A 10278 25/26 Zweckentfremdungssatzung umsetzen - Einrichtung von Stellen
Beschlussvorschlag
Für die Umsetzung der Zweckentfremdungssatzung werden im Doppelhaushalt 2025/26 beim Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung 2,0 VzÄ mit 170.000 EUR/ Jahr (2025: 42.500 EUR; 2026: 170.000 EUR) eingerichtet.
Mit dem Beschluss der Zweckentfremdungssatzung (VII-DS-09923) hat die Stadt Leipzig ein Online-Meldeformular eingerichtet, über das Einwohner*innen Hinweise auf Zweckentfremdung von Wohnraum melden können. Um diese Hinweise auszuwerten und die Zweckentfremdung zu prüfen, sollen zwei Stellen eingerichtet werden.