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            <title>DIE LINKE. Fraktion im Stadtrat zu Leipzig: RSS-Feed</title>
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            <language>de</language>
            <copyright>DIE LINKE. Fraktion im Stadtrat zu Leipzig</copyright>
            
            <pubDate>Fri, 23 Oct 2026 08:36:43 +0200</pubDate>
            <lastBuildDate>Fri, 23 Oct 2026 08:36:43 +0200</lastBuildDate>
            
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                <guid isPermaLink="false">news-444314</guid>
                <pubDate>Fri, 12 Dec 2025 09:32:00 +0100</pubDate>
                <title>VIII-DS-01694-Ifo-1-NF-1-ÄA-1 &quot;Kosten der Unterkunft und Heizung: Anpassung der Richtwerte für Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/viii-ds-01694-ifo-1-nf-1-aea-1-kosten-der-unterkunft-und-heizung-anpassung-der-richtwerte-fuer-leistungsberechtigte-nach-dem-sgb-ii-und-sgb-xii/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:</p>
<p>&nbsp;</p><ol><li>Die Information wird zur Kenntnis genommen.</li><li><strong>Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Jobcenter dahin gehend Gespräche zu führen, dass bis zur ausreichenden Verfügbarkeit angemessenen Wohnraums und der damit erst möglichen Versorgung der von Mietsenkungsaufforderungen bzw. per Leistungsbescheid von abgesenkten Kosten der Unterkunft betroffenen Bedarfsgemeinschaften unangemessene Unterkunftskosten für einen längeren Zeitraum anerkannt werden.</strong></li><li><strong>Der Oberbürgermeister wird beauftragt, hinsichtlich der im Rechtskreis SGB XII Betroffenen entsprechend Beschlusspunkt 2 zu verfahren.</strong></li><li><strong>Der OBM wird beauftragt, sich auch in seiner Funktion als Präsident des Deutschen Städtetages im Zuge der Novellierung des SGB II gegenüber der Bundesregierung und der Sächsischen Staatsregierung dafür einsetzen, dass die gesetzlichen Regelungen eine den realen Verhältnissen entsprechende Vorgehensweise in Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten im angemessenen Segment erleichtern. Die Mitglieder der Ratsversammlung, die zugleich dem Deutschen Bundestage oder dem Sächsischen Landtage angehören, sind dazu ebenfalls aufgerufen.</strong></li></ol><p>&nbsp;</p>
<p>Begründung:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die eigene Wohnung ist der wichtigste Bezugspunkt und Rückzugsort im täglichen Leben. Der Wohnungsmarkt in Leipzig ist seit Jahren angespannt. Immer mehr Wohnungssuchende finden kaum noch bezahlbaren Wohnraum. Besonders schwierig ist diese Lage für jene, die durch geringe Einkommen nur wenig Spielraum bei der Wohnungssuche haben. Und hier trifft es zunehmend Menschen, die zeitweilig oder dauerhaft auf Sozialtransferleistungen angewiesen sind – sowohl im Rechtskreis SGB II also im Bürgergeld bzw. der Grundsicherung für Arbeitsuchende (arbeitsfähiger Erwerbsloser) als auch im Rechtskreis SGB XII, der Sozialhilfe bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>1. Wachsende Zahl Betroffener</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Zahl derjenigen Haushalte, in denen zwischen den anerkannten Kosten der Unterkunft (KdU) – also den durch das Jobcenter oder das Sozialamt per Leistungsbescheid anerkannten und ausgezahlten KdU – und den tatsächlichen KdU – also den an den Vermieter geschuldeten Kosten für Miete und Heizung/Warmwasser inkl. Betriebskosten eine Lücke besteht, wächst weiter. Waren es im Jahr 2022 von den 30.550 beim Jobcenter gezählten Bedarfsgemeinschaften (BG) 3.536 BG mit einer Wohnkostenlücke<a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2028139&amp;refresh=false#_ftn1" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[1]</sup></a>, so stieg diese Zahl bis zum Jahr 2025 auf 4.135 BG von 31.111 beim Jobcenter registrierten BG<a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2028139&amp;refresh=false#_ftn2" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[2]</sup></a>. Hinzu müssen die beim Sozialamt gemeldeten Fallzahlen. Hier waren es in 2025 558 Fälle – ebenfalls in Antwort des Oberbürgermeisters VIII-F-01980-AW-01 auf Anfrage der Fraktion Die Linke im Stadtrat ausgewiesen. Insgesamt bestand also bei 4.693 Haushalten eine solche Wohnkostenlücke.</p>
<p>Bei den beim Jobcenter gezählten BG mit Wohnkostenlücke vergrößerte sich diese von 2022 mit durchschnittlich 91,64 Euro je BG auf 132,20 Euro je BG – siehe Tabelle 1 der Antwort der Bundesregierung 20/9447 auf die Kleine Anfrage Drucksache 20/8931 – Wohnkostenlücke 2022 sowie Tabelle 1 der Antwort des Oberbürgermeisters VIII-F-01980-AW-01 auf Anfrage der Fraktion Die Linke im Stadtrat. Diese Differenz müssen die betroffenen BG aus den Leistungen zum Lebensunterhalt – also aus dem Regelbedarf bezahlen. Geld, was an anderer Stelle deutlich fehlt. Bei Bedarfsgemeinschaften mit Kindern wuchsen Anzahl der BG mit Wohnkostenlücke und Höhe der Wohnkostenlücke von 2022 mit 869 BG und 108,36 Euro auf 974 BG mit 165,64 Euro – siehe hierzu jeweils die Tabelle 5 der Antwort der Bundesregierung 20/9447 auf die Kleine Anfrage Drucksache 20/8931 und der Antwort des Oberbürgermeisters VIII-F-01980-AW-01 auf Anfrage der Fraktion Die Linke im Stadtrat.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>2. Bestand an verfügbarem Wohnraum zu angemessenen Mietpreisen</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Betroffenen, für die per Leistungsbescheid die KdU bereits auf den nach der Verwaltungsrichtlinie Kosten der Unterkunft<a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2028139&amp;refresh=false#_ftn3" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[3]</sup></a> zu den Angemessenheitswerten angemessenen Betrag angepasst bzw. gekürzt wurden, sowie jene, die eine Mietsenkungsaufforderung erhalten haben, lässt sich die Situation nur dann verbessern, wenn sie eine Wohnung zu angemessenen Mietpreisen finden und anmieten können. Nimmt man allein die Zahl der Haushalte, die eine Wohnkostenlücke aufweisen, so sind dies in 2025 4.693 Haushalte. Hinzu kommen jene Haushalte, die durch eine Mietsenkungsaufforderung neben der angesichts der Zustände auf dem Wohnungsmarkt kaum aussichtsreichen Verhandlungsoption zur Senkung der Miete auf eine Anmietung einer preisgünstigeren und somit angemessenen Wohnung verwiesen werden. Das Jobcenter kann leider keine Auskünfte erteilen, wie viele Mietsenkungsaufforderungen es versendet.<a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2028139&amp;refresh=false#_ftn4" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[4]</sup></a> Das Sozialamt der Stadt Leipzig hat in 2025 (einschließlich September) 387 Mietsenkungsaufforderungen verschickt.<a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2028139&amp;refresh=false#_ftn5" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[5]</sup></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Betroffenen sind auf dem Wohnungsmarkt auf Angebote zu angemessenen Kosten verwiesen. Zu Herleitung der Angemessenheitswerte der KdU erhebt die Stadtverwaltung für drei Monate die Verfügbarkeit von Wohnungen im angemessenen Segment.<a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2028139&amp;refresh=false#_ftn6" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[6]</sup></a> Zur Herstellung einer unmittelbaren Vergleichbarkeit der Zahlen der Betroffenen von Januar bis September 2025 mit den verfügbaren Wohnungen hat die antragstellende Fraktion gesondert nachgefragt. Im Erhebungszeitraum 2025 standen 1.089 Wohnungen im angemessenen Segment, also zu angemessenen Kosten zur Verfügung<a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2028139&amp;refresh=false#_ftn7" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[7]</sup></a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>3. Konkurrenz mit Wohnraum Suchenden mit niedrigen Einkommen außerhalb der Rechtskreise SGB II und SGB XII</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Da rechtlich die Wohnungen zu angemessenen Kosten nur in besonderen Ausnahmefällen den Betroffenen der Rechtskreise SGB II und SGB XII vorbehalten sind, muss grundsätzlich von einer Konkurrenz mit Wohnungssuchenden höherer Einkommensgruppen ausgegangen werden. Hierzu hat die antragstellende Fraktion noch einmal bei der Stadtverwaltung nachgefragt<a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2028139&amp;refresh=false#_ftn8" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[8]</sup></a>. Besonders geförderte Wohnungen sind Berechtigten mit Wohnberechtigungsschein vorbehalten. Darüber hinaus stehen Wohnungen im angemessenen Segment allen Wohnungssuchenden offen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>4. Schlussfolgerungen</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Im Vergleichszeitraum Januar bis September 2025 standen in Leipzig einer Anzahl von 1.089 verfügbaren Wohnungen zu angemessenen Kosten eine Zahl von 4.693 betroffenen Haushalten mit Wohnkostenlücke gegenüber. Nicht berücksichtigt sind Haushalte, die zur Senkung der Mietkosten aufgefordert wurden und denen ggf. eine Bescheidung abgesenkter KdU bevorsteht. Selbst im besten Falle hätten sich damit also nur 1.089 Haushalte mit angemessenem Wohnraum versorgen können. Damit war für 3.598 Haushalte eine Versorgung nicht möglich. Unter Berücksichtigung der unmittelbaren Konkurrenz mit anderen Wohnungssuchenden anderer Einkommensgruppen ist davon auszugehen, dass die Zahl 1.089 als für den hier in Rede stehenden Rechtskreis noch deutlich zu hoch angesetzt ist.</p>
