A 0242 21/22 Personalaufstockung für Kontrolle Einhaltung Baumschutzsatzung

SR M. Neuhaus, SR J. Kasek

Zur Absicherung der Kontrollen bzgl. der Einhaltung der Verbote der bestehenden Baumschutzsatzung der Stadt Leipzig und dem sächsischen Naturschutzrecht sowie zur Überprüfung der Erfüllung von Auflagen der Verwaltungsakte auf Grundlage der Baumschutzsatzung und dem sächsischen Naturschutzrecht und zur Ahndung von Verstößen gegen die Baumschutzsatzung und dem sächsischen Naturschutzrecht werden im Amt für Stadtgrün und Gewässer (ASG) und im Amt für Umweltschutz (AfU) mit dem Stellenplan 2021 ff. jeweils zwei zusätzliche VzÄ unbefristet eingestellt.

Im Verwaltungsstandpunkt zur Baumschutzsatzung führt die Stadtverwaltung aus: „Aus der Sicht der Verwaltung erscheint es wesentlich wichtiger und dringender, die Kontrolle der Einhaltung der Verbote der bestehenden Satzung sowie die Überprüfung der Erfüllung von Auflagen der Verwaltungsakte – hier insbesondere die Ausführung der Ersatzpflanzungen und Vornahme von Schutzmaßnahmen zu erhaltender Gehölze im Wirkbereich von Bauvorhaben – sowie die Ahndung von Verstößen abzusichern. Im Falle der Rücknahme der Lockerungen für mit Gebäuden bebaute Grundstücke muss zudem mit einer höheren Zahl von Verwaltungsverfahren gerechnet werden, was die Situation noch verschärfen dürfte.“
Der Sächsische Landtag hat am 03.02.2021 die Novelle des Sächsischen Naturschutzgesetzes verabschiedet. Damit wird es den Kommunen künftig wieder möglich sein, umfassende Baumschutzsatzungen zu erlassen. Entsprechend des Verwaltungsstandpunktes gilt damit wieder in der Stadt Leipzig, was vor der Novellierung 2010 schon galt. Angesichts der Änderung im sächsischen Naturschutzrecht und dem Signal auf vollständige Umsetzung der Regelungen der städtischen Baumschutzsatzung hin zu mehr Schutz und Sicherung des öffentlichen wie privaten Baumbestandes ist es erforderlich, auch die personelle Ausstattung – insbesondere auch die Feststellung von Verstößen und deren Ahndung – kritisch zu hinterfragen.
Daher sind in den beiden Fachämtern ASG und AfU die personellen Ressourcen aufzustocken. Dauerhaft sind dafür zusätzlich jeweils zwei VzÄ im Stellenplan ab 2021 ff. zur Verfügung zu stellen.

Der Stadt Leipzig kommt in diesem Zusammenhang eine Vorbildrolle zu. Daher muss es unser gemeinsames Anliegen sein, dass bei städtischen Bauvorhaben im engeren wie im weiteren Sinne die Regelungen der Baumschutzsatzung wie des sächsischen Naturschutzrechtes bekannt und ernsthaft eingehalten werden. Sollte im Einzelfall ein Bauvorhaben mit Eingriffen einhergehen, sind diese in vorbildhafter Weise umfänglich auszugleichen. Es darf keine Frage der Finanzierung sein. Bei kommunalen Bauvorhaben sind die entsprechenden Finanzmittel einzuplanen. Insoweit bleibt zu hoffen, dass die Stadt Leipzig damit u. a. private wie öffentliche Bauherren motiviert, in gleicher Weise zu agieren.