VII-F-10722 Energetische Sanierung vorantreiben, Mieter*innen entlasten
Beschlussvorschlag:
- Der Oberbürgermeister verhandelt im Rahmen des "Bündnis für bezahlbares Wohnen" mit den Partnern einen Modellversuch für Teilwarmmieten in einem Wohnkomplex. Ziel ist, dass mindestens ein privates Wohnungsunternehmen aus dem Bündnis dieses Modell im Jahr 2025 umsetzt.
Begründnung:
Die steigenden Nebenkosten bringen viele Miethaushalte in zunehmende Bedrängnis, während die energetische Sanierung viel zu langsam vorankommt. Da die Mieter*innen die Nebenkosten allein tragen, besteht für Vermieter*innen keine Notwendigkeit, ihre Gebäude energieeffizienter zu sanieren. So ist die derzeitige Lage, doch es könnte auch anders gehen. Eine vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Auftrag gegebene Studie hat mehrere Modelle verglichen und kommt schlägt resultierend ein "Teilwarmmietenmodell auf Basis einer festgelegten Wärmemenge (verbrauchsbasiert)" vor (S.20). Die Bundesregierung sieht in ihrem Koalitionsvertrag vor, die Einführung von Teilwarmmieten umzusetzen, um die energetische Sanierung voranzubringen und die Modernisierungsumlage abzulösen (S.71). Doch leider ist bisher nichts passiert, weswegen wir den ersten Schritt wagen wollen.
In einem Teilwarmmietenmodell werden Grundheizkosten in die monatliche Mietzahlung integriert, die für das gesamte Gebäude einmalig auf Basis des Energieverbrauchs der letzten drei Jahre festgelegt und nach Fläche auf die Wohneinheiten verteilt. Dieser Wert ist am Gesamtverbrauch orientiert, wobei sich abweichendes Nutzungsverhalten einzelner Mietparteien nur unwesentlich auswirkt. Das Konzept soll der Explosion der Heizkosten für die Mieter*innen entgegenwirken. Der Vermieter stellt die Basisversorgung mit Wärme bei berechenbaren Kosten sicher. Alles, was darüber hinaus an Heizleistung in Anspruch genommen wird, zahlt der Mieter selbst.
Im Unterschied zum Warmmietenmodell, wie in Schweden angewendet, werden in einem Teilwarmmietenmodell weiterhin die Energieverbräuche der einzelnen Wohneinheiten aber erfasst und es erfolgt eine verbrauchsabhängige Abrechnung. Je nach Nutzung werden die Haushalte weiterhin eine Rückzahlung oder Aufforderung zur Nachzahlung erhalten, womit der Anreiz für sparsame Nutzung bestehen bleibt. Da die tatsächlich anfallenden Heizkosten von Vermieter*innen getragen werden, besteht ein stärkerer Anreiz zur energiesparenden Sanierungen, denn im Umkehrschluss kommen ihnen die Einsparungen zugute.
Das Warmmietenmodell in Schweden, das diesbezüglich den gleichen Anreiz schafft, zeigt deutliche Effekte im Fortschritt der Sanierung sowie der tatsächlichen Energieeinsparungen. Eine Studie, die der Deutsche Mieterbund in Auftrag gegeben hat, kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass das Teilwarmmietenmodell für Mieterinnen und Mieter erhebliche Vorteile, beispielsweise die Planungssicherheit, mit sich bringt. Ein Modellprojekt kann zur praktikablen Lösungen weiterentwickelt werden und soll Einschätzungen über die Sozialverträglichkeit, die Entwicklung des Energieverbrauchs, den Anreiz zur Sanierung sowie über mögliche negative Effekte ermöglichen.