Antisemitismus wirksam bekämpfen mit Aufklärung über jüdisches Leben in Leipzig und dessen Geschichte

Thomas Kumbernuß

Werte Stadträtinnen, werte Bürgermeisterinnen, werte Medienvertreterinnen, liebe Menschen im Livestream!

Am 19. November 2019 wurde in der Leipziger Ratsversammlung mit der zum Teil geänderten Vorlage VI-DS-07998 die Ausgestaltung der Themenjahre 2021 bis 2025 beschlossen. Ein Schwerpunkt für die Jahre 2021 UND 2022 war das Gedenken und Erinnern an das jüdische Leben in Leipzig. In der nun behandelten Vorlage VII-DS-01690 für das Themenjahr 2022 wird dieser Beschluss ignoriert. 

Galten beispielsweise in der im November 2019 beschlossenen Vorlage noch der 175. Gründungstag der Jüdischen Gemeinde Leipzig und der 100. Jahrestag der Einweihung der Ez-Chaim-Synagoge in der Otto-Schill-Straße als themenbezogene Veranstaltungen und Höhepunkte, fehlen diese nun vollends. So erfreulich es ist, das im Jahr 2021 Veranstaltungen im Rahmen des bundesweiten Themenjahres „1700 Jahre jüdische Geschichte“ umgesetzt werden, sehen wir es dennoch als dringend notwendig, diese genannten Jubiläen öffentlichkeitswirksam zu begehen und damit das jüdische Leben in Leipzig angemessen zu würdigen.

Meine Damen und Herren, Leipzigs jüdische Gemeinde war einst eine der größten in Deutschland, jüdisches Leben bereicherte diese Stadt. Dieses Leben erlosch jedoch, nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges waren von ehemals ca. 13.000 Mitgliedern der Jüdischen Gemeinde in Lepzig nur noch 24 übrig...
Doch nicht nur deshalb ist das Erinnern an das jüdische Leben in Leipzig eine historisch bedingte Aufgabe. Wachsender Antisemitismus in den Parlamenten in diesem Land analog zum Erstarken der AfD, der Überfall auf die Synagoge in Halle, antisemitische Reden und Propaganda auf den Kundgebungen der sogenannten CoronaLeugnerinnen spiegeln den Ernst der Lage wieder. 

Um Antisemitismus wirksam zu bekämpfen, bedarf es neben der Stärkung demokratischer Akteurinnen vor Ort auch der Aufklärung über jüdisches Leben in Leipzig und dessen Geschichte.  Dieser, der dritte Teil Änderungsantrages, will diese beiden Ziele verbinden und versteht sich im Prinzip nur als konsequente Umsetzung einer bereits beschlossenen Vorlage.

Ich bitte um Zustimmung und bedanke mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.