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            <title>DIE LINKE. Fraktion im Stadtrat zu Leipzig: RSS-Feed</title>
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            <copyright>DIE LINKE. Fraktion im Stadtrat zu Leipzig</copyright>
            
            <pubDate>Mon, 17 Aug 2026 12:04:05 +0200</pubDate>
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                <guid isPermaLink="false">news-332348</guid>
                <pubDate>Thu, 27 Jun 2019 10:49:00 +0200</pubDate>
                <title>Stärken und Schwächen bei dieser Schulentwicklungsplanung</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/staerken-und-schwaechen-bei-dieser-schulentwicklungsplanung/</link>
                <author>Margitta Hollick</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Ein Schulentwicklungsplanung 2019, die dritte in sechs Jahren, die umfassendste in 29 Jahren Stadtverordnetenversammlung bzw. Stadtrat, fast 600 Seiten, 1.700 g schwer und dabei ist es „nur“ die Fortschreibung der Planung 2018.</p>
<p>Warum brauchen wir diese Schulentwicklungsplanung (SEP)?<br> 1.&nbsp;und wichtigster Grund ist die notwendige Aktualisierung und Fortschreibung der&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Schüler/innenzahlen. Also eine Schulplatzbedarfsanalyse für alle Schularten, Bildungsgänge&nbsp;&nbsp; (Grund-, Ober,- Förderschulen, Gymnasien, die Schulen des 2. Bildungsweges, auch die Schulen freier Träger) und Horte. Mit der Schulgesetznovelle 2018 hat das Sächsische Staatsministerium für Kultus eine neue Klassenbildungsverordnung verabschiedet, die sich auf die Anzahl der Klassen ausrichtet und sich deshalb in einer veränderten Planung widerspiegeln muss!<br> 2.&nbsp;Die SEP ist Grundlage für die Sanierungen und Investitionen. Ohne Weiteres hat sich in den letzten zehn Jahren viel verändert. Mehr als 300 Mio. € wurden investiert, saniert und repariert. Aber es reicht noch nicht. So ist die Hälfte aller Grundschulen noch nicht saniert, auch bei Förderschulen haben wir wie bei Oberschulen noch Nachholebedarf, und die Berufsschulen sind auch bald wieder dran.<br> 3.&nbsp;Die SEP ist für die Beantragung von Fördermitteln vor allem beim Freistaat Voraussetzung. Wir nutzen aber auch Fördermittel (und das nicht im geringen Maße) aus dem Europäischen Sozialfonds.<br> 4.&nbsp;Wir haben uns kommunale Planungsgrundsätze gegeben. Sie sind auf den Seiten 5 und 6 umfassend beschrieben. Hervorheben möchte ich den inklusiven Schulansatz, der ist dringend notwendig, denn die BRD hat die UN-Behindertenkonvention seit zehn Jahren ratifiziert.<br> 5.&nbsp;Der Freistaat hat neue und andere Maßstäbe an eine Schulentwicklungsplanung gesetzt, deshalb musste die Planung 2018 überarbeitet werden.</p>
<p>Was sind die Stärken und Schwächen bei dieser Schulentwicklungsplanung?<br> -&nbsp;Die Schüler/innenzahlen an kommunalen Schulen sind aktueller und zukunftsgewandt gedacht. Richtkapazitäten wurden genannt. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit einer 120 %-Überschreitung eingeräumt, und die ist gegenwärtig an zu vielen Schulen Realität. Bei den Grundschulen hat das Auswirkungen auf die Horträume. Unser Ziel, mindestens 50 % separate Horträume, können wir häufig nicht umsetzen. Unterschätzt haben wir Notwendigkeiten im Förderschulbereich; vor allem für geistig behinderte Kinder und Jugendliche. Da fehlt uns schon 2019 eine Schule.<br> -&nbsp;Mit der Anlage 2 und 4 finden wir im Schulentwicklungsplan einen Schulnetzbericht und einen Raumaufteilungsplan für jede Schule. Erstmals hat jede Schule einen „Steckbrief“, der eine wichtige Informationsgrundlage ist und für das weitere schulpolitische Handeln Voraussetzung sein kann. Bedauert habe ich hier, dass die Schulen in freier Trägerschaft nur wenig zugearbeitet haben. Auch dazu sollten wir einen besseren Überblick haben.<br> -&nbsp;Wir haben mit der Anlage 3 eine Übersicht erhalten&nbsp;zu Sportfreiflächen bzw. zur Nutzung von Sportplätzen bei Vereinen im Wohngebiet, zu Sporthallen und Sporthallennutzung. Problematisch ist, dass nicht jede Schule eine eigene Sporthalle hat, oft sind auch weite Wege zu gehen.&nbsp;Zur Schwimmhallennutzung: Eindeutig fehlen Schwimmflächen, und zu viele Kinder und Jugendliche (jetzt auch Erwachsene) können nicht schwimmen.&nbsp; Wir haben mit dem SEP eine Übersicht. Wir brauchen aber für jede Schule die Soll-/Istzahlen. Ohne Weiteres werden im Bereich Sport Anstrengungen unternommen, aber sie reichen einfach nicht aus. Zu einer Schule gehören eine intakte Sporthalle und Sportfreifläche.<br> -&nbsp;Wir haben für die nächsten fünf Jahre auf jeden Fall Kapazitätsprobleme. Neben Neubau werden deshalb Anbaulösungen favorisiert. Das hat zur Folge, dass Gymnasien 6-zügig, Oberschulen 5-zügig werden könnten und das hat Auswirkungen auf die pädagogische Arbeit. Kollegien mit bis zu 130 Lehrer/innen und Schulen mit 1.300 Schüler/innen sind einfach zu groß. Anonymität und fehlende Förderungen vermindern auf jeden Fall den Schulerfolg und die Freude am Lernen. Wir hatten hierzu vor vier Jahren eine bildungspolitische Stunde, die klar aufzeigte wie sich bildungspolitischer Abstieg negativ auf die Persönlichkeit auswirkt.&nbsp; Die Verwaltung hat geplant, die Gerda-Taro-Schule als 6-zügiges Gymnasium auszubauen. Diesen Vorschlag tragen wir nicht mit. Die Schule ist seit zwei Jahren am Start, und jetzt kommt auf das Schulgelände schon wieder eine Baustelle, weil sie durch ein selbstständiges Gebäude für 5. Und 6. Klassen erweitert werden soll. Es fehlen Sportkapazitäten, die Aula wird gleichzeitig Mensa, die Fahrradbügel reichen schon jetzt nicht und die ÖPNV-Anbindung ist auch nicht optimal. Aber der entscheidende Grund ist und bleibt der pädagogische Aspekt. Natürlich sind wir nicht gegen jeden Anbau bzw. jede Erweiterung, aber wir sollen immer die Schüler/innen und ihre Entwicklung im Blick haben.</p>
<p><em>Rede zur Drucksache DS 06070&nbsp;"Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig – Fortschreibung 2019".</em></p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-310353</guid>
                <pubDate>Wed, 22 Aug 2018 18:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Die Vorlage hat keinen Mehrwert!</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/schulsozialarbeit-moeglichkeiten-und-grenzen-kopie-1/</link>
                <author>Margitta Hollick</author>
                <description>Ein Diskussionsbeitrag, der leider nicht gehalten werden konnte, da die Vorlage hoffentlich für lange Zeit vertagt wurde.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wieder einmal diskutieren wir über gemeinsame Schulbezirke und wenn sie unsere Fraktion fragen, welchen Mehrwert diese Vorlage hat, so sagen wir ihnen klipp und klar. Keinen, den durch diese Vorlage gibt es keinen Schulplatz oder Lehrer/innen mehr.</p>
<p>Diese Vorlage wird so nicht gebraucht und das habe ich auch in den ablehnenden Voten der Stadtbezirksbeiräte, der Ortschaftsräte und der vorliegenden schriftlichen Äußerung des Stadtelternrates erlebt. Aber die Verwaltung und das Landesamt für Schule und Bildung hoffen im Stadtrat ihre Mehrheit dazu zu finden; welche Folgen das für den demokratischen Meinungsbildungsprozess in Zukunft hat , brauche ich hier nicht zu erläutern.</p>
<p>Es ist Zeit daran zu erinnern, dass die Ursachen auch für diese Vorlage in der verfehlten Schulpolitik des Freistaates Sachsen liegt. &nbsp;Bis 2005 gab es in Leipzig Mitwirkungsentzüge des Freistaates und Schulschließungen, denen sich leider die Mehrheit unseres Stadtrat damals anschloss. Das heute Klassenzimmer für unsere selbstgesteckten Ziele fehlen, hat auch hier eine Ursache.&nbsp; An diese, selbst gesteckten Ziele, &nbsp;möchte ich wieder erinnern.</p>
<p>&nbsp;Für Grundschulkinder kein Schulweg länger als 2 km und keine Klassenstärke über 25. Diese Selbstbindung des Stadtrates gilt eigentlich seit den 90iger Jahren. Konnten wir aber schon in den letzten Jahren nicht&nbsp; einhalten.</p>
<p>Diese Vorlage erzeugt&nbsp; keine Selbstständigkeit bei Grundschüler/innen, sondern mehr&nbsp; Verkehr.</p>
<p>Dass es nicht genug Lehrer/Innen gibt, hat auch seine Ursache in der Bildungs- und Hochschulpolitik des Freistaates.</p>
<p>Mehrfach wurde heute schon erwähnt, welche Absichten mit dieser Vorlage erreichen will, nämlich</p>
<p><strong>1. die knappen Lehrerressourcen in staatlichen Schulen rationell nutzen </strong></p>
<p><strong>2. das flexibles Nutzen vorhandener Schulplätze</strong>,</p>
<p>- d.h. nichts anderes als Auslasten der gesetzlichen Grenze bis 28&nbsp; und das haben wir heute schon in vielen Grundschulen der Stadt.</p>
<p>- Dort wurde aber auch die Integrationsverordnung bisher außer Kraft gesetzt, denn&nbsp; pro Integrationskind soll die Klassenstärke um 2 gesenkt werde. Bei 2 Integrationskindern wäre dann die höchste Klassenstärke 24. Ist aber im wirklichen Leben nicht so?&nbsp; Durch die Schulgesetznovelle hat sich aber dieser Punkt positiv verändert.</p>
<p>- fast jede Grundschule&nbsp; hat &nbsp;mindestens eine DaZ- Klassen</p>
<p>- d.h. auch die Belastungen der Grundschullehrerinnen sind &nbsp;immens hoch und die notwendigen Fördermaßnahmen für die Schüler/Innen verringern sich oder bleiben aus.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>3. <strong>das Nichtanwenden des Losverfahren in Grundschulen</strong>;</p>
<p>Deshalb &nbsp;wurden auch Kriterien zur Aufnahme in die Grundschule genannt: So werden bevorzugt in der wohnortnahen&nbsp; Schule aufgenommen:</p>
<p><strong>1.&nbsp; Geschwisterkinder</strong></p>
<p><strong>2. eng umgrenzte Härtefälle </strong>&nbsp;(Was ist das? Schwammiger Begriff!)</p>
<p><strong>3. Sicherer Schulweg</strong> (im Sinne kein Kind soll an seiner wohnortnahmen Schule vorbeilaufen.)</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Nun sind diese Kriterien nichts Neues, die haben wir schonin den vergangenen Jahren beschlossen;&nbsp; letztmalig 2017, aber wir „verkaufen“&nbsp; diese Vorlage als großen Wurf.</p>
<p>Natürlich &nbsp;wollen auch wir nicht, dass sich Eltern bei Gerichten &nbsp;einen Platz an der Grundschule erstreiten.</p>
<p>Der Grundsatz<strong> „Kurze Beine, kurze Wege“</strong> stammt aus der ersten Landtagsperiode als PDS und ich freue mich, dass er heute so von mehreren Fraktionen übernommen wird. Aber wir sind heute der Meinung für Grundschulkinder soll gelten:<strong> „Kurze Beine, kurze und verkehrssichere Wege“.</strong></p>
<p>Als schulpolitische Sprecherin habe ich mit mehreren Schulleiterinnen zu dem Problem &nbsp;- gemeinsamer Schulbezirk - gesprochen. Die Schulleiterinnen sind der Meinung, dass sie diese Aufgabe kommunikativ selbst lösen können und erwarten für ihre Entscheidungen mehr Verwaltungsfreiheit und Rückenhalt. Die Wunscherfüllungsquote liegt heute schon nach Aussagen der Verwaltung und des Landesamtes bei 95 %.</p>
<p>Wenn schon eine neue Satzung (und das konnte man aus den Stellungnahmen der Grundschulen und des Stadtelternrates lesen) dann gehört</p>
<p>1. Sicherung des Schulweges ganz oben auf die Tagesordnung.&nbsp;Die Mittel, die zur Verkehrssicherung bereit gestellt werden sind zu gering bei&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp; diesen großen Schulbezirken. Hier hätte sofort eine Folgevorlage vorliegen müssen.</p>
<p>2. Was passiert mit Schüler/innen, die aus verschiedensten Gründen eine&nbsp;Klassenstufe wiederholen müssen? Müssen diese Kinder die Schule</p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp; wechseln? Keine Aussage dazu.</p>
<p>3. Wie ist die pädagogische Vorschularbeit&nbsp; zu organisieren bei Schulbezirken&nbsp;mit 3, 4, 5 bzw, sogar &nbsp;6 Schulen?&nbsp; Aussage auf später verschoben.</p>
<p>Letzter Gedanke aus der Vorlage:</p>
<p>Zitat aus der Vorlage:</p>
<p>„dem Recht der Erziehungsberechtigten auf freie Wahl der Ausbildungsstätten und damit dem Elternrecht mehr Möglichkeiten eröffnet“ – das ist faktisch nicht möglich, weil die Schulen voll belegt sind.</p>
<p>In der Vorlage heißt es weiter:</p>
<p>„dass ein Wettbewerb&nbsp; der Schulen um Schüler in dem gemeinsamen Schulbezirk verstärkt“ – das wollen wir erst&nbsp; recht nicht.</p>
<p>Wir bleiben dabei, diese Vorlage wird so nicht gebraucht. Richtig ist, sie verlagert die Verantwortung auf die Schulleiter/innen.</p>
<p>Wir lehnen die Vorlage ab.</p>
<p><em>Rede zur Drucksache DS 5605-NF 1 "Satzung zur Festlegung d. Schulbezirks­grenzen der Grundschulen der Stadt Leipzig".</em></p>]]></content:encoded>
                
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                <guid isPermaLink="false">news-304795</guid>
                <pubDate>Thu, 31 May 2018 21:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Schulsozialarbeit – Möglichkeiten und Grenzen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/schulsozialarbeit-moeglichkeiten-und-grenzen/</link>
                <author>Margitta Hollick</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;„Schulsozialarbeit – Möglichkeiten und Grenzen“,&nbsp;das ist das Thema&nbsp; unserer heutigen Bildungspolitischen Stunde; ein wichtiges Thema für SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern. Gesellschaft, Familien haben sich verändert, Widersprüche sich verschärft. Probleme beim Lernen (Leistungsdruck, Misserfolge, Zukunftsängste), im Zusammenleben „mit Anderen“, Fragen zur Religion, die Thematik Drogen, Trennung von Eltern, Freunden … müssen täglich bewältigt werden und haben Einfluss auf die Schule. LehrerInnen und Eltern brauchen beim Lösen dieser auftretenden Widersprüche Unterstützung, da sind die Schulsozialarbeiter eine wichtige Hilfe, Kooperationspartner, ein neutrales Korrektiv.</p>
<p>Schulsozialarbeit ist eine klare sozialpädagogische&nbsp; Aufgabe, eine sozialpädagogische Verortung, die Schule braucht. Diese Erkenntnis reift langsam auch im sächsischen Kultusministerium. So fördert der Freistaat die Schulsozialarbeit seit Jahren in den 7 Berufsschulzentren mit BVJ und ab 2018&nbsp; nun auch in Oberschulen finanziell. Fast zeitgleich mit der Schulgesetznovelle hat der Freistaat überarbeitete Fachempfehlungen zur Schulsozialarbeit vorgelegt, die Handlungsgrundlage für das städtische Steuerungskonzept ist. Oberbürgermeister, Verwaltung und Stadtrat haben die Notwendigkeit dieser Form der sozialpädagogischen Unterstützung schon vor mehr als 12 Jahren erkannt und systematisch ausgebaut. So haben&nbsp; in Leipzig auch jede Förderschule und 32 Grundschulen, ab 1. August 40 (von 67), eine/n Schulsozialarbeiter/in. Damit haben wir an 76 Schulstandorten Schulsozialarbeit, und die Stadt leistet dafür einen erheblichen finanziellen Beitrag von ca. 2,4 Mio. € jährlich.<br> Dennoch ist unsere Fraktion der Meinung, dass für jede Schule ein/e Schulsozialarbeiter/in bereit stehen und diese/r vom Freistaat finanziert angemessen werden müsste. So konnte durch Schulsozialarbeit in den letzten zwei Jahren Kindeswohlgefährdung in mehreren Fällen verhindert werden. Soll Schulverweigerung in den weiterführenden Schulen sinken, muss in den Grundschulen damit begonnen werden. Aktiver&nbsp; Schulverweigerung geht häufig passive Schulverweigerung voraus. Konfliktbewältigung durch Streitschlichter gibt Kindern und Jugendlichen Verantwortung, fördert die Streitkultur und hilft Gewalt zu senken.</p>
<p>Die Problemlage ist an jeder Schule anders. Wir halten an der For-derung „Schulsozialarbeit für alle Grundschulen und&nbsp; Gymnasien“&nbsp; fest.&nbsp; Wenn wir präventiv erfolgreich sein wollen, sollte diese Form der sozialen Arbeit quantitativ und qualitativ weiter ausgebaut werden. Wir haben übrigens bereits an acht Schulen zwei Schulsozialarbeiter. Was wollen wir mit Schulsozialarbeit erreichen:</p>
<p>1.&nbsp;die Förderung der schulischen, persönlichen sozialen und be-ruflichen Entwicklung und&nbsp; Lebensbewältigung der Schü-ler/innen,<br> 2.&nbsp;die Verringerung von Problemlagen, Belastungen und Benach-teiligungen der Schüler/innen,<br> 3.&nbsp;die Beratung von Erziehungsberechtigten und Lehrkräften und<br> 4.&nbsp;die Förderung einer schülerfreundlichen Umwelt</p>
<p>So umfangreich ist die Aufgabe und je besser diese Aufgabe von Lehrer/Innen und Schulsozialarbeitern gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten verfolgt wird, umso geringer wird die Zahl der Schulverweigerer, der Schulabbrecher, nicht erreichter Abschlüsse sein.<br> Die Fraktion DIE LINKE fordert deshalb, dass Schulsozialarbeit ins Schulgesetz verbindlich gehört, und sie muss personell und finanziell vom Freistaat übernommen werden. Dazu gab es auch schon 2014 eine Massenpetition des Stadtelternrates. Leider nicht erfolgreich.</p>
<p>Lassen sie mich noch einig Aussagen zur Qualität der Schulsozialarbeit sagen.<br> Wir finden es richtig, dass die Verwaltung auf eigene Förderrichtlinien verzichtet und die Fachempfehlungen des Freistaates übernommen hat. Der Facharbeitskreis und ein offener Arbeitskreis ermöglicht Austausch von Erfahrungen zwischen den Schulsozialar-beitern der 12 freien Träger und den kommunalen Schulsozialarbeitern.<br> Richtig ist, dass mit jedem/jeder Schulsozialarbeiter/in eine Zielvereinbarung abgeschlossen wird. Diese sollte aber für zwei Jahre gültig und noch genauer auf die schulische Situation ausgerichtet sein und dann evaluiert werden. Schulsozialarbeiter haben ein Be-richtswesen, Statistiken zu erarbeiten, Kosten abzurechnen. Hier sollte nach Erleichterungen gesucht und nachgedacht werden, ob die für die Arbeit zur Verfügung stehenden Mittel ausreichend sind.</p>
<p>Ich hoffe, ich konnte deutlich machen, dass Schulsozialarbeit eine notwendige, zusätzliche Ressource für Schule&nbsp; bedeutet. Zu Barrieren, die es für die Schulsozialarbeit natürlich noch gibt, konnte ich aus zeitlichen Gründen nicht sprechen.<br> Ich möchte mich bei allen Schulsozialarbeiter/innen für ihre engagierte Arbeit bedanken.</p>
<p><em>Rede zur Bildungspolitischen Stunde.</em></p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-301997</guid>
                <pubDate>Wed, 18 Apr 2018 21:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Schulbibliotheken erfüllen einen wichtigen Auftrag</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/schulbibliotheken-erfuellen-einen-wichtigen-auftrag/</link>
                <author>Margitta Hollick</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>72 Schulbibliotheken und&nbsp; Leseräume&nbsp; sind Bildungs- und Lernorte, die sich an&nbsp; Leipziger Schulen etabliert haben. In Schulbibliotheken und Leseräumen werden&nbsp; die Lern- und Medienkompetenzen gefördert. Überall wird von Digitalisierung gesprochen, und wenn wir es ernst meinen, dann sind es u.a. Whiteboards, Tablets, aber auch Schulbibliotheken, die dazu einen wichtigen Auftrag erfüllen.<br> Stichworte wie Leseförderung hin zur Lesekompetenz, vom selbstständigen Lernen,&nbsp; Medien- und Informationskompetenz unterstreichen das. Unser&nbsp; Antrag soll deshalb die Schulbibliotheken und Leseräume sichern und vielleicht sogar weiterentwickeln.</p>
<p>Leider hat der Freistaat die Verantwortung dafür nicht übernommen, damit bleibt diese Aufgabe bei der Stadt „hängen“, auch kostenseitig&nbsp; und wir haben uns dieser Aufgabe bisher bestmöglich gestellt. Das möchte ich voranstellen und auch Danke sagen.</p>
<p>Die personelle Absicherung in den Schulbibliotheken erfolgte vorrangig über die öffentlich geförderte Beschäftigung, mit dem Programm „ Soziale Teilhabe“ für drei Jahre, über Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) für 12 Monate, über den Freiwilligendienst aller Generationen von 2 Jahren, über Ganztagsbetreuung mit Honorarkräften, Ehrenamt&nbsp; und weiteres; alles befristete Arbeitsverhältnisse. Aber über 60 Menschen hatten in den vergangenen 3 Jahren&nbsp; versicherungspflichtige Arbeitsplätze. Das gab diesen Menschen auch Selbstvertrauen.</p>
<p>Die Mitarbeiterinnen unserer schulbibliothekarischen Arbeitsstelle haben&nbsp; diese motivierten Frauen und Männer ausgebildet und in ihre Tätigkeit eingeführt.&nbsp; An dieser Stelle möchte ich nochmals hervorheben, dass es gut ist, dass wir eine solche schulbibliothekarische Arbeitsstelle mit engagierten Mitarbeiterinnen haben. Das Problem aber ist, dass am 1. Januar über 40 der befristeten Arbeitsverhältnisse auslaufen.<br> Die Frage ist dann: Wie weiter? Sollte es über den öffentlich geförderten Arbeitsmarkt weitere Maßnahmen geben (der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit sprach von Möglichkeiten&nbsp; für 150.000 Langzeitarbeitslose, Maßnahmedauer 5 Jahre, finanzielle Mitte des Bundes 5 Mrd. €), stehen wir einer Nutzung dieser Möglichkeiten nicht im Wege. Doch wir wissen nicht, wann und ob diese Maßnahmen kommen.&nbsp; Natürlich hoffen die Mitarbeiter, die jetzt drei Jahre im&nbsp; Programm „ Soziale Teilhabe“ waren, auf Weiterbeschäftigung. Sie wollen raus aus dem Kreislauf Maßnahme – dann Arbeitslosigkeit – dann wieder SGB II oder andere Maßnahme, und das bis zur Rente. Sie haben sich ja auch in dieser Tätigkeit bewährt, konnten zeigen, was sie können. 1,6 Millionen € würde es maximal die Stadt Leipzig jährlich Kosten, 72 dieser Maßnahmen mit den Betroffenen weiterzuführen (so der Verwaltungsstandpunkt) und da müssen wir die Frage beantworten: Wollen wir das?</p>
<p>Die SPD-Fraktion hat einen Änderungsantrag eingereicht, den übernehmen wir in den Punkten 1 und 2, denn der Antrag schließt eine Fortführung der Schulbibliotheken und Leseräume ein. Ich hätte mir derartige Überlegungen von der Stadtverwaltung gewünscht. Das Problem des Änderungsantrages ist aber: Es entstehen keine versicherungspflichtigen Arbeitsplätze.<br> Honorarkraft im SGB II-Bezug halten wir nicht für positiv , denn sie sichern den Fortbestand von Schulbibliotheken und Leseräumen nicht. Bei 10 € Stundenlohn wären 10 Stunden im Monat möglich. Außerdem halten wir es nicht für richtig, wenn die Mittel für Ganztags-angebote einer Schule&nbsp; zu großen Teilen für die Sicherung der Schulbibliothek genutzt werden. Das ist bei GTA nicht beabsichtigt. Sie sollten mit genutzt werden, aber eben nicht nur. Hinzu kommt, dass die Stadt wieder GTA-Mittel in den Haushalt einstellen müsste, denn die werden gegenwärtig vom Freistaat zur Verfügung gestellt.<br> &nbsp;Wir haben also eine schwierige Situation, die aber gelöst werden sollte.</p>
<p>Ich bitte unserem Antrag und den Punkten 1 und 2 des SPD-Antrages zuzustimmen.</p>
<p><em>Rede zum Antrag der&nbsp;Fraktion DIE LINKE&nbsp;A 05379 "Schulbibliotheken und Leseräume".</em></p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-301998</guid>
                <pubDate>Wed, 18 Apr 2018 15:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Integration verläuft nicht ohne Widersprüche und Probleme</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/integration-verlaeuft-nicht-ohne-widersprueche-und-probleme/</link>
                <author>Margitta Hollick</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Im September 2017 hatten wir unsere 7. Bildungspolitische Stunde zum Thema Migration- Bildung- Integration. Schwerpunkt waren die Jugendlichen von 16 bis 27. Wir haben über einige offene Fragen gesprochen. Leider konnten wir seitdem bisher nichts in dieser Richtung verändern.</p>
<p>Wir wissen, dass seit 2017 auf Weisung des Freistaates keine Migrant/Innen ab 18 Jahre mehr die Berufsschulzentren zum Erreichen eines Schulabschlusses besuchen dürfen, d. h. ihnen bleiben die Schulen des 2. Bildungsweges - die Abendoberschule, das Abendgymnasium und das Kolleg. Das ist eine schwierige Situation, an der sich bis zum heutigen Tage leider nichts geändert hat. In den Schulen des 2. Bildungsweges lernen ca. 150 deutsche und 100 geflüchtete Jugendliche.</p>
<p><br> Die Lehrer/Innen arbeiten mit sehr viel sozialem und pädagogischem Engagement, um die Jugendlichen zum Erfolg zu führen. Der Prozess der Integration verläuft nicht ohne Widersprüche und Probleme, dafür brauchen die Lehrer/Innen und auch die Schulleitungen unbedingt Unterstützung durch fachkundige Sozialarbeit.</p>
<p>Die Bedeutung der Schulsozialarbeit hat auch der Freistaat erkannt und Richtlinien zur Steuerung dazu erlassen. Finanziell übernimmt der Freistaat auch die Personalkosten für Schulsozialarbeiter/Innen an den Berufsschulzentren mit Berufsvorbereitungsjahr und jetzt auch an Oberschulen, aber nicht an der Abendoberschule. Unverständlich. Natürlich möchte ich, dass der Freistaat dafür finanziell aufkommt, aber er hat es mehrfach abgelehnt.</p>
<p>Wir wollen die Integration erleichtern, auf viele Fragen Antworten geben, die für die Jugendlichen häufig schwer verständlich sind und auch deshalb brauchen wir Schulsozialarbeit.</p>
<p>Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen, um damit sicherzustellen, dass ab dem Schuljahr 2018/19 auch an den Schulen des 2. Bildungsweges ein Schulsozialarbeiter seine Tätigkeit aufnehmen kann.</p>
<p>Den Verwaltungsstandpunkt können wir wegen der Einschränkung im Rahmen der Fördermöglichkeiten nicht übernehmen</p>
<p><em>Rede zum Antrag der der Fraktion DIE LINKE A 05037 "(Schul)sozialarbeit - Schulen des 2. Bildungs­weges ".</em></p>]]></content:encoded>
                
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                <pubDate>Wed, 13 Dec 2017 21:00:00 +0100</pubDate>
                <title>Wir &quot;hetzen&quot; bei der Kita-Bedarfsdeckung hinterher</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/wir-hetzen-bei-der-kita-bedarfsdeckung-hinterher/</link>
                <author>Margitta Hollick</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Trotz vieler umgesetzter Neu- und Anbaumaßnahmen bei Kitas „hetzen“ wir bei der Bedarfsdeckung hinterher. Bei aktuell über 592 000 Einwohnern in Leipzig ist nicht nur die Einwohnerzahl rasant gestiegen auch die Zahl der geborenen und zugezogenen Kinder.</p>
<p>Die Infrastruktur (Kita, Schule) wächst leider nicht so schnell, obwohl Erhebliches von der Stadtverwaltung, freien Trägern und auch privaten Investoren geleistet wurde und wird. Das erkennen wir durchaus &nbsp;an.</p>
<p>Es gilt aber auch die vorhandene Infrastruktur zu sichern. Also Neu-und Erweiterungsbau auf der einen Seite und Instandhaltung, also Werterhaltung auf der anderen Seite.</p>
<p>Fakt ist, dass die Mittel für Werterhaltung und Instandsetzung in den vergangenen Jahren nicht an die steigenden Kosten angepasst wurden. Die freien Träger mit eigenen Kitabestandsgebäuden erhalten eine Pauschale für die bauliche Unterhaltung der Kitas (also für die neugebauten, die sanierten und die unsanierten Einrichtungen), die kommunalen Einrichtungen melden ihren Bedarf bei der Verwaltung an und müssen sich häufig in einer langen Reihe von Notwendigkeiten anstellen.</p>
<p>Der&nbsp; Werterhaltungs- und Instandsetzungsbedarf ist vor allem in den un- und teilsanierten Einrichtungen gestiegen; kurzum die Pauschalen reichen nicht mehr aus. Sie müssen angepasst werden. Wir &nbsp;haben uns lange damit beschäftigt und gerechnet.&nbsp; Wir haben unseren Änderungsantrag 03 geändert und haben am&nbsp; 08.12. eine neue Fassung 05 vorgelegt, die im wesentlichem an den &nbsp;Verwaltungsstandpunkt angelehnt ist.</p>
