Macht man tatsächlich genug, damit kommunale Kitainvestitionen den Vorrang haben?

Steffen Wehmann

Sehr geehrter Herr OBM, meine Damen und Herren Stadträte, liebe Gäste,

mit der Sammelvorlage „Kitainvestitionen und Folgekosten“ sollen in einer zügig wachsenden und jünger werdenden Stadt dringend benötigte Kitaplätze durch den Stadtrat beschlossen werden.   

 

Meine Damen und Herren, 

Wir sind uns im Ziel der Schaffung von ausreichend Plätzen einig, die Wegrichtung unterscheidet sich aber deutlich. Wir wollen den Anteil der kommunalen Einrichtungen, inklusive Beteiligungsunternehmen und Eigenbetrieben deutlich erhöhen.     

Mit unserem Antrag aus 2015 „Vorfahrt bei Kita- Investitionen durch die Kommune“ und dem mit großer Mehrheit gefassten Beschluss des Stadtrates, wollten und wollen wir vor allem finanzielle Nachteile für die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt langfristig begrenzen.                                                  

Die (ausstehende) Umsetzung des Beschlusses macht auch zum heutigen Zeitpunkt sehr viel Sinn, da die vorliegende Sammelvorlage „Kitainvest“ von 21/22 (DS 1874) nur einen Anteil von einem Viertel an „eigenen“ kommunalen tatsächliche neuen Investitionen (BU und EB einbezogen) vorsahen bzw. vorsehen. Wenn wir die Gesamtprojekte (13), die auch schon in den vergangenen Jahren Erwähnung in den entsprechenden Vorlagen fanden, einbezieht, sind es gar nur gut 15 %. Dieser Anteil ist viel zu wenig, da die Projekte „Langfristige Anmietung“ statt der „Eigeninvestition“ erheblich teurer ist. Die finanziellen Folgen (nach unseren geprüften Berechnungen) sehen wie folgt aus: Werden in der Gesamtheit der Kitaprojekte auch künftig -  wie zwischen 2006 bis 2017 (19) geschehen (und aktuell) - nur ein Viertel von der Kommune selbst getätigt, sinkt der Spielraum im Haushalt der Stadt über die nächsten 25 Jahre mindestens um eine Viertel Milliarde Euro. 

Allein für die drei neuen in der Beschlussvorlage und nicht durch die Stadt getragenen Projekte beträgt dieser Nachteil rechnerisch ca. 5,74 Mio. EUR.

                  

Meine Damen und Herren,

wir wissen natürlich auch, dass nicht alle Projekte durch Stadt, BU und EB umsetzbar sind.                                                  

 

Die Gründe dafür sind bekannt: 

- eine Landesgesetzgebung, die Freie Träger auch bei Investitionen begünstigt,

- das Thema der zu wenigen Grundstücke vor allem in der Nord-Südachse der Stadt sowie fehlende Planungen der Stadt               

                                                   

Allerdings fragen wir uns, ob sich seit 2013 in der Verwaltung größere Veränderungen im Handeln ergeben haben. Genauer: Macht man tatsächlich genug, damit kommunale Kitainvestitionen den Vorrang haben? Klar, es wurde das Projekt der (13 /12) „Leipzig Kitas“ mit unserer Unterstützung und freundlichem Druck auf dem Weg gebracht.                 

Aber gleichzeitig ist hier in der Vorlage zu lesen, dass wir bei fünf der 13 Projekte die kommunalen Liegenschaften mittels Erbbaupacht an Dritte vergeben haben bzw. vergeben wollen. Derartige Projekte – meine Damen und Herren – sind unter finanziellen Gesichtspunkten und aus der kommunalen Steuerungsfunktion ähnlich schwer zu verdauen, wie die Projekte Dritter mit langfristiger Anmietung ohne Erbbaupachtvertrag . Im Übrigen passt das Ganze so gar nicht zu dem immer wieder vorgetragenen Argument der „fehlenden Grundstücke“.

 

Meine Damen und Herren,

folgende Punkte halten wir bei den sogenannten Kitaanmietungen auch für sehr kritisch:

Keine effektive Kostenkontrolle bei    Kitainvestitionen Dritter mit wahrscheinlich erheblichen Nachteilen für den Mietzins bzw. mit Kosten der Stadt,

Auch die Mitsprache, Mitentscheidung und Transparenz im Vorfeld der Vorlage für den Stadtrat ist problematisch und ausbaufähig. Und: Die gesetzlich fixierte Vergleichsrechnung    zwischen Anmietung vs. Eigeninvestition - wie von uns bereits Anfang 2014 gefordert – liegt – nun endlich vor, hat allerdings erhebliche Mängel. Beispielsweise fehlt in der Berechnung das bilanzielle Vermögen. Immerhin gehört der Stadt (BU/EB) das Objekt.

 

Meine Damen und Herren,

außer Frage steht, dass ein von der Stadt direkt bzw. indirekt beauftragter Freier Träger bzw. Investor mit dem Projekt (auch Geld verdienen muss) und keine roten Zahlen leisten kann. Wir fordern aber, um die Haushalte der nächsten 2,5 Jahrzehnte nicht stärker zu belasten, dass wir in viel stärkerem Maße künftig die erhebliche „Rendite“ selbst bzw. über unsere Beteiligungen sichern müssen. Dass dies gut funktionieren kann, zeigen viele Städte in der Bundesrepublik, u.a. Dresden und Bielefeld. Dort investieren überwiegend der Eigenbetrieb bzw. das Beteiligungsunternehmen in die Kitas.  Diesen Weg sollten wir in ähnlicher Art und Weise dringend über den jetzigen Beschlussentwurf hinaus beschreiten.

 

Meine Damen und Herren,

die Fraktion DIE LINKE wird diesem Beschlussvorschlag nicht zustimmen und sich enthalten. Wir bitte auch dringend, die Projekte der avisierten, aber noch nicht abgeschlossenen Erbbaupachtverträge zu prüfen.