VIII-A-01075 Kita- und Schulgebäudereinigung - Wohlbefinden der Kinder in den Mittelpunkt rücken - Errichtung eines Eigenbetriebs für Reinigungsleistungen umgehend prüfen!

Fraktion Die Linke
Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister

  1. die wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung der Reinigungsleistungen in Kitas und Schulen sowie ggf. weiteren städtischen Einrichtungen durch städtische Unternehmen oder einen Eigenbetrieb zu prüfen.
  2. die erforderlichen rechtlichen, organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen und Erfolgsaussichten zur Schaffung eines Eigenbetriebes oder zur Eingliederung eines entsprechenden Betriebszweigs in einen bestehenden Eigenbetrieb oder ein bestehendes Beteiligungsunternehmen inkl. Töchter- und Enkelunternehmen zu prüfen.
  3. das Prüfergebnis sowie bei positivem Prüfergebnis eine Umsetzungskonzeption zur Schaffung eines Eigenbetriebes oder zur Eingliederung eines entsprechenden Betriebszweigs in einen bestehenden Eigenbetrieb oder ein bestehendes Beteiligungsunternehmen inkl. Töchter- und Enkelunternehmen dem Stadtrat inkl. einer Stellungnahme der Personalvertretungen bis zum IV. Quartal 2025 zur Beratung vorzulegen.
Begründung:

In den vergangenen Wochen sind vermehrt Beschwerden an die Fraktion Die Linke herangetragen worden hinsichtlich nicht erfolgter oder deutlich unzureichender Reinigung von Kita- und Schulgebäuden sowie Horteinrichtungen. Die Beantwortung der Anfrage VIII-F-00723 zeigt eindrucksvoll, dass zum einen die Organisation, Durchführung und Kontrolle der durch Vergaben an dritte Dienstleister vergebenen Reinigungsdienstleistungen verwaltungsseitig in die Zuständigkeit von drei Ämtern fällt. Das Fachamt für Jugend und Familie ist für die Bedarfe an Reinigungsleistungen zuständig, die es an das Amt für Gebäudemanagement (AGM) meldet. Das Amt für Digitalisierung und Organisation ist für die Vergabeverfahren (Ausschreibung und Vergabe) sowie die rechtliche Abwicklung der Leistungsverträge zuständig inkl. Vertragsanpassungen und Vertragsstrafen. Das AGM wiederum ist dafür zuständig, die Reinigung mit den Firmen zu organisieren und die Kontrollen durchzuführen. Das Ergebnis der Kontrollen bei Nicht- oder Mangel-Erfüllung meldet es dann an das Amt für Digitalisierung und Organisation. Dieses muss dann die Konditionalmaßnahmen mit den Dienstleistern klären. Die Durchführung von Kontrollen erweist sich offenbar als aufwendig und zugleich schwierig. Alle kontrollierten Einrichtungen wiesen mangelhafte Reinigungsergebnisse auf.

Hier ist es nach Auffassung der Fraktion Die Linke geboten, die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Durchführung der Reinigung in Kitas und Schulen entweder in einem Eigenbetrieb bzw. zur Eingliederung eines entsprechenden Betriebszweigs in einen bestehenden Eigenbetrieb oder ein bestehendes Beteiligungsunternehmen inkl. Töchter- und Enkelunternehmen zu prüfen und bei positivem Prüfergebnis konzeptionell vorzubereiten und dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.