Aus acht mach sieben

Dr. Lothar Tippach

Seit langem, so in mehreren Haushaltsreden hat die PDS-Fraktion gefordert, dass die Verwaltungsreform zu einer Strukturreform geführt wird, die die Reduzierung der Beigeordnetenbereiche einschließt. Insoweit sind die Regelungen der Sächsischen Gemeindeordnung, die ab dem 1. Januar 2000 für Leipzig eine Höchstzahl von 7 hauptamtlichen Beigeordneten vorsehen, für uns lediglich ein Anlass, um eine tiefergehende Reform der Verwaltung zu erreichen.

Seit langem, so in mehreren Haushaltsreden hat die PDS-Fraktion gefordert, dass die Verwaltungsreform zu einer Strukturreform geführt wird, die die Reduzierung der Beigeordnetenbereiche einschließt. Insoweit sind die Regelungen der Sächsischen Gemeindeordnung, die ab dem 1. Januar 2000 für Leipzig eine Höchstzahl von 7 hauptamtlichen Beigeordneten vorsehen, für uns lediglich ein Anlass, um eine tiefergehende Reform der Verwaltung zu erreichen.
Die Strukturreform ist überfällig.

Ziel ist es aus unserer Sicht, über die Zusammenführung inhaltlich und funktional verbundener Aufgaben zu einer Bündelung aufgabenbezogener Entscheidungskompetenz und zu flachen Entscheidungshierarchien zu kommen. Praktisch heißt das: Stärkung der Dienstleistungsfunktion der Verwaltung und Abbau von Bürokratie. Wesentlich ist, dass die Neuordnung der Aufgabenbereiche der Beigeordneten mit einer Veränderung der Ämterstruktur einhergehen muss. Ansonsten sind diese Ziele nicht erreichbar.

Für eine Verringerung der Anzahl der Beigeordnetenbereiche gibt es mehrere Alternativen. Jede dieser Alternativen hat Stärken und Schwächen, die je nach Betrachtungswinkel mehr oder weniger hervortreten. Die PDS-Fraktion hat mit einem Änderungsantrag dem Beschlussvorschlag des Oberbürgermeisters eine weitere Alternative zur Seite gestellt, die aus unserer Sicht eine optimalere Zuordnung der Aufgabenbereiche darstellt.

Zunächst zu dem Vorschlag des Oberbürgermeisters.
Zu den Stärken des Vorschlags gehören die Zusammenführung von Wirtschaft und Arbeit sowie Jugend und Soziales. Die Zuordnung der Beschäftigungspolitik zum Dezernat Wirtschaft entspricht einem PDS-Antrag, der damals vom Oberbürgermeister allerdings abgelehnt worden ist. Wir erwarten von dieser Struktruveränderung eine stärkere Verknüpfung von kommunaler Wirtschaftsförderung und Beschäftigungspolitik, ohne die soziale Funktion des Betriebs für Beschäftigungsförderung zu beeinträchtigen. Exemplarisch seien auch die sachbezogene Zuordnung des Brandschutzamtes zum Beigeordneten für Umwelt, Ordnung, Sport sowie des Wohnungsamtes zum Beigeordneten für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule genannt. Damit wird die soziale Dimension von Wohnungspolitik hervorgehoben.

Kritisch sehen wir vor allem den Zuschnitt des Dezernats Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule. Nicht so sehr aus funktionaler Sicht. Denn es handelt sich in der Tat um inhaltlich im Zusammenhang stehende Bereiche. Die Einwände begründen sich vor allem aus dem Erfordernis einer qualitativ und quantitativ ausgewogenen Aufgabenzuordnung zwischen den Beigeordnetenbereichen. Es darf kein Superbereich entstehen. Wir sehen diese tendenzielle Gefahr. Die Zuordnung des Sport- und Bäderamtes zum Beigeordneten für Umwelt, Ordnung, Sport und die beabsichtigte Zusammenführung der Aufgaben von Sport- und Bäderamt und Grünflächenamt betont vor allem die Aufgaben zur Sportstättenerhaltung und nicht so sehr die wichtigen sportpolitischen Aufgaben, die im engen inhaltlichen Zusammenhang mit den jugend- und sozialpolitischen Aufgaben aber auch den kulturpolitischen gesehen werden können.