<p>Gegenwärtig werden die Leistungsverträge für 2017, 2018, indem die ursprünglichen Pauschalen enthalten sind, erarbeitet und mit den meisten Trägern abgeschlossen. Weil die Erarbeitung des Doppelhaushaltes 2019 /20 bereits im 1. Halbjahr 2018 beginnt, zum anderen eine Erhöhung &nbsp;der Pauschalen zur baulichen Unterhaltung wie sie CDU, Bündnis 90 / Grüne und wir, die LINKEN, zurecht fordern, mehrere Millionen kostet, die jetzt nicht so aus der&nbsp; „Hosentasche“ zu stemmen sind, &nbsp;teilen wir den Termin im Verwaltungsstandpunkt;&nbsp; Maßnahmebeginn 01.01.2019. Wir unterstützen sehr, dass nun vorgesehen ist, alle kommunalen Gebäude mit Kitanutzung zu begehen, um die Investitionsbedarfe zu erfassen und erforderliche Maßnahmen im Haushaltsplan 2019/2020 zu berücksichtigen. Wir wollen das aber mit einem Datum (31.03.2018) versehen und werden im April nachfragen, ob das erfolgt ist. Nicht das dann argumentiert wird: Begehung war zu spät, konnte nicht im Doppelhaushalt bzw. in der Mittelfristplanung eingestellt werden. Dem wollen wir vorbeugen.</p>
<p>Wenn wir auch im Doppelhaushalt 2019 / 2020 bei der pauschalen Finanzierung der im Eigentum der freien Träger befindlichen Kitabestandsgebäude bleiben, halten wir den Betrag 3,78 €/m<sup>2</sup> für Gebäude und 0,63 € / m<sup>2</sup> für die Freiflächen zunächst für angemessen. Gleichzeitig fordern wir die objektkonkrete Abrechnung der Kosten.</p>
<p>Um den weiter steigenden Bedarf im Rahmen der baulichen Unterhaltung gerecht zu werden, soll das dafür zur Verfügung stehende Budget um 3 Mio. Euro im Haushalt 2019/2020 erhöht werden. Damit werden auch die im Besitz der Kommune befindlichen Bestandsgebäude entsprechend berücksichtigt. Das war eine wesentliche Forderung von uns.</p>
<p>Wir bitten unserem Änderungsantrag zuzustimmen.</p>
<p>Er ist unserer Meinung nach ein Kompromiss aus dem Ursprungsantrag der CDU, dem Änderungsantrag von Bündnis 90 / Die Grünen und der Verwaltungsmeinung.</p>
<p><em>Rede zum Antrag der CDU Fraktion&nbsp;A 04390 "Bauliche Unterhaltung von Kitas in freier Trägerschaft".</em></p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-290200</guid>
                <pubDate>Wed, 13 Dec 2017 18:00:00 +0100</pubDate>
                <title>Das haben sich die Tagespflegepersonen verdient </title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/das-haben-sich-die-tagespflegepersonen-verdient/</link>
                <author>Margitta Hollick</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Rückwirkend zum 01.01.2017 erhalten die Tagespflegepersonen (TPP) mehr Geld.</p>
<p>Das haben sie sich verdient und vor Gericht bereits im Frühjahr 2016 erstritten, denn die Tagespflegepersonen übernehmen eine wichtige Pflichtaufgabe bei der Betreuung, Bildung und Erziehung der bis 3-jährigen Kinder. Dass wir der Vorlage zustimmen, daran besteht kein Zweifel. Kein Zweifel besteht auch daran, dass die Verwaltung diese Kosten bereits früher hätte tragen müssen. Der 1. Januar 2017 ist ein Kompromiss.</p>
<p>Für die Verwaltung bedeutet das Gerichtsurteil 2017 2,3 Mio € und</p>
<p>2018 2,5 Mio € Mehraufwendungen. Eigentlich hätte man sich in diesem Doppelhaushalt bereits darauf einstellen können, aber es ist nicht erfolgt.</p>
<p>Zum Änderungsantrag von Bündnis 90 / Die Grünen:</p>
<p>&nbsp;Wir unterstützen diesen Antrag in den Punkten 1, 2 und 4 vorbehaltlos.</p>
<p>Zum Punkt 2 ist zu ergänzen, dass die Verwaltung im Ausschuss erklärt hat, den Mietkostenzuschuss rückwirkend zu prüfen.</p>
<p>Strittig ist der Punkt 3; hier geht es um die Alterssicherung.</p>
<p>Benachteiligt sind die TPP, die keine gesetzliche sondern nur eine private Alterssicherung haben. Grundsätzlich &nbsp;wird die gesetzliche Rentenversicherung hälftig finanziert.</p>
<p>Liegt eine Negativbescheinigung der Deutschen Rentenversicherung vor, kann durch das AfJFB eine vergleichbare private Alterssicherung finanziert werden. Die ist aber meist höher im Vergleich mit der gesetzlichen Rentenversicherung. Sollte aber auch hälftig unterstützt werden.</p>
<p>Jeder Bürger/In erhält jährlich ein Schreiben von der Rentenversicherung, über den Status der Altersrente. &nbsp;Die Rentenversicherungspunkte, die TPP bisher erarbeitet haben, dann hochgerechnet auf 67 Jahre, &nbsp;liegen aber relativ weit unter Grundsicherungsniveau. Das belastet später den Bund und auch unseren Stadthaushalt bei Sozialleistungen, deshalb &nbsp;werden Bürger/ Innen immer aufgefordert neben der gesetzlichen Rente auch privat vorzusorgen..</p>
<p>Der Punkt 3 des Änderungsantrages verfolgt dieses Ziel. TPP erhalten keine betriebliche Altersvorsorge, deshalb können sie nur privat vorsorgen. Der Vorschlag von Bündnis 90 / Die Grünen ist &nbsp;ein Schritt in die richtige Richtung. Aber kostet ca. 700 000 €/jährlich.</p>
<p>Steht &nbsp;das Geld 2017 und &nbsp;2018 zur Verfügung?&nbsp; Da bestehen bei uns Unsicherheiten.</p>
<p>&nbsp;Für unsere Fraktion &nbsp;könnte das&nbsp; ein Haushaltsantrag für den nächsten Doppelhaushalt werden.</p>
<p>Fest steht, dass die Lohnkosten für Erzieher/Innen höher sind.</p>
<p>Wir bitten um punktweise Abstimmung des vorgelegten Änderungsantrages</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Rede zur Drucksache DS 00712 /14-DS-03 "1. Änderungsbeschluss zur Festlegung der Höhe der laufenden Geldleistungen<em>&nbsp;für die Kindertagespflege".</em></em></p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-290189</guid>
                <pubDate>Wed, 13 Dec 2017 15:00:00 +0100</pubDate>
                <title>Mir verschlägt es noch heute den Atem</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/mir-verschlaegt-es-noch-heute-den-atem/</link>
                <author>Margitta Hollick</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Grundschule Connewitz ist fünfzügig mit knapp 500 Schüler/innen. Seit 2015 / 2016 trägt die Schule nach intensiver Projektarbeit den Titel „Schule der Toleranz“ und das in einer Zeit, wo die Schüler/Innen und Lehrer/Innen eine erhebliche Belastungen durch den Neubau der damals 3. Grundschule getragen haben. Die Schule wurde und wird schrittweise bei laufendem Schulbetrieb &nbsp;saniert; &nbsp;so die Toiletten der Jungen 2016 und 2018 sind die Mädchentoiletten dran. Das ist in Ordnung.</p>
<p>Die Schulleiterin hatte mich im Juli 2017 zu einem Besuch eingeladen hat, weil sie bei bestimmten Problemen allein nicht weiter kam. Mir verschlägt es noch heute den Atem, wenn ich daran denke, was ich dort gesehen habe.</p>
<p>Einen solch starken Schimmelbefall, wenn auch im Keller, in dem sich drei Werkräume, die Werkstatt des Hausmeisters u.a. befanden, gibt es in unserer Stadt in keinem weiteren Schulgebäude. Wie hat die Verwaltung darauf reagiert? Das Gesundheitsamt hat den Keller gesperrt. Die Verwaltung hat den Keller „abgedichtet“, damit der Schimmel nicht weiter geht. Weil es aber gar nicht anders ging, wurde der Werkraum Holz im Keller gelassen, abgetrennt, mit Schwellen versehen und nach Malern gehofft, dass&nbsp; dieser eine Werkraum nicht vom Schimmel und Starkregen&nbsp; weiter betroffen ist. Irrtum. Seit Jahren ist die Schule im gesamten Keller und auf dem Schulhof vom Starkregen durch Nässe und Schlamm betroffen. Der Vorschlag der Verwaltung die Holzwerkstatt jetzt nach oben zu verlegen, ist übrigens praktisch nicht möglich (neuer Fußboden), kostet ein weiteres Klassenzimmer und ein Haufen Geld, dass gleich anders eingesetzt werden kann.</p>
<p>Der Keller und der Schulhof müssen trockengelegt werden. &nbsp;</p>
<p>Das ist der dringende &nbsp;Handlungsbedarf.</p>
<p>Der Verwaltungsstandpunkt ist zum Antrag der beiden Fraktionen in allen Punkten zustimmend. Nach Verwaltungsstandpunkt Beschlusspunkt 2 wurde als Sofortmaßnahme die Regenwasserentwässerung in den anliegenden Straßen geprüft und sollte instandgesetzt werden. Ich hoffe, dass ist erfolgt, damit im Frühjahr / Sommer 2018 die Planung und Instandsetzung der Grundleitung erfolgen kann und es dann mit Volldampf in die Trockenlegung des Schulhofes und&nbsp; an die Schimmelbeseitigung geht. Übrigens ist in der Sporthalle der Grundschule Liebertwolkwitz gegenwärtig die Schimmelbeseitigung in vollem Gange. Hier ging es relativ schnell. Das muss auch in der Grundschule Connewitz möglich sein. Unzufrieden bin ich, dass die Sanierung des Kellers erst ab 2019ff. erfolgen soll. Eine Planung liegt schon jetzt vor, da habe ich mich erkundigt. Es kann also 2018 losgehen, dass der Hauptteil 2019 erfolgt, können wir hinnehmen, aber nicht ff – fortfolgende. Das ist so schwammig und wir bleiben bei der Aussage sofort, also 2018 (noch mal präzisiert für das Protokoll). Ich wiederhole es nochmal: Es besteht dringender Handlungsbedarf.</p>
<p>Punkt 3 ist eine Schande, 30 Jahre alter Bauschutt und keiner hat ihn beseitigt. Übrigens ist dieser Raum hofseitig auch begehbar und kann damit eine Unfallquelle für Kinder sein.</p>
<p>Der Elternrat der Grundschule Connewitz hat gestern einen Maßnahmenplan zur Umsetzung dieses Antrages an alle Fraktionen geschickt. Diesen Maßnahmenplan gebe ich Ihnen, Herr Oberbürgermeister, schriftlich zu Protokoll und in diesem Sinne wollen wir Antragsteller unseren Antrag verstanden wissen</p>
<p>Werden die Maßnahmen umgesetzt, gewinnen wir vier Klassenräume, eine ordentliche Werkstatt für den Hausmeister, Platz für Garderoben u.a. Nebengelass.</p>
<p>Das ist auf jeden Fall billiger als ein Anbau, den diese Schule bei steigendem Bedarf bräuchte. Ich bitte Sie den Antrag zu unterstützen.</p>
<p><em>Rede zum Antrag der Fraktionen&nbsp;Bündnis 90/Die Grünen. DIE LINKE und&nbsp;SPD&nbsp;A 04822 "Trockenlegung Schulhof und Sanierung des Kellers&nbsp; in der Grundschule Connewitz". </em></p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-290193</guid>
                <pubDate>Wed, 13 Dec 2017 13:00:00 +0100</pubDate>
                <title>Schulsozialarbeit ist an allen Schulformen notwendig</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/schulsozialarbeit-ist-an-allen-schulformen-notwendig/</link>
                <author>Margitta Hollick</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Stadtrat hat bereits für die Ratsversammlung im September 2017 eine I - Vorlage mit gleicher Überschrift erhalten. Fakt ist, dass bei den gegenwärtigen &nbsp;gesellschaftlichen und auch schulpolitischen Problemen Schulsozialarbeit an allen Schulformen notwendig wäre. Seit 2014 wird an den Schulen der Stadt systematisch die Schulsozialarbeit ausgebaut.</p>
<p>Die Stadt leistet gegenwärtig einen erheblichen Beitrag von ca. 1,3 Mio €. Das war, ist und bleibt (so hoffen wir) politischer Wille. Der Freistaat hat die Schulsozialarbeit zuerst in den 7 Berufsschulzentren mit BVJ gefördert.&nbsp; Ab 2018 wird nun auch die Schulsozialarbeit für Oberschulen durch den Freistaat gefördert. Ein Lichtblick am Horizont.</p>
<p>Trotzdem ist unsere Fraktion der Meinung, dass gegenwärtig für jede Schule ein Schulsozialarbeiter/in bereit stehen müsste und diese/r vom Freistaat finanziert.</p>
<p>Sicher ist die Problemlage an jeder Schule anders; trotzdem notwendig. Dass nun Indikatoren zur Entscheidung eingeführt werden, hat nur einen Grund – Geldmangel.</p>
<p>Wir finden es richtig, dass die Verwaltung auf eigene Förderrichtlinien verzichtet und die Fachempfehlungen des Freistaates übernimmt.</p>
<p>Im Punkt 2.4 sind dort die Ziele von Schulsozialarbeit klar festgelegt. Den Antrag der CDU kann man dort hineininterpretieren, aber ansonsten ist er zu kurz gedacht. Schulabstinenz ist ein Ziel der Schulsozialarbeit. Wir unterstützen den Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen, die neuerliche Ergänzung bei Grundschulen im Punkt 3.1 wieder zu streichen. Es ist doch erstaunlich, dass die übergroße Mehrheit der Schulkonferenzen in Grundschulen den Antrag auf Zuweisung eines /einer Schulsozialarbeiter/In gestellt hat. Der Wert dieser Arbeit ist erkannt. Schulsozialarbeit ist ein Qualitätsmerkmal für Schulen und stellt keine Stigmatisierung dar. Ziel muss weiter eine flächendeckende Implementierung von Schulsozialarbeit sein, deshalb sollte auch die Einschränkung im Bereich Gymnasien, erst dann Schulsozialarbeit einzurichten, wenn die Versorgung der anderen Schulformen abgesichert ist, gestrichen werden. Ich möchte auch daran erinnern, dass ein Antrag unserer Fraktion im Verfahren ist, der die Einrichtung von (Schul)sozialarbeit an den Schulen des 2. Bildungsweges vorsieht. Die Problemlagen haben sich dort verändert und verstärkt.</p>
<p>Abschließend möchte ich mich bei der Verwaltung bedanken für ein ausgereiftes Konzept, dass eine wichtige Grundlage für unsere bildungspolitische Arbeit ist.</p>
<p><em>Rede zur Drucksache DS 03629 "Steuerungskonzept für den Leistungsbereich Schulsozialarbeit".</em></p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-195653</guid>
                <pubDate>Wed, 15 Nov 2017 15:00:00 +0100</pubDate>
                <title>Auf dem Weg zur Inklusion</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/auf-dem-weg-zur-inklusion/</link>