<p>Anhand der Zahlen aus den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke im Bundestag sowie unter Berücksichtigung des Faktenmaterials ist nach Ansicht der antragstellenden Fraktion eine hinreichende Verfügbarkeit angemessenen Wohnraums nicht mehr gegeben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Sozialbürgermeisterin der Stadt Leipzig, Frau Dr. Martina Münch, beschrieb die Frage nach der Verfügbarkeit so: „Herr Stange, ich denke, wir sind uns da durchaus nah in der Einschätzung. Natürlich reicht das nicht aus. Und das ist das Problem, was wir haben, dass wir einfach zu wenige Wohnungen haben in dem Segment von bezahlbaren Mieten. Da sind wir uns vollkommen einig. Und das ist unser Dauerthema, das an viele unserer Problemkreise, was drohende Obdachlosigkeit rührt. Von daher steigen ja auch die Zahlen, die wir haben, von Menschen, denen wir Gewährleistungswohnungen verschaffen müssen … Wir versuchen, so gut es geht, Abhilfe zu schaffen. Aber solange wir keine Wohnungen haben, im Sozialraum-Segment nicht mehr bauen können, da sind wir ja auch dran, solange werden wir dieses Problem nicht auflösen können.“<a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2028139&amp;refresh=false#_ftn9" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[9]</sup></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Derzeit bestreiten die Betroffenen die Wohnkostenlücke aus dem Regelsatz zur Bestreitung des Lebensunterhalts. Dieses führt an anderer Stelle zu erheblichen Engpässen in den Haushaltsbudgets und ist vom Gesetzgeber so nicht vorgesehen oder gewollt.</p>
<p>Wenn eine Versorgung am Wohnungsmarkt als nicht mehr gesichert anzunehmen ist, muss auf der Ebene der täglichen Praxis gehandelt werden. Die antragstellende Fraktion sieht es als gerechtfertigt an, bis zu einer mindestens aufgrund der tatsächlichen Umstände auf dem Wohnungsmarkt real möglichen, hinreichenden Versorgung der betroffenen Haushalte mit Wohnraum zu angemessenen Kosten, sollten das Jobcenter und das Sozialamt angehalten werden, die tatsächlichen Kosten der Unterkunft zu übernehmen. Die Bedrohung mit Kürzungen zu den anerkannten Kosten der Unterkunft kann derzeit selbst bei bestmöglichen Bemühungen nicht zu einer realen Kostensenkung führen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Quellen:</p>
<p>- Antwort der Bundesregierung 20/9447 auf die Kleine Anfrage Drucksache 20/8931 – Wohnkostenlücke 2022 (Quelle: <a href="https://dserver.bundestag.de/btd/20/094/2009447.pdf" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://dserver.bundestag.de/btd/20/094/2009447.pdf</u></a>)</p>
<p>- Antwort der Bundesregierung 20/12470 auf die Kleine Anfrage Drucksache 20/12047 – Wohnkostenlücke 2023 (Quelle: <a href="https://dserver.bundestag.de/btd/20/124/2012470.pdf" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://dserver.bundestag.de/btd/20/124/2012470.pdf</u></a>)</p>
<p>- Antwort der Bundesregierung 21/1005 auf die Kleine Anfrage Drucksache 21/748 – Wohnkostenlücke 2024 (Quelle: <a href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/010/2101005.pdf" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://dserver.bundestag.de/btd/21/010/2101005.pdf</u></a>)</p>
<p>- Vorlage VII-DS-09256-Ifo-01-NF-03 „Kosten der Unterkunft und Heizung: Anpassung der Richtwerte für Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII“ (Quelle: <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2014911&amp;refresh=false" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2014911&amp;refresh=false</u></a>)</p>
<p>- Vorlage VIII-DS-01694-Ifo-01-NF-01 „Kosten der Unterkunft und Heizung: Anpassung der Richtwerte für Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII“ (Quelle: <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027624" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027624</u></a>)</p>
<p>- Antwort des Oberbürgermeisters VIII-F-01980-AW-01 auf Anfrage der Fraktion Die Linke im Stadtrat (Quelle: <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027673" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027673</u></a>)</p>
<p>- Antwort des Oberbürgermeisters VIII-F-01981-AW-01 auf Anfrage der Fraktion Die Linke im Stadtrat (Quelle: <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027674" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027674</u></a>)</p>
<p>- Antwort des Oberbürgermeisters VIII-F-01987-AW-01 auf Anfrage der Fraktion Die Linke im Stadtrat (Quelle: <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027677" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027677</u></a>)</p>
<p><a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2028139&amp;refresh=false#_ftnref1" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[1]</sup></a> Antwort der Bundesregierung 20/9447 auf die Kleine Anfrage Drucksache 20/8931 – Wohnkostenlücke 2022 (Quelle: <a href="https://dserver.bundestag.de/btd/20/094/2009447.pdf" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://dserver.bundestag.de/btd/20/094/2009447.pdf</u></a>)</p>
<p><a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2028139&amp;refresh=false#_ftnref2" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[2]</sup></a> Vgl. Anlage 1 aus Antwort des Oberbürgermeisters VIII-F-01980-AW-01 auf Anfrage der Fraktion Die Linke im Stadtrat (Quelle: <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027673" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027673</u></a>)</p>
<p><a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2028139&amp;refresh=false#_ftnref3" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[3]</sup></a> Vgl. Anlage 1 zu VIII-DS-01694-Ifo-01-NF-01 „Kosten der Unterkunft und Heizung: Anpassung der Richtwerte für Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII“ (Quelle: <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027624" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027624</u></a>)</p>
<p><a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2028139&amp;refresh=false#_ftnref4" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[4]</sup></a> Vgl. Antwort 1 der Antwort des Oberbürgermeisters VIII-F-01980-AW-01 auf Anfrage der Fraktion Die Linke im Stadtrat (Quelle: <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027673" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027673</u></a>)</p>
<p><a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2028139&amp;refresh=false#_ftnref5" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[5]</sup></a> Vgl. Antwort 1 der Antwort des Oberbürgermeisters VIII-F-01981-AW-01 auf Anfrage der Fraktion Die Linke im Stadtrat (Quelle: <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2027674&amp;refresh=false" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2027674&amp;refresh=false</u></a>)</p>
<p><a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2028139&amp;refresh=false#_ftnref6" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[6]</sup></a> Vgl. Anlage 1 zu VIII-DS-01694-Ifo-01-NF-01 „Kosten der Unterkunft und Heizung: Anpassung der Richtwerte für Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII“, S. 28/29 (Quelle: <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027624" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027624</u></a>)</p>
<p><a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2028139&amp;refresh=false#_ftnref7" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[7]</sup></a> Vgl. Antwort 3 der Antwort des Oberbürgermeisters VIII-F-01987-AW-01 auf Anfrage der Fraktion Die Linke im Stadtrat (Quelle: <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2027677&amp;refresh=false" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2027677&amp;refresh=false</u></a>)</p>
<p><a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2028139&amp;refresh=false#_ftnref8" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[8]</sup></a> Vgl. Anfrage VIII-F-02114 der Fraktion Die Linke im Stadtrat (Quelle: <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2027978&amp;refresh=false" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2027978&amp;refresh=false</u></a>)</p>
<p><a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2028139&amp;refresh=false#_ftnref9" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[9]</sup></a> Antwort der Sozialbeigeordneten zur Anfrage VIII-F-02114 „Angemessener verfügbarer Wohnraum im Rahmen der Richtwerte der Kosten der Unterkunft 3. Und 4. Quartal 2024 sowie in den ersten drei Quartalen 2025 – Nachfrage zu Antworten VIII-F-01987-AW-01, VIII-F-00731-AW-01 und VIII-F-00409-AW-01“, Ratsversammlung vom 26. November 2025, Tagesordnungspunkt Ö 15.13</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zum Änderungsantrag<a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2028139" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2028139</a></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-443876</guid>
                <pubDate>Wed, 12 Nov 2025 10:55:00 +0100</pubDate>
                <title>VIII-A-02040 Gemeinsame Wärmepumpenbeschaffung</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/viii-a-02040-gemeinsame-waermepumpenbeschaffung/</link>
                <author>Fraktion Die Linke </author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h5><strong>Beschlussvorschlag:</strong></h5>
<p>Um Bürgerinnen und Bürger beim Umstieg auf eine bezahlbare und klimaneutrale Wärmeversorgung zu unterstützen, wird der Oberbürgermeister beauftragt</p><ol><li>In enger Abstimmung mit den Stadtwerken Leipzig die Möglichkeit einer Initiierung von Sammelbestellungen für Wärmepumpen zu prüfen.</li><li>Zu diesem Zweck die Teilnahme am EU-Projekt LIFE Street HP Reno und die Integration in andere Unterstützungsangebote der Stadt Leipzig (z.B. in das digitale Beratungs- und Informationsangebot) zu prüfen</li><li>Das Prüfergebnis der beiden obengenannten Prüfungen im ersten Quartal 2026 im FA UKO vorzustellen und bei positiver Prüfung weitere Schritte einzuleiten.</li></ol><h5>Begründung:</h5>
<p>Der Umstieg auf eine bezahlbare und klimaneutrale Wärmeversorgung sorgt insbesondere in Quartieren, in denen ein Anschluss an das Wärmenetz nicht möglich ist, für Verunsicherung: Was kostet eine Wärmepumpe? Wo und wie bekomme ich Förderung? Wer kann die Anlage installieren?</p>
<p>Um die Bürgerinnen und Bürger in diesem Prozess zu unterstützen, arbeiten die Stadt Leipzig und die Stadtwerke Leipzig kontinuierlich an passenden Angeboten. So bietet die Stadt Leipzig beispielsweise einen Wärmepumpen-Check und einen Modernisierungscheck an. Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Leipzig erhalten zudem bei Juno Solar einen Rabatt von bis zu 1.000 Euro auf den Angebotspreis einer Wärmepumpe.</p>
