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            <title>DIE LINKE. Fraktion im Stadtrat zu Leipzig: RSS-Feed</title>
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            <copyright>DIE LINKE. Fraktion im Stadtrat zu Leipzig</copyright>
            
            <pubDate>Tue, 18 Aug 2026 14:02:44 +0200</pubDate>
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                <guid isPermaLink="false">news-387195</guid>
                <pubDate>Thu, 18 Nov 2021 18:01:00 +0100</pubDate>
                <title>Monitoring, Evaluation und Fortschreibung der cluster-orientierten  Wirtschaftsförderung der Stadt Leipzig</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/monitoring-evaluation-und-fortschreibung-der-cluster-orientierten-wirtschaftsfoerderung-der-stadt-le/</link>
                <author>Marianne Küng-Vildebrand</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,&nbsp;&nbsp;</p>
<p>zeitgemäße Wirtschafts- und Innovationspolitik zeichnet sich durch eine Betrachtung in „Cluster“ aus. Deshalb begrüße ich es sehr, dass das Amt für Wirtschaftsförderung bereit ist, sich dem Ansatz der Evaluierung und Überarbeitung der Clusterstrategie und Cluster-Förderstrategie aktiv anzunehmen. Denn die Cluster haben bisher einen überdurchschnittlichen Beitrag zum Beschäftigungs- und Unternehmenswachstum in der Stadt geleistet.&nbsp;&nbsp;</p>
<p>Wir fassen Unternehmen, Vereine und Forschungseinrichtungen einer Fachrichtung bzw. Branche in und um Leipzig in den Clustern „IT“, „Medien &amp; Kreativwirtschaft“, „Automotive“, „Logistik“, „Gesundheitswirtschaft &amp; Biotechnologie“ sowie „Energie und Umwelttechnik“. Das bildet die Grundlage für die nachhaltige Sicherung von Technologietransfer, Wachstum und Beschäftigung, insbesondere vor dem Hintergrund des zunehmenden Standortwettbewerbs.&nbsp;&nbsp;</p>
<p>Wie unterstützt die Stadt die Cluster? Sie stellt Finanzierungs- und Beratungsangebote, Unterstützungsmöglichkeiten bei der Fachkräftegewinnung, Qualifizierung sowie bei der Unternehmensgründung zur Verfügung.&nbsp;&nbsp;</p>
<p>Die heutige und künftige Entwicklung der Stadt Leipzig ist mit der von vor 10-15 Jahren nicht mehr vergleichbar und müssen in den Kontext von Klima- und Strukturwandel sowie des europäischen Wettbewerbs gestellt werden. Während es früher wichtig war, überhaupt Arbeitsplätze zu schaffen, muss heute der Fokus auf hochwertigen Arbeitsplätzen und somit auf einer größeren Wertschöpfungstiefe liegen.&nbsp;</p>
<p>Warum sage ich das? Das Haushaltsnettoeinkommen in Leipzig betrug im Jahr 2020 durchschnittlich 1500 €/Monat und es ist kein Geheimnis, dass in Leipzig das Angebot für besser bezahlte und qualifizierte Jobs mit Entwicklungsmöglichkeiten rar ist. Darüber hinaus sind zahlreiche Branchen mittlerweile miteinander verschmolzen, beispielsweise die Automobil- und IT-Industrie. Diese haben jetzt veränderte Bedürfnisse, darunter auch einen sich verändernden Fachkräftebedarf, der sich mittlerweile zu einem Fachkräftemangel entwickelt hat.&nbsp;</p>
<p>Die bisherige Clusterstrategie bzw. Cluster-Förderstrategie wurde zuletzt im Jahr 2012 überprüft, damals sogar mit der Hilfe der Handelshochschule. Auf der Grundlage der Ergebnisse wurden für die jeweiligen Cluster Empfehlungen für die Weiterentwicklung und Handlungsempfehlungen für die Stadt abgeleitet. Wir möchten mit unserem Antrag die Cluster und die Cluster-Förderstrategie gern überprüfen und auf den aktuellen Stand mit Perspektiven für die künftige Entwicklung bringen lassen. Und das auch wieder mit der Hilfe der Handelshochschule.&nbsp;</p>