                <author>Margitta Hollick</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>In der Ratsversammlung Dezember wird vermutlich der Teilhabeplan für Menschen mit Behinderungen auf der Tagesordnung stehen. Der Titel ist „ Auf dem Weg zur Inklusion“.<br> In Leipzig haben sich Menschen auf diesen Weg begeben und in Connewitz ein Wohnprojekt für junge Menschen mit körperlichen und geistigen Handycaps entwickelt.<br> Acht Wohneinheiten für Menschen mit Behinderungen, zwei Familienwohnungen und eine WG, in der acht chinesische Studenten wohnen, zeigen, dass gelebte Inklusion verwirklicht werden kann, dass Menschen mit Behinderungen auch selbstbestimmt leben können. Dieses Modellprojekt kann es ermöglichen.<br> Initiator des Projektes war eine Elterninitiative. Bauherr und zukünftiger Vermieter ist&nbsp; eine gemeinnützige GmbH; die Denkmal sozial. Verpächter des Geländes ist die gemeinnützige Stiftung Nord-Süd-Brücken, die deutschlandweit aktiv ist.<br> Zu Beginn des Projektes gab es keine Fördermittel. Dazu kam, dass sich der Bau und die Sanierung stark verteuerten; also kurzum: Finanzierungschwierigkeiten.<br> Die Ursachen sind in der Begründung des Antrages aufgeführt.&nbsp; Aber um es auch deutlich zu sagen, Inklusion kostet beim Wohnen oder in der Bildung, selbst bei Freizeitaktivitäten, Geld. Die Akteure waren sehr aktiv, um finanzielle Mittel zu akquirieren. Natürlich musste auch ein Kredit, der über die Mieten refinanziert wird, aufgenommen werden.&nbsp;<br> 100 T € Eigenmittel, 240 T € von der Aktion Mensch, wurden eingeworben, verschiedene Veranstaltungen wie z. B. ein Hoffest mit Spendenaufrufen und andere Aktivitäten fanden und finden statt. Trotzdem besteht eine Finanzierungslücke von 180 T €, um das Wohnprojekt erfolgreich zum Bauabschluss zu bringen. Deshalb ist dieser Antrag notwendig.&nbsp; Unsere Fraktion hält es für wichtig, dass sich die Stadt mit in dieses Modellprojekt einbringt und hilft, es abzusichern. Damit leisten wir einen neuen, aktiven Betrag zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.<br> Wenn sich die Stadt finanziell einbringt, kann sie sich auch dingliche Rechte sichern, was aus der Neufassung des Antrages folgt. Fakt ist, dieses Modellprojekt ist ein Beitrag zur Umsetzung des Teilhabeplanes. Gleichzeitig sammeln wir Erfahrungen im Hinblick auf die Erfordernisse beim Aufbau und der Umsetzung weiterer inklusiver Wohnprojekte.<br> Leipzig hat viele Leuchttürme in den letzten Jahren errichtet. Auch dieses Projekt ist einer, wenn auch kein so spektakulärer.<br> Ich bitte Sie um Zustimmung zum Antrag.</p>
<p><em>Rede zum Antrag der Fraktionen&nbsp;Bündnis 90/Die Grünen. DIE LINKE und&nbsp;SPD&nbsp;A 04829 "Wohngemeinschaft Connewitz e. V. - Finanzierung und Bauabschluss sichern". Er wurde angenommen.</em></p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-194938</guid>
                <pubDate>Wed, 18 Oct 2017 15:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Herzlichen Glückwunsch an RB</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/herzlichen-glueckwunsch-an-rb/</link>
                <author>Margitta Hollick</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Zunächst herzlichen Glückwunsch an RB. Das waren klasse und aufregende Spiele am Sonnabend und gestern..<br>Heute geht es um das „Wohnzimmer“&nbsp; des Vereins, das Zentralstadion und ein wenig Stadtgeschichte sollte dazu gehören, auch wenn jetzt ein neues Kapitel geschrieben werden soll.<br>Der Bau des Zentralstadion ist Teil der Nachkriegsgeschichte in Leipzig und nicht wenige Leipziger-/Innen sind damit verbunden. Seit 1956 nimmt es einen imposanten Stellenwert ein.<br>Für mich folgende Erinnerungen präsent:<br>Mein Bruder hat eine Trümmerlok gefahren die Teile des&nbsp; Bombenschuttes auf dieses Gelände zum Bau transportiert hat. 1957 ist Leipzig Friedensfahrtetappenort mit Täve Schur oder die vielen Turn- und Sportfest im Stadion der 100 000, das Fußball-Europapokalspiel VfB-Lissabon mit Eusebio, UEFA- und Europapokalspiele des 1. FC Lokomotive Leipzig, die ersten Bundesligaspiele nach 1990.. Mit einer Kapazität von insgesamt 100.000 Zuschauern war es das größte Stadion der DDR und von Deutschland. Deshalb auch der Spitzname Stadion der&nbsp; Hunderttausend.<br>Der Verfall des Zentralstadion, das mit seiner Innenstadtlage ohne weiteres ein Besonderes ist, hat mich, wie viele Leipziger-/Innen auch, getroffen. Ich erinnere mich auch an die Diskussionen im Sportausschuss zum Bau eines neuen Stadions – Fußballarena oder Multifunktionsarena. Die Fußballarena hat gewonnen. Ich erinnere mich auch daran, dass es uns bewusst war, dass der Stadthaushalt ein wenig genutztes Stadion nicht unterhalten bzw. betreiben kann. <br>Die Zusammenarbeit mit EMKA war in Kooperation mit der Arena notwendig.&nbsp; Zwischen 2000 und 2004 wurde das Stadion komplett erneuert.<br>Wir hatten Glück. Vier Ereignisse beförderten das Projekt auch durch den Bund und das Land<br>-&nbsp;Leipzig als Gründungsort des DFB – 100 Jahre DFB <br>-&nbsp;das DeutscheTurnfest 2002 mit mehr als 80 000 Teilnehmern<br>-&nbsp;Deutschland als Austragungsort der Weltmeisterschaft 2006 <br>-&nbsp;und natürlich die Olympiabewerbung
</p>
<p>Mit der Gründung von&nbsp; RB Leipzig im Mai 2009&nbsp; wurde das Stadion endlich wieder kontinuierlich genutzt. Und nach vier Aufstiegen ( 2010, 2013, 2014 und 2016) ist RBL in&nbsp; der Saison 2016/17 in der 1. Bundesliga angekommen. Mit Fußball im Oberhaus hat in unserer sportbegeisterten Stadt nun auch den Stellenwert, den Leipzig und die Region verdient hat.<br>In den letzten 10 Jahren hat auch der Zahn der Zeit am Stadion genagt. Die gute Auslastung besonders im der letzten und laufenden Saison, aber auch die natürliche Korrosion zeigen ihre Spuren. RB hat den Willen, das Stadion in der Stadt zu erhalten, die Zuschauerzahlen bis auf <br>ca. 55000 zu erhöhen. Kurzum . es muss erneut investiert werden und dazu will die Red Bull GmbH sowie der RasenBallsport Leipzig e.V. Eigentümer werden. Das BMI und die Stadt Leipzig müssen dazu Ihre Zustimmung geben. Die schon 2000 vereinbarten Sondernutzungsrechte bleiben erhalten.<br>Die EMKA hat Vorbehaltsrechte eingefordert. Mit denen können wir leben, zumal die Festwiese öffentlich zugängig bleibt und der Wochenmarkt in der Jahnallee gesichert ist. Das soziale Engagement von RB kann sich sehen lassen; meist erfolgt es in der Stille. Aber als Teil der Stadtgesellschaft kann man ruhig darüber reden. Die Mehrheit unserer Fraktion wird der Vorlage zustimmen. Da sicher Vertreter von RB hier sind, habe ich, bestimmt im Namen vieler Stadträte heute aber trotzdem zwei Wünsche.&nbsp; Unterstützung bei der Gestaltung der Sportroute, Sportmuseum im Umfeld von der Red-Bull-Arena. Das wäre toll.&nbsp;
</p>
<p><em>Rede zur &nbsp;Drucksache DS 04737&nbsp;"Umgestaltung Zentralstadion - Zustimmung zur Übertragung der Geschäftsanteile an der Zentralstadion Leipzig GmbH Besitzgesellschaft und zum Abschluss der Rahmenurkunde zur UR-Nr. 479/17 des Notars Dr. Jenckel, Berlin inklusive der 3. Änderungsvereinbarung"</em></p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-194038</guid>
                <pubDate>Wed, 20 Sep 2017 23:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Integration ist kein Sprint, sie ist ein Ausdauerlauf</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/integration-ist-kein-sprint-sie-ist-ein-ausdauerlauf/</link>
                <author>Margitta Hollick</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Seit 2010 ist die Anzahl der in Leipzig lebenden Menschen mit Migrationserfahrung stark angewachsen. Das Jahr 2015 war eine besonders große Herausforderung an die Stadtgesellschaft. Über 4200 Geflüchtete suchten allein 2015 ein neues Heim, eine neue Heimat.&nbsp; Nur weg von Krieg, Verfolgung, Hunger und Angst. Mehr als ein Drittel der Asylbewerber/-innen war&nbsp; jünger als 18 Jahre.<br>Unsere bildungspolitische Stunde beschäftigt sich heute mit den 16 – 27 Jährigen zum Thema Integration – Bildung – Migration. Der häufigsten Satz hierbei ist sicher:&nbsp; Integration beginnt mit Sprache&nbsp; und ist erfolgreich durch Ausbildung und Arbeit. <br>&nbsp;Der Satz ist richtig, aber an unseren Taten sollten wir uns messen. <br>In dieser Altersgruppe sind die Fragen des Nachholens oder Erreichen von Schulab-schlüssen, ein erfolgreicher Übergang in Ausbildung und Arbeit, das Gründen einer Familie mit eigener Wohnung von besonderer Bedeutung. Die jungen Menschen kamen mit Vorstellungen und Wünschen nach Deutschland, nach Leipzig. Die Wirklichkeit war für die meisten von ihnen völlig neu und unbekannt und hat auch einen Teil ernüchtert, vielleicht auch verzweifelt. Fragen wie: „Was ist duale Ausbildung (nicht einmal Frankreich oder die USA kennen das)? Warum sollte ich einen Schulabschluss erreichen? Warum ist der Weg ins Arbeitsleben so weit?“, beantworten Lehrer/-innen , Sozialarbeiter, ehrenamtliche Unterstützer täglich neu.<br>Ich habe in Vorbereitung der bildungspolitschen Stunde die Akteure, die für diese Altersgruppe Verantwortung tragen befragt, was kann die Stadtgesellschaft noch besser machen, um diese Altersgruppe in Ausbildung und Arbeit zu integrieren, Ich war bei den Schulen des 2. Bildungweges, der Bildungsagentur, der Volkshochschule, der IHK und HWK, im Jobcenter, in unserem Referat für Migration und im Jugendamt und habe dabei einen weitreichenden Überblick erhalten. Ich habe einen weitreichenden, aber auch noch nicht vollständigen Blick erhalten. Ich möchte in meinen Ausführungen auf einige Probleme hinweisen. die wir als Stadt beeinflussen können und wo wir uns politisch beim Freistaat und Bund Gehör verschaffen müssen, wenn dieser Prozess ergebnisorientierter sein soll.
</p>
<p>Viele der Neuzugewanderten sind also in einem Alter, in dem schulische bzw. berufliche Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist. Etwa 30 % in dieser Altersgruppe haben keine Schule oder&nbsp; eine maximale Schulbesuchsdauer, die bei uns einer Grundschule entspricht. </p><ol><li>Die 16 – bis 18 Jährigen sind in DaZ-&nbsp; oder in Vorbereitungsklassen mit beruflichen Aspekten&nbsp; (VKA) der Beruflichen Schulzentren. Wir haben an 7 beruflichen Schulzentren der Stadt&nbsp; 9 derartige Klassen mit durchschnittlich je 20 Schüler/-innen.<br>80 Schüler sind in Vorbereitungsklassen, 89 Schüler/-innen mit Migrationserfahrungen sind im BVJ mit dem Ziel einen Abschluss zu erreichen, der dem Hauptschulabschluss gleich <br>gestellt ist.<br>Was machen wir in Leipzig gut: <br>Die Beschulung der 16 – 18 Jährigen erfolgt unabhängig vom Aufenthaltsstatus so schnell wie möglich. Auf Grund des unterschiedlichen Sprachstandes braucht ein Teil einfach mehr Zeit. Die Bildungsagentur führt deshalb nach den Herbstferien vier Dehnklassen (in die übrigens auch deutsche Jugendliche gehen können und sollen) ein.<br>Unbefriedigend ist : Geflüchtete haben nach dem Willen des SMK seit September 2016 die Berufsschule nur bis 18 Jahre zu besuchen und sollen zum Schuljahresende ausgeschult werden, d.h., im Regelfall kann ein neuzugewanderter Jugendlicher , z. Zt. praktisch keinen Schulabschluss dort erreichen auch wenn er/ sie über das Potenzial verfügt. Warum kann ein deutscher Jugendliche bis 27 Jahre auf die Berufsschule gehen? Hier sind politische Aktionen gefragt und deshalb war ihre Meinungsäußerung, Herr OBM,&nbsp; in der LVZ richtig und zur rechten Zeit.<br>&nbsp;Die Schulen des 2. Bildungsweges für Jugendliche ab 18 Jahre, Abendoberschule, Abendgymnasium,&nbsp; beschulen zur Zeit 85 Jugendliche mit Migrationserfahrung&nbsp; im Hauptschul-,&nbsp; 51 im Realschulgang, 12 das Abendgymnasium, weitere 80 sind Vorbereitungs-, Vorkurs- und Eingangsklassen des Kollegs. In den Klassenstúfen 11, 12 des Kollegs ist noch keiner angekommen. Diese Schulen haben&nbsp; einen wichtigen Bildungsauftrag Sie brauchen deshalb dringend einen Schulsozialarbeiter. Das Erhalten der Motivation, das Verhindern des vorzeitigen Abbruchs und viele für uns selbstverständliche Lebensfragen müssen dort täglich neu beantwortet werden. Wir werden dazu einen Antrag einreichen. <br>Aber es gibt noch ein viel wichtigeres Problem. Abendoberschule und -gymnasium beginnen erst 16.40 Uhr. Was machen die fast 150 Jugendlichen bis 16. 40 Uhr?<br>Hier wäre die Handwerkskammer sofort in der Lage sogenannte BOF- Maßnahmen (Berufsorientierung für Flüchtlinge) durchzuführen. 12 Jugendliche hat die HWK in solch einer Maßnahme; 175 könnte sie theoretisch noch aufnehmen. Dann hätten die Jugendlichen einen strukturierten Tag und lernen, welche Anforderungen sie in einem Beruf erfüllen müssen, können sich erproben und der Kontakt zu den Innungen wäre direkt gegeben.<br>Hier sollten und würden die Schulen des 2. Bildungsweges mit dem Ausbildungszentrum der HWK gern enger zusammenarbeiten. Die Abbruchquote würde garantiert sinken. Aber keiner (ich meine Bund oder Land) ist bereit, eine solche Maßnahme aufzulegen und&nbsp; zu bezahlen. Das Angebot sollte für deutsche und zugewanderte Flüchtlinge möglich sein. Übrigens von den&nbsp;&nbsp; 12 Jugendlichen in BOF sind 7 in Ausbildung und einer in einer Einstiegsqualifizierung, also 8 sind vermittelt = 75 %. um das zu ermöglichen, müssten auch Bürokratiehürden abgebaut werden, denn gegenwärtig darf ein Zugewanderter keine 2 Maßnahmen gleichzeitig absolvieren; auch wenn sie sich ergänzen würden. <br>Da sind wir beim nächsten Problem:<br>Der Zugang zu den einzelnen Maßnahmen ist vielfach abhängig vom Aufenthaltsstatus und der Aufenthaltsdauer. Jugendliche mit Aufenthaltsgestattung bzw. Duldung sind häufig von arbeitsmarktbezogenen Maßnahmen ausgeschlossen. Das ist grober Unfug. Diese Perspektivlosigkeit ist nicht selten Grundlage für nicht rechtskonformes Verhalten. Für Jugendliche sollte generell die 3 + 2 – Regel gelten, d,h. 3 Jahre Ausbildung in Sprache und Beruf&nbsp; und 2 Jahre Arbeit und dann, neue Entscheidung durch die Ausländerbehörde.