VII-A-10724 Sanierungsgebiete für die Wärmewende

Fraktion Die Linke

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Vorbereitung auf die Veröffentlichung und Umsetzung des kommunalen Wärmeplans Gebiete, die aller Wahrscheinlichkeit nach für eine dezentrale Wärmeversorgung ausgewiesen werden, auf ihren Sanierungsbedarf zu prüfen und diese ggf. als Sanierungsgebiete auszuweisen, um energetische Ertüchtigungsmaßnahmen zu unterstützen.

Begründung:

Mit der Ausweisung von Sanierungsgebieten nach § 142 BauGB sollen Anreize für energetische Sanierung genutzt werden. Die Gemeinde Spiesheim in Rheinland-Pfalz wendet die Sanierungssatzung bereits zu diesem Zweck an (https://gleft.de/5Gz). Eigentümerinnen und Eigentümer können in diesen Gebieten für die Durchführung energetischer Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen steuerrechtlich deutlich höhere Abschreibungen nutzen. Das schafft in dezentralen Gebieten Anreize für die energetische Ertüchtigung von Bestandsgebäuden, ohne die die Wärmewende nicht gelingen kann.