Überprüfung auf eine frühere Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit/ Amt für nationale Sicherheit der ehemaligen DDR: Überprüfungen aus der Mottenkiste!

Franziska Riekewald

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

werte Stadträtinnen und Stadträte,

liebe Gäste,

 

gleich vornweg und es wird Sie sicher wenig verwundern: Unsere Fraktion lehnt diese Vorlage ab und wir haben dafür zahlreiche gute Gründe.

Mit dem zum zigsten Mal verlängerten Gesetz zur Stasiüberprüfung wurde über 30 Jahre nach der Wende – also ein halbes Menschenalter und fast mein ganzes Leben - der Rechtsfrieden in diesem Lande keinesfalls gestärkt, sondern auf den St. Nimmerleinstag verschoben. Wir fragen uns: Wem ist damit gedient? Welchen Nutzen soll die ständige Wiederholung ausgeleierter Verfahren bringen? Wäre es nicht viel besser, gerade in den östlichen Bundesländern, die immer noch in einem Aufholprozess stecken, konsequent nach vorn zu blicken, anstatt gedanklich in einer längst überwundenen Vergangenheit zu verharren?


Für fast alle Rechtsverletzungen mit Ausnahme schwerster Verbrechen gilt Verjährung in unserem Land. Dafür gibt es gute verfassungsrechtliche und zivilisatorische Begründungen, die sich über Jahrhunderte herausgebildet haben.

Für uns ist es daher schon lange nicht mehr gerechtfertigt, bei Menschen mit DDR-Biografie und damit für große Teile der Bevölkerung des gesamten Landes diese Verjährung außer Kraft zu setzen und damit unter Generalverdacht zu stellen. Denn genau das geschieht mit den Ostdeutschen durch die maßgeblich von Westdeutschen geschaffenen Regelungen. Damit trägt man nicht zum gesellschaftlichen und sozialen Frieden bei, ganz im Gegenteil: Aufarbeitung und Dialog werden auf diesem Wege nicht befördert, sondern die Spaltung vertieft.     

Wie überhaupt die Auswahl der zu überprüfenden Personen geschieht, bleibt mir übrigens auch ein Rätsel. Gerade heute kam eine Neufassung, dass nun unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nicht mehr überprüft werden sollen. Warum und wieso wurde nicht begründet. Daran schon allein sieht man, dass die Auswahl absolut willkürlich geschieht. Im Übrigen, um nicht absichtlich missverstanden zu werden: In der LINKEN und ihrer Vorläuferpartei PDS gilt seit 1993 das Prinzip, bei jeder Kandidatur die eigene politische Biografie und eine etwaige Zusammenarbeit mit dem MfS offenzulegen. Damit entscheiden zunächst die Parteimitglieder und dann letztendlich die Wählerinnen und Wähler, wer ins Parlament kommt und dort auch bleibt – nicht Regelüberprüfungen aus der Mottenkiste. Diese sind mit uns nicht zu machen.

Wir hoffen daher sehr, dass die Vorlage keine Mehrheit findet und wir auch bei diesem Themengebiet endlich im 21. Jahrhundert ankommen.