<br>&nbsp;Das Beispiel des indischen Jugendlichen Dhruv Patel, der im Autohaus Saxe&nbsp; Lehrling war, steht für diesen Unfug&nbsp; exemplarisch. Gut integriert mit Zukunftsperspektive, trotzdem abgeschoben.<br>Lassen sie mich abschließend auf ein paar Probleme hinweisen, die mir zu denken geben.<br>&nbsp;Es gibt viele Maßnahmen, die es ermöglichen könnten, Geflüchtete in Ausbildung oder Arbeit zu integrieren. Trotzdem tun wir uns schwer.<br>&nbsp;1. Die Jugendliche sind immer besser in der Lage Alltagsdeutsch zu sprechen. Es fehlt an Kenntnissen über das gesellschaftliche Leben (Beispiel: Sozialversicherungen) und die berufskonkrete Sprache. Die Einstiegsqualifizierungen für Jugendliche sind dabei eine große Hilfe. BMW, Siemens haben je eine Klasse mit 16 Jugendlichen gebildet, 11 kleine bzw. mittlere Unternehmen haben bei der IHK 44 EQ-Verträge abgeschlossen. Dieser Prozess sollte forciert werden. Wir sind Logistik- Tourismusstandort. DHL, Schenker, viele Hotels o.a. könnten solche EQ’s anbieten. Hier ist das Amt für Wirtschaftsförderung gefordert einen Anteil in Zusammenarbeit mit den Kammern zu leisten.</li><li>Es gibt ohne weiteres viele Maßnahmen. Bei meinen Gesprächen hatte ich den Eindruck, dass diese zum Teil am Schreibtisch ohne Praktiker konstruiert wurden. Ein Beispiel die Maßnahme Perjuf – Perspektive für junge Flüchtlinge im Handwerk. Man müsste meinen mit Borsdorf hat die HWK die besten Bedingungen. Die kostet aber auch Geld. Ein Ausbilder in Borsdorf hat eine Vergütung, die höher ist als der Mindestlohn. Es wurden vorrangig Maßnahmeträger genommen, die nur Mindestlohn zahlen kurzum. Die Maßnahmeträger unterbieten sich, <br>Mit der Berufsschule Borsdorf hat die HWK die besten Bedingungen. Aber das BAMF ist nicht bereit, die logischerweise höheren Kosten als bei freien Trägern zu finanzieren.</li><li>Seit Juli 2016 gibt es eine Deutschförderverordnung nach §5 Aufenthaltsgesetz. Die Bedingungen für diese Förderung können nicht einmal die Unternehmen der IHK erfüllen. Also stellt man keinen Antrag. Deuföf ist wichtig, sollte aber den ausbildungsbegleitenden Hilfen in der Berufsschule gleichgestellt werden und nicht an eine Mindestanzahl von 16 Azubis gekoppelt sein; sondern individuelle Hilfe sein. Hier ist das BAMF ebenfalls gefordert nachzubessern.</li><li>Unser Projekt Joblinge ist gut. Wir haben in der vergangenen Stadtratssitzung weiterführende Beschlüsse dazu gefasst. Das war richtig. Es betrifft vorrangig Jugendliche mit Realschulabschluss.</li><li>Frau Bran aus dem Referat für Migration leitet einen Arbeitskreis, der alle Akteure mind. zweimal im Jahr zusammennimmt und Aufgaben und Probleme berät.<br>Das wird von den Kammern, dem Jobcenter, der Volkshochschule, dem AJuFaBI sehr gelobt.<br>Mitarbeiter der Verwaltung aus verschiedenen Ämtern haben eine Vorlage 04455 erarbeitet unter dem Titel: Bildungs- und Arbeitsmarktintegration Neuzugewanderter im Alter von 16 bis 27 Jahren. Situationsbeschreibung und konzeptionelle Ansätze für den Erwerb eines Schulabschlusses sowie Arbeitsmarktintegration.<br>&nbsp;Diese sollte umgehend allen Stadträten und der Öffentlichkeit zugängig gemacht werden.</li><li>Es werden zur Zeit 318 minderjährige Ausländer und 77 junge Volljährige bis 21 Jahre betreut. In den umA –Einrichtungen freut sich kaum einer auf den 18. Geburtstag, denn dann müssen diese die Gemeinschaftunterkunft verlassen und wären auf sich alleine gestellt. <br>Die umA-Betreuung durch das Jugendamt unter Leitung von Frau Hafkesbrink geht den richtigen und zum Teil einen neuen&nbsp; Weg. Das Amt verfügt über Wohngruppen, wo die jungen Volljährigen weiter betreut werden können und müssen, Die umAs und jungen Volljährigen besuchen Berufsschulen oder die Schulen des 2. Bildungsweges. Hier ist der sinnvolle Vormittag gesichert. Praktika, Bibliothek oder/und Arbeit (im Einzelfall) wird ermöglicht und genutzt. </li></ol><p>Abschließend möchte ich sagen. Es gibt viele Maßnahmen, aber nicht zu viele. <br>3524 Jugendliche mit Migrationserfahrungen im Alter von 16 bis 27 Jahren leben in unserer Stadt mit unterschiedlichen Aufenthaltsstatus. Denn Integrationskurs können eigentlich alle ablegen. Nach dem Jobcenter haben wir dazu 24 Bildungsträger, aber was dann? Etwa die Hälfte werden durch Integrationsmaßnahmen Schule und Ausbildung erfasst. Was passiert mit den nicht erfassten Jugendlichen? Sicher ein Teil der jungen Zugewanderten arbeitet, nimmt keine Ausbildung auf. Auch darüber sollte mehr gesprochen werden.<br>Welche Unterstützung brauchen diese jungen Menschen um sich in die Stadtgesellschaft zu integrieren?&nbsp;<br>Es fehlt meiner Meinung nach noch an einer zentralen Datenbank auf die die Akteure Zugriff haben&nbsp; und an einer verbesserten Steuerung. Hier brauchen wir für ca. 6 Jahre eine Stabsstelle, Herr Oberbürgermeister, dann kann mit den Akteuren individueller und&nbsp; zielgerichteter auf den Jugendlichen gearbeitet werden.<br>Ich habe bei der Vorbereitung zum Thema viel Neues erfahren und verspreche den Mitarbeitern, dies in den Stadtratsausschüssen anzusprechen. Auch halte ich es für wichtig, die Akteure in die Fachausschüsse zur Problematik einzuladen.
</p>
<p>Mein letzter Satz zur Thematik kommt von Dr. Ziener aus der IHK:<br><strong>Integration ist kein Sprint, es ist ein Ausdauerlauf, der langsam schneller wird und wir müssen aufpassen, dass wir den Anschluss nicht verlieren</strong>.&nbsp;
</p>
<p><em>Rede zur Bildungspolitischen Stunde</em></p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-186398</guid>
                <pubDate>Thu, 07 Sep 2017 19:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Es ist unser Auftrag, Schaden von der Stadt abzuwenden</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/es-ist-unser-auftrag-schaden-von-der-stadt-abzuwenden/</link>
                <author>Margitta Hollick</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Vorlage 01611 dient einer rathausnahen, modernen Verwaltungsunterbringung. Bessere Arbeitsbedingungen für Teile der Verwaltung ist ein Ziel, das unsere Fraktion&nbsp;DIE LINKE teilt.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;
</p>
<p>Im März 2016 haben wir die Vorlage kontrovers diskutiert &nbsp;und letztlich wurde eine 25jährige Anmietung des Objektes Otto-Schill-Str. 2 mehrheitlich und gegen die Stimmen unserer Fraktion bestätigt.&nbsp;&nbsp;&nbsp;
</p>
<p>Ich habe zur ersten Vorlage ernste Bedenken geäußert. Die Verwaltung hat dann bereits im Mai 2016 den Grundvertrag&nbsp; erweitert und drei Nachträge bis Dezember 2016 ohne die Zustimmung des Stadtrates bzw. eines Gremienvorbehaltes unterzeichnet. Das irritiert uns. Der Umgang mit den Nachträgen, das mehrfache Absetzen der Vorlage von der Tagesordnung bestärkt unsere Aussagen vom März 2016 und wir sehen uns bestätigt, dass sich bestimmte Sachverhalte verschärft haben und der Stadtrat bewusst nicht einbezogen werden sollte. Das macht misstrauisch.&nbsp;&nbsp;&nbsp;
</p>
<p>Aber eine Nichtbefassung der Nachträge im Stadtrat ist ein eindeutiger Verstoß gegen mehrere Paragraphen der Gemeindeordnung und auch der Hauptsatzung.&nbsp;
</p>
<p>Dies haben wir Ihnen, Herr Oberbürgermeister, mehrfach mündlich und schriftlich eindeutig kommuniziert.&nbsp;&nbsp;&nbsp;
</p>
<p>Es liegt uns nicht daran, irgendjemanden in der Verwaltung &nbsp;zu diskreditieren. Aber es ist unser Auftrag, Schaden von der Stadt abzuwenden. Wir wissen, an dem bestehenden Mietvertag vom März 2016 können wir nichts mehr ändern. Der Stadtrat hat mehrheitlich zugestimmt. Aber warum müssen wir die Fehler, die wir im März 2016 gemacht haben, wiederholen?&nbsp;&nbsp;&nbsp;
</p>
<p>Unser Vermieter ist Grundstücksentwickler und Bauträger, der seine Objekte relativ schnell weiterverkauft. Deshalb wissen wir heute &nbsp;nicht, welcher Eigentümer in den folgenden Jahren unser Geschäftspartner ist.&nbsp;&nbsp;
</p>
<p>Wir wissen nicht, welche Strukturbereiche in 10 oder 20 Jahren die Verwaltung ergänzt oder welche geändert werden müssen.&nbsp;&nbsp;&nbsp;
</p>
<p>Wir wissen nicht, ob das Gebäude den Anforderungen der Betriebsstättenverordnung auf Dauer gerecht wird. Da ich bereits Akteneinsicht genommen habe, kann ich feststellen, dass kein Vermerk zu finden ist, der aussagt, dass das Gebäude in seiner Gesamtheit der Sächsischen Arbeitsstättenverordnung für Bürogebäude entspricht.&nbsp;
</p>
<p>Deshalb stellen wir den Änderungsantrag 2, die heute neu zu beschließende Ergänzung mit einer Kündigungsmöglichkeit durch die Stadtverwaltung nach <strong>10 Jahren Mietzeit</strong> zu versehen.&nbsp;
</p>
<p>Der Nachtrag heute bezieht sich auf Flächen im Souterrain (1.167,16 m²) und &nbsp;die Mietoptionsfläche im Erdgeschoss (672,34 m²), d. h. es ist eine Flächenerweiterung&nbsp;um 30,8 % und damit erhöht sich natürlich&nbsp; der tatsächliche Mietpreis. Aber die Mietpreiserhöhung ist nicht 30 %, sondern 42 %. Wir behaupten nicht, dass der Vermieter Höchstmieten angesetzt hat, aber die Vermietung von 25 Jahren an nur einen sicheren Mieter ist mehr als luxuriös.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;
</p>
<p>Es gibt aber noch ein sehr wichtiges Problem von dem wir nicht abgehen, das <strong>Aufmaß</strong>.&nbsp;
</p>
<p>Aus der Vorlage geht hervor, dass ein „planimetrisches Aufmaß“ angesetzt wurde. Gültig für das Aufmaß öffentlicher Gebäude ist die DIN 277 und gif MF/G (Richtlinie Bau – Sachsen) &nbsp;und nur diese. Wir fordern, dass das Aufmaß genau nach dieser DIN Raum für Raum, Kombizonen mit Teeküchen (oder neudeutsch Co-working-spaces) usw. erfolgt. Natürlich kann das auch zu unserem Nachteil sein, aber in vielen Räumen sind Vor- und Rückspringe wie auch Konstruktionsflächen&nbsp; (Schächte und Wände, Treppen und Flure), die nicht in die Mietfläche einfließen. Also steht die Frage, ist das Objekt nach diesen Kriterien eingemessen worden. Uns liegt diese Übersicht bis heute nicht vor. Wir fordern ein Aufmaß nach DIN 277 und &nbsp;eine prozentuale Aufstellung über die Wertung der einzelnen Bereiche – Gesamtfläche, Mietfläche (Büro, Archiv, Kombizonen …), Konstruktionsflächen, Treppen und Flure …&nbsp;&nbsp;&nbsp;
</p>
<p>Wir erneuern unsere Kritik an der Indexklausel, die natürlich nun noch stärker zuschlägt, sowie zu den pauschalen Betriebskosten und zu Nebenabreden bei der Instandsetzung des Elektro-, Be- und Entwässerungssystems. Bekannt gewordene oder jetzt neue Nebenabreden müssen offengelegt werden.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;
</p>
<p>Wie wir alle wissen, werden seit November 2016 die Räume genutzt und die dortigen Mitarbeiter sind zufrieden. Dass wir für das Funktionieren der Verwaltungsarbeit die Räume brauchen, ist auch bei uns unstrittig.&nbsp;
</p>
<p>Natürlich ist es ein &nbsp;wunderschönes &nbsp;Jugendstilhaus. Der Stuck lässt die Augen glänzen, aber ob es ein <strong>optimales</strong> Bürogebäude ist, lässt in einigen Punkten Zweifel aufkommen.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;
</p>
<p>Die <strong>Barrierefreiheit</strong> ist für das Gebäude eingeschränkt, vor allem auf den Etagen (Ursache sind die Türbreiten und&nbsp;&nbsp;-schwellen). Barrierefreiheit gilt für Mitarbeiter/innen und Kunden.&nbsp;&nbsp;&nbsp;
</p>
<p>Wir erheben auch Zweifel am <strong>Beleuchtungskonzept</strong> und sind gespannt, was uns das langfristig kosten wird. Die Anschaffung von 300 Stehlampen hat &nbsp;der Vermieter übernommen. Bis zu 6 LED-Stehlampen in einem Raum sind z. T. vorhanden, um die notwendige Beleuchtungsstärke zu erreichen Das ist nicht optimal, denn wie bekannt, hat der Vermieter keine Unterhangdecken wegen des Stucks und des Denkmalschutzes in mehreren Zimmern angebracht.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;
</p>
<p>Zum &nbsp;<strong>Brandschutz</strong> sind in den Übergabeprotokollen kaum bzw. keine Aussagen zu finden, auch im Textteil nicht.&nbsp;
</p>
<p>Wir können uns nicht vorstellen, dass die bereits genutzten Etagen brandschutztechnisch nicht abgenommen wurden. Im Datenraum war bei vorhandenen 18 Aktenordnern keiner darunter, der Auskunft gab. Wir möchten den vollständigen Bericht des beauftragten Prüfingenieurs. Nach dem heutigen Verwaltungsstandpunkt wird uns das zugesichert.&nbsp;&nbsp;
</p>
<p>Wir haben deshalb die Änderungsanträge 1 und 3 eingebracht, die für uns bedeutend für die Abstimmung sind.&nbsp;&nbsp;
</p>
<p>Erst mit dem Aktenstudium wurde mir bewusst, dass auch für <strong>Archivräume</strong> Vorschriften eingehalten werden müssen. Die Be- und Entlüftung der Archivräume muss gesichert sein, um das Archivgut der Stadt zu erhalten. Auch dazu ist ein Gutachten notwendig. Ich habe keine Aussagen gefunden. Hinzu kommt, dass unter den Souterrain noch ein Keller ist, der 1994 zugemauert wurde. Auch deshalb ist ein Durchlüftungsgutachten notwendig.&nbsp;&nbsp;&nbsp;
</p>
<p>In der 0tto-Schill-Straße 2 gibt es schon noch einiges zu tun.&nbsp;&nbsp;
</p>
<p>Das Willkommenscenter ist im Bau, Sonnenschutz ist noch nicht in allen Räumen angebracht usw. Es macht mich auch betrübt, wenn ich die Graffiti-Schmierereien auf der Pleiße-Mühlgrabenseite sehe.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;
</p>
<p>Es wird sie &nbsp;nicht verwundern, dass wir der Vorlage so nicht &nbsp;zustimmen können. 
