A 10421 25/26 Förderung der Freien Szene, Basisförderung und Erinnerungskultur

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke, SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

1. Zur Kompensation steigender Kosten wird anstelle der wegfallenden Sonderdynamisierung der Förderung der Freien Szene aus den Jahren 2023 und 2024 ab den Jahren 2025 und 2026 der Etat für den Bereich Fördermittel zur Förderung freier kultureller und künstlerischer Projekte um jeweils 300.000 EUR erhöht. Diese Mittel werden im Haushalt zusätzlich zur Verfügung gestellt.

2. Für die im Jahr 2024 in der neuen „Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung freier kultureller und künstlerischer Projekte und Einrichtungen (Fachförderrichtlinie Kultur) und Förderstrategie Freie Kunst und Kultur“ festgelegte Basisförderung werden ab 2026 zusätzlich (mindestens) 500.000 EUR im Haushalt zur Verfügung gestellt.

3. Für das Budget Erinnerungskultur werden dem Referat Strategische Kulturpolitik ab den Haushaltsjahren 2025 und 2026 jeweils 100.000 EUR zusätzlich zur Verfügung gestellt.

4. Rücklaufmittel aus dem Budget „Fördermittel zur Förderung freier kultureller und künstlerischer Projekte“ werden direkt in die jeweiligen Folgejahre übertragen und erhöhen damit die zur Verfügung stehenden Fördermittel zur Förderung freier kultureller und künstlerischer Projekte im Folgejahr.

Begründung:

Zu 1. Wie in allen gesellschaftlichen Bereichen müssen auch die Akteur*innen der Freien Kunst- und Kulturszene Kostensteigerungen bei Personalausgaben, gestiegene Miet- und Nebenkosten sowie weitere inflationsbedingte Preissteigerungen bewältigen. Eine Erhöhung des Förderbudgets, die zumindest einen Teil dieser erhöhten Ausgaben abfedert, ist dringend notwendig, um die Existenz der kulturellen Vielfalt in Leipzig zu sichern sowie einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen in der Freien Kulturszene vorzubeugen. Ohne eine solche Erhöhung drohen der Verlust von Fachpersonal sowie geringere Honorare und weniger Spieltermine für freie Künstler*innen.

 

Zu 2. Die Freie Kulturszene in Leipzig ist vielfältig und engagiert. Kulturförderung ist dabei unerlässlich, denn sie hält die Ticketpreise auf einem sozialverträglichen Niveau und ermöglicht damit einem breiten Publikumsspektrum den Zugang zu kulturellen Veranstaltungen. Gleichzeitig soll sie allen künstlerischen Beteiligten angemessene Honorare unter Berücksichtigung der empfohlenen Honoraruntergrenzen sichern. Viele der Akteur*innen bekommen seit Jahren Projektförderungen bewilligt, müssen diese jedoch jedes Jahr neu beantragen. Neben dem hohen zeitlichen und personellen Aufwand für die Beantragung erschwert die Unsicherheit, ob der Antrag bewilligt werden wird oder nicht, das künstlerische Arbeiten

Die bereits im Frühjahr 2023 angekündigte Basisförderung, die für bis zu vier Jahre genehmigt werden kann, soll bereits länger bestehende Strukturen in der Freien Szene sichern und einen sicheren Planungsrahmen für die kontinuierliche Entwicklung und Umsetzung künstlerischer und kultureller Angebote geben, welche das vorhandene Kulturspektrum der Stadt Leipzig bereichern. Eine Basisförderung ermöglicht es Kulturinstitutionen, nachhaltig und strategisch zu planen. Dies verbessert die Qualität der Projekte und erlaubt es, Risiken besser zu managen. Eine kontinuierliche Unterstützung macht es außerdem leichter, langfristige Kooperationen einzugehen und Netzwerke zu bilden. Dies stärkt die gesamte Kulturlandschaft der Stadt Leipzig.

Auch die Verwaltung profitiert von der Basisförderung. Die Arbeit der Verwaltung wird durch eine mehrjährige Förderung insgesamt effizienter und planbarer. Durch die mehrjährige Förderung entfallen jährliche Neuanträge und -prüfungen für die gleichen Projekte. Das verringert den Arbeitsaufwand für die Verwaltung und ermöglicht es, Kapazitäten für strategischere Aufgaben und neue Projekte freizusetzen. Mit einem zahlenmäßig geringeren Aufkommen von Förderentscheidungen sinken auch die Kosten für Prüfprozesse und die Bearbeitung von Anträgen, was die Verwaltungskosten senkt. Eine mehrjährige Förderung ermöglicht es, die Entwicklung und Wirkung von Projekten über einen längeren Zeitraum zu beobachten und auszuwerten. Dadurch wird die Erfolgsmessung aussagekräftiger und das Kulturamt kann fundiertere Entscheidungen für zukünftige Förderungen treffen.

Die Verwaltung kann durch die Basisförderung gezielt Kulturprojekte unterstützen, die den Zielen der Leipzig-Strategie 2035 entsprechen. Dadurch wird die Kulturförderung auf längerfristige städtische und gesellschaftliche Ziele ausgerichtet. Durch eine konstante, mehrjährige Förderung signalisiert das Kulturamt Verlässlichkeit und stärkt das Vertrauen der Kulturszene in die Verwaltung. Dies fördert ein positives Bild der städtischen Kulturpolitik und erhöht die Zufriedenheit bei Kulturschaffenden und der Bevölkerung. Aus den vielfältigen genannten Gründen soll die Basisförderung ab dem Jahr 2026 umgesetzt werden.

 

Zu 3. Die Erinnerungskultur in Leipzig ist ein lebendiger Teil unseres kulturellen Lebens, der unserer Stadt einen besonderen Dienst erweist. Denn nur wer seine Geschichte kennt, kann die Zukunft gestalten. Dazu gehört auch die lebendige Erinnerung an geschehenes Unrecht, ausgeübte Gewalt und begangene Verbrechen. Die zahlreichen Erinnerungsinitiativen der Leipziger Zivilgesellschaft zeigen den hohen moralischen Anspruch unserer Bürgerschaft und verkörpern in besonderer Weise ihren Wunsch nach einem harmonischen und gewaltfeien Zusammenleben in unserer Stadt. Es ist unsere Aufgabe diese mit allen Kräften zu unterstützen.

Das Referat Strategische Kulturpolitik hat in den Jahren 2023 und 2024 die Umsetzung einiger Ratsbeschlüsse begonnen, jedoch nicht zu Ende führen können. Das derzeit eingeplante Budget reicht nicht für die Umsetzung aller Beschlüsse aus. Angefangene Projekte sollten nicht ins Leere laufen, sondern angemessen zu Ende geführt werden.

Für eine sachgemäße Umsetzung des Konzepts „Erinnerungskultur der Stadt Leipzig“, das am 16. November 2023 vom Stadtrat beschlossen wurde, und die angemessene Ausführung und Fertigstellung der bereits begonnenen Projekte benötigt das Referat Strategische Kulturpolitik in beiden Haushaltsjahren mehr finanzielle Mittel.

 

Zu 4. Aufgrund der erst im Laufe des Jahres erfolgenden Zurverfügungstellung von Fördermitteln ist es Trägern teilweise nicht möglich, beantragte Mittel vollständig zu verausgaben, weil Projekte verspätet begonnen werden oder gar verschoben werden müssen. Die dadurch zurückfließenden Mittel sollen der freien Kulturszene erhalten bleiben und von den Trägern im Folgejahr erneut beantragt werden können.