Jedes Schulkind braucht seinen sicheren Schulplatz!

Sören Pellmann

Diese Vorlage zur Schaffung von zusätzlichen Schulkapazitäten ist sicher notwendig, wichtig und wie wir an den mehr als zehn Änderungsanträgen sehen können, an vielen Stellen leider nicht bis zu Ende gedacht.

Ja, jedes Schulkind braucht seinen sicheren Schulplatz. Es muss aber auch gesagt werden, dass die Verwaltung die seit mindestens acht Jahren stark anhaltende Bevölkerungsentwicklung wiederum unterschätzt hat.

Wir brauchen mehr Grund- und Oberschulplätze, mehr Plätze an Gymnasien und in den nächsten Jahren auch in den Berufsschulen (die sind noch gar nicht angedacht).

Die Finanzen und die Anzahl der vorbereitenden Planungen müssen natürlich dringend erhöht werden und vor allem: Das Geld muss ausgegeben werden. Es dauert einfach zu lange, bis Planungs- und Baukapazitäten gebunden werden.

Fast jedes zu sanierende oder neu zu bauende Objekt hat Bauverzögerungen bis zwei Jahre, dazu kommen finanzielle Mehrausgaben.
Natürlich ist seit dem Konjunkturpaket II einiges passiert, aber leider zu wenig, wie man erkennen kann. Selbst der Versuch, über private Investoren zu Grundstücken zu kommen, brachte nicht den gewünschten Erfolg.

Unsere Fraktion hat schon mehrere Sammelbeschlüsse erlebt. Die Umsetzung dauert zu lange, zu vieles verläuft im Sande.

Der Oberbürgermeister und damit die Verwaltung erhalten Befugnisse über mehr als 150 Mio. €, auf die der Stadtrat dann wenig, ja keinen Einfluss hat.

Dass die Stadträtinnen und Stadträte sich nicht das Heft aus der Hand nehmen lassen und bei Finanzen und Bau einbezogen werden wollen, zeigen die entsprechenden Änderungsanträge, (die zum Teil von Ihnen übernommen wurden).
Wir haben nur in beschränktem Maße die Hoffnung, dass der Prozess durch die Vorlage beschleunigt wird. Deutlich wird aber, wo die Defizite liegen.
So fehlen eindeutig Aussagen, wie die Bauprozesse für Objekte beschleunigt werden, die 2019 fertig sein sollen.

Dass zu einer Schule auch  Sport-, Hort- und Mensakapazitäten gehören, ist in der Vorlage auch nicht zu erkennen.
Schulplätze sind wichtig und müssen durch die Stadt gesichert werden. Das wollen wir auch.
Unverständlich ist, dass in der Vorlage nicht auf die Handlungshinweise des Schulentwicklungsplanes zurückgegriffen wurde.

Lassen Sie mich auf weitere Schwachstellen hinweisen:
- Das Hintergebäude der Grundschule „Ernst Pinkert“ ist von der Sprachheilschule geräumt. Es lassen sich relativ zeitnah Grundschulplätze bilden.
- Die Oberschule in der Hainbuchenstr. ist ebenfalls leer und soll erst 2022/23 ans Netz gehen. Brauchen wir nun Oberschulplätze oder nicht?  Dann müssen wir sie jetzt nutzbar machen und in der Zukunft eine Modernisierung folgen lassen.
- Für die Oberschule Höltystr. muss umgehend ein Konzept her, damit sie ab Sommer 2019 genutzt werden kann. Sie steht seit zwei Jahren halbsaniert leer und seit Wochen sieht man keine Bauarbeiter am Objekt. Für uns ein unhaltbarer Zustand.
- Es wird viel über den Schulcampus Dölitz gesprochen. Mehrere Änderungsanträge liegen dazu vor – in der Vorlage kein Wort.
- Das Gymnasium Prager Str. und Schulbauten auf dem Gelände der Alten Messe stehen immer wieder in der Diskussion – in der Vorlage kein Wort; dazu unser Änderungsantrag.
- Grundsätzlich fehlen in der Vorlage Aussagen über die Baugebiete Bayerischer Bahnhof und Lindenauer Hafen.

Die Beispiele lassen sich fortsetzen, aber die Vorlage soll die Projekte bis 2023 benennen für die wir, noch kein Baubeschluss gefasst haben.

Dass zur Umsetzung dieser Maßnahmen im Amt für Jugend, Familie und Bildung acht bis fünfzehn zusätzliche Stellen gebraucht werden, dazu macht die Vorlage keine Aussage. Welche personellen Ressourcen das Amt für Gebäudemanagement braucht auch nicht.
Kommen wir zu Punkt 3 der Vorlage – die Mietverträge.
Abgesehen davon, dass beide Schulstandorte nicht optimal sind (keine Sporthallenkapazitäten, keine bzw. zu wenig Freiflächen), wurde bisher nicht geprüft, ob das Altgebäude Eutritzscher Str. durch die Umnutzung entkernt werden muss (Holztreppenhaus). Diese Maßnahme hätte dann Zeitverzug und Kostenexplosion zur Folge.
In der Torgauer Str. erfolgten keine Vorabsprachen mit der Firma Dussmann (die hat auf der Freifläche einen Fettabscheider) und der BIP- Kreativitätsschule.
Warum diese sich dort nicht erweitert hat – auch diese Frage wurde nicht gestellt.
Wir sind gegen diese Maßnahmen.

Kurzum, diese Vorlage ist wieder mit der „heißen Nadel gestrickt“ und nicht der „große Wurf“.
Das Kampfziel: „Hauptsache schnell durch den Stadtrat“ ist kein guter Ratgeber.

Abschließend noch zu ein paar Aussagen, an der wir die Glaubwürdigkeit der Verwaltung messen werden. Wir haben keine Änderungsanträge dazu eingereicht und verlassen uns auf die Aussage des Beigeordneten.

So wurde im Ausschuss zugesichert,
1. dass im September eine Vorlage kommt in der alle „alten“ und neuen Maßnahmen aufgeführt sind. Eindeutig ist: Im Stadtrat hat keiner mehr einen Gesamtüberblick.
2. dass bis September eine Darstellung erfolgt, wie sich der schulische Bedarf in den Doppelhaushalt 2019/2020 bzw. in das mittelfristige Investitionsprogramm einfügt. Das muss auch für die Personalplanung gelten.
3. dass zur Absicherung des Sportunterrichtes und zur Erweiterung von Hortkapazitäten, Schulmensen Aussagen nachgereicht werden
4. dass im August/September eine Informationsvorlage zur Frage „wie hoch der Verzug bei den aktuellen Baumaßnahmen ist und welche Gründe es dafür gibt“ vorgelegt wird. 
5. dass der Stadtrat informiert wird, welche Maßnahmen aus den mittelfristigen Investitionsprogramm der Stadt insgesamt gestrichen werden.
 
Ich sage es noch mal: Wir haben dazu keine Änderungsanträge eingereicht, weil wir uns auf die Aussagen der Verwaltung verlassen.

Wenn die gesamte Verwaltung die Erhöhung der Schulkapazitäten nicht als aktuelle, wichtigste Gemeinschaftsaufgabe erkennt, wird auch diese Vorlage nicht den gewünschten Erfolg haben. Wir hoffen, es bleibt nicht nur ein Papier.

Unser Abstimmungsverhalten ist abhängig von der Übernahme bzw. Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen.

Rede zur Vorlage DS 05899 "Sammelplanungs- und Baubeschluss sowie Beschluss zum Abschluss von Mietverträgen zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten und Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO (Stand: 25.05.2018)".