</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Rede zur Drucksache DS-01611-04 "Fortschreibung des Konzeptes zur langfristigen Verwaltungsunterbringung hier: Otto-Schill-Str. 2, Bestätigung der Nachträge zum Mietvertrag".</em></p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-185010</guid>
                <pubDate>Wed, 17 May 2017 11:30:00 +0200</pubDate>
                <title>Die Verwaltung muss zahlen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/die-verwaltung-muss-zahlen/</link>
                <author>Margitta Hollick</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Es ist eine gute Tradition der AG „Freie Wohlfahrtsträger“, dass sie jährlich die Mitglieder des Fachausschusses Jugend/Soziales/Gesundheit und Schule Anfang Mai zu einem Gespräch einlädt.<br>Wir, die Mitglieder des Fachausschusses, hören aus erfahrenem Munde die Probleme und Sorgen und gemeinsam versuchen wir Lösungen anzubieten. Das ist nicht immer leicht und gelingt uns häufig nur in Maßen.<br>Ein Problem, das seit 2010 immer wieder auftaucht, sind die Personal- und Sachkosten für neue Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft während der Vor- und Anlaufphase. Die Kosten für eine sich aufbauende Kita trugen bisher die freien Träger, und im Ausschuss wurde uns von der Verwaltung immer wieder mitgeteilt, dass ein städtischer Zuschuss nicht möglich sei.<br>Keine Pflichtaufgabe. Irrtum .<br>Mit Stadtratsbeschluss vom Februar 2016 wurde die Verwaltung durch einen Antrag des Jugendhilfeausschusses beauftragt,&nbsp; bis zum Ende des 2. Quartals 2016 eine Richtlinie zur Beschlussfassung vorzulegen, die die Übernahme der Personal- und Sachkosten in der Vor- und Anlaufphase der Eröffnung einer neuen&nbsp; oder erweiterten Kita in freier Trägerschaft regelt. Und siehe da, das städtische Rechtsamt prüft und stellt fest: Die freien Träger übernehmen eine Pflichtaufgabe der Kommune und sind ebenso wie die kommunalen Kitas in diesem Falle angemessen zu finanzieren oder kurz: Die Verwaltung muss zahlen. In der Vorlage sind die Regelungen aufgeführt. 
</p>
<p>Die entscheidenden Aussagen für die freien Träger sind in der Anlage 1 im&nbsp; Abschnitt 3 und 4verankert.<br>Hier ist die Fraktion DIE LINKE der Meinung, es muss nachgebessert und verändert werden, deshalb unser Änderungsantrag: 
</p>
<p>Im Abschnitt 3 „Voraussetzung für die Finanzierung“ ist der Abschnitt <br>c) Schaffung von mindestens 75 zusätzlichen Plätzen als eine Voraussetzung zu streichen. Alle Einrichtungen, die neu eröffnet werden, haben Vorlaufkosten und sind entsprechend angemessen zu finanzieren. Diese Einschränkung ist deshalb nicht angebracht. 
</p>
<p>Im Abschnitt d) soll die Finanzierung bei Erweiterungen und Ersatzneubauten nur möglich sein, wenn mindestens 40 % zusätzliche Plätze im Vergleich zur Ursprungskapazität geschaffen werden. <br>Wir halten diesen Prozentsatz für zu hoch. Einfaches Rechenbeispiel: Eine Kindertagesstätte mit 120 Kindern. Erweiterung um 40 % wären 48 Kinder, also 3 Gruppen. Wir sagen 25 % sind realistisch,reichen aus. Eingewöhnung in Kinderkrippe und Kindergarten kostet Zeit und Personal.<br>Denn damit die Finanzierung der Anlaufkosten fließen kann, müssen alle Punkte von a) bis e) erfüllt sein. Das wäre bei den jetzigen Vorgaben (75 zusätzliche Plätze bei Neubauten und 40 %bei Erweiterung)&nbsp; kaum so möglich, und eine Pflichtaufgabe wird ausgehebelt.
</p>
<p>Auch im Abschnitt 4 „Finanzierung der Vorlaufkosten“ streben wir Veränderungen an. Um die Aufgaben in Vorbereitung der Eröffnung der neuen Kitas realistisch erfüllen zu können (konzeptionelle Arbeiten, Personalgespräche, Teambildung, Aufnahmegespräche, Elterninformationen, Gruppenbildung, Einrichtung der Räume usw.), sollten die Personalkosten für eine Leiterstelle bereits zwei Monate anstatt einem Monat vor der Inbetriebnahme der Kita finanziert werden. Vier Wochen anstatt lediglich zwei Wochen vor der Inbetriebnahme sollten dann auch zwei bis drei Erzieherinnen zur Verfügung stehen, um die Leiterin bei dem umfangreichen Aufgabenfeld zu unterstützen. 
</p>
<p>Letztendlich stellen auch diese Regelungen einen Kompromiss dar, wissen wir doch, dass tatsächlich mindestens ein Vierteljahr vor der Vorlaufzeit notwendig ist, um eine Einrichtung ordnungsgemäß eröffnen zu können. 
</p>
<p>Herr Oberbürgermeister, wir erwarten, dass die Regelungen über den Umfang und das Verfahren über einen zusätzlichen Personal- und Sachkostenzuschuss in der Vor- und Anlaufphase neuer Kitas durch den Stadtrat beschlossen werden. Genau das hat der Stadtrat mit dem Beschluss des Antrages des Jugendhilfeausschusses festgelegt. Lediglich zu informieren, war nicht der Auftrag. 
</p>
<p>Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. 
</p>
<p><em>Rede zur Drucksache DS-03383 "Personal-und Sachkostenzuschuss für neue Kindertagesstätten in freier Trägerschaft in der Stadt Leipzig während der Vor- und Anlaufphase".</em></p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-185011</guid>
                <pubDate>Wed, 17 May 2017 08:30:00 +0200</pubDate>
                <title>Eine Insolvenz der Spielbetriebsgemeinschaft hätte gravierende Folgen </title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/eine-insolvenz-der-spielbetriebsgemeinschaft-haette-gravierende-folgen/</link>
                <author>Margitta Hollick</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Zunächst möchte ich mich für den umfangreichen und gut recherchierten Verwaltungsstandpunkt bedanken, auch wir tragen diesen mit.. Er würdigt die Verdienste der 1. Frauenbundesligamannschaft seit 27 Jahren und darüber hinaus. Als mehrfacher Deutscher Meister; Pokalsieger (zuletzt 2016), Champions League Teilnehmer und mehrfache „Mannschaft des Jahres“ in Leipzig und Sachsen. und als einzige Mannschaft, die im Goldenen Buch unserer Stadt verewigt ist. Der Verein steht für eine ausgezeichnete Nachwuchsarbeit und hat über Jahre hinweg regelmäßig Nationalspielerinnen hervorgebracht; auch deshalb ist Leipzig Bundesstützpunkt im Frauenhandball. Das Sportgymnasium und die Sportoberschule ist auch ein Zentrum für die Nachwuchsarbeit.<br>Eine Insolvenz der Spielbetriebsgemeinschaft hätte für diese Einrichtungen gravierende Folgen und auch wir als Fraktion Die Linke möchten das mit allen Kräften verhindern.<br>In der heutigen LVZ konnten sie lesen, dass es nicht leicht ist für die Leipziger Frauenmannschaften, die obersten Spielklassen zu halten.&nbsp; <br>In Leipzig wird viel über Traditionsmannschaften gesprochen.&nbsp; Der HCL ist eine sehr gute Frauentradition.&nbsp; Natürlich verkennen wir nicht, dass sowohl der Verein HCL e.V., seine Kontrolle der GmbH als Tochter unzureichend wahrgenommen&nbsp; und erst recht die Geschäftsführung der HCL-GmbH Fehler im Management und bei der Kontrolle interner Prozesse gemacht haben. Daher ist die Zustimmung zur Unterstützung mit Bedingungen verbunden, wie sie im Verwaltungsstandpunkt konkret formuliert wurden. Ein Weiterso wie bisher geht auf keinen Fall.
</p>
<p>Zum&nbsp; Änderungsantrag der CDU:<br>Zunächst ein Wort: Zynisch,&nbsp; wenn sie den Frauenhandball aus Leipzigs Sportkalender streichen wollen, dann sagen sie doch einfach „ nein“. Dann ist das so, aber die Frauen, die über Jahrzehnte&nbsp; nicht ein, sondern das sportliche Aushängeschild unserer Stadt&nbsp; waren gegen „kleine“&nbsp; Vereine auszuspielen, halte ich für bösartig und zynisch.<br>Ich habe eine optimistische Lebenshaltung und deshalb hoffe ich, dass die Frauenmann-schaft gerettet wird und die Stadt daran einen Anteil hat.<br>Die Bedingungen, die die Stadt für ihren Anteil stellt, sind gerecht, notwendig und hart.&nbsp; <br>Wir unterstützen den Antrag und auch den Änderungsantrag.<br>Am Sonnabend 18 Uhr ist das letzte Spiel der Saison&nbsp; gegen Frischauf Göppingen. Es wäre toll, wenn viele Menschen kommen, um dem&nbsp; HCL den Rücken zu stärken und Verbundenheit zu zeigen.
</p>
<p><em>Rede zum Antrag A 04058 der Stadträte Hollick, Lehmann, Schmidt und&nbsp;Walther "Finanzieller Zuschuss an die HCL GmbH".</em></p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-173775</guid>
                <pubDate>Wed, 18 Jan 2017 11:30:00 +0100</pubDate>
                <title>Die Vorlage ist in zu vielen Punkten nebulös</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/die-vorlage-ist-in-zu-vielen-punkten-nebuloes/</link>
                <author>Margitta Hollick</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>2012 gab es die erste Vorlage zu Thematik<strong> "Investitionen in Schulen der Stadt Leipzig als&nbsp; eine zentrale Herausforderung an die Kommunalpolitik der nächsten Jahre“.</strong>&nbsp; Allen Stadtbezirksbeiräten, Ortschaftsräten und Stadträten wurde deutlich,&nbsp; welche Herausforderungen an die Kommunalpolitik für die notwendige Bereitstellung und Entwicklung der städtischen Bildungsinfrastruktur in den nächsten 15 bis 20 Jahren bestehen. <br>Die Herausforderungen sind noch größer geworden – noch stärkeres Geburtenwachstum, verstärkter Zuzug von Familien mit Kindern. <br>Das sind positive Faktoren für die Entwicklung unserer Stadt und zugleich die Aufgabe, entsprechende&nbsp; städtische Bildungsinfrastruktur bereit zustellen, was keine leichte Aufgabe ist.<br>Um den Prozess zu beschleunigen, haben wir jetzt eine Vorlage mit dem Titel<br>„Alternative Beschaffung Schulhausbau - Ergebnis Interessenbekundungsverfahren und weiteres Vorgehen“.<br>Erfahrungen haben wir in diesem Prozess bereits bei Kindertagesstätten.<br>&nbsp;Wobei der Vergleich Kita / Schule doch hinkt.<br>1. geht es bei Schulen im Wertumfang etwa um mindestens das Fünffache im Vergleich zur Kita,<br>2. hat der Landesrechnungshof die Verwaltung kritisiert., dass die mit dem Bau verbundenen Mieten bei Kitas wesentlich zu hoch sind. Wir bauen 2 Kindertagesstätten bezahlen aber&nbsp; mind. vier.<br>Das Dezernat V hat&nbsp; kürzlich selbst verkündet, dass die Stadt aus Kostengründen keine Kitas bei privaten Investoren mehr anmietet und
</p>
<p>3. man sieht es an den Vorlagen zur Umsetzung der „Kitabauinvestitionen“. <br>Dritte, also private Investoren, bauen nicht schneller als die Kommune.<br>Zur Vorlage: <br>Nach Abschluss eines Markterkundungsverfahrens sollen an 6 Standorten von privaten Investoren Schulen gebaut werden und der Oberbürgermeister soll beauftragt werden ein Ausschreibungsverfahren für Investorenmodelle durchzuführen.<br>Die Verwaltung schätzte ein, dass der private Markt großes Interesse an einem Engagement im Schulhausbau signalisiert hat. <br>Jetzt fangen aber die Probleme an, keiner von uns kennt bisher die Investoren und welches Investorenmodell sie wählen wollen. Eine Frage ist: Wollen wir Mietverträge wie bei einer Vielzahl von Kitaprojekten mit fester Laufzeit von&nbsp; 25 Jahren? Nein: Hier stehen dann nicht angenommene 15-20 Millionen EUR an Investitionskosten (pro Schule) sondern 50 Mill. EUR und mehr als Mietaufwendungen in Summe und als Belastung für den Haushalt der Stadt. Geld, das eigentlich nicht zur Verfügung steht, Geld, das an anderer Stelle besser verwendet werden könnte. Der Instandhaltungs- und Sanierungsstau an Bestandsschulen baut sich nicht ohne Geld von alleine ab.&nbsp;&nbsp; Problembewältigung, wie hier vorgeschlagen,&nbsp; geht definitiv anders. Nämlich mit sozialer und wirtschaftlicher Kompetenz und finanziellem Augenmaß. Das ist unsere Position! <br>Natürlich wissen wir oft, wer in Leipzig Grundstücke besitzt (Übrigens&nbsp; auch deshalb, weil die Stadt ihr Vorkaufsrecht zu häufig in den vergangenen Jahren nicht genutzt hat.), aber als&nbsp; Stadträte werden wir erst im Ergebnis der Ausschreibungsverfahren wieder informiert. Da hat zwar vorher ein Fachgremium mit 9 Stadträt/innen die Aufgabe,&nbsp; Hinweise&nbsp; für Verhandlungen hinsichtlich der Wertungskriterien „ Nachhaltigkeit“, „Anforderungen an modernes Lernen“ und „Architektonische Qualität“ zu geben, aber die wesentlichen Entscheidungen – Wer, wo, was baut? -&nbsp; sind dann bereits gefallen.<br>&nbsp;Wir fassen die Vorlage so auf, dass diese Schulen zusätzlich zu den städtischen Investitionen gebaut werden sollen. Daraus ergibt&nbsp; sich eine weitere Frage:<br>Baut der private Investor mit / oder ohne Fördermittel?<br>In der Vorlage (leider erst auf der letzten Seite) wird deutlich, dass es um den Bau zuwendungsorientierter Gebäude geht, d.h. Fördermittel und städtische Mittel.<br>Was wir aber wissen, dass Leipzig wegen dieser Vorlage keine zusätzlichen Fördermittel erhält, aber die Fördermittel die Kosten des Baus um 35 -40 % senken und damit garantierter Gewinn für den privaten Investor sind. Für uns steht fest, dass Kommune und privater Investor in Konkurrenz um die Fördermittel stehen. Daraus erwächst die Frage: verringern wir unser kommunales Engagement bei den Schulinvestitionen? <br>Das wollen wir eindeutig nicht.<br>Die Vorlage ist in zu vielen Punkten nebulös.<br>Eine nicht zu überlesende Aussage war auch, dass für eine sofortige Umsetzung eines Schulprojektes derzeit kein Grundstück in Betracht kommt, da bei allen erst noch Baurecht zu schaffen ist.<br>Was das heißt, wissen die Experten. Sollte wegen der ausgewählten Grundstücke der Flächennutzungsplan geändert werden müssen und neue B-Pläne zu den Grundstücken erstellt werden müssen, sind das bei jeden dieser Standort bis zu 100 T €. Ob das der Fall ist?&nbsp; Auch das wissen wir nicht. <br>Zu schaffendes Baurecht, Baubeginn ab Fördermittelzusage, Wettbewerb, EU-weite Ausschreibung; an alle diese Punkte ist auch der private Investor im öffentlichen Auftrag gebunden. Und die kosten ihm genauso viel Zeit, wie wenn die Kommune der Bauherr ist.<br>.<br>Es ist also ein sehr&nbsp; schwieriger und risikobehafteter Prozess und dafür braucht die Verwaltung Geld und das wird im Punkt 4 der Vorlage deutlich.<br>Für die weiterführende externe juristische, wirtschaftliche oder sonstige Beratung sind daher <strong>zunächst</strong> Mittel in Höhe von 150 T € erforderlich. Ob das gut angelegtes Geld ist, stelle ich in Frage, denn klar ist, das Risiko bleibt wie so oft bei der Kommune.