<p>Auch wenn der Wärmepumpenvertrieb mittlerweile deutlich an Fahrt aufgenommen hat und im ersten Halbjahr 2025 erstmals mehr Wärmepumpen als Gasheizungen verkauft wurden, bleibt das Bundesziel von 500.000 installierten Wärmepumpen pro Jahr weiterhin in weiter Ferne.</p>
<p>Eine aufsuchende Beratung sowie die Unterstützung bei Beschaffung und Installation können die Einstiegshürden für Bürgerinnen und Bürger erheblich senken. Genau diesen Ansatz verfolgt das EU-Projekt LIFE Street HP Reno: Hier wird die Nachfrage nach Wärmepumpen straßen- oder stadtteilweise gebündelt, um Mengenrabatte zu erzielen. Anschließend wird der günstigste Anbieter ausgewählt.</p>
<p>Die Fraktion DIE LINKE im Leipziger Stadtrat schlägt daher vor, dass auch die Stadt Leipzig Bedarfe bündelt und eine gemeinschaftliche Wärmepumpenbestellung und -installation initiiert. Das bedeutet nicht, dass die Stadt selbst die Beschaffung übernehmen soll. Eine mögliche Option wäre beispielsweise, die Bedarfserfassung im Rahmen des städtischen Wärmepumpen-Checks durchzuführen.</p>
<p>Die Initiierung sollte außerdem in enger Abstimmung mit den Stadtwerken Leipzig erfolgen, um deren Engagement und die bestehende Partnerschaft mit Juno Solar nicht zu beeinträchtigen.</p>
<p><a href="https://www.energiesprong.org/projects/street-hp-reno" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://www.energiesprong.org/projects/street-hp-reno</u></a></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-443877</guid>
                <pubDate>Wed, 12 Nov 2025 10:00:00 +0100</pubDate>
                <title>VIII-A-02035 Dem Frieden und der Völkerverständigung verpflichtet – Ausrichtung eines jährlichen Friedenstags am 21. September (UN-Weltfriedenstag) in Leipzig</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/viii-a-02035-dem-frieden-und-der-voelkerverstaendigung-verpflichtet-ausrichtung-eines-jaehrlichen-friedenstags-am-21-september-un-weltfriedenstag-in-leipzig/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h5><strong>Beschlussvorschlag:</strong></h5><ol><li>Der Stadtrat unterstützt die jährliche Ausrichtung eines Friedenstages am 21. September, dem Internationalen Tag des Friedens der Vereinten Nationen, in Leipzig.</li><li>Der Oberbürgermeister wird gebeten, anlässlich dieses jährlichen Friedenstags ein Rahmenprogramm an möglichst vielen Standorten in der Stadt unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen und Initiativen umzusetzen, das friedensstiftende kulturelle und politische Impulse liefert und zu einer bewussten Auseinandersetzung mit der Problematik von Krieg und Frieden sowie den Ursachen des Zweiten Weltkriegs an diesem Tag beiträgt.</li><li>Der Oberbürgermeister wird gebeten, den Friedenstag aktiv durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen.</li></ol><h5>Begründung:</h5>
<p>Nach den schrecklichen Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, Frieden und Stabilität zu bewahren. Diese Lehre ist in Artikel 26 des Grundgesetzes verankert: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“</p>
<p>Leipzig war vor und während des Zweiten Weltkriegs ein bedeutender Rüstungs- und Wirtschaftsstandort. &nbsp;Beispielhaft steht hierfür die Hugo Schneider AG (Hasag), ein der großen Munitionshersteller für Hitlers Wehrmacht. Um diese Kriegswirtschaft realisieren zu können, wurden zwischen 1939 und 1945 in Leipzig etwa 75.000 Frauen und Männer, Mädchen und Jungen aus allen Teilen Europas zur Arbeit gezwungen. Die meisten verrichteten Zwangsarbeit in den großen Rüstungsfirmen und ihren Zuliefererbetrieben. Im gesamten Stadtgebiet entstanden etwa 700 Lager und Sammelunterkünfte für die Zwangsarbeiter*innen. Um den stetig steigenden Bedarf an Arbeitskräften in der Rüstungsproduktion zu decken, wurden ab 1943 auch KZ-Häftlinge nach Leipzig gebracht und als Zwangsarbeiter*innen eingesetzt. In Leipzig und der näheren Umgebung entstanden insgesamt sechs Außenlager des Konzentrationslagers Buchenwald. &nbsp;</p>
<p>Diese Verbrechen und die vielen Tausend Opfer mahnen uns: Nie wieder Krieg, nie wieder Faschismus! Doch heute schickt sich Deutschland an, durch gigantische Rüstungsausgaben aus dem schier schrankenlosen Sondervermögen die stärkste konventionelle Armee Europas aufzubauen. Das Ziel ist die Kriegstüchtigkeit. Die Wehrpflicht ist in der aktuellen gesellschaftlichen Debatte zurück. Zugleich steht auch Deutschland international wegen Waffenlieferungen in Kriegsgebiete in der Kritik.</p>
<p>Statt Aufrüstung braucht es Abrüstung, Diplomatie und eine konsequente Friedenspolitik. Deshalb sollte der 21. September – der Internationaler Tag des Friedens der Vereinten Nationen – ein Zeichen sein: Für eine Zukunft ohne Krieg, ohne Rüstungsindustrie, ohne Veteranenehrungen – sondern mit Erinnerung, Mahnung und aktivem Friedensengagement.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-443759</guid>
                <pubDate>Wed, 12 Nov 2025 08:42:00 +0100</pubDate>
                <title>VIII-A-02033-NF-01 Modernisierung der Bürgerbüros sinnvoll planen – bürgernahen Dienstleistungen der Verwaltung dauerhaft sichern!</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/modernisierung-der-buergerbueros-sinnvoll-planen-buergernahen-dienstleistungen-der-verwaltung-dauerhaft-sichern/</link>
                <author>Fraktion Die Linke </author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h5>Beschlussvorschlag:</h5><ol><li>Der Oberbürgermeister berichtet dem Stadtrat im ersten Quartal 2026, detailliert und objektkonkret über die Mängel in allen aktuell betriebenen Bürgerbüros, die in den Vorlagen <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2026862" target="_blank" rel="noreferrer"><u>VIII-DS-01774</u></a> „Umsetzung Aufgaben- und Strukturkonsolidierung 2025-2027 – Schließung Bürgerbüro Südwest-Zentrum“ und <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2026842" target="_blank" rel="noreferrer"><u>VIII-DS-01769</u></a> „Umsetzung Aufgaben- und Strukturkonsolidierung 2025-2027 – Schließung Bürgerbüro Böhlitz-Ehrenberg“ dargestellt wurden.</li><li>Der Oberbürgermeister legt mit der Information gemäß Beschlusspunkt 1 einen objektbezogenen Maßnahmen-, Zeit- und Finanzplan zur Modernisierung der einzelnen Bürgerbürostandorte vor.</li><li>Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat zum Ende des ersten Quartals 2026 ein aktualisiertes Konzept für alle Stadtbezirke und Ortsteile erreichende bürgernahe Dienstleistungen in den stationären Bürgerbüros und mit dem mobilen Bürgerservice einschließlich Bürgerservicebus und zur Betreibung der Bürgerbüro-Standorte und zum weiteren Einsatz des mobilen Bürgerservice einschließlich Bürgerservicebus vor.</li><li><strong>Bis zur Beschlussfassung über das aktualisierte Konzept für alle Stadtbezirke und Ortsteile erreichende bürgernahe Dienstleistungen der Verwaltung wird der Oberbürgermeister ersucht, die Zugänglichkeit zu den bürgernahen Dienstleistungen des Bürgerservice durch den verstärkten Einsatz des mobilen Bürgerservice und des Bürgerservicebusses in Böhlitz-Ehrenberg und Leipzig Südwest – möglichst an jeweils zwei festen Terminen wöchentlich und zu für berufstätige Einwohnerinnen und Einwohner erreichbaren Zeiten – abzusichern.</strong></li><li>Der Oberbürgermeister informiert zugleich über getroffene und beabsichtigte personalwirtschaftliche Maßnahmen zur Umsetzung des Beschlusses des Stadtrates zu Antrag <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2023954" target="_blank" rel="noreferrer"><u>VIII-HP-10289-NF-03</u></a> „Bürgernahe Dienstleistungen stärken, Leistungsfähigkeit der Verwaltung sichern und Nachhaltigkeit im Stellenplan schaffen!“, insbesondere zu Beschlusspunkt 3.</li></ol><h5>Begründung:</h5>
<p>Für viele Bürgerinnen und Bürger sind die Bürgerbüros der Stadtverwaltung der unmittelbare und wohnortnahe Zugang zu vielen städtischen Dienstleistungen. Deshalb hatte auch der Stadtrat am 12.03.2025 beschlossen, 280 für Umlenkungen vorgesehene Stellen in bürgernahe Dienstleistungen, einschließlich des Bürgerservice und der Bürgerbüros zu führen. (vgl. <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2023954" target="_blank" rel="noreferrer"><u>VIII-HP-10289-NF-03</u></a> „Bürgernahe Dienstleistungen stärken, Leistungsfähigkeit der Verwaltung sichern und Nachhaltigkeit im Stellenplan schaffen!“ unter Beschlusspunkt 3)</p>
<p>Ausgehend von den Darstellungen der Stadtverwaltung in den Vorlagen VIII-DS-01774 „Umsetzung Aufgaben- und Strukturkonsolidierung 2025-2027 – Schließung Bürgerbüro Südwest-Zentrum“ und VIII-DS-01769 „Umsetzung Aufgaben- und Strukturkonsolidierung 2025-2027 – Schließung Bürgerbüro Böhlitz-Ehrenberg“ sind Arbeitssicherheit, Brandschutz und der sichere Umgang mit Bargeld und hoheitlichen Dokumenten in den Bürgerbüros sicherzustellen. Vor dem Hintergrund des ungebrochenen Vertrauens in die Leistungsfähigkeit und Zugänglichkeit der Bürgerbüros müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Bürgerinnen und Bürger bzw. Einwohnerinnen und Einwohner in den Bürgerbüros sichern sein und einen kundenfreundlichen Aufenthalt erwarten dürfen.</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-441670</guid>
                <pubDate>Fri, 20 Jun 2025 15:34:00 +0200</pubDate>
                <title>Änderungsantrag - VIII-DS-01106-ÄA-02       Ausführungsbeschluss zur Beauftragung einer externen Beratungsleistung für die Begleitung der Aufgaben- und Strukturkonsolidierung (ASK) und Bestätigung einer außerplanmäßigen Aufwendung gemäß § 79 Abs. 1 SächsG</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/aenderungsantrag-viii-ds-01106-aea-02-ausfuehrungsbeschluss-zur-beauftragung-einer-externen-beratungsleistung-fuer-die-begleitung-der-aufgaben-und-strukturkonsolidierung-ask-und-bestaetigung-einer-ausserplanmaessigen-aufwendung-gemaess-79-abs-1-saechsg/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h2>Beschlussvorschlag</h2>