<p>Wir haben uns sehr über den zustimmenden Verwaltungsstandpunkt gefreut und die Anregungen des VSP in unserer Neufassung aufgenommen. Einen Wunsch haben wir aber noch: dass aus den Ergebnissen der Evaluierung auch das Mittelstandsförderprogramm profitiert und Förderkriterien entsprechend angepasst werden – nicht nur gegebenenfalls. Auch deshalb unsere Neufassung.&nbsp;&nbsp;</p>
<p>Damit möchten wir den Mittelstand fördern und die gute wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Leipzig fortsetzen.</p>
<p>Vielen Dank!</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-382447</guid>
                <pubDate>Thu, 22 Jul 2021 16:45:00 +0200</pubDate>
                <title>Die Demokratie lebt von der Beteiligung der Bürger:innen bei Wahlen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/die-demokratie-lebt-von-der-beteiligung-der-buerger-innen-bei-wahlen/</link>
                <author>Marianne Küng-Vildebrand</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Demokratie lebt von der Beteiligung der Bürger:innen bei Wahlen. Der vorliegende Antrag zum Beschluss der 3. Satzung zur Änderung der Wahlhelfer-Entschädigungssatzung zielt auf zwei wesentliche Punkte in diesem Komplex ab. &nbsp;Zum einen sollen die Entschädigungssätze für die ehrenamtlichen Wahlhelfer:innen, die vor allem am Wahltag den reibungslosen Ablauf des Prozederes der Stimmabgabe, die Auszählung und Übermittlung der Stimmen absichern, auf einen tatsächlich angemessenen Betrag angehoben werden, um damit diesen ehrenamtlichen Wahlhelfer:innen als Garant:innen des demokratischen Wahlaktes aktiv zu signalisieren, dass ihr ehrenamtliches Engagement nicht nur in Pandemiezeiten, nicht nur in Zeiten auch medial gespiegelten Missmutes über demokratische Institutionen und Entscheidungen zur Kenntnis genommen und entschädigt wird. Vielmehr soll ihnen signalisiert werden, dass wir ihrer Tätigkeit als Wahlhelfer*innen im Sinne der Bürger:innen-Demokratie eine echte Wertschätzung zu teil werden lassen. Die Entschädigung ist dabei nicht nur Motivation, also Lockmittel zur Wahlhelfer:innen-Gewinnung. Sie ist vor allem – und so sollten wir sie verstehen – Ausdruck der gesellschaftlichen Anerkennung über Applaus, Gutscheine und warme Worte hinaus.</p>
<p>Zum anderen wäre es wohl nicht angemessen, weitere zwei Jahre ins Land gehen zu lassen, ohne die Entschädigungssätze schon mit Wirkung für die bevorstehende Wahl zum 20. Deutschen Bundestag direkt anzupassen. Deshalb bringen wir als Teil des Satzungsgebers die 3. Änderungssatzung ein und haben Ihnen eine Kostenkalkulation sowie Angaben zur erforderlichen Zahl der Wahlhelfer*innen als Entschei-dungsgrundlage beigefügt.</p>
<p>Es ist nicht billig, Demokratie kostet eben auch Geld. Wenn man sich allerdings vor Augen hält, dass Wahlen zum Deutschen Bundestag für gewöhnlich alle vier Jahre abgehalten werden, Wahlen zum Europäischen Parlament und zum Stadtrat alle fünf Jahre und an einem Tag und auch die Landtagswahl einmal in fünf Jahren, dann relativieren sich die Kosten für die Wahlhelfer*innen und mithin die in Rede stehenden Mehrkosten doch deutlich.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Allerdings sollte auch heute in der Ratsversammlung deutlich klargestellt werden, dass der VSP zu unserem Antrag erhebliche sachliche Mängel aufweist. Das sei hier nur in Kürze erläutert, im Ausschuss habe ich das ausführlicher getan.</p>
