VIII-A-01073 Beitritt zum Bündnis "Wohnungsnot durch Aufteilung und Eigenbedarfskündigungen stoppen!"
Beschlussvorschlag:
- Die Stadt Leipzig tritt dem Bündnis „Wohnungsnot durch Aufteilung und Eigenbedarfskündigung stoppen!“ bei.
- Die Stadt Leipzig tritt als Bündnispartner auf der Internetseite https://www.wohnungsnot-stoppen.de/ öffentlich in Erscheinung.
- Die Stadt Leipzig erneuert in diesem Zuge ihre Anfrage an den Freistaat Sachsen nach Erlass einer Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB und einer Rechtsverordnung für einen verlängerten Kündigungsschutz bei Wohnungsumwandlung gemäß § 577a Abs. 2 BGB.
Begründung:
Wenn Mietshäuser in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden, beginnt oft eine Kette von Ereignissen, die am Ende zum Verlust der Wohnung für Mieterinnen und Mietern führt – meist durch Eigenbedarfskündigungen. In vielen Städten ist das inzwischen der Hauptgrund für Kündigungen. Diese Wohnungsnot-Spirale muss gestoppt werden! Das Bündnis „Wohnungsnot durch Aufteilung und Eigenbedarfskündigungen stoppen!“ fordert deshalb, dass Kommunen in Zukunft die Aufteilungen und Umwandlungen von Mietshäusern verhindern. Nur so lässt sich langfristig sicherstellen, dass bestehender Wohnraum als Mietwohnraum erhalten bleibt.
Mit dem Beitritt zum Bündnis zeigt die Stadt Leipzig, dass sie die Problematik erkannt hat und dementsprechend auch Gegenmaßnahmen ergreift. Über das Bündnis kann sich die Stadt Leipzig mit Bezirksverwaltungen und Mietervereinen aus anderen Städten über probate Mittel des Schutzes von Bestandsmieter*innen austauschen.
Zudem soll die Stadt die bereits bestehenden Instrumente zum Schutz von Mieter*innen (Genehmigungsvorbehalt bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und den verlängerten Kündigungsschutz bei Umwandlungen) erneut beim Freistaat Sachsen einfordern. Bisher hat das zuständige Regionalministerium die Anwendung der Instrumente mit Verweis auf den angeblich fehlenden angespannten Wohnungsmarkt in Leipzig verwehrt (vgl. VII-F-09440-AW-01)