<p>Der Beschlussvorschlag wird im Beschlusspunkt 1 wie folgt neu gefasst:</p>
<p>Der Ausführungsbeschluss zur Beauftragung einer externen Beratungsleistung für die Begleitung der Aufgaben- und Strukturkonsolidierung (ASK) mit einem Gesamtbeauftragungsvolumen von max. 2,3 Mio. € in den Jahren 2025 bis 2027 wird unter folgender Maßgabe bestätigt:</p><ol> 	<li>&nbsp; Der Beratungsauftrag sowie die zur Ausschreibung zu bringenden Auftragsbestandteile einschließlich der Lasten- und Pflichtenhefte werden dem Stadtrat vor der Ausschreibung und Vergabe in Form einer Beschlussvorlage im dritten Quartal 2025 vorgelegt.</li> 	<li>&nbsp; Der Stadtrat wird in die Findung und Auswahl des geeigneten Beratungsunternehmens einbezogen und entscheidet in Form einer Beschlussvorlage über den Vergabe-Zuschlag.</li> 	<li>&nbsp; Der Zeitplan der Durchführung des Beratungsauftrags sowie das weitere Vorgehen werden dem Stadtrat gemeinsam mit und in Ergänzung der in 1.1 genannten Beschlussvorlage ebenfalls im dritten Quartal 2025 in Form einer Beschlussvorlage vorgelegt.</li> 	<li>&nbsp; Die im Ergebnis des Ideenwettbewerbes der Stadtverwaltung und der zentralen Vorgaben bisher erstellten und künftig zu erarbeitenden Steckbriefe (aus der Stadtverwaltung und dem Beratungsunternehmen) werden einschließlich künftiger Stellenbemessungen in den betroffenen Organisationseinheiten vor Beauftragung der Umsetzung und Beginn des jeweiligen Umsetzungsprozesses in der Aufgaben- und Strukturkonsolidierung dem Stadtrat in Form von Beschlussvorlagen vorgelegt. Über die Umsetzung wird der Stadtrat fortlaufend, mindestens aber quartalsweise in Form von Informationsvorlagen informiert.</li> 	<li>&nbsp; Das zu erarbeitende Konzept eines kontinuierlichen Aufgabenkritikprozesses ist dem Stadtrat spätestens im ersten Halbjahr 2027 in Form einer Beschlussvorlage vorzulegen.</li> 	<li>&nbsp;&nbsp; Zu Änderungen von Geschäftskreisen der Beigeordneten und wesentlicher Bestandteile der Geschäftskreise, des Aufgabenzuschnitts (unter anderem Umstrukturierung, Zusammenlegung/ Streichung von Organisationseinheiten der Stadtverwaltung) und der Aufgabenerfüllung von Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben entscheidet der Oberbürgermeister im Einvernehmen mit dem Stadtrat auf Grundlage von Beschlussvorlagen.</li> </ol><p><strong>Begründung</strong></p>
<p>Der Aufgaben- und Strukturkonsolidierungsprozess wird verwaltungsseitig als umfassender, alle Organisationseinheiten und Verwaltungsebenen betreffender Prüf- und Anpassungsprozess organisiert. In diesem Prozess sollen Art und Umfang der Erfüllung freiwilliger Aufgaben nach ihrer Wirkung und Ressourcenbindung überprüft und priorisiert werden. Damit werden offenbar freiwillige Aufgaben zur Disposition gestellt. Deshalb ist der Stadtrat sowohl in Art und Umfang der Prozessbeauftragung und -ausgestaltung als auch in die Würdigung der Prüfergebnisse und die Umsetzung des Priorisierungs- und schließlich Konsolidierungsprozesses als Hauptorgan der Stadt einzubeziehen. Dies gilt gleichbedeutend auch für den Prozess zur Überprüfung und Konsolidierung pflichtiger Aufgaben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong><em>Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.</em></strong></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-441666</guid>
                <pubDate>Thu, 19 Jun 2025 14:10:00 +0200</pubDate>
                <title>VIII-A-01405  Verbesserung der demokratischen Teilhabe von wohnungslosen Menschen in Leipzig</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/viii-a-01405-verbesserung-der-demokratischen-teilhabe-von-wohnungslosen-menschen-in-leipzig/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h2>Beschlussvorschlag</h2>
<p>Der Oberbürgermeister wird beauftragt, folgende Maßnahmen für eine bessere demokratische Teilhabe von wohnungslosen Menschen in Leipzig zu ergreifen:</p><ol> 	<li>&nbsp;die strukturelle Einbindung von Selbstvertretungen wohnungsloser Menschen, hier vor allem die Peer-Gruppe, an der Ausrichtung der regelmäßigen Strategie-Konferenz Wohnungsnotfallhilfe,</li> 	<li>&nbsp;den Einsatz der Stadt Leipzig für eine Änderung des Kommunalrechts, um das kommunale Wahlrecht für Menschen ohne festen Wohnsitz ab 2027 zu ermöglichen,</li> 	<li>&nbsp;die Ermöglichung der Eintragung ins Wählerverzeichnis und die Stimmabgabe per Briefwahl in der dafür vorgesehenen Frist in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe (z. B. Tagestreffs, Kontakt-Stellen oder Übernachtungshäuser),</li> 	<li>&nbsp;über die bereits praktizierte Verteilung von Infoflyern hinaus eine stärkere Sensibilisierung und Information der Betroffenen über die Möglichkeit der Stimmabgabe, die Nutzung des Wahlomats, der Eintragung ins Wähler*innenverzeichnis, aber auch die Beteiligung in den Beiräten der Stadt Leipzig.</li> </ol><p><strong>Begründung</strong></p>
<p>Die Zahl von wohnungslosen Menschen in der Stadt Leipzig wächst.&nbsp; Um Wohnungslosigkeit zu bekämpfen und vorzubeugen gibt es den Fachplan Wohnungsnotfallhilfe, der zahlreiche Maßnahmen umfasst. Zweijährlich – zuletzt 2024 - findet eine Strategiekonferenz statt. Ebenfalls wird jährlich durch die AG Recht auf Wohnen der Tag der Wohnungslosen mit einer öffentlichen Veranstaltung begangen.</p>
<p>Es mangelt jedoch an der strukturellen Verbesserung der demokratischen Teilhabe von wohnungslosen Menschen in Leipzig. Seit geraumer Zeit organisiert sich mit Unterstützung der Safe-Streetwork die Peergruppe Wohnungsloser. Ziel ist es die Expertise betroffener Menschen zu nutzen um andere Betroffene zu unterstützen. Die Expertise der Peers soll auch in die Arbeit an den Maßnahmen gegen Wohnungslosigkeit der Stadt Leipzig einfließen.</p>
<p>Ein wichtiges Thema ist zudem die Wahl-Beteiligung von Menschen ohne festen Wohnsitz in Leipzig. Diese müssen sich bis zum 21. Tag vor dem Wahltermin ins Wählerverzeichnis eintragen lassen und eine eidesstattliche Erklärung abgeben. Zwar ist die Zahl der Eintragungen bei der vergangenen Bundestagswahl gestiegen – von 16 im Jahr 2021 auf 29 -, aber gemessen an der Zahl Betroffener nicht befriedigend.</p>
<p>Ein weiteres Defizit ist der Ausschluss von Menschen ohne festen Wohnsitz von den Kommunalwahlen aufgrund der Bindung der Bürger*inneneigenschaft an einen Wohnsitz in der Sächsischen Gemeindeordnung. Eine kommunalrechtliche Anpassung und Öffnung im Freistaat Sachsen ist hier dringend geboten (Sächsische Gemeindeordnung, Kommunalwahlgesetz). Die meisten Bundesländer haben durch Gesetzesänderungen hier bereits Abhilfe geschaffen (vgl. <a href="https://gleft.de/6gz)" target="_blank" rel="noreferrer">gleft.de/6gz)</a>. Dafür soll auch die Stadt Leipzig gegenüber dem Freistaat Sachsen offensiv eintreten, so dass möglicherweise schon eine Wahlteilnahme zur OBM-Wahl ermöglicht werden kann.</p>
<p>Auch wenn das Wahlrecht existiert, ist die Wahlteilnahme an und für sich weiter mit hohen Hürden verbunden, vor allem vor dem Hintergrund dessen, dass die Mobilität und Ressourcen der Betroffenen stark eingeschränkt sind. Die Antragstellerin fordert daher die intensive Prüfung ob Eintragung und Stimmabgabe auch in Treffpunkten und sozialen Anlaufstellen ermöglicht werden kann und weitere Unterstützungen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em><strong>Verwiesen in die Gremien zur RV am 25.06.25</strong></em></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-441664</guid>
                <pubDate>Thu, 19 Jun 2025 13:51:00 +0200</pubDate>
                <title>Neufassung VIII-A-01075-NF-02  Kita- und Schulgebäudereinigung – Wohlbefinden der Kinder in den Mittelpunkt rücken – Errichtung eines Eigenbetriebs für Reinigungsleistungen umgehend prüfen!</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/neufassung-antrag-viii-a-01075-nf-02-kita-und-schulgebaeudereinigung-wohlbefinden-der-kinder-in-den-mittelpunkt-ruecken-errichtung-eines-eigenbetriebs-fuer-reinigungsleistungen-umgehend-pruefen/</link>
                <author>Fraktion Die Linkre</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h2>Beschlussvorschlag</h2>
<p>Der Beschlussvorschlag wird in folgender Weise neu gefasst:</p><ol> 	<li>Die Verwaltung prüft die wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung der Reinigungsleistungen in Kitas und Schulen sowie ggf. in weiteren städtischen Einrichtungen durch städtische Unternehmen oder einen Eigenbetrieb.</li> 	<li>Die Verwaltung prüft die erforderlichen rechtlichen, organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen und Erfolgsaussichten zur Schaffung eines Eigenbetriebes oder zur Eingliederung eines entsprechenden Betriebszweigs in einen bestehenden Eigenbetrieb oder ein bestehendes Beteiligungsunternehmen inkl. Töchter- und Enkelunternehmen.</li> 	<li>Die Verwaltung prüft Ansätze und Potentiale zur Verbesserung des jetzigen Modells der Fremdvergabe von Reinigungsleistungen.</li> 	<li>Das Prüfergebnis wird dem Stadtrat bis zum <strong>1.</strong> Quartal 2026 vorgelegt.</li> 	<li>Sofern die Prüfung eine Pilotierung empfiehlt, wird diese dem Stadtrat im Zusammenhang mit dem Prüfergebnis inklusive Zeitplan und Umsetzungskonzeption vorgeschlagen.</li> 	<li>Bisher zurückgestellte bzw. noch nicht bezuschlagte Lose bei der Vergabe von Gebäudereinigung in schulischen Einrichtungen <strong>und Kitas</strong> sowie die Gebäudereinigung in schulischen Einrichtungen <strong>und Kitas</strong>, die bisher noch nicht fertiggestellt sind (Neubau, Rekonstruktion), werden im Rahmen des Pilotprojektes dann der zu wählenden Organisationseinheit (Eigenbetrieb, Beteiligungsunternehmen) als Auftrag zugewiesen.</li> 	<li><strong>Bisher zurückgestellte bzw. noch nicht bezuschlagte Lose bei der Vergabe von Gebäudereinigung in schulischen Einrichtungen und Kitas sowie die Gebäudereinigung in schulischen Einrichtungen und Kitas, die bisher noch nicht fertiggestellt sind (Neubau, Rekonstruktion), werden, sofern sie nicht im Rahmen des Pilotprojektes einer zu wählenden Organisationseinheit (Eigenbetrieb, Beteiligungsunternehmen) als Auftrag zugewiesen sind, für einen Leistungszeitraum von zwei Jahren mit der Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre ausgeschrieben.</strong></li> </ol><p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Die Neufassung greift den Verwaltungsstandpunkt auf und präzisiert hinsichtlich der Fristsetzung zum Prüfergebnis sowie zur Umfassung von schulischen Einrichtungen und Kitas. Darüber hinaus steuert die Neufassung hinsichtlich erforderlicher Ausschreibungen so, dass die Vertragslaufzeiten im Sinne der Pilotierung und späterer Einbeziehung bisher nicht vergebener oder bezuschlagter Lose bzw. neuer, noch nicht fertiggestellter Einrichtungen in die Aufgabenerfüllung durch die zu wählende Organisationseinheit mit einer Verlängerungsoption angepasst werden.</p>