<p>Der VSP hat ohne weitere Erläuterung oder Herleitung die Zahl der erforderlichen Wahlhelfer*innen erhöht. In der Vorlage vom 10.02.2021 (Freigabe im Allris) heißt es dazu: „Insgesamt müssen demnach unter Berücksichtigung einer Reserve rund 4.500 Personen zur Verfügung stehen.“ Mit dem vorliegenden VSP wird behauptet, man benötige die 4.500 Wahlhelfer:innen zzgl. einer Reserve von 1.000 Personen. Noch in der Vorlage VII-DS-02245-DS-01 „Organisation der Bundestagswahl 2021: Bestätigung außerplanmäßiger Aufwendungen …“ ist zu diesem erhöhten Puffer nichts zu lesen. Stattdessen weist die Verwaltung dort am 13.04.2021 (Freigabe im Allris) einen Mehrbedarf für die Wahlhelfer:innen-Werbung für Infofilm, Infomaterial, Onlinebewerbung, Infofilm Wahlhelfergewinnung, zusätzliche Wahlhelferkampagne in Höhe von 25.600 Euro aus, zzgl. weiterer 13.500 Euro für Hilfsmaterialien.</p>
<p>Der VSP hätte also nicht unsere auf Ihre Vorlagen gestützte Annahme in den Fokus nehmen und in Zweifel ziehen müssen, sondern die Annahmen und Aussagen oder auch Fehleinschätzungen der Verwaltung und diese mit der realen Lage vergleichen.</p>
<p>Nicht nur an dieser Stelle lässt der VSP das nötige Maß gebotener Sorgfalt vermissen. So heißt es im VSP: „Gleichwohl greifen die Intentionen einer allgemeinen Erhöhung der Wahlhelferentschädigung sowie der Zahlung eines ‚Pandemie-Zu-schlages‘ in Bezug auf die anstehende Bundestagswahl zu kurz.“ Kurz und knapp: Unser Antrag begehrt keine Zahlung eines Pandemie-Zuschlags. Copy-and-Paste sollte man beherrschen und das dann Zustandegekommene möglichst sorgfältig prüfen!</p>
<p>Die finanzielle Mehrbelastung haben wir mit unserer Kalkulation berechnet. Es ist Aufgabe der Verwaltung diese einmalige Mehrausgabe – andere überplanmäßige Ausgaben sind auch nur bedingt durch den Haushaltsplan Produkt genau gesichert – entsprechend abzusichern. Und es ist die Aufgabe sowohl des OBM als auch aller, mit ihren Kontakten in der Bundes- und Landesebene darauf zu drängen, dass den Kommunen die Entschädigungssätze angemessen kompensiert werden. So verstehen wir den VSP an dieser Stelle als Arbeitsauftrag an sich und alle.</p>
<p>Die Überlegungen des VSP zu eventuellen Bevorteilungen von städtisch angestellten Wahlhelfer:innen und andere Überlegungen sind nachvollziehbar und tatsächlich in der Evaluierung, die Sie ja durchführen wollen, berücksichtigenswert. Allerdings entstammen die Regelungen, auch der zusätzliche freie Tag, allesamt der geltenden und vom Dezernat Allgemeine Verwaltung eingebrachten 2. Änderungssatzung gemäß Vorlage VI-DS-06380 vom 18.02.2019 (Freigabe im Allris), unverändert am 13.3.2019 beschlossen. Und die aktuellen Überlegungen kommen für die Entschädigung zur Bundestagswahl schlicht zu spät. Dafür sind Sie als Verwaltung selbst verantwortlich.</p>
<p>Der Kategorie „schlechter Witz“ entsprang wohl folgende Stelle des VSP: „Den Erhöhungsvorschlägen scheint keine relative Systematik innezuwohnen.“ Ach was! Sie sollten aber in der Lage sein, den absoluten Erhöhungssatz um 30 Euro im Allgemeinen bzw. 10 Euro bei verbundenen Wahlen sehr wohl zu erkennen und nachzuvollziehen. Darüber hinaus sollte Ihnen aus dem Verfahren um die Beschlussfassung zur Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeiten (VI-DS-06526 und VI-DS-06526-NF-01) und den Einwendungen der Landesdirektion noch bekannt sein, dass reine prozentuale Erhöhungen, wie sie in Tarifvertragswerken üblich sind, bei Ehrenamtsentschädigungen unter Umständen problematisch sein können. Da es sich hier um eine einmalige Entschädigung und keine monatlich und jährlich wiederkehrenden Entschädigungsansprüche handelt, haben wir in der Grundsystematik der Wahlhelfer-Entschädigungssatzung absolute Erhöhungssätze in Anwendung gebracht.</p>
