Mandy Gehrt: Kunst im öffentlichen Raum endlich umsetzen!

Mandy Gehrt

Sehr geehrter OBM, werte Bürgermeister:innen, liebe Kolleg:innen der demokratischen Fraktionen, liebe Gäste,

eigentlich müssten Sie alle unserem Antrag so zustimmen können, da er nur besagt, dass das umgesetzt werden soll, was wir schon beschlossen haben. Viele von ihnen erinnern sich sicher, dass wir nach einer dreijährigen Erarbeitungsphase im November 2019 endlich die „Strategie und Richtlinie der Stadt Leipzig zu Kunst im öffentlichen Raum und Kunst am Bau bei kommunalen Hochbaumaßnahmen“ im Stadtrat mehrheitlich beschlossen haben. 

Wir sind auch sehr zufrieden damit, dass Richtlinie Kunst am Bau z.B. beim Schulhausbau schon angewendet wird, es fehlt jetzt nur noch die Umsetzung der Maßnahmen „Kunst im öffentlichen Raum“. Dazu wurde im Punkt 2.1. der Vorlage beschlossen, dass zur „programmatischen Ausrichtung und Strategie im Umgang mit Kunst im öffentlichen Raum“ die Kulturverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Sachverständigenforum (jetzt Beirat) periodisch Programme entwickelt und dass im Rahmen dieser Programmentwicklung die Stelle eine:r Stadtkurator:in bzw. Stadtmetiator:in vergeben werden kann. Der Punkt 1 unseres Antrags fordert nichts anderes, als dass das umgesetzt wird.

Außerdem haben wir mit der Vorlage in 2019 beschlossen, dass für Maßnahmen Kunst im öffentlichen Raum jährlich 100.000€ zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund von Sparmaßnahmen wurden im Doppelhaushalt 2021/22 aber zunächst nur die 75.000 Euro pro Jahr bereitgestellt. Da nun auf Antrag der CDU, Ende 2020, das Sachverständigenforum aufgelöst wurde, und der Beirat „Kunst im öffentlich Raum“ sich erst Ende des ersten Quartals in 2022 zum ersten Mal treffen wird, konnte in 2021 noch keine Maßnahme realisiert werden. Deswegen ist es wichtig, dass die Mittel aus `21 in das Jahr 2022 übertragen werden, damit sie nicht verloren gehen. Das besagt Punkt 2 unseres Antrages.

Zusätzlich dazu haben wir mit Punkt 3 unseres Antrags prüfen lassen, ob die fehlende Summe von 25.000€ aus Rücklaufmitteln der Kulturförderung im Jahr 2021 entnommen werden und auch nach 2022 übertragen werden kann. Das geht nicht, da diese Mittel zweckgebunden in die Fördermittel für die Freie Szene zurückfließen. Das ist natürlich gut und richtig so, weshalb wir hier mit dem Standpunkt der Verwaltung mitgehen, der Punkt 1 und 2 zustimmt und Punkt 3 ablehnt.

Bitte stimmen sie unseren Antrag also in Form des VSP zu, also nur Punkt 1 und 2 zu, Punkt 3 fällt weg.
 

Vielen Dank!