<p>In den vergangenen Wochen sind vermehrt Beschwerden an die Fraktion Die Linke herangetragen worden hinsichtlich nicht erfolgter oder deutlich unzureichender Reinigung von Kita- und Schulgebäuden sowie Horteinrichtungen. Die Beantwortung der Anfrage <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2024256" target="_blank" rel="noreferrer">VIII-F-00723</a> zeigt eindrucksvoll, dass zum einen die Organisation, Durchführung und Kontrolle der durch Vergaben an dritte Dienstleister vergebenen Reinigungsdienstleistungen verwaltungsseitig in die Zuständigkeit von drei Ämtern fällt. Das Fachamt für Jugend und Familie ist für die Bedarfe an Reinigungsleistungen zuständig, die es an das Amt für Gebäudemanagement (AGM) meldet. Das Amt für Digitalisierung und Organisation ist für die Vergabeverfahren (Ausschreibung und Vergabe) sowie die rechtliche Abwicklung der Leistungsverträge zuständig inkl. Vertragsanpassungen und Vertragsstrafen. Das AGM wiederum ist dafür zuständig, die Reinigung mit den Firmen zu organisieren und die Kontrollen durchzuführen. Das Ergebnis der Kontrollen bei Nicht- oder Mangel-Erfüllung meldet es dann an das Amt für Digitalisierung und Organisation. Dieses muss dann die Konditionalmaßnahmen mit den Dienstleistern klären. Die Durchführung von Kontrollen erweist sich offenbar als aufwendig und zugleich schwierig. Alle kontrollierten Einrichtungen wiesen mangelhafte Reinigungsergebnisse auf.</p>
<p>Hier ist es nach Auffassung der Fraktion Die Linke geboten, die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Durchführung der Reinigung in Kitas und Schulen entweder in einem Eigenbetrieb bzw. zur Eingliederung eines entsprechenden Betriebszweigs in einen bestehenden Eigenbetrieb oder ein bestehendes Beteiligungsunternehmen inkl. Töchter- und Enkelunternehmen zu prüfen und bei positivem Prüfergebnis konzeptionell vorzubereiten und dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em><strong>Der Verwaltungsstandpunkt wurde beschlossen.</strong></em></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-441663</guid>
                <pubDate>Thu, 12 Jun 2025 13:36:00 +0200</pubDate>
                <title>Neufassung VIII-A-00914-NF-02 Einbeziehung des Personals in die Aufgabenkritik und Wiedereinberufung des zeitweilig beratenden Ausschusses &quot;Strategische Personalfragen&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/neufassung-viii-a-00914-nf-02-einbeziehung-des-personals-in-die-aufgabenkritik-und-wiedereinberufung-des-zeitweilig-beratenden-ausschusses-strategische-personalfragen/</link>
                <author>Fraktion DIE LINKE, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Beschlussvorschlag:</strong></p>
<p>&nbsp;1.&nbsp; Der Oberbürgermeister wird <strong>aufgefordert</strong>, bei der Durchführung der <strong>mit</strong> <strong>dem </strong>Antrag „Bürgernahe Dienstleistungen stärken, Leistungsfähigkeit der Verwaltung sichern und Nachhaltigkeit im Stellenplan schaffen“ beschlossenen umfassenden Aufgaben- und Organisationsuntersuchung <strong>und bei der Umsetzung der Ergebnisse und Handlungsempfehlungen</strong> <strong>die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung, die Personalvertretung sowie die Interessenvertretungen von Beschäftigtengruppen</strong>&nbsp;aktiv und umfassend einzubeziehen.</p>
<p><strong>2.1</strong>&nbsp; <strong>Der Stadtrat bildet gemäß § 43 Abs. (1) SächsGemO i. d. F. der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Mai 2024 (SächsGVBl. S. 500) geändert worden ist, zur Begleitung und Unterstützung der Durchführung und Umsetzung der Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der umfassenden Aufgaben- und Organisationsuntersuchung sowie der Aufgaben- und Strukturkonsolidierung 2027 (ASK) einen zeitweilig beratenden Ausschuss „Strategische Personalfragen“.</strong></p>
<p><strong>2.2</strong>&nbsp; <strong>Der Stadtrat legt die Gesamtzahl der Mitglieder des zeitweilig beratenden Ausschusses gemäß § 15 Abs. (2) der Hauptsatzung auf sieben Mitglieder fest. Jede Fraktion entsendet ein Mitglied in den zeitweilig beratenden Ausschuss. Der Beigeordnete nimmt gemäß § 15 Abs. (3) der Hauptsatzung an den Sitzungen des zeitweilig beratenden Ausschusses teil.</strong></p>
<p><strong>2.3</strong>&nbsp; <strong>Die Mitglieder des Ausschusses wählen aus ihrer Mitte die oder den Vorsitzende(n).</strong></p>
<p><strong>2.4</strong>&nbsp; <strong>Der zeitweilig beratende Ausschuss berät Sachverhalte des strategischen Personalmanagements und gibt entsprechende Empfehlungen ab. Diesem zeitweilig beratenden Ausschuss werden insbesondere die folgenden Aufgaben zugewiesen:</strong></p>
<p><strong>2.4.1</strong>&nbsp; <strong>Information zu Prozessen des Personalmanagements und zur Anpassung des Stellenplans durch Stellensperrungen und Stellenumlenkungen zur Evaluation von Personal- und Organisationsprozessen,</strong></p>
<p><strong>2.4.2&nbsp; Information zu Durchführung und Umsetzung von Ergebnissen und Handlungsempfehlungen aus Aufgaben- und Organisationsuntersuchungen sowie der Aufgaben- und Strukturkonsolidierung 2027 (ASK).</strong></p>
<p><strong>2.5</strong>&nbsp; <strong>Der zeitweilig beratende Ausschuss kann beschließen, in Abstimmung mit dem Beigeordneten, sachverständige Dritte zur Beratung und Sachaufklärung hinzuzuziehen.</strong></p>
<p><strong>2.6</strong>&nbsp; <strong>Über die Beendigung der Arbeit des zeitweilig beratenden Ausschusses entscheidet der Stadtrat. Zum Abschluss der Arbeit berichtet der Ausschuss dem Stadtrat über die Arbeit.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung</strong></p>
<p>Die erfolgreiche Durchführung einer umfassenden Aufgaben- und Organisations-untersuchung hängt maßgeblich von der aktiven Einbeziehung derjenigen ab, die täglich in&nbsp;den zu untersuchenden Prozessen und Strukturen arbeiten. Zahlreiche Studien und praktische Erfahrungen belegen, dass eine methodengestützte Aufgabenanalyse und -kritik unter Beteiligung der <em>Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter </em>zu deutlich besseren Ergebnissen führt. Wie die Forschung zeigt, ist die Mitarbeiterbeteiligung ein entscheidendes Instrument, <strong>„</strong>die Lücke zwischen Konzept und Umsetzung in der Verwaltungsreform zu überbrücken<strong>“</strong><a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2025654&amp;refresh=false#_ftn1" target="_blank" rel="noreferrer">[1]</a>. Die Expertise und das Erfahrungswissen der <em>Beschäftigten</em>&nbsp;sind unverzichtbar, um realistische und praxistaugliche Verbesserungen zu entwickeln. Die Einbeziehung der Personalvertretung und Interessenvertretungen&nbsp;sichert zudem die Akzeptanz der Maßnahmen und trägt dazu bei, dass die Interessen der Beschäftigten angemessen berücksichtigt werden. Dies ist besonders wichtig, da die Aufgaben- und Strukturkonsolidierung&nbsp;2027 weitreichende Auswirkungen auf die Arbeitsorganisation haben wird.</p>
<p>Die&nbsp;Wiedereinberufung des Ausschusses „Strategische Personalfragen“ ist sinnvoll und geboten, um eine aktive Mitwirkung der Stadträtinnen und Stadträte an der Gestaltung des Prozesses sicherzustellen und die Transparenz des Verfahrens zu erhöhen. Durch die Arbeit des zeitweilig beratenden Ausschusses wird sichergestellt, dass die Aufgaben- und Organisationsuntersuchung bzw. die Aufgaben- und Strukturkonsolidierung nicht nur effizient durchgeführt wird, sondern auch zu nachhaltigen und von allen Beteiligten getragenen Ergebnissen führt. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der Stadtverwaltung Leipzig und zur Verbesserung der Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger sowie für eine breite Akzeptanz dieser Aufgaben- und Strukturüberprüfung und ihrer Ergebnisse.</p>
<p><a href="https://ratsinformation.stl.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2025654&amp;refresh=false#_ftnref1" target="_blank" rel="noreferrer">[1]</a> Töpfer, Armin (Hrsg.): Die erfolgreiche Steuerung öffentlicher Verwaltungen – Von der Reform zur</p>
<p>kontinuierlichen Verbesserung, Verlag Gabler, Wiesbaden 2000.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em><strong>Der Antrag wurde abgelehnt.</strong></em></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-441656</guid>
                <pubDate>Thu, 15 May 2025 11:08:00 +0200</pubDate>
                <title>VIII-A-00603-NF-05 Mietwucher und überhöhte Mieten erfassen und konsequent ahnden!</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/mietwucher-und-ueberhoehte-mieten-erfassen-und-konsequent-ahnden/</link>
                <author>Fraktion DIE LINKE, SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<h2>Beschlussvorschlag:</h2>
<p><em>Die Anträge VIII-A-00603 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und VIII-A-00773 der Fraktion DIE LINKE werden als gemeinsame Neufassung wie folgt zur Beschlussfassung zusammengeführt:</em></p><ol> 	<li>Der Sachstandsbericht über die Bearbeitung von Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz wird zur Kenntnis genommen.&nbsp;</li> 	<li><strong>Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende 2025 zu prüfen</strong></li> </ol><p><strong>a.&nbsp; wie die Online-Formulare für überhöhte Mieten sowie für Zweckentfremdung in das vom Stadtrat beauftragte digi&nbsp; tale Informations- und Mitwirkungsangebot für Mieterinnen und Mieter (Wohnportal) und in die Leipzig-App integriert werden kann</strong></p>
