Sanierungsbedarf in den Leipziger Kindertagesstätten

Rüdiger Ulrich

Die Leipziger Kindertagesstätten befinden sich in einem schlechten technischen und baulichen Zustand. Auf Grund des Sanierungsbedarfes besteht die reelle Gefahr, dass einzelnen Einrichtungen die Betriebserlaubnis entzogen wird. Damit wäre eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Plätzen gefährdet.

Die Leipziger Kindertagesstätten befinden sich in einem schlechten technischen und baulichen Zustand. Auf Grund des Sanierungsbedarfes besteht die reelle Gefahr, dass einzelnen Einrichtungen die Betriebserlaubnis entzogen wird. Damit wäre eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Plätzen gefährdet.

Diese Tatsachen sind wohl nun zur allgemeinen Erkenntnis geworden. Ausdruck dafür sind die zahlreichen Aktivitäten, die es inzwischen gibt, um darauf aufmerksam zu machen. So hat sich z. B. auf Initiative von freien Trägern von Kindertagesstätten der Arbeitskreis „Bauliche Erhaltung von Kindertagesstätten“ gebildet. Alle dort zur ersten Beratung Anwesenden (Elternvertreter, Stadträte, freie Träger und Stadtverwaltung) waren sich darin einig, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Keinerlei Verständnis wurde dafür aufgebracht, dass im Haushaltsplanentwurf 2001 so getan wird, als wenn es die Probleme nicht gibt. Die Mittel für die Unterhaltung baulicher und technischer Anlagen sowie die investiven Mittel wurden um ca. 50 % gekürzt. Ca. 11 Mio. DM wären kurzfristig für die Grundsubstanz erhaltenden Maßnahmen erforderlich, ca. 3,2 Mio. DM sind eingestellt. Eine von den freien Trägern in Auftrag gegebene mittelfristige Kostenermittlung hat eine Wertstellung von 160 Mio. DM für eine normgerechte Sanierung der 223 Kindertagesstätten ergeben. Zu ähnlichen Ergebnissen ist das Jugendamt gekommen.

Auch wenn diese Gelder in nächster Zeit nicht zur Verfügung stehen, zeigt die Größenordnung, dass es dringend erforderlich ist, auf der Grundlage detaillierter Einzelobjektaussagen einen Maßnahmenplan zu entwickeln, um zumindest die großen Probleme, vor allem die Sicherheitsmängel, zu beseitigen und werterhaltend zu wirken. Dabei ist auch offen zulegen, mit welchen Konsequenzen bei Nichtbereitstellung der Mittel zu rechnen ist. Schließlich handelt es sich bei der bedarfsgerechten Bereitstellung von Kindertagesstättenplätzen um eine Pflichtaufgabe der Kommune.

Die Höhe der notwendigen Mittel zeigt auch, dass die Landesregierung keinesfalls aus ihrer Verantwortung entlassen werden kann. Die Ankündigung aus dem zuständigen Sächsischen Staatsministerium, sich aus der investiven Förderung von Kindertagesstätten zurück zu ziehen, kann auch dann nicht hingenommen werden, wenn der Staatsminister Dr. Geisler in einem Schreiben an den Beigeordneten Jung sicherlich berechtigt darauf hinweist, dass den Gemeinden über die Schlüsselzuweisungen Mittel für investive Baumaßnahmen zugeführt wurden, die für die Sanierung und Instandsetzung von Kindertagesstätten eingesetzt werden können. Dies ist nicht geschehen. Ein neues sächsisches Investitionsprogramm mit Zweckbindung für Kindertagesstätten ist notwendig. Dafür sollte sich die Stadtverwaltung weiterhin nachhaltig einsetzen, zumal die Zeichen günstig stehen. Verschiedene Landtagsfraktionen haben in Änderungsanträgen zum Haushaltsplanentwurf der Landesregierung die Einstellung von Mitteln dafür beantragt.

Der Antrag wurde beschlossen.