Beate Ehms zur Zusammensetzung des Gleichstellungsbeirats

Beate Ehms

Verehrte Anwesende,

 

keine Angst:  keine radikalfeministische Grundsatzrede. Es geht ein bisschen ums Prozedere.

Wenn Sie sich mal den Entwurf der Geschäftsordnung vornehmen, dann wird Ihnen auffallen, wie die Zusammensetzung der verschiedenen Fachbeiräte aufgelistet sind. Die ist sehr unterschiedlich. Es beginnt mit dem Kleingartenbeirat, dann der Beirat für Menschen mit Behinderungen. Da ist die Formulierung, wer Mitglied des Beirats wird, sehr, sehr offen.

Weiter unten gibt es dann unter f) den Beirat für Gleichstellung und dort ist sehr genau aufgeführt, welche Verbände, Vereine, Institutionen Mitglied werden sollen. Das ist eine sehr starre Festlegung, die man nur schwer- bzw. nur durch eine Änderung der Geschäftsordnung aufweichen könnte. Die Linksfraktion schlägt Ihnen daher vor, es offener zu formulieren - so wie es für den Beirat für Menschen mit Behinderungen eben vorgesehen ist. Und das würde dann einfach zu einer Ergänzung des Satzes führen, den ich auch nochmal vorlese: „Hinsichtlich der weiteren sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner gilt das Prinzip der Selbstvertretung. Vereine, Verbände und Institutionen, die sich mit dem Thema der Gleichstellung beschäftigen, haben ein Vorschlagsrecht.“

Bisher ist es, wie gesagt, nur im Beirat für Gleichstellung so, dass es genau aufgelistet ist, welche Arbeitskreise und Verbände Vertreterinnen entsenden.

Wir stellen fest, die Welt dreht sich weiter, die Gesellschaft verändert sich, insbesondere auch in Leipzig. Inzwischen haben wir natürlich unter uns Personengruppen, die nicht repräsentiert werden, die nicht mitarbeiten können im Gleichstellungsbeirat, wie z. B. migrantische Frauen. Es gibt verschiedenen Organisationen dazu. Es gibt die internationalen Frauen e. V.  Es gibt DaMigra. Denen möchten wir z. B. die Mitarbeit ermöglichen.

Aber auch Personengruppen wie Trans-Menschen sind noch nicht repräsentiert. Nun wissen wir natürlich, dass nicht alle Personengruppen, die sich mit diesen Fragen beschäftigen, repräsentiert sein können. Das ist allein schon durch die begrenzte Anzahl der Mitglieder bedingt, aber wir möchten, dass nach dem Ende der Wahlperiode ein neues Verfahren in Kraft tritt, dass es eine weitere Öffnung gibt für interessierte Personengruppen, Vereine, Verbände, die sich dann melden können für eine Mitarbeit und dass dann neu entschieden wird. Das ist unser Änderungsvorschlag für das Prozedere.

Deswegen kommt der Änderungsvorschlag zur Geschäftsordnung in der Art wie ich ihn gerade vorgetragen habe und ich bitte um Ihre Zustimmung.

 

Vielen Dank!