<p><strong>b. </strong><strong>zusätzlich Mietwucher durch Überprüfung online eingestellter Wohninserate systematisch erfasst werden kann. Hierzu ist der Austausch mit der Stadt Freiburg i. Br. zu suchen.</strong></p>
<p><strong>3. </strong><strong>Mieter*innen, die einen Verdacht melden, werden weitergehend beraten. Der Oberbürgermeister wird daher beauftragt, im Rahmen der vorhandenen Angebote eine angemessene Information und Beratung von Mieterinnen und Mietern zu Mietwucher und überhöhten Mieten zu gewährleisten. Hierbei ist insbesondere die vom Stadtrat beauftragte zentrale Anlauffunktion für Mieterinnen und Mieter sowie die Information in den Bürgerämtern bei Um- und Anmeldung zu berücksichtigen. Darüber hinaus wird der Tatbestand der Mietpreisüberhöhung und des Mietwuchers und die konkreten Schritte der Prüfung und Ahndung auf der Website der Stadt Leipzig dargestellt.</strong></p>
<p>4. Der Oberbürgermeister ergreift eine Initiative beim Deutschen Städtetag und der Bundesregierung mit dem Ziel die Anwendung von § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG) zu vereinfachen und dafür die Nachweispflicht für die Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen zu streichen sowie den Bußgeldrahmen zu erhöhen.&nbsp;</p>
<p>5. Der Oberbürgermeister informiert regelmäßig im zbA Wohnen <strong>sowie im Fachausschuss Soziales, Gesundheit und Vielfalt über die Umsetzung der Pt. 1 bis 4, insbesondere die beim Sozialamt erfassten Fälle, den damit verbundenen Vollzug von Ordungswidrigkeits- und Bußgeldverfahren und den dafür notwendigen Ressourcenaufwand</strong>.</p>
<p><strong>6. Im Zuge der Beteiligung zur Sächs. Kappungsgrenzen-Verordnung wird durch das SMIL ein Gutachten zu Mieterschutz-Instrumenten erstellt. Die Stadt Leipzig regt an, beteiligt zu werden und die Indizien zum „geringen Angebot“ prüfen zu lassen.</strong></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-437787</guid>
                <pubDate>Wed, 18 Dec 2024 13:12:00 +0100</pubDate>
                <title>VIII-A-00561 Durchführung der Frühjahrs-Kleinmesse 2025 gewährleisten!</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/viii-a-00561-durchfuehrung-der-fruehjahrs-kleinmesse-2025-gewaehrleisten/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Beschlussvorschlag:</p>
<p>Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ungeachtet der aktuellen Debatte und geplanten Beschlussfassung im Stadtrat zum Rahmenplan Stadionumfeld Leipzig (<a name="_Hlk184799009">Beschlussvorlage-Nr. VII-DS-0284-DS-01</a>) die ordnungsgemäße Durchführung der Frühjahrs-Kleinmesse 2025 (Zeitraum: 19. April bis 25. Mai 2025) zu gewährleisten und alle dafür notwendigen Maßnahmen schnellstmöglich zu ergreifen.</p>
<p>Begründung:</p>
<p>Die Kleinmesse lockt seit weit über 80 Jahren Groß und Klein auf den noch heute genutzten Platz zum Vergnügen. Jährlich nutzen über 400.000 Besucherinnen und Besucher, vor allem Familien das innenstadtnahe Ausflugsziel und setzen damit eine lange Tradition fort. In kaum einer anderen vergleichbaren Großstadt gibt es in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt einen gleichermaßen zentral gelegenen und sehr gut erreichbaren Vergnügungspark. Das setzt den erforderlichen Rahmen für die zukünftige Entwicklung der Kleinmesse, um sie auch künftig für die Besucherinnen und Besucher aus unserer Stadt und der Region attraktiv zu halten.&nbsp;</p>
<p>In der Pressekonferenz des Oberbürgermeisters zur Entwicklung des Rahmenplans Stadionumfeld (Beschlussvorlage-Nr. VII-DS-0284-DS-01) am 9. Dezember 2024 wird dieser in der Leipziger Volkszeitung (Printausgabe und Online-Ausgabe) so wiedergegeben: „Wenn der Stadtrat diesen Pachtvertrag unterstützt, sei der Bundesligist bereit, für eine Übergangszeit von etwa acht bis zehn Jahren die Kleinmesse weiterhin am Cottaweg zu belassen. Wichtig sei für den Klub vor allem Klarheit über die Zukunft und eine vernünftige Perspektive, erläuterte das Stadtoberhaupt. Jung räumte ein, dass der Zeitkorridor bis zum Beginn der nächsten Kleinmesse im April 2025 nun aber sehr eng sei.“ (Quelle: <a href="https://www.lvz.de/lokales/leipzig/leipzig-bietet-fussballclub-rb-pachtvertrag-fuer-kleinmesse-areal-an-7ZNKKZ234FESHPFPAL6A4DIJQU.html" target="_blank" rel="noreferrer">https://www.lvz.de/lokales/leipzig/leipzig-bietet-fussballclub-rb-pachtvertrag-fuer-kleinmesse-areal-an-7ZNKKZ234FESHPFPAL6A4DIJQU.html</a>, letzter Aufruf 10.12.2024, 12.05 Uhr)</p>
<p>Außerdem stellte der OBM am Ende seiner Pressekonferenz explizit fest: „Ohne Stadtratsbeschluss zum Stadionumfeld wird 2025 die Kleimesse nicht stattfinden.“</p>
<p>Damit stellen wir fest: Sofern der Stadtrat erst im Februar bzw. März 2025 einen vom Oberbürgermeister gewünschten Beschluss zu seiner Vorlage VII-DS-02824-DS-01 „Rahmenplan Stadionumfeld Leipzig - Ein Rahmenplan für den öffentlichen Raum“ fassen, wäre die Durchführung der Frühjahrs-Kleinmesse 2025 (geplant ist der Zeitraum: 19. April bis 25. Mai 2025) auf Grund der mehrmonatigen Vorlaufzeit für die notwendigen Verträge organisatorisch nicht mehr möglich. Wenn der Stadtrat diese Vorlage in der ins Verfahren gegebenen Fassung hingegen nicht bestätigen sollte, würde das darüber hinaus das unmittelbare Aus der Kleinmesse am angestammten Standort bedeuten.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-428152</guid>
                <pubDate>Thu, 22 Feb 2024 10:32:00 +0100</pubDate>
                <title>VII-A-09852 Ein Solardach-Radweg für Leipzig!</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/vii-a-09852-ein-solardach-radweg-fuer-leip/</link>
                <author>Fraktion Die Linke </author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Beschlussvorschlag:</strong></p>
<p>Der Oberbürgermeister prüft im Rahmen der Radschnellwege, ob eine Teilstrecke bzw. welche Teilstrecke eines Radschnellweges mit einem Solardach überdacht werden kann. Hierbei sind Kooperationen mit Akteuren entlang des Radweges berücksichtigen. Das Prüfergebnis wird dem Stadtrat bis zum Ende des Jahres 2024 vorgelegt und bei positiver Prüfung in Planung und Bau integriert. In die Prüfung werden Kosten für Bewirtschaftung und Aufstellung, Erwartungen an die Höhe der Stromerzeugung sowie mögliche Förderkulissen einbezogen.</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>In Freiburg wurde im Jahr 2023 der erste Solardach-Radweg Deutschlands eröffnet. An der Freiburger Messe überdachten 900 Solarmodule einen 300 Meter langen Radweg und produzieren dabei 280 000 Kilowattstunden Ökostrom. Dieser wird beispielsweise vom naheliegenden Fraunhofer Institut für den Betrieb von Laboren genutzt. Auch für die Radfahrerinnen und Radfahrer stellt die Überdachung ein Gewinn dar. Sie werden beispielsweise vor Regen und Hagel geschützt. Gerade in dichtbesiedelten urbanen Gebieten, in denen Flächen für erneuerbare Energien knapp sind, sind solche Innovationen unerlässlich. So können bereits versiegelte Flächen multifunktional genutzt und die Abhängigkeit vom Umland reduziert werden. Städte können so ihren Beitrag zur Energiewende verbessern.</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-428151</guid>
                <pubDate>Thu, 22 Feb 2024 10:30:00 +0100</pubDate>
                <title>VII-A-09851 Gewerbestellplatzsatzung jetzt!</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/vii-a-09851-gewerbestellplatzsatzung-jetzt/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Beschlussvorschlag:</strong></p>
<p>Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis Ende 2024 eine Gewerbestellplatzsatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>In der Ratsversammlung am 19.11.2019 hat der Stadtrat die „Satzung der Stadt Leipzig über die Stellplatzpflicht (Stellplatzsatzung)“ (VI-DS-04952-DS-01) mehrheitlich beschlossen. Der Beschluss sieht vor, dass bis Ende 2020 eine weitere Vorlage zur Abstimmung gebracht wird, welche die Stellplatzpflicht für Gewerbe regelt:</p>
<p><em>„2. Eine notwendige Untersuchung/Bewertung der tatsächlichen und weiteren Stellplatzbedarfe (insbesondere Gewerbe) ist im Hinblick auf eine Fortschreibung der Stellplatzsatzung unmittelbar einzuleiten. Entsprechende Untersuchungsergebnisse sind dem Stadtrat und der interessierten Öffentlichkeit vorzustellen und in eine Ergänzung der Satzung einzuarbeiten. Dazu ist dem Stadtrat bis spätestens 4. Quartal 2020 eine weitere Beschlussvorlage vorzulegen.“</em></p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-421207</guid>
                <pubDate>Tue, 09 Jan 2024 13:12:00 +0100</pubDate>
                <title>Neufassung VII-A-09085-NF-02</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/neufassung-vii-a-09085-nf-02/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h2>Beschlussvorschlag</h2>
<p>Der Oberbürgermeister wird beauftragt</p><ol> 	<li>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; die Gründung eines Gremiums bzw. ein regelmäßiges Akteurstreffen für einen überregionalen Abstimmungsprozess mit dem nahegelegenen Umland/den Umlandkreisen der Stadt Leipzig zu initiieren, um unter Berücksichtigung des interkommunalen Abstimmungsgebotes den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben, die Akzeptanz für Projekte der erneuerbaren Energien zu erhöhen und verträgliche Lösungen für den Ausbau Erneuerbarer Energien in der Stadt Leipzig und der Region zu erarbeiten.</li> 	<li>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; dem Stadtrat bis zum 2. Quartal 2024 über gemeinsame Aktivitäten und Gespräche mit den Umlandkreisen zum Ausbau der erneuerbaren Energien zu berichten.</li> 	<li>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; die Stadtwerke Leipzig per Gesellschafteranweisung anzuweisen, beim Ausbau der erneuerbaren Energien außerhalb der Stadt Leipzig den betroffenen Kommunen grundsätzlich eine Beteiligung nach § 6 EEG anzubieten.“</li> </ol><p>&nbsp;</p>
<h2>&nbsp;</h2>
<p><strong>Begründung: </strong></p>
