Langfristige Sicherheit für den Bestand der Kitaplätze!

Steffen Wehmann

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung , meine Damen und Herren,

 

im Spätsommer des letzten Jahres erreichte auch uns die Nachricht, dass der Eigentümer des Hauses der Kita „Bärchenland“  den Mietvertrag mit der Kita gekündigt - und daraufhin „haftungsfrei“ verkauft hatte. Nach langem Tauziehen mit dem neuen Eigentümer und der Unterstützung einiger Stadträte gelang es die Kita zu einem hohen Preis zu erhalten. Dieser bestand und besteht u.a. durch die Zahlung mit mehr als der doppelten – wenn auch marktüblichen Miete - sowie einer Klausel für die Dauer des Mietverhältnisses die einen Gewährleistungsausschluss auch im Hinblick auf ein Minderungsrecht für anfängliche und angelegte Mängel beinhaltet.

Um diesen Prozedere künftig etwas entgegenzusetzen der nun von drei Fraktionen getragene Antrag „Kitaplätze langfristig sichern, kommunales Eigentum stärken". Im Kern des Vorhabens geht es vor allem darum, dass die Kommune – sofern ein wirtschaftlich tragfähiges Angebot verbunden mit den entsprechenden Qualitätsanforderungen für eine Kita vorliegt und selbstverständlich auch der Bedarf an Plätzen gegeben ist, diese durch die Stadt erworben werden kann. Dieses Vorgehen schafft vor allem eins: Langfristige Sicherheit für den Bestand der Kitaplätze.

Klar ist aber auch eins: Bei einem eventuellen Angebot des Investors und Eigentümers einer Kita und der Prüfung auch im Antrag u.a. verbrieften Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit ist dies ein (wichtiger, aber kleinere) Baustein zur Sicherung der Kitaplätze.

Es ist damit auch nicht zu erwarten, dass der (Invest-) Haushalt der Stadt (bei realistisch gesehenen einem vielleicht auch zwei Kitaankäufen in einem geplanten  Doppelhaushalt) mit diesem Antrag in den nächsten  Jahren überfordert wird.

Klar ist allerdings auch, dass bei der künftigen Umsetzung des Kitaprogrammes – so wie dies in 2015 der Stadtrat auf Antrag der Fraktion DIE LINKE beschlossen hat, die Kommune und Ihre Beteiligungsunternehmen Vorrang  genießen müssen. Dass dies auch viel wirtschaftlichen Sinn für die Stadt vor allem im Vergleich zur langfristigen Anmietung macht, hat die Uni Leipzig (KOMKIS) der Stadt ja zwei Mal in Ihren Analysen 2018 und 2019  bestätigt. Daher auch das Ansinnen, u.a. Erbbaurechte nur im Ausnahmefall und unter bestimmten Bedingungen an Dritte zu vergeben. Hintergrund: In der letzten – so genannten- Kitainvestvorlage in diesem Jahr hatte die Verwaltung 5 der 12 Projekte – also eher die Regel - per Erbbaupacht verbrieft.

Meine Damen und Herren

Alles gute Gründe dem Antrag der Fraktionen DIE LINKE, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der SPD zuzustimmen.

 

Herzlichen Dank.