A 10334 25/26 Budget zur Umsetzung von Formaten im Bereich Erinnerungskultur

Fraktion DIE LINKE

Beschlussvorschlag

Die Stadt stellt ab dem Jahr 2025 pro Jahr zusätzlich 200.000 EUR für die Realisierung von erinnerungskulturellen Formaten im Stadtraum zur Verfügung.

Die Stadt Leipzig entwickelte zusammen mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen, Expert*innen und Stadträt*innen das „Konzept Erinnerungskultur der Stadt Leipzig“, das im November 2023 mehrheitlich vom Stadtrat beschlossen wurde. Dem voran gingen zahlreiche Anträge und Anfragen einzelner Fraktionen, Stadträt*innen und Bürgerinitiativen zum Thema. Im Stadtrat wurde die Umsetzung konkreter Vorhaben beschlossen, leider oft ohne die benötigten Mittel für die Finanzierung der Maßnahme. In 2024 konnte durch die Einstellung eines zusätzlichen Budgets für die Umsetzung von Vorhaben und Formaten im Bereich Erinnerungskultur einige dieser Vorhaben umgesetzt werden. Für den Doppelhaushalt 2025/26 stehen für die Realisierung ausstehender und neuer Projekte deutlich weniger Mittel zur Verfügung, nur 50.000 € pro Jahr.

Erinnerungskultur ist als eine langfristige Aufgabe zu betrachten, die zur Umsetzung von Projekten ein auskömmliches eigenes Budget bedarf, denn die „konstruktive Auseinandersetzung mit historischen Fragestellungen und kontroversen Themen ist eine unerlässliche Basis für das Zusammenleben in Leipzig und leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur weiteren Entwicklung der Stadt, ihrer Ortsteile und Communities.“ „Dabei richtet sich dieses (neue) Interesse besonders auf die kritische Auseinandersetzung mit kontroversen und entweder lange „verdrängten“ oder in der Öffentlichkeit noch wenig präsenten erinnerungskulturellen Themen. Dazu gehören u. a. Aspekte der NS-Herrschaft und Zwangsarbeit, Frauen- und Geschlechtergeschichte, Kolonialismus, politische Gewalt, Rassismus und Ausgrenzung sowie die Provenienzen der städtischen Sammlungsbestände.“ (S.1, „Konzept Erinnerungskultur der Stadt Leipzig“)

In 2025 und 2026 werden wir uns u. a. mit der Zukunft der Gedenkstätte für Zwangsarbeit und den Folgerungen aus dem Forschungsauftrag „Koloniales Erbe“ befassen müssen.