Schluss mit der Logik „Pflanz ich heut nicht – pflanz ich morgen“!

Michael Neuhaus

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Beigeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen,

 

dass wir endlich über unseren Antrag zur Änderung der Baumschutzsatzung abstimmen können, ist heute nicht das einzige positive, wie sie an meiner Abwesenheit feststellen können. Gerne wäre ich selbst im Ratssaal anwesend gewesen und hätte sie mit meiner guten Laune angesteckt. Es ist aber auch gar nicht so schlimm, dass ich heute nicht selbst unter ihnen sein kann.

Der vorliegende Antrag durchlief bereits drei Lesungen im Umweltausschuss und war im Februar auch schon hier im Rat Gegenstand einer Debatte. Dort wurde er nach Bedenken des Kollegen Volger und auf Antrag des Kollegen Zenker vertagt und erneut in den Umweltausschuss verfrachtet. Frei dem Motto: Wer die Bäume liebt, der schiebt. Ich bitte sie also um Verzeihung, dass ich nicht nochmal alle Argumente meiner damaligen Rede vortragen werde.

Stattdessen will ich kurz auf die damals geäußerten Sorgen eingehen. Wenn ein Privater einen Baum fällt, der laut Baumschutzsatzung geschützt ist, kann er entweder der Stadt Geld geben, von dem die Stadt dann Bäume pflanzt, oder er kann selbst pflanzen. Man hat also die Wahl zwischen einer sogenannten Ersatzpflanzungen oder eine Ausgleichszahlung.

Während das Fällen in der Regel sehr schnell geht, weil es durchaus im Interesse der Privaten ist, die Bäume loszuwerden, damit der Bau beginnen kann, wird der Ausgleich scheinbar als nervige Belastung empfunden. Zwischen Bau und Baum liegen deshalb oft Ewigkeiten.

Herr Volger äußerte nun in der Ratssitzung im Februar die Bedenken, dass die von uns vorgeschlagene Pflicht, die Ersatzpflanzungen zeitnah durchzuführen, auch für die Pflanzungen der Stadt aus den Ausgleichszahlungen gelten könnte. Im Umweltausschuss wurde über diese Frage erneut debattiert. Das wird jetzt zwar kurz langweilig, aber ich hoffe, damit auch hier nochmal öffentlich alle Bedenken ausräumen oder alle Kritiker:innen zumindest einschläfern zu können:

§ 10 Abs. (1) der bisherigen Baumschutzsatzung bezieht sich auf Ersatzpflanzungen aufgrund Genehmigungsverpflichtungen für Baugenehmigungen. Damit sind die Adressaten dieser Verpflichtung ausschließlich die Bauantragsteller:innen und deren Beteiligte. Die Ergänzung und Präzisierung zum Umsetzungshorizont gemäß unserer Änderungssatzung bindet damit ebenfalls ausschließlich die Bauantragsteller:innen und deren Beteiligte.

Die Ersatzpflanzung gemäß § 10 Abs. (1) ist erstes Mittel der Wahl und somit vorrangig vor einer Ausgleichszahlung gemäß § 10 Abs. (4). Ausgleichszahlungen sollen nur aufgrund von Unzumutbarkeit der Ersatzpflanzung vorgenommen werden. Im Falle einer Ausgleichzahlung hat die Zahlung auf ein Verwahrkonto zu erfolgen und wird "zweckgebunden für die Neupflanzung von Bäumen im Geltungsbereich dieser Satzung verwendet". Damit ist die Verwaltung natürlich nicht an die Vorgabe des § 10 Abs. (1) Satz 2 gebunden. Das ergibt sich aus der Systematik der Baumschutzsatzung.

Des Weiteren gab es eine Anmerkung der Freibeuter, für die ich durchaus dankbar bin und die ich redaktionell mit einer Protokollnotiz übernehmen möchte. Bisher steht in der Anlage unseres Antrages, dass nach §10 Abs. (1) folgender Satz eingefügt werden soll:

"Erfolgen Ersatzpflanzungen nicht am Ort der Baumaßnahme, sind diese umgehend, spätestens jedoch innerhalb des auf den Zeitpunkt der Entfernung der Bäume folgenden Pflanzfensters durchzuführen. Für die Erteilung vorläufiger Baugenehmigungen gilt Satz 3 entsprechend.“

Nun kann es natürlich sein, dass der Kollege Kasek heute einen Baum fällt und aber morgen schon das nächste Pflanzfenster beginnt. In der Anlage soll es daher heißen:

„Erfolgen Ersatzpflanzungen nicht am Ort der Baumaßnahme, sind diese umgehend, spätestens jedoch innerhalb des übernächsten auf den Zeitpunkt der Entfernung der Bäume folgenden Pflanzfensters durchzuführen. Für die Erteilung vorläufiger Baugenehmigungen gilt Satz 3 entsprechend.“

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mit der vorgeschlagenen Änderung der Baumschutzsatzung erreichen wir, dass:

a) diejenigen, die Bäume fällen auch genauso viel zahlen, wie benötigt wird, um tatsächlich einen neuen Baum zu pflanzen. Aktuell kostet eine Fällung laut Baumschutzsatzung 1900€. Als Stadt rechnen wir hingegen bei eigenen Pflanzungen mit ca. 2300€.

b) dass wir mit der Logik „Pflanz ich heut nicht – pflanz ich morgen“ Schluss machen. Und

c) dass es eine Nachweispflicht für Bauende gibt, dass auf ihrem Grundstück keine geschützten Bäume stehen.

 

Ich bitte sie um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank.