VII-A-10367 Warme Wohnung statt sozialer Kälte - Leipziger Heizkostenfonds einrichten!
Beschlussvorschlag:
Um eine Überforderung einkommensschwacher Mieterinnen und Mieter durch hohe Betriebs- und Nebennachkostennachforderungen und damit einhergehend Wohnraumkündigungen und/oder Energiearmut zu verhindern, wird der Oberbürgermeister beauftragt einen Härtefallfond i.H.v. einer Millionen Euro für Hilfe bei hohen Betriebs- und Nebenkostennachforderungen einzuführen. Für den Härtefallfond sollen folgende Bestimmungen gelten:
- Haushalte sollen einen Antrag auf Übernahme der Nachforderungen der Kosten für Warmwasser und Heizung (warme Betriebskosten) als Zuschuss stellen können, sofern diese Kosten eine monatliche Nettokaltmiete übersteigen und sofern sie aus eigenem Einkommen nicht in der Lage sind, diese Nachzahlung zu begleichen. Die Auszahlung erfolgt direkt an den Vermieter bzw. den Energieversorger. Bürgergeldempfangende erhalten einen einmaligen Zuschuss.
- Der Fonds soll sich an Haushalte richten, deren Einkommen bis zu 180 Prozent über den Bundeseinkommensgrenzen für einen Wohnberechtigungsschein (WBS 280) liegt.
Begründung:
erfolgt mündlich.