A 0213/21/22 Komplexbaumaßnahme Gorkistraße/Löbauer Straße endlich umsetzen

SR St. Wehmann, SR Dr. T. Peter, SR F. Dossin, SR A. Feichtinger

Die Komplexmaßnahme Gorkistraße/Löbauer Straße wird entsprechend dem Beschluss des Stadtrates vom 19.11.2019 (DS 7929) umgesetzt. "Der Baubeginn der Gesamtbaumaßnahme erfolgt zum 01.07.2022, die Fertigstellung zum Ende des Jahres 2023. Die entsprechenden finanziellen Mittel werden in die Haushaltspläne 2021/2022 ff. eingestellt." Es sind finanzielle Mittel in 2021 i.H. von 745.000 EUR und in 2022 i.H. von 3.210.000 EUR einzustellen.

Begründung:
2014 wurde für den Haushaltsplan 2015 (A 52/15- HP 02675) diese Maßnahme - wenn auch mit geringerem Umfang - beantragt und wie folgt beschlossen. So heißt es im Protokoll der entsprechenden Sitzung: Die Antragsteller einigten sich mit der Verwaltung "die Komplexmaßnahme mit der LVB im Jahr 2017 durchzuführen" (siehe Wortprotokoll der Sitzung des Stadtrates vom 18.03.2015).

Diese wurde mit den entsprechenden Mitteln zwei Jahre später entsprechend des Stadtratsbeschlusses in den Haushaltsplan 2017 ff. eingestellt. Mit Bericht vom 03.11.2017 teilte man uns mit, dass "eine Umsetzung des Vorhabens im Jahr 2017" nicht möglich sei, da "Planfeststellungsverfahren" und "Bürgerbeteiligung" durch die Erweiterung vorgesehen wurde." Ein Beginn der Maßnahme sei nun frühestens Ende 2019" vorgesehen. (siehe auch Anfrage F-5126 vom 13.07.2017) Im Doppelhaushalt 2019/2020 vermisste man nun diese Maßnahme auch wieder. Hier fand sich diese in der Mittelfristplanung 2021 wieder.

Nach der entsprechenden Protokollnotiz zum Haushaltsplan 2019/2020 sowie durch einen Änderungsantrag zur DS 7929 im November 2019 der Stadträte Wehmann, Dr. Peter und Dossin wurde der Baubeginn zum 01.07.2022 und die Fertigstellung zum Ende des Jahres 2023 fixiert. Auch jetzt ist wieder festzustellen, dass die Maßnahme nun erst mittelfristig für die Jahre 2023 bis 2025 eingeplant wurde (siehe Vorbericht, Band I , S. 81, Gesamtfinanzierungsbedarf Stadt Leipzig: 7,455 Mio. EUR) und nicht der v. g. Stadtratsbeschluss im zeitlich vorgegebenen Rahmen umgesetzt werden soll.

Grundsätzlich stellt sich auch heute – wie in 2018 – die Frage: Wie geht die Verwaltung mit Stadtratsbeschlüssen um? Ein dringendes Umdenken ist jetzt um so mehr gefragt. Daher fordern wir den Beginn der Maßnahme in 2022 ein, damit das Anliegen der Antragsteller für mehr Verkehrssicherheit u. a. für die Schüler von drei Schulen umgesetzt wird.

Nicht weniger wichtig ist aber auch, dass die Kosten für das Vorhaben durch die Beibehaltung der zeitlichen Beschlusslage dem Planansatz nicht weiter enteilen. Das Vorhaben korrespondiert mit den Zielen des INSEK der Stadt Leipzig und dem Arbeitsprogramm 2023 des OBM.