<p>Die Neufassung nimmt die Hinweise aus dem Verwaltungsstandpunkt zum Antrag auf. Weitere Begründung: siehe Ursprungsantrag.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-411679</guid>
                <pubDate>Mon, 12 Jun 2023 10:13:00 +0200</pubDate>
                <title>VII-A-08763 Die Stadt Leipzig beteiligt sich am Girls&#039;Day</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/vii-a-08763-die-stadt-leipzig-beteiligt-sich-am-girlsday/</link>
                <author>Fraktion DIE LINKE</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Beschlussvorschlag</strong></p><ol> 	<li>Die Stadt Leipzig beteiligt sich ab 2024 am jährlich einmal stattfindenden Girls'Day.</li> 	<li>Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat bis Ende des Jahres ein Konzept dazu vor.&nbsp; An der Konzepterstellung sind das Referat Demokratie, das Referat Gleichstellung, Jugendparlament und Jugendbeirat und der Gleichstellungsbeirat zu beteiligen.&nbsp;</li> 	<li>Das koordinierende Referat bewirbt das Konzept in der Stadtverwaltung und fordert alle Ämter dazu auf, sich aktiv mit Angeboten am Girls'Day zu beteiligen.</li> 	<li>Das Referat Ausbildung gestaltet am Girls'Day eine Info-Station, um den Teilnehmenden einen Überblick über die in der Verwaltung möglichen Ausbildungswege zu geben und für die Nacht der Ausbildung zu werben.</li> 	<li>Darüber hinaus erhalten Organisator:innen in Verwaltung und Kommunalpolitik durch das koordinierende Referat Unterstützung bei der Organisation eigener Angebote.</li> 	<li>Die Eigenbetriebe und –Gesellschaften werden aufgefordert, sich mit Angeboten an diesem Tag zu beteiligen und werden ebenfalls dabei unterstützt.</li> </ol><p><strong>Begründung</strong></p>
<p>Der Girls'Day, auch Mädchen-Zukunftstag genannt, ist ein Tag zur Berufsorientierung, der seit vielen Jahren bundesweit am letzten April-Donnerstag stattfindet, das nächste Mal also am 25.04.2024. Alle Mädchen ab der 5. Klasse können sich daran beteiligen. Trotz der besseren Schulabschlüsse entscheiden sich Mädchen im Rahmen ihrer Ausbildungs- und Studienwahl noch immer überproportional häufig für "typisch weibliche" Berufsfelder oder Studienfächer. Mehr als die Hälfte der Mädchen wählt aus nur zehn verschiedenen Ausbildungsberufen im dualen System – kein naturwissenschaftlich-technischer ist darunter. Mädchen und junge Frauen in Deutschland schöpfen ihre Berufsmöglichkeiten nicht voll aus. Das muss sich ändern. Auch die Tatsache, dass Männer viel weniger in Teilzeit für eine Kinderbetreuung arbeiten und es noch immer zu wenig Frauen in Führungspositionen gibt, sind nicht zufriedenstellende Fakten. Auch in den Führungspositionen der Stadt Leipzig und in der Stadtpolitik sitzen noch immer mehr Männer als Frauen.</p>
<p>Die Fraktion DIE LINKE hat sich in den vergangenen Jahren erfolgreich am Girls'Day beteiligt. Unter dem Motto: „Mädchen wollen hoch hinaus“ konnten wir 12 Mädchen im Rathaus begrüßen, die Einblicke in die Kommunalpolitik nehmen konnten. Wir durften einen Tag lang mit sehr aufmerksamen und interessierten Mädchen verbringen, die ein großes Interesse an Politik und Verwaltung zeigten und sich aktiv an Diskussionen beteiligten. Wir bekamen durchweg positive Rückmeldungen. Unterstützung gaben außerdem das Referat Gleichstellung sowie das Referat Ausbildung, die Infomaterialien zur Verfügung stellten und die Bürgermeisterinnen, die zu einem kurzen Kennenlernen bereitstanden.</p>
<p>Die Fraktion DIE LINKE ist der Auffassung, dass ein solcher Tag auch in größerem Rahmen von der Stadt angeboten werden sollte und möchte dazu einen ersten Aufschlag machen. Dieses Angebot kann helfen, Mädchen neue Berufswege aufzuzeigen und potentielle zukünftige Fachkräfte für Verwaltung und Kommunalpolitik zu begeistern.</p>
<p>Die Organisation des Tages, das Einstellen von Angeboten und Finden von Teilnehmerinnen ist ganz unkompliziert über die zentrale Internetseite des Girls'Day möglich, die bundesweite Angebote bündelt. Hier werden alle rechtlichen Fragen erklärt, verschiedene Infomaterialien und Teilnahmenachweise können runtergeladen werden. <a href="https://www.girls-day.de" target="_blank" rel="noreferrer">www.girls-day.de</a></p>
<p>Gut wäre eine Stelle in der Verwaltung, die diesen Tag koordiniert. Alle Dezernate, Ämter, Eigenbetrieben und die Kommunalpolitik könnten angefragt werden, Angebote für Workshops für den Girls'Day zu unterbreiten - bei der koordinierenden Stelle sollten alle Informationen und Angebote zusammenlaufen. Eine zentrale Begrüßungsveranstaltung wäre denkbar, nach der die Mädchen in kleineren Gruppen in die verschiedenen Schnupper-Angebote im Haus gehen.</p>
<p>Selbstverständlich können auch Jungs sich ein Bild von bislang eher frauenspezifischen Berufen machen. Nähere Infos können <a href="https://www.boys-day.de" target="_blank" rel="noreferrer">www.boys-day.de</a> abgerufen werden.</p>
<p>Natürlich gelten die Angebote für alle nonbinären Schüler:innen.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-402617</guid>
                <pubDate>Tue, 08 Nov 2022 10:21:00 +0100</pubDate>
                <title>VII-A-07860 Energieeffizienz mit stabilen Mieten</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/vii-a-07860-energieeffizienz-mit-stabilen-mieten/</link>
                <author> Fraktion DIE LINKE </author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Beschlussvorschlag</p>
<p>Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für das Förderprogramm „Energieeffizienz mit stabilen Mieten“ des Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 bis zum 3. Quartal 2023 eine Fachförderrichtlinie vorzulegen und dabei folgende Punkte zu berücksichtigen:</p><ol> 	<li>Ziel der Fachförderrichtlinie ist die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (z. B. Austausch des Heizungssystems etc.) und des Ausbaus von erneuerbaren Energien auf Wohngebäuden bei gleichzeitiger Sicherstellung bezahlbarer Mieten.</li> 	<li>Das Förderprogramm „Energieeffizienz mit stabilen Mieten“ gewährt Zuschüsse in Höhe von bis zu 35 % zu den Kosten von durchgeführten Maßnahmen (siehe BSP 1). Die Höhe der Bezuschussung ist auch abhängig von der Effektivität der Maßnahme und der CO2-Einsparung.</li> 	<li>Wohnungseigentümer*innen verpflichten sich, die Nettokaltmiete für mindestens vier Jahre stabil zu halten. Die Förderrichtlinie legt in Abhängigkeit vom gewährten Zuschuss eine längere Dauer der stabilen Nettokaltmiete fest.</li> 	<li>Bei der Gewährung von Fördermitteln sind kommunale Wohnungsunternehmen und Genossenschaften innerhalb Leipzigs zu bevorzugen.</li> 	<li>Bei der Vergabe des „Zuschusses“ ist auch der Einsatz von Bundes- und Landesmitteln zu prüfen.</li> </ol><p>&nbsp;</p>
<p>Begründung:</p>
<p>Fast die Hälfte der Gebäude in Deutschland finden sich in den untersten Energieeffizienzklassen F – H wieder. Um die gleiche Raumtemperatur wie in einem Gebäude einer besseren Energieeffizienzklasse zu erreichen, muss man also wesentlich mehr heizen. Bewohnt werden energetisch schlechte Gebäude besonders häufig von Menschen mit einem geringen Einkommen. Es sind also diejenigen, die weniger haben, die mehr für eine warme Wohnung ausgeben müssen. Die aktuell horrenden Energiepreise treffen dadurch vor allem einkommensschwache Haushalte mit voller Wucht. Auch wenn die Mieterinnen und Mieter in der Regel keinen Einfluss auf den energetischen Zustand ihrer Wohnung haben, sind sie alleine es, die die steigenden Nebenkosten begleichen müssen.</p>
<p>Die existierende Modernisierungsumlage, mit der energetische Sanierungen und Modernisierungen vorangetrieben werden sollen, ist eine Fehlkonstruktion. Sie ist oft intransparent, stellt keine Anforderung an die Energieeinsparung, wodurch ineffektive Maßnahmen begünstigt werden, und treibt die Mieten in die Höhe.</p>
<p>Weiterhin plant die Bundesregierung, dass ab 01.01.2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.</p>
<p>Die Konsequenz: einkommensschwache Mieterinnen und Mieter stehen vor einem Dilemma. Wird energetisch saniert, wird die Miete für sie unbezahlbar. Wird nicht saniert, werden die Nebenkosten unbezahlbar.</p>
<p>Mit dem Änderungsantrag 06102-ÄA-11 fand eine neue Maßnahme „Energieeffizienz mit stabilen Mieten“ Einzug ins Energie- und Klimaschutzprogramm, die genau diese Ungerechtigkeit adressiert.</p>
<p>Im Rahmen eines neuen Förderprogramms sollen besonders energieineffiziente Gebäude bei gleichbleibender Miete energetisch saniert werden. Für Haushalte mit geringem Einkommen ist das eine Win-Win-Situation: weniger Nebenkosten und eine stabile Miete.</p>
<p>Mit dem vorliegenden Antrag sollen nun die Eckpunkte des Förderprogramms festgesetzt werden.</p>
<p>Ein ähnliches Förderprogramm mit dem gleichen Namen gibt es bereits in der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-401543</guid>
                <pubDate>Tue, 20 Sep 2022 16:41:00 +0200</pubDate>
                <title>VII-A-07658 Endlich Geschlechtergerechtigkeit in der Sprache durchsetzten! Oder ist der Oberbürgermeister nur für Männer da?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/vii-a-07658-endlich-geschlechtergerechtigkeit-in-der-sprache-durchsetzten-oder-ist-der-oberbuergermeister-nur-fuer-maenner-da/</link>
                <author>Stadtrat Thomas Kumbernuß</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Beschlussvorschlag:</p><ol> 	<li>Vorlagen und Verwaltungsstandpunkte der Ratsversammlung der Stadt Leipzig werden künftig im generischen Feminunum verfasst, ebenso die Antworten auf Einwohnerinnenanfragen und Anfragen an den Oberbürgerinnenmeister. Gleiches gilt für Satzungen der Stadt Leipzig.</li> 	<li>Ausschreibungen, Pressemitteilungen und andere Verlautbarungen der Stadt Leipzig werden künftig ebenfalls im generischen Femininum verfasst.</li> 	<li>Bei Stellenausschreibungen und Stellenbezeichnungen der Stadt Leipzig wird ebenso wie Berufs- und Amtsträgerinnenbezeichnungen künftig nur die weibliche Personenbezeichnung gewählt.</li> 	<li>Ältere Satzungen und Bezeichnungen werden entsprechend der Punkte 1 bis 3 geändert.</li> </ol><p>&nbsp;</p>
<p>Begründung:</p>