</p>
<p>Die Verwaltung braucht aber nicht nur Geld für externe Beratung. Sie bindet auch Personen in der Verwaltung bei diesen Projekten.&nbsp; Fakt ist auch, dass nicht nur ein Mitarbeiter des AGM oder AJuFaBi der Stadtverwaltung damit beschäftigt sein wird. Wir wissen nicht, mit wie vielen Mitarbeiter/innen die Verwaltung rechnet und auch das kostet. Wir brauchen gute Mitarbeiter im AGM und eine zu diskutierende Frage bleibt, wie stocken wir die Mitarbeiterzahl dort auf um die kommenden Aufgaben zu bewältigen.
</p>
<p>Für unsere Fraktion sind zu viele Fragen ungeklärt, die Vorlage zu nebulös als das wir einen Freifahrtschein vergeben können. Wir sehen das Risiko und die damit verbundenen Kosten bei der Stadt und stimmen deshalb nicht zu.&nbsp;
</p>
<p><em>Rede zur Drucksache DS&nbsp;03155 "Alternative Beschaffung Schulhausbau - Ergebnis Interessenbekundungsverfahren und weiteres Vorgehen".</em></p>]]></content:encoded>
                
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                <pubDate>Wed, 18 Jan 2017 06:30:00 +0100</pubDate>
                <title>Schulbibliotheken und Leseräume  sind Bildungs- und Lernorte</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/schulbibliotheken-und-leseraeume-sind-bildungs-und-lernorte/</link>
                <author>Margitta Hollick</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>42 Schulbibliotheken und 30 Leseräume&nbsp; sind Bildungs- und Lernorte, die sich an&nbsp; Leipziger Schulen etabliert haben. In Schulbibliotheken und Leseräumen werden&nbsp; die Lern- und Medienkompetenzen gefördert.<br>Das beginnt mit der Leseförderung hin zur Lesekompetenz, vom selbstständigen Lernen zur Informationskompetenz.<br>In Schulbibliotheken / Leseräumen können Unterrichtsstunden stattfinden, können Freistunden sinnvoll zum Lernen genutzt werden, können Schularbeiten wie Hausaufgaben, Kurzvorträge, Facharbeiten u.a. erledigt oder vorbereitet werden. Natürlich sollte&nbsp; man auch Medien in der Schulbibliothek ausleihen können. <br>Schulbibliotheken ersetzen aber nicht die öffentlichen Bibliotheken, eine gute Zusammenarbeit unterstützt die Arbeit der Schulbibliotheken.<br>Unsere heutige Vorlage soll diesen Weg der Sicherung der Schulbibliotheken und Leseräume bis 2020 festigen und weiter entwickeln.<br>&nbsp;Sie zeigt auf, was wir gut gemacht haben und wo wir uns noch weiter entwickeln und aufpassen müssen, dass uns nichts wegbricht.<br>Als optimistische Bildungspolitikerin habe ich gehofft, dass in der Novelle des Sächsischen Schulgesetzes auch diese Lern- und Bildungsorte auftauchen.<br>Fehlanzeige. Was nicht im Gesetz steht, muss der Freistaat auch nicht finanziell fördern. Also bleibt diese Aufgabe bei der Stadt „hängen“ auch kostenseitig&nbsp; und wir haben uns dieser Aufgabe bestmöglichst gestellt. Das möchte ich voran stellen und auch Dank sagen.<br>Eine zentrale Rolle in der Schulbibliothek sollte die Schulbibliothekarin zur Bündelung dieser Aufgaben bilden. Hier liegen aber auf Dauer die Probleme..<br>Die personelle Absicherung in den Schulbibliotheken erfolgte vorrangig über den 2. Arbeitsmarkt und jetzt über&nbsp; öffentlich geförderte Beschäftigung. Allein 71 Stellen seit Februar 2016 über das Programm „ Soziale Teilhabe“ für drei Jahre, 20 Stellen über Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) für 12 Monate und weiteres. Das bedeutet für die Schulen ständiger Wechsel im Personal, keine Gewährung von Kontinuität und Schließzeiten. <br>Unsere Stadt hat eine schulbibliothekarischen Arbeitsstelle und damit haben wir gute Voraussetzungen. Die 2 Mitarbeiterinnen haben&nbsp; viele motivierte Frauen und Männer ausgebildet und in ihre Tätigkeit eingeführt.&nbsp; 2016 allein 85 Personen, die alle keine bibliothekarischen Fachkräfte sind.&nbsp; Für die Mitarbeiterinnen ist das ein ständig sich wiederholender Prozess, obwohl sie sich gern mehr der inhaltlichen Arbeit widmen würden.<br>Ich möchte nochmals hervorheben, dass es gut ist, dass wir eine solche schulbibliothekarische Arbeitsstelle mit engagierten Mitarbeiterinnen haben, deshalb unterstützen wir auch den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, zunächst die schulbibliothekarische Arbeitsstelle zu stärken.<br>Natürlich wäre die Schaffung fester Planstellen entweder durch den Freistaat (der ja für die inhaltliche Bildung verantwortlich ist) oder durch die Stadt hier die richtige Lösung (mit Finanzen durch den Freistaat). Hinzu kommt noch, dass die HTWK Leipzig einen solchen Studiengang Schulbibliothekar /in hat, aber die Absolvent/innen in Sachsen äußerst selten eine Anstellung finden. Dafür sind politische Entscheidungen zuerst im Landtag&nbsp; notwendig. <br>Ein nicht unerheblicher Teil der personelle Absicherung (vor allem bei den Leseräumen) erfolgt auch über Ganztagsangebote und Ehrenamt .&nbsp; Auch das ist möglich, kann aber keinesfalls auf Dauer die Lösung sein. <br>Wir haben also in den nächsten Monaten ein Problem bei der Absicherung von 20 Schulbibliotheken und in 1,5&nbsp; - 2 Jahren bei 71 Stellen. Das sollten wir im Blick haben.<br>Deshalb unterstützen wir diese Vorlage. Es wird Geld für die Aktualisierung und den Ausbau der Medienbestände, für die Finanzierung von Software und für die Weiterentwicklung der Leseräume zu Bibliotheken bereit gestellt. <br>&nbsp;3 neue Leseräume sollen geschaffen werden. 11 von 66 bestehende Grundschulen haben noch keinen Leseraum oder Bibliothek; übrigens auch 9 der 21 Oberschulen und 9 der 15 Förderschulen.&nbsp; Bei den Gymnasien und beruflichen Schulzentren haben wir eine Vollversorgung.<br>Der Stadtrat hat einen Beirat für Leipziger Schulbibliotheken gebildet, in denen auch Vertreter der Fraktionen sind und die Probleme kennen und zweimal im Jahr dazu beraten.<br>Ich möchte meinen Beitrag beenden mit dem Punkt 5 der Vorlage.<br>„Das Perspektivziel der Betreuung der Schulbibliotheken durch bibliothekarische Fachkräfte unter finanzieller Mitwirkung des Freistaates Sachsen“ bleibt.
</p>
<p><em>Rede zur Drucksache DS&nbsp;03190 "Schulbibliotheken und Leseräume an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig - Fortschreibung d. Entwicklungskonzeptes für die Jahre 2017 - 2020".</em></p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-173714</guid>
                <pubDate>Wed, 21 Sep 2016 10:12:00 +0200</pubDate>
                <title>Diese Vorlage ist kein Riesenschritt</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/diese-vorlage-ist-kein-riesenschritt/</link>
                <author>Margitta Hollick</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Am 7. Juli 2016 verabschiedete der Deutsche Bundestag ein Arbeitsmarktprogramm für Geflüchtete nach § 5 a Asylbewerberleistungsgesetz uns bekannt als Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen abgekürzt FIM. <br>Staatsministerin Özoguz sagte in ihrer Rede vor den Bundestagsabgeord-neten: Die Bundesregierung beabsichtigt, denjenigen Teilhabe zu ermöglichen, deren Asylverfahren noch laufen und die in der Vergangenheit bis zum Ende ihres Verfahrens warten mussten… bis sie endlich einen Sprachkurs oder überhaupt etwas machen durften obwohl sie die ganze Zeit über hier (in Deutschland) waren.“ <br>Die Bundesregierung stellt 300 Mio. € für 100 000 Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung. Die Staatsministerin für Integration bezeichnet das als Riesenschritt. Naja, dass ich das anders sehe, wissen oder vermuten sie. Über AGH kann man streiten und darüber gibt es unterschiedliche Standpunkte. Das eigentlich erklärte Anliegen - diese als Brücke zum Arbeitsmarkt zu benutzen, gelingt nur selten. Aber Menschen haben Beschäftigung, können mit anderen kommunizieren, vereinsamen nicht. Auch diese Möglichkeit sehe ich. Nun kommt das aber:<br>AGH‘s werden bei deutschen SGB II-Empfänger mit 1,05 € bis 1,50 € vergütet. Flüchtlinge sollen für gleiche Leistungen, wie sie auch deutsche SGB II-Empfänger erbringen, nur 80 Cent erhalten. <br>Leipzig hat für das Jahr 2016 für 617 Geflüchtete derartige AGH‘s beantragt. 100 für die Kommune und 517 bei freien Trägern. <br>Für 30 Stunden wöchentlich darf – kann – muss ein Flüchtling an dieser Maßnahme „Sauberes Leipzig“ teilnehmen. Übrigens gibt es nur eine bedingte Freiwilligkeit, deshalb die drei Verben. <br>Der Kommunale Eigenbetrieb hat die Probleme erkannt und diese Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen „modernisiert“. Im Ausschuss wurde seitens des KEE erklärt, dass die Fahrtkosten vermutlich übernommen werden. Es ist ja auch ein einfaches Rechenbeispiel: 6 Stunden mal 80 Cent sind 4,80 €. Allein die Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt betragen für einen Erwachsenen in Leipzig 5,20 €. Aber zu den Fahrkosten sind keine Aussagen in der Vorlage. Und wie werden sich die freien Träger dazu verhalten? <br>Einige von ihnen wissen, dass ich in einem ESF-Projekt mit tätig bin. Dort erhalten die Teilnehmerinnen 5 € täglich für 6 Stunden Tätigkeit und das Sozialticket. Konnte sich die Bundesregierung nicht an solchen Richtlinien orientieren? Weiß die Bundesregierung überhaupt, dass Geflüchtete bereits AGH‘ s in den Gemeinschaftunterkünften haben und diese mit 1,05 € vergütet werden? Ab Oktober soll für die gleiche Tätigkeit&nbsp; 24&nbsp; % weniger gezahlt, nämlich 80 Cent.<br>Welche Auswirkungen in den Flüchtlingsunterkünften wird das haben?<br>Werden hier nicht wirtschaftlich Schwache, also Geflüchtete untereinander, Deutsche und Geflüchtete gegeneinander ausgespielt? Wollen wir so Integration bewältigen? Ich bin überzeugt, dass wir damit das Zusammenleben erschweren. Ich will jetzt nicht weiter über Ausländerfeindlichkeit reden. Aber diese Maßnahme wird nicht helfen die Probleme in Deutschland, in Sachsen und auch in Leipzig zu entschärfen, Mit unserem Änderungsantrag wollen wir deshalb Deutsche und Geflüchtete AGH-Teilnehmer gleichstellen. Die jährlichen Zusatzkosten würden etwa 40 000 € betragen<br>Unsere Stadt hat&nbsp; einen hohen Anteil von Sozialarbeitern, die&nbsp; viel zum Erhalt des sozialen Friedens beigetragen und das sollte unser Maßstab sein.<br>1650 Kinder und Jugendliche von Geflüchteten werden an Leipziger Schulen täglich unterrichtet und integriert. Das ist zweifellos nicht leicht. Für Erwachsene heißt Integration auch Sprache erlernen und das möglichst schnell und Arbeit aufnehmen in einem gelernten oder zu erlernenden Beruf. Hier sollte die Bundesregierung mehr Anreize schaffen.<br>Übrigens erhalten die Träger für Maßnahmen außerhalb der Flüchtlingsunterkunft monatlich Pauschale pro besetzten Platz eine 250,00 €; also auch der KEE. Für Maßnahmen innerhalb der Flüchtlingsunterkunft erhalten die Maßnahmeträger eine Pauschale von 85 €. Das wird vorrangig die freien<br>Träger betreffen. Von Vornherein belastet aber der Bund wieder die Kommune mit einer sehr umstrittenen Maßnahme.. Das können sie an den Kosten sehen. Der Bund hat ein eigenartiges Verhältnis zu den Kommunen. Unverständlich.<br>Übrigens&nbsp; bitte ich, in Zukunft die Einnahmen auch korrekt in der Vorlage auf dem 2. Deckblatt auszuweisen. Im Punkt 1. heißt es “nach Abzug der Bundesförderung“- bitte haushalterische Klarheit und Wahrheit. Wir wollen wissen, wie viele Euro der Bund Leipzig überweist.<br>Diese Vorlage ist kein Riesenschritt wie sich die Bundesregierung feiert, sondern für mich ein Schrittchen oder drastischer ein Rohrkrepierer. Im heute vor der Ratsversammlung stattfindenden Ausschuss wurde mitgeteilt, dass sich die Stadt Leipzig in den nächsten 4 Jahren fast ausschließlich bei den Arbeitsmarktbeschaffungsmaßnahmen für Geflüchtete auf diese AGH’s konzentrieren will und die eingestellten Mittel nur dafür verwenden will.<br>Das halte ich nicht für gut, weil es die Integration nicht befördern wird.
