiven Votum zum Antrag und dann auch zum Fachplan dazu bei, dass wir am heutigen Weltkindertag ein deutliches Zeichen für ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Freizeit- und Hilfeangebot für die Kinder und Jugendlichen in unserer Stadt setzen. 
</p>
<p><i>Rede zum Änderungsantrag des Jugendhilfeausschusses zur&nbsp;DRucksache V/2242 „Fachplanung Kinder- und Jugendförderung“. Er wurde abgelehnt.</i>
</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
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                <pubDate>Thu, 18 Nov 2010 13:54:00 +0100</pubDate>
                <title>Die Grenzen des Machbaren sind überschritten</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/die-grenzen-des-machbaren-sind-ueberschritten/</link>
                <author>Rüdiger Ulrich</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Ich hatte Ihnen bereits zur Stadtratssitzung im August geschildert, unter welchen komplizierten Bedingungen Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Leipzig stattfindet.
</p>
<p>Die freien Träger der Jugendhilfe müssen seit Jahren in ihrem Budget steigende Kosten verkraften, ohne dass sie dafür einen Ausgleich erhalten. Praktisch bedeutet das eine jährliche Kürzung und trotzdem wird erwartet, dass sie ihre Aufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit in hoher Qualität erfüllen. Das gelingt nur durch ein Höchstmaß an persönlichem Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, wobei eine Durchsetzung der notwendigen Fachstandards kaum noch gelingen kann. 
</p>
<p>Im Laufe dieses Haushaltsjahres hat sich die Situation nun extrem verschärft. Ohne große Vorwarnung hat die Landesregierung des Freistaates Sachsen im laufenden Haushaltsjahr die Jugendpauschale um 27 % gekürzt. Damit stehen pro Kind und Jugendlichem künftig nur noch 10,40 Euro statt 14,30 Euro zur Verfügung. Der Zuschuss des Landes für die Stadt Leipzig wurde insgesamt um 506.000,- Euro reduziert. 
</p>
<p>Der Jugendhilfeausschuss musste auf die durch die Kürzung des Landes entstandene Situation reagieren. Er hat zunächst innerhalb des eigenen Budgets das Defizit von 506.000,- Euro auf 390.000,- Euro reduziert, was nur durch Einsparungen zu realisieren war. Darüber hinaus wurde über alle Förderanträge eine 4,1 %ige Kürzung gelegt. 
</p>
<p>Meine Damen und Herren, die Grenzen des Machbaren sind damit überschritten. Kürzungen in dieser Größenordnung können nur über Personalreduzierungen umgesetzt werden. Die freien Träger versuchen, dies über Kündigungen, Herabsetzung von Stunden, Antrag auf Kurzarbeit oder über Arbeitszeitkonten zu regeln. Dabei ist zu bedenken, dass auch sie an Tarifverträge gebunden sind. Die Sozialpädagogen werden weiter verunsichert, die Abwanderung der sozialpädagogischen Fachkräfte wird sich verstärken. Auf jeden Fall werden in den nächsten Wochen Projekte und Leistungen wegfallen. Es kommt zu Einschränkungen bei den Öffnungszeiten, Freizeitzentren werden an bestimmten Tagen geschlossen bleiben, Straßensozialarbeiter nicht auf der Straße sein. In der Konsequenz führt das zu Qualitätsverlust, fehlender Kontinuität in der Kinder- und Jugendarbeit und schließlich zum Vertrauensverlust bei den Kindern und Jugendlichen. Und um die geht es schließlich!
</p>
<p>Meine Damen und Herren, auch wenn wieder einmal die Stadt als Ausfallbürge für das Land herhalten soll, so bitte ich doch, dass Sie Ihrer Verantwortung gerecht werden, die Sie sich mit der strategischen Schwerpunktsetzung auf Kinder, Jugendliche und junge Familien auferlegt haben. 
</p>
<p>Mit der Jugendhilfeplanung hat der Stadtrat die Einrichtungen und Dienste definiert, die entsprechend des Bedarfs in der Stadt erforderlich sind. Da es sich hier um Pflichtaufgaben handelt, sollten diese Leistungen auch in der komplizierten Haushaltssituation gesichert werden.<br>
</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
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