VIII-A-01405 Verbesserung der demokratischen Teilhabe von wohnungslosen Menschen in Leipzig
Beschlussvorschlag
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, folgende Maßnahmen für eine bessere demokratische Teilhabe von wohnungslosen Menschen in Leipzig zu ergreifen:
- die strukturelle Einbindung von Selbstvertretungen wohnungsloser Menschen, hier vor allem die Peer-Gruppe, an der Ausrichtung der regelmäßigen Strategie-Konferenz Wohnungsnotfallhilfe,
- den Einsatz der Stadt Leipzig für eine Änderung des Kommunalrechts, um das kommunale Wahlrecht für Menschen ohne festen Wohnsitz ab 2027 zu ermöglichen,
- die Ermöglichung der Eintragung ins Wählerverzeichnis und die Stimmabgabe per Briefwahl in der dafür vorgesehenen Frist in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe (z. B. Tagestreffs, Kontakt-Stellen oder Übernachtungshäuser),
- über die bereits praktizierte Verteilung von Infoflyern hinaus eine stärkere Sensibilisierung und Information der Betroffenen über die Möglichkeit der Stimmabgabe, die Nutzung des Wahlomats, der Eintragung ins Wähler*innenverzeichnis, aber auch die Beteiligung in den Beiräten der Stadt Leipzig.
Begründung
Die Zahl von wohnungslosen Menschen in der Stadt Leipzig wächst. Um Wohnungslosigkeit zu bekämpfen und vorzubeugen gibt es den Fachplan Wohnungsnotfallhilfe, der zahlreiche Maßnahmen umfasst. Zweijährlich – zuletzt 2024 - findet eine Strategiekonferenz statt. Ebenfalls wird jährlich durch die AG Recht auf Wohnen der Tag der Wohnungslosen mit einer öffentlichen Veranstaltung begangen.
Es mangelt jedoch an der strukturellen Verbesserung der demokratischen Teilhabe von wohnungslosen Menschen in Leipzig. Seit geraumer Zeit organisiert sich mit Unterstützung der Safe-Streetwork die Peergruppe Wohnungsloser. Ziel ist es die Expertise betroffener Menschen zu nutzen um andere Betroffene zu unterstützen. Die Expertise der Peers soll auch in die Arbeit an den Maßnahmen gegen Wohnungslosigkeit der Stadt Leipzig einfließen.
Ein wichtiges Thema ist zudem die Wahl-Beteiligung von Menschen ohne festen Wohnsitz in Leipzig. Diese müssen sich bis zum 21. Tag vor dem Wahltermin ins Wählerverzeichnis eintragen lassen und eine eidesstattliche Erklärung abgeben. Zwar ist die Zahl der Eintragungen bei der vergangenen Bundestagswahl gestiegen – von 16 im Jahr 2021 auf 29 -, aber gemessen an der Zahl Betroffener nicht befriedigend.
Ein weiteres Defizit ist der Ausschluss von Menschen ohne festen Wohnsitz von den Kommunalwahlen aufgrund der Bindung der Bürger*inneneigenschaft an einen Wohnsitz in der Sächsischen Gemeindeordnung. Eine kommunalrechtliche Anpassung und Öffnung im Freistaat Sachsen ist hier dringend geboten (Sächsische Gemeindeordnung, Kommunalwahlgesetz). Die meisten Bundesländer haben durch Gesetzesänderungen hier bereits Abhilfe geschaffen (vgl. gleft.de/6gz). Dafür soll auch die Stadt Leipzig gegenüber dem Freistaat Sachsen offensiv eintreten, so dass möglicherweise schon eine Wahlteilnahme zur OBM-Wahl ermöglicht werden kann.
Auch wenn das Wahlrecht existiert, ist die Wahlteilnahme an und für sich weiter mit hohen Hürden verbunden, vor allem vor dem Hintergrund dessen, dass die Mobilität und Ressourcen der Betroffenen stark eingeschränkt sind. Die Antragstellerin fordert daher die intensive Prüfung ob Eintragung und Stimmabgabe auch in Treffpunkten und sozialen Anlaufstellen ermöglicht werden kann und weitere Unterstützungen.
Verwiesen in die Gremien zur RV am 25.06.25