An dieser Stelle darf ich unseren Antrag zur Einrichtung eines zeitweiligen Sportausschusses kurz begründen. Mit der Einrichtung dieses Ausschusses soll ein Instrument geschaffen werden, um wichtige sportpolitische Aufgaben, wie die Fortschreibung des „Sportprogramms 2005“, die Begleitung der Sportgroßveranstaltungen (Olympiabewerbung, Deutsches Turnfest 2002, Fußballweltmeisterschaft 2006 usw.) durch den Stadtrat angemessen zu begleiten. Im Unterschied zum Antrag der Fraktion B90/Die Grünen haben wir einen zeitweiligen Ausschuss und keinen Ausschuss nach § 14 der Hauptsatzung beantragt, weil wir die Logik nicht durchbrechen wollen, dass die Aufgabenzuordnung von Beigeordnetenbereichen und Fachausschüssen sich entsprechen sollen. Das schließt zeitweilige Ausschüsse, wie den bereits bestehenden Ausschuss Wohnen nicht aus. Wir gehen davon aus, dass beide Ausschüsse, d. h. der Ausschuss Wohnen und, so er beschlossen wird, der Sportausschuss mindestens bis zum Ende der Wahlperiode besten bleiben.

Weiter sehen wir im Beschlussvorschlag des Oberbürgermeisters die beabsichtigte Zusammenlegung des Veterinär-und Lebensmittelamts mit dem Amt für Umweltschutz kritisch. Es muss klar ausgeschlossen sein, dass gegen gesetzliche Regelungen zur Stellung dieses Amtes verstoßen wird. Auch die Zuordnung des Eigenbetriebes Städtisches Klinikum St. Georg Leipzig zum Beigeordneten für Finanzen betont vor allem die haushaltspolitischen und nicht die gesundheitspolitischen Aufgaben.

Der von uns eingebrachte alternative Antrag will eine andere Zuordnung des Aufgabenbereiches Sport und Schule. Wie ich bereits ausgeführt habe, sehen wir eine weit engere inhaltliche Bindung des Sportbereiches mit dem Kulturbereich als dem Bereich Umwelt/Ordnung. Die Zuordnung des Bereiches Schule zum Kulturbereich ist sicherlich ein möglicher Kompromiss. In diesem Kompromiss liegt aber auch die Schwäche unseres Antrages, weil Jugend und Schule getrennt wird. Damit soll jedoch eine Entlastung des Beigeordnetenbereiches Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule erreicht werden. Möglich ist dieser Kompromiss auch deshalb, weil der kommunale Aufgabenbereich von Schule vorrangig nicht bildungspolitisch zu sehen ist. Das ist bekanntlich Landesaufgabe. Wir wollen auch darauf verweisen, dass mit diesem Zuschnitt der beiden betroffenen Beigeordnetenbereiche Kompatibilität mit dem Zuschnitt der entsprechenden Landesminsterien erreicht wird.

In der Abwägung aller Vor- und Nachteile sehen wir in der von uns vorgeschlagenen Lösung eine vorteilhaftere Aufgabenzuordnung, ohne die Stärken des Vorschlages des Oberbürgermeisters in Abrede stellen zu wollen.

Abschließend einige Bemerkungen zu unseren Erwartungen an die Weiterführung der Strukturreform:

• Die Veränderung der Aufgabenzuordnung zwischen den Beigeordnetenbereichen muss mit der Übergabe der erforderlichen personellen und sachlichen Ressourcen einhergehen. Es dürfen keine zusätzlichen Ausgaben deshalb entstehen, weil die Aufgabe übertragen wird, aber nicht die Ressourcen im vollen Umfang bereitgestellt werden. Das Konnexitätsprinzip, das dies fordert, gilt auch für die Stadtverwaltung. Insgesamt muss die Strukturreform zu weniger Ausgaben führen.

• Die Strukturrreform muss mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemacht werden, wenn sie erfolgreich sein will.

• Schließlich erwarten wir über eine weitere aufgabenkritische Betrachtung eine Fortführung dieser Strukturreform. Das muss Eigenbetriebe, Ämter und Beigeordnetenbereiche einschließen. Insoweit halten wir es nach wie vor für möglich, dass die Anzahl der Beigeordneten auf sechs reduziert wird. In diese Überlegungen sollten vor allem die Bereiche Allgemeine Verwaltung, Finanzen, Umwelt, Ordnung, Sport und Wirtschaft und Arbeit einbezogen werden. Aber auch für uns gilt, dass die Verwaltung reformiert und nicht kaputtgespielt werden soll.

Aber auch für uns gilt, dass die Verwaltung reformiert und nicht kaputtgespielt werden soll.