<p>Abschließend gibt es einen tatsächlich nützlichen Hinweis im VSP: An dieser Stelle also vielen Dank für den Hinweis auf das fehlerhafte Vollzitat in der Eingangsformel der als Anlage 1 beigefügten Änderungssatzung. Selbstverständlich bringe ich hiermit die Änderung ein und zu Protokoll, dass nach der Datumsangabe „09.03.2018“ wie folgt eingefügt wird: „zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.12.2020“.</p>
<p>Die 3. Änderungssatzung ist ein wichtiges und zeitgemäßes Signal an die Gesellschaft und die vielen Wahlhelfer*innen, dass die Stadt der friedlichen Revolution und der Bürgerdemokratie das ehrenamtliche Engagement der Wahlhelfer*innen bei diesem höchsten Akt der Demokratie angemessen und den Verhältnissen in unserer Zeit angepasst würdigt und auch entschädigt und sie nicht mit der Aussicht auf Gutscheinlösungen auf die Zukunft vertröstet.</p>
<p>Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag!</p>]]></content:encoded>
                
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                <pubDate>Wed, 21 Jul 2021 16:30:20 +0200</pubDate>
                <title>Ein:e City- und Stadtteilmanager:in für Leipzigs Innenstadt, Stadtteile und Magistralen!</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/reden/</link>
                <author>Marianne Küng-Vildebrand</author>
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                <content:encoded><![CDATA[<p>Meine Fraktion hatte bereits mit den abschließenden Beratungen zum Doppelhaus-halt über einen Antrag für eine City- und Stadtteilmanager:in nachgedacht. Der Stadtrat hatte mit dem Haushalt die Einrichtung eines Fonds mit jeweils 250.000 und 500.000 Euro für 2021 und 2022 beschlossen, aus dem Projekte zur City- und Stadtteilzentren-Belebung finanziert werden sollen. Allerdings hat der Stadtrat hierzu keine Koordination und keine Stelle festgeschrieben.</p>
<p>Am 14.05.2021 wurde unser Antrag in der Ursprungsfassung im Allris freigegeben. Im FA Wirtschaft, Arbeit, Digitales am 1.6. haben Herr OBM Jung und Herr Schülke anhand unseres Antrags ihre Idee der Ansiedlung des Themas an die Leipziger Tourismus und Marketing GmbH (LTM) erläutert und sich der Thematik gegenüber aufgeschlossen gezeigt. Offenbar gingen einige Stadträt:innen noch immer davon aus, der Stadtrat hätte die Stelle schon beschlossen. Allerdings irrten die Kolleg:innen da heftig. Auch das Wirtschaftsdezernat ging und geht nicht davon aus, dass eine entsprechende Stelle ausgebracht wurde.</p>
<p>Wir beabsichtigten die weitere Behandlung zunächst nach Vorliegen des Verwaltungsstandpunktes. Allerdings machte das Dezernat Wirtschaft keine Anstalten, einen Verwaltungsstandpunkt zu erstellen oder freizugeben. Stattdessen bereitete das Dezernat seine Vorlage VII-DS-02511 für den 01.07. vor, mit der das große Innenstadtbelebungspaket öffentlichkeitswirksam unters Volk gebracht werden sollte. Die Verwaltung kannte den Antrag seit knapp 6 Wochen, die Verwaltung arbeitete das Thema auf andere als die im Antrag begehrte Weise ab. Und dennoch brauchte die Verwaltung noch einmal bis zum 13.07.2021, um ihren Verwaltungsstandpunkt für die Befassung im Stadtrat freizugeben.</p>
<p>Böse Zungen könnten hier von bewusster Verzögerung sprechen, was dem Inter-organfreundlichkeits-Grundsatz widerspräche. Nach den für uns alle geltenden Verfahrensregeln stehen 4 Wochen für die Erarbeitung eines VSP zur Verfügung. Die Verwaltungsmeinung stand de facto bereits am 1.6. fest, wurde aber erst am 13.7. als VSP ins Verfahren zu geben.</p>