<p>Mitnichten wird mit diesem Antrag Neuland betreten und mitnichten werden hier andere Geschlechter diskriminiert. Natürlich sind mit weiblichen Personenbezeichnungen auch nichtweibliche bzw. nichtweiblichgelesene Personen gemeint.</p>
<p>Die Grundordnung der Universität Leipzig enthält beispielsweise seit 2013 nur weibliche Personenbezeichnungen. Das generische Femininum hat sich also – zumindest in gebildeten Kreisen – bewährt. Dadurch entstand weder Schaden für die Universität noch ergab sich dadurch eine Verschlechterung der Bildungs- und Forschungsergebnisse.</p>
<p>Sowohl in Leipzig wie auch in Sachsen und in ganz Deutschland gibt es prozentual mehr Frauen als Männer, trotzdem wird in unserer Sprache suggeriert, als seien Frauen Sonderfälle, die auch als solche benannt werden müssten, häufig werden sie, die Frauen, sprachlich auch völlig unterschlagen.</p>
<p>Was in dieser Hinsicht übersehen bis bewusst unterschlagen wird, ist, dass gerade das generische Femininum von sich aus inklusiv ist, da es sowohl die männliche als auch die weibliche Form in sich trägt. Das Wort "Bürgerin" enthält nicht nur "Bürgerin" sondern auch "Bürger", ein Oberbürgerinnenmeister wäre durch diese Bezeichnung nicht nur für Frauen da, ein Oberbürgermeister wendet sich durch seine Bezeichnung jedoch exklusiv nur an Männer...</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-394180</guid>
                <pubDate>Thu, 14 Apr 2022 15:48:00 +0200</pubDate>
                <title>VII-A-06496-NF-03 Änderung der Baumschutzsatzung zum besseren Schutz bestehender Vegetation bei Bauvorhaben</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/vii-a-06496-nf-03-aenderung-der-baumschutzsatzung-zum-besseren-schutz-bestehender-vegetation-bei-bauvorhaben/</link>
                <author> Fraktion DIE LINKE </author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Beschlussvorschlag:</p>
<p>1. Die Ratsversammlung beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung zum Schutz und zur Pflege des Baumbestandes der Stadt Leipzig (Baumschutzsatzung) in der Fassung der letzten Änderung durch Beschluss Nr. III-979/02 vom 20. Februar 2002 gemäß der Anlage 1.</p>
<p>2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Anpassung der Ausgleichszahlungen gemäß § 10 Abs. (5) der Baumschutzsatzung an die allgemeine Preisentwicklung seit der letzten Anpassung der Ausgleichszahlungen vorzunehmen und bis zum Ende des ersten Quartals 2022 dem Stadtrat in Form einer entsprechenden Änderungsfassung der Anlage 4 zu § 10 der Baumschutzsatzung zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Anlage 4 zu § 10 der Baumschutzsatzung soll mit der Änderungsfassung um angemessen erhöhte durchschnittliche Pflanzkosten für den Fall vorläufiger Baugenehmigungen und vorgezogener Fällgenehmigungen ergänzt werden.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-389481</guid>
                <pubDate>Thu, 13 Jan 2022 16:25:00 +0100</pubDate>
                <title>VII-A-06716 Glasklar für Vogelschutz</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/vii-a-06716-glasklar-fuer-vogelschutz/</link>
                <author>Fraktion DIE LINKE</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Beschlussvorschlag:</p><ol> 	<li>Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Bauantragstellende, deren Vorhaben Glasflächen mit Einzelflächen von mehr als 5 m² beinhaltet, nachweislich unverzüglich nach Antragstellung auf die aus durchsichtigen Glasflächen drohenden Gefahren für wildlebende Vögel sowie das Tötungsverbot gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG hinzuweisen. Dabei ist den Antragstellenden mindestens ein Beratungsangebot für vogelschützendes Bauen nachzuweisen.</li> 	<li>Der Oberbürgermeister wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen auf den Landesgesetzgeber dahingehend hinzuwirken, dass der Schutz wildlebender Vögel vor den aus durchsichtigen Glasflächen drohenden Gefahren effektiv – über den Regelungsinhalt des § 44 BNatSchG hinaus – zu einem im Baugenehmigungsverfahren präventiv zu berücksichtigendem öffentlichem Belang entwickelt wird.</li> 	<li>Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat jährlich bis zum 30.06. eines Jahres, beginnend im Jahr 2023, über das in Umsetzung der Beschlüsse zu 1. und 2. unternommene Verwaltungshandeln zu berichten. Hinsichtlich des Beschlusspunktes 1. ist der Ratsversammlung mindestens über die Anzahl der ergangenen Hinweise, in ihrer Folge durch die Bauantragstellenden vorgenommenen Änderungen des Bauantrags sowie der im Sinne des Vogelschutzes spezifische Nebenbestimmungen enthaltenden Baugenehmigungen des Berichtszeitraums Auskunft zu erteilen.</li> </ol><p>&nbsp;</p>
<p>Begründung:</p>
<p>Bauweisen mit besonders viel Glas, umgangssprachlich auch Glaskästen genannt, sind nicht nur deshalb bedenklich, weil sie dem Ziel einer ökologischen Durchgrünung der Stadt entgegenstehen, sondern&nbsp;sie&nbsp;entpuppen sich immer wieder als Todesfallen für Vögel. Obwohl alle europäischen Vogelarten nach dem EU-Recht geschützt sind und den besonderen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes genießen, bleiben unzählige durch Glasfronten verursachte Todesfälle ungeahndet und ebenso unbeachtet. Um zu verhindern, dass heutige Allerweltsarten durch Bebauung zu Raritäten werden und seltene Arten aus den städtischen Lebensräumen vollends verschwinden, müssen&nbsp;„Glaskästen“&nbsp;auf ihre Gefahr für Vögel überprüft und ggf. durch die Naturschutzbehörde beauflagt werden.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-386987</guid>
                <pubDate>Wed, 10 Nov 2021 11:21:00 +0100</pubDate>
                <title>VII-A-06489 Teilnahme an der Europäischen Mobilitätswoche - Vorlage Konzept</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/vii-a-06489-teilnahme-an-der-europaeischen-mobilitaetswoche-vorlage-konzept/</link>
                <author>Fraktion DIE LINKE</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Beschlussvorschlag:</p><ol> 	<li>Die Stadt Leipzig beteiligt sich auch weiterhin jährlich an der Europäischen Mobilitätswoche (EMW).</li> 	<li>Das Weiterentwicklungskonzept für die EMW (VII-HP-05399) wird dem Stadtrat rechtzeitig zur Beschlussfassung am 19.01.2022 vorgelegt. In diesem sind die notwendigen finanziellen Mittel auszuweisen.</li> </ol><p>&nbsp;</p>
<p>Begründung:</p>
<p>Seit Jahren ist die Europäische Mobilitätswoche ein fester Bestandteil des jährlichen Veranstaltungskalenders der Stadt Leipzig. Die Woche soll zeigen, wie umweltbewusste Mobilität möglich ist. Vom Stadtrat wurde die Verwaltung aufgefordert, ein Weiterentwicklungskonzept vorzulegen, damit anschließend für das Jahr 2022 ff. über die finanziellen Mittel entschieden werden kann.</p>
<p>Im Juni 2021 wurde der Entwurf des Konzepts vorgestellt, jedoch erfolgte bis heute keine Beschlussfassung. Nun drängt mal wieder die Zeit. Damit die EMW auch im Jahr 2022 stattfinden kann, bedarf es der finanziellen Mittel und vor allem einer ausreichenden organisatorischen Vorlaufzeit. Daher ist das Konzept spätestens im Januar 2022 zu beschließen.</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-386985</guid>
                <pubDate>Wed, 10 Nov 2021 11:18:00 +0100</pubDate>
                <title>VII-A-06488 Entwicklung eines Programms &quot;Kunst im öffentlichen Raum&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/antraege/aktuell/detail/news/vii-a-06488-entwicklung-eines-programms-kunst-im-oeffentlichen-raum/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Beschlussvorschlag:</p><ol> 	<li>Um eine programmatische Ausrichtung und Strategie im Umgang mit Kunst im öffentlichen Raum zu gewährleisten, wird von der Kulturverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Beirat Kunst im öffentlichen Raum ein Programm entwickelt. Im Rahmen der Programmentwicklung wird der Einsatz einer*s Stadtkurator*in bzw. eines Stadtmediator*innen-Verfahrens geprüft. Die Wahl von Themenstellungen für das Programm erfolgt vor dem Hintergrund der jeweils aktuellen politischen und ökonomischen Kontexte und sozialer sowie stadträumlicher Herausforderungen.</li> 	<li>Die im Haushalt 2021 eingeplanten Finanzmittel in Höhe von 75.000 € werden in das Jahr 2022 übertragen.</li> 	<li>Es wird geprüft, ob die fehlende Summe von 25.000 € im Ergebnishaushalt für Kunst im öffentlichen Raum aus Rücklaufmitteln der Kulturförderung im Jahr 2021 entnommen werden kann.</li> </ol><p>&nbsp;</p>
<p>Begründung:</p>
<p>Nach einer dreijährigen Erarbeitungsphase wurde die Vorlage „Strategie und Richtlinie der Stadt Leipzig zu Kunst im öffentlichen Raum und Kunst am Bau bei kommunalen Hochbaumaßnahmen“ im November 2019 mehrheitlich vom Stadtrat beschlossen.&nbsp;Die Vorlage besagt im Punkt 5, dass Mittel für Maßnahmen „Kunst im öffentlichen Raum“ ab dem Halbjahr 2021 in Höhe von 25.000 Euro im Ergebnishaushalt und in Höhe von 75.000 Euro im Investhaushalt zur Verfügung gestellt werden.&nbsp;Aufgrund von Sparmaßnahmen wurden im Doppelhaushalt 2021/22 zunächst nur die 75.000 Euro aus dem Investhaushalt pro Jahr für Maßnahmen „Kunst im öffentlichen Raum“ bereitgestellt.&nbsp;</p>
<p>Es ist absehbar, dass im Jahr 2021 keine Maßnahmen mehr realisiert werden können, deswegen beantragen wir im Punkt zwei, die Mittel aus 2021 in das Jahr 2022 zu übertragen.&nbsp;</p>
<p>In der 2019 beschlossenen Vorlage ist im Punkt 2.1. Programme zum Verfahren vermerkt, dass zur „programmatischen Ausrichtung und Strategie im Umgang mit Kunst im öffentlichen Raum“ die Kulturverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Sachverständigenforum (jetzt Beirat für Kunst im öffentlichen Raum) periodisch Programme entwickelt und dass zu diesen Programmen eine Stelle als sogenannte/r „Stadtkurator*in“ vergeben werden kann.&nbsp;</p>
<p>Mit dem Antrag wollen wir sicherstellen, dass die 2019 beschlossene Strategie und Richtlinie, wie in der Vorlage vorgesehen, umgesetzt wird.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


        </channel>
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