</p>
<p><em>Anmerkung:</em><br>Beide Änderungsanträge der Fraktion Die Linke . zur Erhöhung der Aufwandsentschädigung <br>von 0,80 € auf 1,05 € und die Übernahme der ÖPNV-Kosten wurden mehrheitlich abgelehnt.&nbsp;
</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Rede zur Drucksache DS&nbsp;02408 "Flexible Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylbewerber/-innen (Arbeitsgelegenheiten auf Grundlage des Arbeitsmarktprogramms "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen – FIM" (§ 5a AsylbLG))".</em></p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
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                <pubDate>Wed, 20 Apr 2016 10:12:00 +0200</pubDate>
                <title>Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig – Fortschreibung 2016</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/schulentwicklungsplan-der-stadt-leipzig-fortschreibung-2016/</link>
                <author>Margitta Hollick</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Nach der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes 2012 ist es das vierte umfangreiche Dokument, das in Schulkonferenzen, Stadtbezirks- und Ortschaftsräten heftigst diskutiert wurde. Leipzig hat sich demographisch in den letzten Jahren positiver entwickelt als dies ohnehin schon erwartet wurde. Seit 1995 ständiger, jetzt sogar starker Geburtenanstieg, positiver Bevölkerungswanderungssaldo und seit einem Jahr mehr als 1.400 schulpflichtige Kinder von Geflüchteten. Das sind Herausforderungen und Aufgaben, die die von 2012 weit übersteigen. Die Leuchttürme der letzten vier Jahre sind ohne Weiteres der Neubau der 3. Grundschule, der Pablo-Neruda-&nbsp; und der Kästner-Grundschule sowie die Sanierung der 68. Oberschule und des Reclam-Gymnasiums, alle mit entsprechenden Sporthallen. Weiter wurde teilsaniert und in Betrieb genommen die 57. Oberschule in Leutzsch. In Bau und Sanierung sind aktuell vier weitere Gymnasien (Luise- Otto-Peters-, das&nbsp; Heisenberg- Gymnasium, die Gymnasien in der Gorki- und der Telemannstr.) und zwei Oberschulen (Weiße-Schule, Paul-Robeson-Schule) sowie die Sprachheilschule Käte Kollwitz. Natürlich gab es darüber hinaus auch viele kleinere Maßnahmen wie der Ergänzungsbau Grundschule Böhlitz-Ehrenberg, die Mensa für die Grund- und Oberschule in Liebertwolkwitz und anderes.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <br>Mehr als 140 Mio. € wurden seit&nbsp; 2012&nbsp; in die Schulinfrastruktur investiert. Das ist positiv, aber leider immer noch zu wenig angesichts der rasanten Entwicklung. In Planung sind für die nächsten vier Jahre noch zehn weitere Schulen. Aber reicht das aus?<br>Die Schulentwicklungsplanung ist Grundlage für das Schulangebot in Leipzig und muss den kommunalen&nbsp; Planungsgrundsätzen unter Berücksichtigung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes gerecht werden. Daraus habe ich folgende Oberziele abgeleitet:
</p>
<p>1. Bedarfsgerechtigkeit<br>Die Schulentwicklungsplanung muss sicherstellen, dass alle Schüler, die nach einem Schulplatz fragen, auch versorgt werden können. Dies gilt in quantitativer und qualitativer Hinsicht. Und hier fängt das&nbsp; Dilemma an. In fast jeder Stellungnahme der Schulkonferenzen fehlt das Vertrauen in die Datenbasis der Zukunft. Das liegt an der Datengrundlage – die Kamenzstatistik. Die Statistik des Landesamtes&nbsp; ist, selbst wenn die nächste Bevölkerungsprognose im Mai 2016 kommen sollte, mit ihrem Erscheinen überholt, ja veraltet. Es&nbsp; muss doch möglich sein, die Zahlen des Leipziger Amtes für Statistik und Wahlen als Grundlage zu nehmen. Deshalb unterstützen wir den gemeinsamen Antrag von CDU und SPD zu dieser Problematik. Aber wir müssen auch die Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte besser und regelmäßig informieren, deshalb unser Antrag. Einmal aller vier bis fünf Jahre reicht einfach nicht aus und führt zu Unmut.<br>Schulplatz ja, das muss und wird gesichert, aber es geht auf Kosten der Schülerzahlen in den Klassen, der Hortbetreuung und der Ganztagsangebote. <br>Seit&nbsp; zwei Jahren wird die Integrationsverordnung, die leider nur eine Kann-Bestimmung in Sachsen ist, kaum noch umgesetzt. Volle Klassen bis zum Klassenteiler 28 und pro Klasse zwei Integrationskinder ist keine Seltenheit. Wo bleibt da die Möglichkeit für individuelle Förderung?&nbsp; Das Land Berlin hat für Stadtteile, wo ein hoher Anteil bildungsferner Eltern lebt, den Klassenteiler für Grundschulen (die geht in Berlin bis Klasse 6) auf 19 gesenkt, um individueller auf die Schulsituation reagieren zu können. Davon können wir in Sachsen und Leipzig nur träumen. Übrigens: Ist nicht auch hier ein Grund für die hohe Schülerzahl ohne Schulabschluss zu suchen, über die sich alle wundern? <br>Wir haben in Leipzig einen guten&nbsp; Planungsparameter für die durchschnittliche Klassenzahl: Für die Grundschule&nbsp; 22, für Oberschule und Gymnasium 25. Er&nbsp; wird aber sehr häufig überschritten. Vorausschauend hat die Verwaltung die Anzahl der neu zu bildenden Klassen erhöht berechnet. Das war richtig. Aber mehr Klassen bei gleicher Anzahl von Räumen heißt vor allem in den Grundschulen kaum Fachunterrichtsräume&nbsp; z. B. für Musik oder Kunsterziehung und weniger separate Horträume. (Unser Planungsparameter ist hier 50 %.) Das geht eindeutig gegen die Qualität. Extraräume für Ganztagsbetreuung gibt es kaum.<br>Bei der Schulentwicklungsplanung sollten auch die Schulangebote und die Planungen freier Träger berücksichtigt und sie in die Erarbeitung der Fortschreibungen mit eingebunden werden. Das ist uns leider nicht gelungen. Aus der Erfahrung der letzten Jahre wissen wir, dass fast jeder vierte Gymnasiast,&nbsp; jeder siebente bis achte Oberschüler und jeder sechste bis siebente Grundschüler eine Schule in freier Trägerschaft besucht. Ich bedaure es, dass mit Ausnahme von zwei Schulen, diese zu wenig mitgearbeitet oder kooperiert haben.<br>Wenn wir über die Bedarfe sprechen, müssen wir auch über die Deutsch-als-Zweitsprache-Klassen (DaZ) sprechen. Ca. 1.400 Kinder und Jugendliche besuchen diese Klassen in Phase 1 und 2&nbsp; in Grundschulen, Oberschulen und Berufsschulzentren, seit Februar 2016 gibt es auch Klassen in Gymnasien als Außenklassen von Oberschulen. Unverständlich für mich ist und bleibt, dass auch die Schulen in freier Trägerschaft dazu nicht einbezogen werden. In Phase 3 werden gegenwärtig knapp 3.200 SchülerInnen betreut, d. h., diese 3.200 SchülerInnen haben bzw. brauchen einen Schulplatz in den Regelklassen.&nbsp; 
</p>
<p>Als die Anzahl Geflüchteter sich im Sommer&nbsp; 2015 rasant erhöhte, war der erste Entwurf des Schulentwicklungsplanes schon in der Diskussion. Dieses Kapitel musste also neu geschrieben werden. Das Schreiben ist die eine Sache, die Umsetzung ist wesentlich schwieriger und bleibt eine Herausforderung. Aktuell versuchen wir, die Raumnot über Module zu sichern. Natürlich ist das ein Provisorium und zu teuer.
</p>
<p>Mein zweites Oberziel ist die <br>Ressourcensparsamkeit und Nachhaltigkeit<br>Kurz könnte ich sagen, vorhandene Ressourcen in Hinblick auf Standorte und Räumlichkeiten so gut wie möglich nutzen und bilden. Stichwort – strategisches Flächenmanagement.<br>Leipzig wird vorgeworfen, dass der Planungsprozess zu lange dauert, wir zu teuer sind und zu langsam bauen. <br>Der Beschluss vom Herbst 2015 für Vorplanungen in sieben Einrichtungen war richtig, reicht aber nicht aus. Bekannt ist, dass erst mit einer prüffähigen Entwurfsplanung mit Kostenberechnung entsprechend Leistungsphase 3 ein Fördermittelantrag gestellt werden kann. Dafür müssen die Grundstücksfragen geklärt sein, um nicht sechsstellige Haushaltsmittel für diese Planungen in den Sand zu setzen. Wir haben schon mehrfach im Stadtrat angeregt, dass zukünftige Planungen für Schulen aus einem revolvierenden Fonds finanziert werden sollen, um den mehrjährigen Planungsvorlauf beim Schulbau zu sichern.&nbsp; Jedes Jahr sind für mindestens fünf Objekte Planungsprozesse in Gang zu setzen. Auch wiederholen wir unsere Forderungen, für typengleiche Schulgebäude Planungspakete zu schnüren, um so Einsparungen von 30 – 50 % Planungskosten je nach Umbaugrad zu erreichen. Für die „alte“ 3. Grundschule bzw. Kästner-Grundschule könnte doch durchaus die Sanierung der Franz-Mehring-Grundschule oder der Ringelnatz-Grundschule die Vorlage sein.
</p>
<p>Als weiteres Oberziel sehe ich die<br>Verlässlichkeit<br>Schüler, Lehrer und Eltern benötigen für ihre Schule eine langfristige, verlässliche Perspektive. Und da gibt es erhebliche Zweifel.<br>Unsere Fraktion hat fast jährlich Haushaltsanträge für Investitionen in Grünau gestellt. Leider haben wir dafür nie Mehrheiten gefunden. Sechs Schulhäuser verfallen, in sieben Schulen wurden nur die nötigsten Reparaturen durchgeführt. Dieser Stadtteil hat die wenigsten sanierten Schulen; schultert aber viele soziale Aufgaben für unsere Stadtgesellschaft, z. B. bei der Unterbringung von Geflüchteten oder in der Beschulung von Förderschülern.<br>Seit Jahren wird den Schülern, Lehrern und Eltern in Probstheida versprochen, dass der Ersatzneubau für die Containerschule Franzosenallee kommt. Geplant für einen Zeitraum von fünf bis sieben Jahren, steht sie jetzt 18 Jahre. Die Planung sollte eigentlich schon erfolgen; geschehen ist noch nichts. Jetzt soll die Planung&nbsp; im 2.Halbjahr 2016 kommen, dann ist der Fördermittelantrag möglich, nach Bestätigung Baubeschluss und nach ca. vier Jahren wäre die Schule fertig. 2012 hieß es noch, dass der&nbsp; Ersatzneubau 2018 fertig ist, jetzt sind wir bei 2020.&nbsp; Das baut&nbsp; kein Vertrauen auf und konnte heute in der LVZ nachgelesen werden. Die Beispiele könnte ich fortsetzen.
</p>
<p>Unsere 2. und 3. Änderung des Beschlussvorschlages betrifft deshalb die Investitionsplanung. Die mittelfristige Planung muss durch eine kurzfristige, durch den Haushalt untersetzte Planung ergänzt werden. Auch hier müssen die Schritte Informationen an die Schulkonferenzen, Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte sowie Abrechnung der geplanten Maßnahmen nach dem Haushaltszyklus erfolgen, deshalb bitte ich um Zustimmung zu den Änderungsanträgen.
</p>
<p>In wenigen Monaten wird das Schulgesetz novelliert. Wir hoffen auf konkrete Aussagen zur Integration und Inklusion. Der Modellversuch ist gut, aber zu wenig. Deutlich macht der Modellversuch jedoch, dass das Raumprogramm und damit die Förderbedingungen überarbeitet werden müssen. Die Schulbaurichtlinie, nach der gegenwärtig gefördert wird, entspricht seit Jahren nicht mehr den gesellschaftlichen Anforderungen. Merkt das im Ministerium keiner?
</p>
<p>Heute wird der Schulentwicklungsplan 2016 beschlossen. Um die Fortschreibung 2018 zu sichern, braucht es einen kritisch arbeitenden Unterausschuss, Denn haben wir als Instrument. Auch die gemeinsamen Fachausschüsse Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule/Stadtentwicklung und Bau sowie Finanzen haben sich bewährt und sollten in nicht zu großen Abständen wieder stattfinden.
</p>
<p>Mein Abschlusssatz aus einem Appell der GEW- Sachsen:<br>„Jedes Kind ist für uns gleich wichtig, jedes Kind hat ein individuelles Recht auf hochwertige Bildung“&nbsp; und wir als Kommune müssen dafür die Voraussetzungen schaffen.
</p>
<p>Die Fraktion DIE LINKE: stimmt dem Schulentwicklungsplan zu.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 
</p>
<p><em>Rede zur Drucksache DS&nbsp;00157 "Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2016".</em></p>]]></content:encoded>
                
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                <pubDate>Wed, 23 Mar 2016 10:12:00 +0100</pubDate>
                <title>Mieten ja, aber kürzer und zu anderen Bedingungen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/reden/aktuell/detail/news/mieten-ja-aber-kuerzer-und-zu-anderen-bedingungen/</link>
                <author>Margitta Hollick</author>
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                <content:encoded><![CDATA[<p>Leipzig wächst. Die Einwohnerzahl von 570 000 werden wir vermutlich in diesem Jahr schon erreicht haben. Die 600 000 ist also auch nicht weit. Das hat Folgen für die Verwaltung. Es gilt für eine wachsende Anzahl von Mitarbeitern Arbeitsplätze zu schaffen.<br>Im Bereich Gebäudemanagement wird zurzeit daran gearbeitet, den Bedarf an Mitarbeitern in der Stadtverwaltung für die Entwicklung der Einwohnerzahl von 600.000 und mehr zu ermitteln. Soweit bekannt, soll das Ergebnis Mitte / Ende 2016 vorliegen, so dass <br>Schlussfolgerungen für die Raumnutzung und -suche dann geordnet, nach der Struktur der Stadtverwaltung festgeschrieben und neu sortiert werden können.&nbsp; Wir unterstützen eine Anmietung in der Nähe des Neuen Rathauses, denn das heißt kurze Wege für Bürger/Innen&nbsp; und für Verwaltungsmitarbeiter/Innen. Ohne dem Ergebnis der Konzeption der neuen Verwaltungsstruktur vorzugreifen, sollte eine so langfristige Mietbindung von 25 Jahre nicht erfolgen. Wir schlagen 15 Jahre mit Option auf Verlängerung vor. <br>Wir wissen, die angemietete Immobilie ist kein Neubau, sondern ein denkmalgeschützter Altbau. Trotzdem mieten wir Büroräume und für diese gilt eine&nbsp; Arbeitsstättenrichtlinie, die einzuhalten ist.<br>D.h., Sonnenschutz ist vom Vermieter eine Pflichtleistung ebenso wie die Teeküchen u.a. . Der technische Zustand der zur Verfügung gestellten Büroräume muss der Arbeitsstättenrichtlinie entsprechen. Übrigens der korrekte Text heißt technische Verordnung für Arbeitsstätten / Büroräume und was dort gefordert wird, muss abgearbeitet werden.<br>Ein weiteres Problem ist die Indexklausel. Wir verstehen nicht, warum nicht die aktuelle Version des Freistaates übernommen wurde und wir uns mit Punkt 8 des Mietvertrages schlechter stellen. Unsere Fraktion hat in der Begründung die aktuelle Version des Freistaates Sachsen angegeben.<br>Ebenfalls ein&nbsp; Problem ist im Punkt 9 des Mietvertrages – die Betriebs- und Nebenkosten.<br>Pauschalierte Kosten gereichen in der Regel immer zum Nachteil des Mieters. Es ist doch möglich mit den städtischen Versorgern Verträge direkt abzuschließen. Da die Stadt Hauptmieter im Objekt ist, wird die Stadt eigene Konditionen mit den Versorgern abschließen und die tatsächlichen Kosten mit den Versorgern abrechnen, dass trifft auch auf&nbsp; Versicherung und Steuern zu.<br>Jede Pauschalierung kann Ungenauigkeiten beinhalten, die später bei der Rechnungsprüfung bemängelt werden.&nbsp; Also klare Formulierung auch bei den Nebenkosten. Auch hier der Hinweis beim vom Freistaat gemieteten Objekten ist das gängige Praxis.<br>Lassen Sie mich noch folgenden Fakt nennen, der zum Nachteil der Stadt reicht:<br>- die Wartungsverträge für die technischen Anlagen (Steckdosen bis Aufzüge) gehen eindeutig <br>&nbsp;zu Lasten des Vermieters. Die Ausführungen dazu sind uns zu ungenau.<br>Ich möchte nochmals&nbsp; betonen, mieten ja, aber besser verhandeln. <br>Und da sind wir bei den Finanzen:<br>In den 25 Jahren würden wir ca. 19 Mio. € Kaltmiete (ohne Indexierung) zahlen, also in Wirklichkeit ist es noch wesentlich mehr und eine solche finanzwerthaltige Vorlage kann&nbsp; keine Eilvorlage sein. Für viele Vorlagen holt sich die Stadt fachmännichen Rat. Hier war das für uns nicht zu erkennen. Das ist für unverständlich.<br>Anmietung ja, aber die ausgehandelten Bedingungen sollten für Mieter und Vermieter Vorteile ermöglichen. Das sehen wir für die Stadt nicht und können deshalb so nicht zustimmen. Unsere Empfehlung wäre die Vorlage heute zurück zu ziehen. Trotzdem der Rubin 42 GmbH mitzuteilen, dass wir mieten wollen. Eine andere Variante wäre, wir stimmen heute die Mietdauer ab und einzelne Punkte des Mietvertrages werden nach verhandelt.
</p>
<p>Wir bitten um punktweise Abstimmung unseres Änderungsantrages.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 
</p>
<p><em>Redebeitrag zur Drucksache DS&nbsp;01611 "Fortschreibung des Konzeptes zur langfristigen Verwaltungsunterbringung - hier:&nbsp; Anmietung eines neuen Objektes sowie Bestätigung überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO".</em></p>]]></content:encoded>
                
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