<p>Der Diskussion in den Ausschüssen folgend, greift die Fraktion DIE LINKE mit der vorliegenden Neufassung wichtige Hinweise zur Antragsgestaltung sowie zur inhaltlichen Ausgestaltung auf. Den mitdiskutierenden Stadträt:innen aus den Ausschüssen dafür unseren Dank!</p>
<p>Nach wie vor stehen nicht wenige Stadträt:innen einer Anbindung der Stelle einer in Rede stehenden Citymanager*in an die vornehmlich auf touristisches Marketing orientierte Leipzig Tourismus und Marketing GmbH (LTM) kritisch gegenüber. Nicht erst die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie und der entsprechenden Eindämmungsmaßnahmen, sondern erst recht die sich seit geraumer Zeit vollziehenden Veränderungen im Einkaufsverhalten von Verbraucher*innen und deren verstärktes Einkaufen in Onlineshops, Prognosen zu erheblichen Mietleerständen in Folge dieser Prozesse sowie sich sukzessive verändernde Arbeitswelten in vor allem bürogebundenen Dienstleistungsbereichen weisen deutlich auf die wirtschaftliche Bedeutung des stationären Einzelhandels und der in der Innenstadt sowie in innenstadtnahen Lagen angesiedelten Dienstleistungsunternehmen hin.</p>
<p>Darüber hinaus wird angesichts der umrissenen Prozesse und damit verbundenen Herausforderungen ein erfolgreiches Citymanagement über einen längerfristigen Zeitraum auch über Ende 2022 hinaus als wichtiges Steuerungsinstrument zur wirtschaftlichen Belebung der City, der Magistralen und der Stadtteilzentren – auch mittels eines fortlaufenden Monitorings zu Erfordernissen und Maßnahmen – vonnöten sein und muss stabil als Aufgabe des Wirtschaftsdezernats ausgestaltet und ausfinanziert werden.</p>
<p>Damit steht nicht die kurz- oder mittelfristige touristische Vermarktung im Zentrum der Aufgabenstellung einer City- und Stadtteilmanager*in, wenngleich touristische Aspekte Berücksichtigung finden sollen und können. Eine intensive Kooperation mit der LTM erscheint also durchaus möglich und ist geboten.</p>
<p>Wer sich allerdings den Aufgabenkatalog der City- und Stadtteilmanager*in aus unserem Antrag und den im Haushaltsverfahren für den Fonds beschlossenen Förderkriterien anschaut, wird unschwer erkennen müssen, dass es um eine enge Kooperation mit Händler*innen und Gewerbetreibenden geht, um nicht nur eine reine Erhöhung der Besucherfrequenz zu erreichen. Es geht um die Verbindung innen-stadtbelebender Maßnahmen mit dem zu konzipierenden und technisch aufzusetzenden Onlineshop, es geht um die Umsetzung der für das Citymanagement relevanten Leitprojekte der priorisierten Handlungsfelder und Maßnahmenbereiche gemäß Vorlage VII-Ifo-02511 „Aktivitäten Innenstadt, Stadtteilzentren und Magistralen 2021/2022“ (Anlagen 2 und 3). Da sind wir ganz bei Ihnen, sehr geehrter Herr Schülke. Es geht um die Attraktivität des Einzelhandels in seiner ganzen Breite weit über touristische Bereiche hinaus, der die Breite des alltäglichen und nicht alltäglichen Lebens abbildet. Es geht um viele Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen, die in ihren Präsenzen ihre Kunden erreichen wollen und müssen.</p>
<p>Lassen Sie uns also dieses City- und Stadtteilmanagement als Aufgabe der innerstädtischen Wirtschaftsförderung und Wirtschaftsentwicklung verstehen. Es geht nicht nur um Einkaufserlebnisse und Aufenthaltsqualität, es geht um Wertschöp-fungsketten und Wertschöpfungstiefe über Einmaleffekte hinaus, um Beschäftigungs-sicherung und Beschäftigungsaufbau.</p>
<p>Dazu laden wir Sie herzlich ein und empfehlen Ihnen wärmstens die Zustimmung zu unserem Antrag!</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Vielen Dank!</p>]]></content:encoded>
                
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