Kulturträger*innen in der Freien Szene gezielt unterstützen!

Mandy Gehrt

Sehr geehrter Oberbürgermeister, werte Bürgermeister*innen, liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen, liebe Gäste,

 

als wir den Antrag geschrieben haben, hatten wir eigentlich gehofft, dass sich die coronabedingte Situation der Kulturakteure*innen in unserer Stadt insgesamt schon verbessert hat. Aber ganz im Gegenteil, die Situation  von Kulturschaffenden und Kultureinrichtungen hat sich weiter verschärft.

Aufgrund von Einnahmeausfällen, seit März 2020, schwinden nicht nur Rücklagen und Ressourcen der Kulturakteure*innen, sondern sie steuern zum Teil auch auf Defizite zu -  logisch, wenn keine Veranstaltungen mehr stattfinden oder wenn aufgrund von Abstandsregelungen nur wenige Plätze besetzt werden können. Besonders hart betroffen von den Folgen der Einschränkungen, sind, wie Sie wissen, Clubs, freie Spielstätten, freie Träger, Initiativen und gemeinnützige Vereine sowie Künstlerinnen und Künstler. Für viele geht es mittlerweile um die Existenz. 

Es ist anzunehmen, dass es auch in 2021 Einschränkungen des kulturellen städtischen Lebens geben wird, und sich viele Kulturakteure*innen auch in 2022 nicht vollständig finanziell saniert haben, um zum Beispiel Eigenanteile in Höhe der Vorjahre in ihre Projekte einstellen zu können. Um deswegen aber nicht die Förderung bzw. die Förderfähigkeit besonders der Kulturträger*innen in der Freien Szene zu gefährden, sollten dringend Möglichkeiten geschaffen werden, um im Einzelfall zu prüfen, wie diese gezielt unterstützt werden können. Wenn sie z.B. keinen bzw. weniger Eigenanteil in ihren Finanzierungsplänen aufbringen können, könnte die Stadt in Einzelfällen das Prinzip der Nachrangigkeit (geregelt in der Fachförderrichtlinie Kultur) auf bestimmte Zeit aussetzen, oder Projektlaufzeiten überjährig verlängern oder die Möglichkeiten einräumen, Projekte umzustrukturieren. Einiges davon ist mittlerweile Praxis im Kulturamt (an der Stelle vielen Dank an die Mitarbeiter*innen, anderes wurde in der Vorlage 01111 (Vorgaben zur einheitlichen Ausgestaltung der Förderverfahren in den Fachförderbereichen der Stadt in Bewältigung der Coronapandemie) für den Förderzeitraum 2020 geregelt. 

Wir finden den Vorschlag der Verwaltung zu unserem Antrag, die Regelungen in der Vorlage 01111 in das Haushaltsjahr 2021 zu verlängern sinnvoll und richtig und werden deshalb den Antrag in Form des Verwaltungsstandpunktes abstimmen lassen.

Bitte stimmen Sie diesem zu!

Eine Bemerkung muss ich aber noch loswerden: Wenn in den Vorgaben zur einheitlichen Ausgestaltung der Förderverfahren steht, dass Projektzeiträume bis maximal zum 30. April des Folgejahres verlängert werden können, dann ist es natürlich auch sinnvoll und praxisnah, wenn bis dahin auch das Geld ausgegeben werden kann (und nicht nur bis 31. Dezember)  Wir hatten dazu auch einen Antrag gestellt, den wir zurückziehen mussten, weil wir nach vielen Nachfragen schließlich lernen mussten, dass eine Übertragung der Mittel aus städtischen Zuwendungen ins Folgejahr wohl haushaltsrechtlich schier unmöglich ist. Das ist wirklich schade. Hier wünschten wir uns im Sinne der Kulturschaffenden wirklich an dieser Stelle etwas mehr Flexibilität.

 

Vielen Dank!